Die Situation der Flüchtlinge in Deutschland.

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1 Die Situation der Flüchtlinge in Deutschland

2 Kurze Historie 1949 Artikel 16 GG: politisch Verfolgte genießen Asylrecht 1951 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Ab 1982 Asylverfahrensgesetz: - Veränderungen auf Grund der Zunahme der Asylanträge - Grundsatz: nur staatliche Verfolgung = politische Verfolgung - danach mehrfache Verschärfungen /1993 sog. Asyl-Kompromiss: Einschränkung des Asylgrundrechts (Art.16a), Drittstaatenregelung, Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten, Flughafenverfahren, Asylbewerberleistungsgesetz,

3 1997 Dubliner Übereinkommen (2003 Dublin II, 2014 Dublin-III-Verordnung) 2005 Zuwanderungsgesetz - u.a. Anerkennung auch bei nichtstaatlicher Verfolgung, geschlechtsspezifische Verfolgung, subsidiärer Schutz - Härtefallkommission Richtlinienumsetzungsgesetz - Umsetzung der EU-Qualifikationsrichtlinie - gesetzliche Bleiberechtsregelung seit Europäisierung der Asylrechts

4 Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling (nach 3 AsylVfG und Art. 16 a GG) ist die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Danach ist ein Flüchtling eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung aus dem Heimatland geflohen ist und keinen Schutz vor dieser Verfolgung durch den Staat erhalten hat.

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9 Der Zaun an der Grenze zwischen Ceuta und Marokko soll Flüchtlinge abhalten

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11 nur 2% aller Flüchtlinge beantragen Asyl Ottmar Schickle - Diakonisches Werk Württemberg - Referat Flüchtlingshilfen

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13 2014 wurden in Deutschland Asylanträge gestellt, davon Erstanträge. Das sind etwa 60 Prozent mehr als 2013.

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16 Flüchtlingsaufnahme in Baden- Württemberg Grundlage: Flüchtlingsaufnahmegesetz

17 Die Ankunft Meldung als Asylsuchender bei: der Grenzbehörde der Polizei im Inland der Ausländerbehörde direkt bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Weiterleitung an die zuständige Aufnahmeeinrichtung abhängig von länderspezifischen Aufnahmequoten Königsteiner Schlüssel abhängig von Herkunftsland des Asylbewerbers an nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung Erst dann persönliche förmliche Asylantragstellung

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19 Die Situation während des Asylverfahrens - Wohnpflicht in der Gemeinschaftsunterkunft für die Dauer des Asylverfahrens - Unterbringung in Mehrbettzimmern - Gemeinsame Küche und Sanitärräume - Arbeitsverbot in den ersten 3 Monaten - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Eingeschränkte medizinische Versorgung

20 Der Weg eines Asylsuchenden in B-W Meist unerlaubte Einreise Asylgesuch bei Polizei oder Ausländerbehörde Landesaufnahmestelle (Karlsruhe) Registrierung In anderes EU-Land, falls ein Dublin-Fall..\..\PPP\Dublin- Verfahren-Fachtag pptx Erstaufnahmeeinrichtung (Karlsruhe) Asylantragstellung Weiterverteilung auf Landkreise In anderes Bundesland (je nach Länderschlüssel)

21 Asylverfahren An der Grenze Im Landesinnern Flughafen Seegrenze Landgrenze Flughafen verfahren Weiterleitung an das BAMF eventuell sonst Zurück schiebung Zuständigkeitsprüfung Dublin-III-Verordnung Einleitung Übernahmeverfahren Übernahmeersuchen an Dublin-Staat Ablehnung des Asylantrags als unzulässig Abschiebungsanordnung in Dublin-Staat Rechtsmittel Einleitung Asylverfahren Zuweisung an Erstaufnahmeeinrichtung Anhörung Entscheidung des BAMF Rechtsmittel

