FUJITSU TECHNOLOGY SOLUTIONS VERHALTENSKODEX FÜR ZULIEFERER

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1 FUJITSU TECHNOLOGY SOLUTIONS VERHALTENSKODEX FÜR ZULIEFERER Fujitsu Technology Solutions ist den höchsten Ethik-, Umwelt- und Qualitätsnormen verpflichtet. Das Unternehmen vertritt die Meinung, dass alle Mitarbeiter bewusst, informiert und engagiert in einer Weise geschäftlich tätig sein müssen, die diesen Normen unter Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze entspricht. Die Kennwerte der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (Compliance) können sich aufgrund von Abweichungen in Gesetzen, Bestimmungen und Praktiken der Länder unterscheiden, in denen Fujitsu Technology Solutions geschäftlich tätig ist. Fujitsu Technology Solutions erwartet von allen Zulieferern dasselbe Maß an Compliance und dasselbe Verhalten. Zulieferer müssen in all ihren Aktivitäten in völliger Übereinstimmung mit der Auffassung von Geschäftsgebaren Fujitsu Technology Solutions und unter Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen der Länder handeln, in denen die Zulieferer tätig sind. Die Verhaltensregeln für Zulieferer von Fujitsu Technology Solutions orientieren sich am Wortlaut der UN Global Compact und der darin definierten 10 Prinzipien und enthalten Auszüge daraus. Anerkannte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR), Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) dienten als Grundlage bei der Ausarbeitung dieses Kodex und eignen sich als Quellen für weiterführende Informationen. Zweck dieser Richtlinien ist es, eine Arbeitsumgebung zu fördern, in der das Tagesgeschäft redlich und seriös und in Wahrung der besten Interessen von Fujitsu Technology Solutions getätigt wird. Die Regeln erfordern, dass Zulieferer sichere Arbeits- und Lebensbedingungen gewährleisten und sich verpflichten, durch ihre Tätigkeit bedingte Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden und zu verringern. Die Schwerpunkte dieses Dokuments sind Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Bekämpfung von Korruption. MENSCHENRECHTE Die ersten beiden aus der Erklärung der Menschenrechte abgeleiteten Prinzipien der UN Global Compact lauten: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Die Menschenrechte sind nach wie vor die herausforderndsten und gleichzeitig wichtigsten Elemente der Corporate Citizenship. Sie sind universell und gelten für alle Menschen gleichermaßen. Diese beiden Prinzipien machen es für Unternehmen unabdingbar, ein Bewusstsein für die Menschenrechte zu entwickeln und zu pflegen. Ausgehend davon, dass jedes Mitglied der Gesellschaft Verantwortung trägt, wirken die Unternehmen innerhalb ihres Einflussbereiches darauf hin, dass diese universellen Werte eingehalten werden. GLEICHBEHANDLUNG Zulieferer müssen alle ihre Mitarbeiter gleich behandeln. Weder bei der Einstellung noch bei der Ausübung der Arbeit findet eine Ungleichbehandlung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Alter, Nationalität, sozialer oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, soziales Geschlecht, Behinderung, politischer oder sonstiger Meinungen, Besitz, Geburt oder sonstigem Status statt. LEBEN UND SICHERHEIT Die Grundrechte auf Leben, Freiheit, Sicherheit und das Recht auf Freiheit von Sklaverei, Leibeigenschaft oder grausamer, unmenschlicher oder menschenunwürdiger Behandlung oder Bestrafung sind zwingende Voraussetzung für persönliche Würde und Sicherheit. Das Recht des Einzelnen auf Schutz durch ein unparteiisches Rechtssystem ist ebenfalls dargelegt. Die Rechte auf: (i) Anerkennung als Person vor dem Gesetz, (ii) gleichen Schutz durch das Gesetz, (iii) Rechtsmittel vor einem Gericht bei Menschenrechtsverletzungen, (iv) Schutz vor willkürlicher Verhaftung, (v) einen fairen Prozess vor einem unabhängigen Gericht, (vi) Unschuldsvermutung und (vii) Schutz vor nachträglicher Verurteilung sind vollständig in der Erklärung definiert.

