Impfungen im Asylbereich
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- Emilia Frank
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1 Kantonsärztlicher Dienst Impfungen im Asylbereich 10.März 2016 Hans Gammeter
2 Wer ist zuständig? Revidiertes Epidemiengesetz Epidemienverordnung Art. 31 Die Betreiber von Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes und kantonalen Kollektivunterkünften für Asylsuchende sorgen insbesondere dafür, dass die Personen in ihrer Obhut: c. Zugang zu einer geeigneten medizinischen Versorgung und zu Impfungen nach dem nationalen Impfplan unter Berücksichtigung der spezifischen Empfehlungen des BAG für Asylsuchende erhalten. Seite 2
3 Grundsätzliche Aspekte für Impfungen bei Asylsuchenden Impfungen sind freiwillig Impfentscheid setzt Information / Wissen / Verständnis voraus Es gilt der CH-Impfplan Ev. zusätzliche Impfungen (z.b. Varizellen für Erwachsene) Regel: keine dokumentierte Impfung = ungeimpft Nachimpfschema Monat Schutz des Individuums, des Asyl-Kollektivs (z.b. Varizellen) und der CH-Kollektivs (z.b. Hep. B) Umfrage St. Gallen: nur Neugeborene werden systematisch nach CH-Impflan geimpft. Was auf Stufe Gemeinde passiert ist mir nicht bekannt. Seite 3
4 Grundsätzliche Aspekte für Personal Personal in EVZ und kantonalen Asylzentren sollten sich bei fehlendem Immunstatus impfen lassen gegen Hepatitis Varizellen Seite 4
5 Schweizer Impfplan 2016 Seite 5
6 Aber... In den Ursprungsländern sehr verschiedene (zum Teil aber auch hohe) Durchimpfraten Abhängig vom sozialen Status Abhängig von Dauer kriegerischer Verhältnisse Angabe geimpft, aber Keine Dokumentation Schwer leserliches Impfbüchlein Zuverlässigkeit der Impfdokumentation in der Schweiz? Papier / elektronischer Impfausweis? So früh wie möglich (EVZ) aus einer Hand (erst durch Hausarzt) Seite 6
7 Bundesebene EVZ IMPFUNGEN Prov. Zentren, z.b. Zivilschutzanlagen Ist - Zustand Szenarium 1 so schnell wie möglich Neugeborene Neugeborene Info Alle : 1. Dosis Szenarium 2 Kanton Gemeinde Neugeborene Kantonale Ebene Kant. Asylzentrum Prov. Zentren, z.b. Zivilschutzanlagen Info über Impfungen? Neugeborene Info Neugeborene Alle : 2. ev. 3. Dosis Info über Impfungen Neugeborene Alle 1. ev. 2 Dosis Gemeinde Ebene Individuelle Wohnung Wohngemeinschaft Gruppenunterkünfte Untergetauchte Sans papier Neugeborene Schulimpfungen Kinder bis Schulalter? Erwachsene?? Wahrscheinlich keine Impfungen Neugeborene Schulimpfungen Alle : ev. 3. Dosis Impflücken füllen Individuelle Situationen Bei jeder Gelegenheit Info und indiv. Beratung Neugeborene Schulimpfungen Alle : Dosis Impflücken füllen Individuelle Situationen Bei jeder Gelegenheit Info und indiv. Beratung Seite 7
8 Impfschema für ungeimpfte Erwachsene (bzw. ohne Nachweis von Impfungen) MMR 2 Dosen, Abstand mindestens 4 Wochen Säuglinge, die zwischen 6-8 Monaten die erste Dosis erhalten benötigen 3 Dosen für den vollständigen Schutz Varizellen 2 Dosen, Abstand mindestens 4 Wochen für Erwachsene unter 40 Jahren, die Krankheit nicht durchgemacht haben Achtung: Exposition einer Schwangeren, die anamnestisch Varizellen nicht durchgemacht hat: Gabe von Immunglobulinen je schneller, desto besser, da es nur in den ersten 4 Tagen Wirkung zeigt Hepatitis B 3 Dosen Monat 0; Monat 1-2; Monat 6 8 (Abstand mindestens 4 Monate zwischen 2. und 3. Impfung) Seite 8
9 Impfschema für ungeimpfte Erwachsene (bzw. ohne Nachweis von Impfungen) dtpa-ipv 3 x dt-ipv im Abstand von 0, 2 und 8 Monaten Mindestabstand 6 Monate zur 2. Impfung Zwischen Jahren und bei Kontakt zu Säuglingen <6 Monaten: 1. Impfung in Kombination mit Pertussis Impftermine MMR Varizellen Hepatitis B dt(pa) - IPV 1. Termin 1x 1x 1x 1x dt(pa)-ipv Nach 2 Monaten Nach 8 Monaten 1x 1x 1x 1 x dt-ipv 1x 1 x dt-ipv Seite 9
10 «Sonderfall Kontakt mit Varizellen» Für Personen mit nahem Kontakt, die sich ev. angesteckt haben könnten und fehlendem VZV- Immunstatus: 1. Dosis innert 3 Tage nach Exposition 2 Dosen Zeitpunkt 0 und 4-6 Wochen im Zweifelsfall nochmals impfen ab 11 Jahren Seite 10
11 Praktische Aspekte / Fragen Es gibt im Kanton SG noch keine abschliessende Empfehlung Wie wird im Kant. Asylzentrum informiert? Soll der Hausarzt (Stufe Gemeinde) alle Neuankömmlinge sehen und dann Impfstatus erheben und systematisch impfen? Wer soll Impfungen machen (z.b. 2. und 3. Dosis durch paramed. Personal?) Wie sichert man die Informationen zum Impfstatus? Bringt ein elektronisches Impfbuch einen Vorteil? Sind Impfungen im Asylzentrum kostendeckend/rentabel für Heimarzt? Seite 11
12 Diskussion: Erfahrungen / Meinungen bez. geeigneter Impfstrategie? Seite 12
13 U E Seite 13
14 Wie sieht die Praxis aus? Aufenthaltsdauer Intervention Bundesebene Empfangs- und Verfahrenszentren Bis ca. 6 Wochen Keine Impfungen im Rahmen der Grenzsanitarischen Massnahmen Kantonsebene Kantonale Durchgangszentren Gemeindeebne Ca. 4 Wochen bis 2 Jahre Impfungen von Asyl- HausärztInnen gemäss schweizerischem Impfplan BAG (Hausarztbesuch wird bei Bedarf oder auf Wunsch der Betroffenen organisiert) Impfungen durch die HausärztInnen in den Gemeinden gemäss schweizerischem Impfplan BAG Seite 14
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