22 Dublin-Staaten Alle 28 EU-Staaten Grundsätze: + Norwegen + Island + Schweiz One chance only Verantwortungsprinzip Zuständig ist grds. der Staat in dem schon ein Asylantrag gestellt worden war insbesondere ein (negatives) Asylver-fahren durchgeführt worden war der für die Einreise eines Flüchtlings in die Mitgliedstaaten verantwortlich ist z. B. Erteilung eines Visums illegale Einreise über EU-Außengrenze Haupt-Ausnahme: Wahrung der Familieneinheit

23 Dublin III - Beratung Wichtige Botschaften: Achtung: Dublin-III-Prüfung läuft ggf. noch, auch wenn schon in vorläufiger Unterbringung!!! Fragen: - Schon mal in anderem EU-Staat/EWR/CH registriert oder sogar Asylantrag? Name im Computer? - Visa oder Aufenthaltstitel von anderem EU- Staat/EWR/CH? - Fingerabdrücke genommen, aufgegriffen? Wenn nein: wohl keine Dublin-III-Problematik Verfahren: Bescheid, Zustellung, Möglichkeit auf Klage (2 Wochen) und vorläufigen Rechtsschutz, FRIST: 1 Woche!!)

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26 Antragstellung Die Asylantragstellung erfolgt grundsätzlich beim BAMF (in unmittelbarer Nähe der Aufnahmeeinrichtung) für Baden-Württemberg in Karlsruhe, Durlacher Allee 100 Asyl-Akte wird angelegt Erkennungsdienstliche Behandlung Klärung, ob Erstantrag, Folgeantrag oder möglicherweise Mehrfachantrag Vergleich der Fingerabdrücke über AFIS (automatisches Fingerabdruckidentifikationssystem des Bundeskriminalamtes) Abgleich mit EURODAC ( Asyl-Datenbank ) Klärung, ob bereits in anderem EU-Land Asylantrag gestellt wurde (Dublin III) Datenabgleich mit Ausländerzentralregister

27 Vorläufige Unterbringung - auch ohne Asylantrag Aktuelle Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen Schriftliches Verfahren Gesundheitscheck Verspätete Asylantragstellung Bedeutung für Fristen? Aktuelle Praxis des Bundesamts

28 Die Anhörung 25 AsylVfG Der Ausländer muss selbst alle Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor politischer Verfolgung begründen. Ein späteres Vorbringen kann unberücksichtigt bleiben. Die Anhörung ist nicht öffentlich. Es können aber Vertreter des Bundes, eines Landes, des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) teilnehmen. Weitere Ausnahmen kann der Leiter des Bundesamts gestatten. Unabhängig davon müssen Bevollmächtigte zugelassen werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen nimmt regelmäßig ein Vormund teil. Befragung zu den persönlichen Daten (standardisierter Fragebogen mit 25 Fragen Herkunftsland, Eltern, Reiseweg, etc.) Über die Anhörung wird eine Niederschrift aufgenommen, die die wesentlichen Angaben enthält. Die Angaben sind Grundlage der Entscheidung des BAMF.

29 Asylentscheidung worauf basiert die Entscheidung: Gesamtschau aller relevanten Erkenntnisse, insbesondere Vortrag des Asylbewerbers weitere Erkenntnisquellen des Bundesamtes, wie z.b. Lageberichte des Auswärtigen Amtes Gutachten wissenschaftlicher Institute Berichte von NGO s (UNHCR, AI, Schweizerische Flüchtlingshilfe, etc. Presseartikel Fachliteratur Persönliche Einschätzung des Sachbearbeiters Asyl/Entscheiders

30 Mögliche Asylentscheidung und Rechtsfolgen 1. Anerkennung als Asylberechtigter, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. der GFK (nach 3 AsylVfG - Rechtsfolge 25 Abs.2 S.1, 1. Alt. AufenthG) - Drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Dann Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) nach 26 Abs.3 AufenthG, wenn kein Widerruf der Flüchtlingseigenschaft - Staatliche Leistungen, insbesondere Sozialleistungen - Unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt - Familienangehörige (Ehegatte oder Kinder) können unter erleichterten Bedingungen aus dem Ausland nach Deutschland geholt werden. - Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs.