2 PERSÖNLICHE FREIHEIT Zulieferer sind verpflichtet, die Rechte zum Schutz der Privatsphäre einer Person bezüglich Familie, Wohnung, Schriftverkehr, Ruf und Ehre sowie ihre Freizügigkeit zu respektieren. Das Recht auf Asylsuche, eine Staatsangehörigkeit, Heirat und Familiengründung und das Recht, Eigentum innezuhaben, darf ebenfalls nicht verletzt werden. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung werden zusammen dem Recht auf friedliche Versammlung und Zusammenschluss zu Vereinigungen und dem Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern dargelegt. WIRTSCHAFTLICHE, SOZIALE UND KULTURELLE FREIHEIT Hinsichtlich weiterer Aspekte des täglichen Lebens von Menschen müssen das Recht auf soziale Sicherheit und die für die Menschenwürde und die freie Entwicklung der Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von den Zulieferern gefördert werden. Diese Rechte sind durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Gegebenheiten jedes Staates umzusetzen und zu unterstützen. Das Recht auf Arbeit und gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist dargelegt. Ebenso wird eine gerechte und befriedigende Entlohnung erwartet, die Angestellten und ihren Familien eine der menschlichen Würde entsprechenden Existenz sichert (die gegebenenfalls durch andere soziale Schutzmaßnahmen ergänzt werden kann). Zulieferer müssen ihren Angestellten das Recht zugestehen, im gesetzlichen Rahmen des jeweiligen Landes Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten, sowie das Recht auf Erholung und Freizeit sowie auf vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub einräumen. Zu den erklärten Rechten zählt auch das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen. Des Weiteren sind das Recht auf Bildung, das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft und der Schutz von geistigen und materiellen Interessen, die Urhebern von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen, anzuerkennen und zu unterstützen. ARBEITSNORMEN Die Arbeitsnormen der Global Compact wurden aus der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO: Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work ) entwickelt. Dazu gehören: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren und für die Beseitigung aller Arten von Zwangsarbeit, die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beruf eintreten. Die Arbeitsrichtlinien befassen sich mit grundsätzlichen Prinzipien am Arbeitsplatz, und den Unternehmen obliegt es, diese allgemein anerkannten Werte auf allen Organisationsstufen umzusetzen. VEREINIGUNGSFREIHEIT Vereinigungsfreiheit beinhaltet die Achtung des Rechts von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, innerhalb des gesetzlichen Rahmens des jeweiligen Landes Vereinigungen eigener Wahl beizutreten. Bedingung dafür ist nicht, dass Belegschaften organisiert sind oder Gewerkschaften von Firmen eingeladen werden. Arbeitgeber sollen weder die Entscheidung von Angestellten, einer Vereinigung beizutreten, behindern noch Angestellte oder deren Vertreter benachteiligen. Zulieferer müssen sicherstellen, dass jeder Angestellte ohne Furcht vor Einschüchterung oder Repressalien eine Gewerkschaft bilden oder einer Gewerkschaft seiner Wahl beitreten kann. Darüber hinaus müssen Zulieferer vereinigungsneutrale Regeln und Verfahren in den für Anstellung und Dokumentation relevanten Bereichen und für Entscheidungen zu Beförderung, Entlassung oder Versetzungen festlegen. Zulieferer müssen Vertreter der Arbeiterschaft bei der Ausübung ihrer mandatsgemäßen Funktionen durch Bereitstellung von Einrichtungen entsprechend des Bedarfs, der Größe und der Möglichkeiten des Unternehmens unterstützen. KOLLEKTIVVERHANDLUNGEN Kollektivverhandlungen bezeichnen den Prozess oder die Aktivitäten, die zum Abschluss eines Tarifvertrags führen. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Prozess zur Festlegung von Arbeitsbedingungen und zur Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und ihren Organisationen. Wir erwarten weiterhin von unseren Zulieferern Folgendes am Verhandlungstisch zu berücksichtigen: Anerkennung von Vertreterorganisationen zur Verhandlung von Tarifverträgen. Nutzung der Kollektivverhandlungen als konstruktives Forum, um Arbeitsverhältnisse und Anstellungsbedingungen sowie Beziehungen zu den Angestellten oder deren jeweiliger Organisation anzusprechen. Ansprechen aller vorstellbaren, problemlösenden oder vorbeugenden Aktionen unter Berücksichtigung der Interessen der Belegschaft und des Managements. Dazu zählen organisatorischer Restrukturierungs- und Schulungsbedarf, Vorgehensweisen bei Entlassungen, Sicherheits- und Gesundheitsbelange, Schlichtungsverfahren bei Beschwerden und Streitigkeiten, disziplinarische Regeln sowie Familien- und Gemeinfürsorge. Freiwillige Bereitstellung von Informationen, die für sinnvolle Verhandlungen erforderlich sind. Ausgewogene Abschlüsse mit den vertretenen Gewerkschaften, um zu gewährleisten, dass auch kleinere Organisationen weiterhin ihre Mitglieder vertreten können.

