Direktzahlungen Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN
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- Cornelius Sachs
- vor 7 Jahren
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1 Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN Heutiges Direktzahlungssystem AP Artgerechte Haltung der Nutztiere Fruchtfolge Angemessener Anteil an Biodiversitätsflächen Keine Änderung Ausgeglichene Düngerbilanz Minimale Anpassungen; Einführung HODUFLU Bodenschutz Anpassung ÖLN-Regelungen Bodenbedeckung und Erosion Inventare von nationaler Bedeutung Neue Anforderung Anwendung Pflanzenschutzmittel Erweiterung der Liste der PSM ohne Sonderbewilligung 56
2 ÖLN-Regelung ausgeglichene Düngerbilanz Ausgeglichene Düngerbilanz Berechnung basierend auf Daten des abgeschlossenen Kalenderjahres; explizite Regelung, dass Übertragung von Nährstoffen auf Folgejahr nicht zulässig ist HODUFLU Einführung HODUFLU und Aufhebung Vertragszwang bei Hofdüngerabgaben und Einreichung beim Kanton 57
3 ÖLN-Regelung Bodenschutz Bodenbedeckung Verbesserung der aktuellen ÖLN-Regelung: Früherer Ansaattermin (neu 1.9. in der Talzone): Die positiven Auswirkungen der Zwischenkulturen besser ausnutzen Möglichkeit für spätere Ansaat bis spätestens 30.9., falls Fläche bis mindestens bedeckt bleibt (Kompensation auf anderer gleich grosser Fläche möglich) Erosion Verbesserung der aktuellen ÖLN-Regelung: Falls nicht genügend präventive Massnahmen getroffen wurden, gilt ein erstmaliges Auftreten von Erosion als ÖLN-Verstoss. Als präventive Massnahmen gelten die in der Vollzugshilfe Boden aufgelisteten Massnahmen mit den entsprechenden Punkten. Als genügend gelten insgesamt 4 Punkte. Die Erosionsrisikokarte steht informativ zur Verfügung 58
4 ÖLN-Regelung Bodenschutz ÖLN-Regelung für die Kulturen, die vor dem im Tal geerntet werden Vorfrucht Hauptkultur und Gründüngung / Zwischenkultur Winterkultur oder Gründüngung / Zwischenkultur ab spätestens bis Kulturen, die vor dem im Tal geerntet werden Gründüngung / Zwischenkultur oder Bei späterer Ernte (kurz vor dem 31.08) oder Unkraut-behandlung: Saat bis spätestens Die Fläche muss bis bedeckt bleiben. oder Untervariante : Bei späterer Ernte (kurz vor dem 31.08) oder Unkraut-behandlung: Saat bis spätestens und Umbruch ab Eine gleich grosse Fläche muss jedoch bis bedeckt bleiben. Beibehaltung einer bestehen Fläche mit gleicher Grösse bis Für die Flächen in der Hügel- und Bergzone I gilt die gleiche ÖLN-Regelung wie im Tal, ausser der Ansaattermin 59 (weiterhin am 15.09).
5 ÖLN-Regelung Pflanzenschutz Grundsätzlich wird im ÖLN am Prinzip der Schadschwellen festgehalten. Gewisse Schadschwellen bewährten sich in der Praxis wegen mangelnder Aktualisierung nicht Die Schadschwellen werden deshalb im Rahmen eines dreijährigen Forschungsprojekts ( ) auf Basis der gewonnen Erkenntnisse und des neuen Fachwissens periodisch aktualisiert (BLW-Auftrag an HAFL und Agroscope). 60
6 ÖLN-Regelung Pflanzenschutz Grundsätzlich wird im ÖLN am Prinzip der Sonderbewilligungen festgehalten. Vorgeschlagene Anpassungen, gestützt auf die Ergebnisse der ART/ACW Studie «Nachhaltigkeitsbewertung»: Kartoffelbau: Die Bekämpfung von Blattläusen mit den Wirkstoffen Pymetrozine (Produkt Plenum) und Flonicamid (Produkt Teppeki) ist neu ohne Sonderbewilligung möglich Körnermais: Erteilung von Sonderbewilligungen für den Einsatz von Insektiziden gegen Maiszünsler (bis 2015) 61
7 ÖLN: nationale Inventare Vorgaben zur Bewirtschaftung von Inventarflächen nationaler Bedeutung sind neu Bestandteil des ÖLN Nur für die Landwirtschaft relevante Inventare (Flachmoore, Trockenwiesen und weiden und Amphibienlaichgebiete) Flächen müssen für den Bewirtschafter verbindlich ausgeschieden sein Als für den Bewirtschafter verbindlich ausgeschieden gelten Flächen dann, wenn: eine Vereinbarung mit dem Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin abgeschlossen wurde; eine rechtskräftige Verfügung vorliegt; oder die Fläche in einem rechtskräftigen Nutzungsplan ausgeschieden ist. 62
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