31 2. Gewährung subsidiären Schutzes (nach 4 AsylVfG, Rechtsfolge 25 Abs.2 S.1 2. Alt. AufenthG) - Mindestens ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung um 2, dann ggf. um 3 Jahre. Niederlassung aber erst nach 7 Jahren ( 26 Abs.4 AufenthG) - Staatliche Leistungen, insbesondere Sozialleistungen - unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt für abhängige Beschäftigung - Der Familiennachzug ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. - Ein Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht ebenfalls nicht. - (evtl. Änderungen ab 2015) 3. Nationales Abschiebungsverbot: (nach 60 Abs.5 und Abs.7, Rechtsfolge 25 Abs.3 AufenthG 3. Ablehnung des Asylantrags - Die für die Durchführung des Asylverfahrens erteilte Aufenthaltsgestattung erlischt. Damit ist er ausreisepflichtig. - Ist eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird lediglich eine sog. Duldung (= Aussetzung der Abschiebung)erteilt.

32 Ablehnungsbescheid des Bundesamtes ( einfach unbegründet )

33 Ablehnungsbescheid des Bundesamtes offensichtlich unbegründet z. B. bei sicheren Herkunftsstaaten

34 Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft

35 Rechtsmittel gegen die Ablehnungsentscheidung des BAMF Ablehnung als normal unbegründet: Klage zum Verwaltungsgericht. Frist: 2 Wochen Ablehnung als offensichtlich unbegründet: Klage und gleichzeitig Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Frist 1 Woche mit sofortiger (oder zumindest umgehender) Begründung Sonderfall Dublin: Klage (Frist: 2 Wochen) aber auch Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Frist: 1 Woche!) Im Normalfall oder wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung anordnet, findet eine mündliche Verhandlung statt Gegen die Ablehnung (Abweisung der Klage) des Gerichts ist lediglich ein (sehr eingeschränkter) Antrag auf Zulassung der Berufung möglich. Dann Anwaltszwang Zumindest anwaltliche Beratung empfiehlt sich auch spätestens nach der Ablehnung durch das Bundesamt

36 ASYL, INTERNATIONALER SCHUTZ, NATIONALER SCHUTZ GFK EMRK QRL GG nationaler Schutz Asylverfahrensgesetz internationaler Schutz (Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz) Flüchtlingsanerkennung nach 3 Abs. 1 AsylVerfG subsidiärer Schutz nach 4 Abs.1 AsylVerfG Asylberechtigter nach Art. 16 a GG Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 2 AufenthG 3 Jahre dann NE, wenn kein Widerruf Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 2, AufenthG 1 Jahr Verlängerung 2 Jahre Verfestigung (NE) nach 7 Jahren (Anrechnung Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 1 AufenthG 3 Jahre dann NE, wenn kein Widerruf der Zeit des Ottmar Schickle - Diakonisches Werk Asylverfahrens) Württemberg - Referat Flüchtlingshilfen Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 3 1 Jahr 36

37 Rechte des Asylberechtigten/anerkannten Flüchtlings Flüchtlingspass AE von 3 Jahren Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren, wenn kein Widerruf erfolgt Recht auf Familiennachzug Sozialleistungen: SGB II, BAföG, Elterngeld Erwerbstätigkeit gestattet Integrationskurs Vorteile beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (u. a. Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit)

38 Geduldet was dann? Kettenduldungen oder freiwillige Rückkehr Abschiebung Folgeantrag Bleiberechtsregelungen Ausbildung/Arbeit? Freiwilligendienste Petition Härtefallkommission Als ultima ratio Kirchenasyl

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40 Einige weiterführende Adressen asylzentrum-tuebingen.jimdo.com

41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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