3 PRINZIP 4: UNTERNEHMEN SOLLTEN DIE BESEITIGUNG ALLER FORMEN DER ZWANGSARBEIT UNTERSTÜTZEN Zwangsarbeit ist jede unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Lohnzahlung bzw. anderweitige Entlohnung von Arbeitern bedeutet keineswegs, dass die Arbeit nicht unter Zwang geleistet wird. Von Rechts wegen sollte Arbeit frei vergeben werden, und Arbeitnehmer müssen gemäß festgelegter Regeln das Unternehmen ungehindert verlassen können. FTS erwartet von Zulieferern folgendes Verhalten, um mit sicherzustellen, dass Zwangsarbeitspraktiken beseitigt werden: Machen Sie allen Arbeitnehmern Anstellungsverträge unter Angabe der Vertragsbedingungen, der freiwilligen Natur der Anstellung, der Freiheit zur Kündigung und eventueller Strafen bei Verlassen oder Beendigung der Arbeit zugänglich. Stellen Sie bei Planung und Durchführung von Geschäftstätigkeiten sicher, dass keine Arbeitnehmer in Schuldknechtschaft oder anderen Formen von Zwangsarbeitsverhältnissen eingestellt werden, und sorgen Sie bei Feststellen von Zwangsarbeit für die Entlassung der Mitarbeiter durch entsprechende Maßnahmen und stellen Sie ihnen von in der Gemeinschaft realisierbaren Alternativen zur Verfügung. Führen Sie Richtlinien und Verfahren ein, die verhindern, dass von Angestellten gefordert wird, Geld beim Unternehmen anzulegen. Bei der Einstellung von Häftlingen inner- oder außerhalb von Haftanstalten ist zu gewährleisten, dass ihre Arbeitsbedingungen denen in einem freiheitlichen Beschäftigungsverhältnis in der jeweiligen Branche entsprechen und dass sie der Tätigkeit für einen privaten Arbeitgeber zugestimmt haben. Bei großen Bauprojekten, an denen Arbeitgeber beteiligt sind, muss sichergestellt werden, dass diese in keiner Phase auf Zwangsarbeit angewiesen sind. PRINZIP 5: UNTERNEHMEN SOLLTEN DIE ABSCHAFFUNG VON KINDERARBEIT UNTERSTÜTZEN Kinderarbeit hat es im Verlauf unterschiedlicher Entwicklungsstufen der Staaten praktisch in allen Teilen der Welt irgendwann gegeben. In vielen Entwicklungsländern ist sie bis heute ein ernstes Problem obwohl sie auch (weniger sichtbar) in den entwickelten Industrieländern anzutreffen ist. FTS erwartet daher ausdrücklich von Zulieferern: Halten Sie sich an die Bestimmungen des Arbeitsrechts des jeweiligen Landes zum Mindestalter und, bei unzureichender rechtlicher Regelung, an internationale Normen. Prüfen Sie das Alter bei der Anwerbung mithilfe geeigneter und nachprüfbarer Mechanismen. Wenn Sie feststellen, dass Kinder unterhalb des gesetzlichen Arbeitsalters beschäftigt werden, ergreifen Sie geeignete Maßnahmen zu ihrer Entlassung und bieten Sie den Kindern sowie deren Familien realisierbare Alternativen. Nehmen Sie Einfluss auf Subunternehmer, Zulieferer und andere verbundene Unternehmen, um Kinderarbeit zu bekämpfen. Entwickeln und implementieren Sie Mechanismen zur Aufdeckung von Kinderarbeit. Stellen Sie sicher, dass erwachsene Angestellte sichere Anstellungen sowie angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen erhalten, um zu vermeiden, dass Sie Ihre Kinder arbeiten schicken müssen. PRINZIP 6: UNTERNEHMEN SOLLTEN FÜR DIE BESEITIGUNG VON DISKRIMINIERUNG BEI ANSTELLUNG UND BESCHÄFTIGUNG EINTRETEN Die Definition von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung lautet jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die dazu führt, die Gleichheit der Gelegenheit oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen, und aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, nationaler Abstammung oder sozialer Herkunft vorgenommen wird. Diskriminierung kann auch aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung stattfinden. Offensichtlich werden Unterscheidungen, die strikt auf zur Arbeit gehörenden Erfordernissen beruhen, nicht als Diskriminierung erachtet. Zulieferer können spezielle Maßnahmen ergreifen, um die Frage der Diskriminierung anzusprechen und innerhalb der Arbeitsstätte zu beseitigen. Zu diesen Maßnahmen zählen: Setzen Sie Unternehmensrichtlinien und Verfahren ein, die Qualifikationen, Fertigkeiten und Erfahrung als Basis für Anwerbung, Einstellung, Schulung und Beförderung von Personal auf allen Ebenen festlegen. Weisen Sie Verantwortlichkeit für Gleichstellung bei der Beschäftigung auf hoher Ebene zu, geben Sie klare unternehmensweite Richtlinien und Verfahren zur Gleichstellungspraxis aus und knüpfen Sie Beförderungen an die gewünschte Leistung im jeweiligen Bereich. Führen Sie Programme zur Förderung des Zugangs zu Qualifizierungsmaßnahmen und zu bestimmten Berufen ein. Bewerten Sie individuell, ob eine Unterscheidung ein zur Tätigkeit gehöriges Erfordernis ist, und vermeiden Sie, Anforderungsprofile derart konsequent anzuwenden, dass bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt würden. Führen Sie eine aktuelle Dokumentation zu Anwerbung, Schulung und Beförderung, die transparent Aufschluss über Chancen für Mitarbeiter und ihren Aufstieg innerhalb ihrer Organisation gibt. Wenn Diskriminierung festgestellt wird, soll der Zulieferer ein Beschwerdeverfahren entwickeln, um auf Beschwerden einzugehen, Einsprüche zu bearbeiten und Regressmöglichkeiten für Mitarbeiter zu bieten. Entwickeln Sie ein Bewusstsein für formale Strukturen und informelle kulturelle Probleme, die Mitarbeiter daran hindern kann, Bedenken oder Beschwerden anzusprechen. Schulen Sie das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für Behinderungen und richten Sie die physische Umgebung in angemessener Weise so ein, dass Gesundheit und Sicherheit für Angestellte, Kunden und Besucher mit Behinderungen gewährleistet sind.

4 UMWELTSCHUTZ Die Prinzipien zum Umweltschutz wurden aus der RIO-Deklaration über Umwelt und Entwicklung abgeleitet. Dazu gehören: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltbelastungen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen, Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern. Die Welt steht heute vor außergewöhnlichen ökologischen Herausforderungen. Dazu zählt ein Rekordverlust an Artenvielfalt mit langfristiger Schädigung von Ökosystemen, Verschmutzung großer Teile der Atmosphäre, die zum Klimawandel beiträgt, Erzeugung und Entsorgung gewaltiger Müllmengen, fortgesetzter Abbau der verbleibenden natürlichen Ressourcen; bedenkliche Auswirkungen von Chemieeinsatz und Giftstoffentsorgung; geschädigte aquatische Ökosysteme, Landdegradation und in der Folge Erosion. WARUM SOLLTEN UNTERNEHMEN SICH UM DIE UMWELT BEMÜHEN? Die Finanzmärkte sind gegenüber Unternehmen an Standorten mit Umweltrisiken misstrauisch. Die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit ist im Begriff Business as Usual zu werden. Die Verbraucher reagieren zunehmend auf Umweltfragen. Potentiale für Kosteneinsparungen und Produktivitätssteigerungen können durch Einführung solider, integrierter QM-Prozesse, die Umweltfragen berücksichtigen, aufgezeigt werden. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultäten legitimieren ökologische Nachhaltigkeitsstrategien. PRINZIP 7: UNTERNEHMEN SOLLEN IM UMGANG MIT UMWELTBELASTUNGEN EINEN VORSORGENDEN ANSATZ UNTERSTÜTZEN. Zur Erreichung nachhaltiger Entwicklung soll der Umweltschutz einen wesentlichen Bestandteil des Entwicklungsprozesses ausmachen. Er kann nicht länger als isoliertes Thema betrachtet werden. Zum Schutz der Umwelt müssen die vorsorgenden Ansätze von allen Staaten möglichst umfassend angewendet werden. Drohen ernste oder irreversible Schäden, kann das Fehlen umfassender, wissenschaftlich gesicherter Fakten nicht als Legitimierung für den Aufschub erforderlicher kostenwirksamer Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltzerstörung herhalten. PRINZIP 8: UNTERNEHMEN SOLLEN INITIATIVEN ERGREIFEN, UM EIN GRÖßERES VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN FÜR DIE UMWELT ZU ERZEUGEN. Teil dieses Verantwortungsbewusstseins für die Umwelt muss auch das verantwortliche und ethische Produkt- und Prozessmanagement unter Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekten sein. Zu diesem Zweck müssen Handel und Industrie eine stärkere Selbstregulierung durchsetzen. Dies bedarf entsprechender Kodexe, Chartas und Initiativen als Leitlinien. Diese müssen integraler Bestandteil jeglicher Geschäftsplanung und Entscheidungsfindung sein. Die Förderung von Offenheit und der Dialog mit Angestellten und der Öffentlichkeit müssen als grundlegendes Erfordernis zur Sicherung von Erfolg gesehen werden. PRINZIP 9: UNTERNEHMEN SOLLEN DIE ENTWICKLUNG UND VERBREITUNG UMWELTFREUNDLICHER TECHNOLOGIEN FÖRDERN. Die Förderung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien ist für Unternehmen eine längerfristige Herausforderung. Diese Forderung nimmt sowohl das Management als auch die Forschungskapazitäten des Unternehmens in die Pflicht. Umweltfreundliche Technologien wie die zum Schutz der Umwelt sind weniger umweltverschmutzend, nutzen sämtliche Ressourcen nachhaltiger und effizienter, recyclen einen höheren Anteil ihres Abfalls und ihrer Produkte und weisen eine annehmbarere Handhabung von Restmüll auf als die Technologien, die sie ersetzen oder verbessern. Dabei handelt es sich nicht einfach um einzelne Technologien, sondern um vollständige Systeme mit Know-how, Gütern, Dienstleistungen und Betriebsmitteln sowie organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Prozessen. BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION Das letzte Prinzip der Global Compact betrifft die Bekämpfung der Korruption: 10. UNTERNEHMEN SOLLEN GEGEN ALLE ARTEN DER KORRUPTION EINTRETEN, EINSCHLIEßLICH ERPRESSUNG UND BESTECHUNG. Korruption gilt heute allgemein als eines der weltweit größten Probleme. Sie stellt ein großes Hindernis für eine nachhaltige Entwicklung dar. Korruption benachteiligt in besonderem Maße mittellose Gemeinschaften und wirkt zersetzend auf die Grundstruktur der Gesellschaft. Ihre negativen Auswirkungen auf die Privatwirtschaft sind beträchtlich - sie behindert das wirtschaftliche Wachstum, wirkt wettbewerbsverzerrend und birgt schwerwiegende rechtliche Risiken sowie die Gefahr der Rufschädigung. Korruption kommt Unternehmen teuer zu stehen: Man schätzt, dass die zusätzliche Kostenbelastung für wirtschaftliche Aktivitäten in vielen Teilen der Welt 10% oder mehr beträgt. Laut Weltbank hat sich Bestechung zu einer Eine-Billion-Dollar-Industrie entwickelt. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Unternehmen gemeinschaftlich gegen Korruption in jeglicher angehen müssen, z. B. den ethischen Fall und auch den Geschäftsfall. ETHISCHER FALL Korruption ist von Natur aus unrecht. Sie stellt einen Missbrauch von Macht und Stellung dar und hat unverhältnismäßige Folgen für die Armen und Benachteiligten. Sie untergräbt die Rechtschaffenheit aller Beteiligten und schädigt die Grundfesten der Organisationen, denen sie angehören. Dass in der Realität Gesetze, die korrupte Praktiken unter Strafe stellen, eventuell nicht immer durchgesetzt werden, rechtfertigt in keiner Weise, diese Praktiken zu akzeptieren und sich daran zu beteiligen. Korruption in allen ihren Formen zu bekämpfen, ist einfach die richtige Maßnahme.

5 GESCHÄFTSFALL Es gibt viele Gründe dafür, warum es im Interesse eines jeden Unternehmens liegen sollte, sich nicht an korrupten Methoden zu beteiligen. Jedes Unternehmen, gleich welcher Größe, ist gefährdet und das Schadenspotential ist beträchtlich. Die Übernahme des zehnten Prinzips verpflichtet Teilnehmer der UN Global Compact nicht nur dazu, Bestechung, Erpressung und andere Formen der Korruption zu vermeiden. Sie trägt auch zur Entwicklung von Richtlinien und konkreten Programmen zum Angehen und zur Bekämpfung der Korruption bei. Unternehmen werden ermutigt, gemeinsam mit Regierungen, UN-Organisationen und der Zivilgesellschaft eine transparentere Weltwirtschaft zu schaffen. WIE IST KORRUPTION DEFINIERT? Korruption besitzt viele Formen und Facetten mit Schweregraden von geringfügiger Einflussnahme bis hin zu institutionalisierter, groß angelegter Bestechung. Transparency International definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Damit sind nicht nur finanzielle, sondern auch nichtfinanzielle Vorteile gemeint. WAS WIRD UNTER ERPRESSUNG VERSTANDEN? In den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen wird Erpressung folgendermaßen definiert: Die Forderung von Bestechungsgeldern stellt das Auffordern oder Verleiten eines Anderen zur Bestechung dar. Dies wird zu Erpressung, wenn zur Aufforderung Drohungen hinzukommen, durch die persönliche Unversehrtheit oder das Leben der beteiligten privaten Akteure gefährdet werden. WAS WIRD UNTER BESTECHUNG VERSTANDEN? In den Geschäftsprinzipien von Transparency International zur Bekämpfung von Bestechung ist diese wie folgt definiert: Bestechung: Das Angebot bzw. die Annahme eines geldwerten oder anderen Vorteils an bzw. durch eine Person als Veranlassung, eine Handlung durchzuführen, die unlauter oder illegal ist oder einen Vertrauensbruch im unternehmerischen Handeln einen Vertrauensbruch darstellt. PRAKTISCHE SCHRITTE ZUR BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION: FTS fordert die Zulieferer auf, bei der Implementierung des 10. Prinzips und der Bekämpfung der Korruption folgende drei Elemente zu erwägen. Intern: Führen Sie in einem ersten und grundlegendem Schritt in Ihren Unternehmen und Ihrem unternehmerischen Handeln Programme und Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption ein. Extern: Berichten Sie über Ihr Engagement gegen Korruption in der jährlichen Fortschrittsmitteilung und veröffentlichen Sie Ihre Erfahrungen und besten Vorgehensweisen, indem Sie Fallbeispiele und Beschreibungen einsenden. Gemeinsam: Arbeiten Sie mit anderen Industrieunternehmen und Interessengruppen zusammen. Referenzen Bei der Ausarbeitung dieses Kodex wurden von Fujitsu Technology Solutions folgende Quellen verwendet: International Labor Organization Standards United Nations Global Compact Universal Declaration of Human Rights Mit diesem Kodex soll kein neues oder zusätzliches Recht für Dritte geschaffen werden. Version 1.0 Copyright: 2010 Fujitsu Technology Solutions GmbH Alle Rechte vorbehalten. KONTAKT Fujitsu Technology Solutions GmbH Adresse: Rathausplatz 3-7, Bad Homburg Telefon: Fax : cic@ts.fujitsu.com Website: Alle Rechte vorbehalten, insbesondere gewerbliche Schutzrechte. Änderung von technischen Daten sowie Lieferbarkeit vorbehalten. Haftung oder Garantie für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der angegebenen Daten und Abbildungen ausgeschlossen. Wiedergegebene Bezeichnungen können Marken und/oder Urheberrechte sein, deren Benutzung durch Dritte für eigene Zwecke die Rechte der Inhaber verletzen kann. Copyright Fujitsu Technology Solutions GmbH 2010

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