Maßnahmen zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren. - Eckpunkte -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Maßnahmen zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren. - Eckpunkte -"

Transkript

1 Maßnahmen zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren - Eckpunkte - Stand: 10. Mai 2013 I. Einleitung Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 hat der Gesetzesgeber ein breites Instrumentarium zur Verbesserung der Transparenz im Telekommunikationsmarkt geschaffen. Hierzu gehören bspw. die erweiterten Vorgaben für die Endkundenvertragsinhalte ( 43a TKG) oder die Regelungen für generelle Veröffentlichungspflichten ( 45n TKG). Ziel dieser Maßnahmen ist es, dem Endkunden in einem Wettbewerbsmarkt eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur hat seit Inkrafttreten der TKG-Novelle im Endkundenmarkt insbesondere das Informationsverhalten der Anbieter bezogen auf stationäre und mobile Breitbandanschlüsse untersucht. Dabei stand das Verhältnis der vertraglich vereinbarten und der tatsächlich gelieferten Datenübertragungsrate im Fokus. Hierzu hat die Bundesnetzagentur in der Messstudie zur Dienstequalität breitbandiger Internetzugänge u. a. gemessen, wie weit die tatsächliche von der vermarkteten Bis-zu - Übertragungsrate abweicht 1. Die Untersuchung hat ergeben, dass es über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg eine deutliche Diskrepanz zwischen der vertraglich vereinbarten Maximaldatenübertragungsrate und der tatsächlich realisierten Datenübertragungsrate gibt. Gleichzeitig hat die Studie deutlich gemacht, dass Transparenz bei der Leistungserbringung einen wichtigen Einfluss auf die Kundenzufriedenheit nimmt. Darüber hinaus ermöglicht die Bundesnetzagentur Internetnutzern bis Ende Juni 2013 über die Internetseite zu überprüfen, ob der Datenverkehr bei Peer-to-Peer- Anwendungen mit unterschiedlichen Datenraten transportiert wird. Parallel zur Messstudie wurden die Telekommunikationsverträge sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkbereich im Hinblick auf Regelungen zur gelieferten Datenübertragungsrate analysiert 2. Hier hat sich u. a. gezeigt, dass die Anbieter gar keine oder nur wenig belastbare Aussagen zur realisierbaren Datenübertragungsrate machen. Der Endkunde weiß nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung bestehen keine standardisierten Prozesse, dem Endkunden aktiv einen transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten. Mit Veröffentlichung der oben genannten Untersuchungen im Rahmen des BMWi/BNetzA Forums Verbraucherschutz Telekommunikation am 10. April hat die Bundesnetzagentur angekündigt, mit den Anbietern, Fachverbänden und den Interessenvertretungen der Ver Vgl. nbieterpflichten/kundenschutz/transparenzvonvertragsinhalten/transparenzvonvertragsinhalten-node.html 1

2 braucher in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Ziel ist es, zeitnah sachgerechte Lösungen zum Wohle des Verbrauchers zu erarbeiten. Die hiermit vorgelegten Eckpunkte zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren sollen eine Basis für den nun folgenden Diskussionsprozess bilden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Transparenzförderung beruhen zum einen auf den Erkenntnissen aus der o. g. Messstudie und der Untersuchung der Endkundenvertragsinhalte und haben folgende Schwerpunkte: Datenübertragungsrate - Information beim Vertragsschluss - Kontrolle durch den Anbieter direkt nach der Anschlussschaltung - Technische Kontrolle durch den Endkunden während der Nutzung (Messverfahren) und Möglichkeit, technische Daten über die grundsätzliche Leistungsfähigkeit des Produkts vor Vertragsschluss zu erhalten Aus aktuellem Anlass ist darüber hinaus zu prüfen, ob und wie der Endkunde bei einem verstärkten Angebot von volumenbegrenzten Datenflatrates in die Lage versetzt werden muss, sein Nutzungsverhalten zu kontrollieren. Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Endkundentarife mit begrenztem Datenvolumen - fortlaufende Informationen über genutztes Datenvolumen - Informationen zu Nutzungsdetails zur Sicherstellung des Anbieterwechsels Darüber hinaus werfen Endkundentarife für die nationale mobile Datennutzung, die keiner Flatrate unterliegen, in der Beschwerdepraxis aufgrund der teilweise sehr hohen Endkundenrechnungen Transparenzfragen auf. Schlussendlich zeigt sich in der täglichen Beschwerdepraxis der Bundesnetzagentur, dass es zwischen Endkunden und Anbietern immer wieder zu Unklarheiten bzgl. des Vertragsbeginns bzw. dem konkreten Vertragsende kommt. Dieses erzeugt sodann Folgeprobleme bei der reibungslosen Abwicklung eines möglichen Anbieterwechsels, die durch die regelmäßige Information über Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelöst werden könnten. Die vorgeschlagenen Transparenzmaßnahmen entfalten ihre positive Wirkung für den Endkunden aber nur dann, wenn sie von allen Marktteilnehmern gleichermaßen verlässlich angeboten werden. Von übergeordneter Bedeutung ist dabei, in welcher Form die beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Transparenz im Endkundemarkt ergriffen werden sollen, um im Ergebnis für den Endkunden einen rechtlich verlässlichen Rahmen zu gewährleisten. 2

3 Stellungnahmen zu den Eckpunkten zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren werden unter Kenntlichmachung etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse per an folgende Adresse erbeten: Bundesnetzagentur Referat 216 (Universaldienst, Öffentliche Angelegenheiten, Verbraucherfragen, Schlichtungsstelle) Fehrbelliner Platz Berlin postfach@bnetza.de Stellungnahmefrist: 2. September 2013 Die Stellungnahmefrist soll den Marktteilnehmern die Gelegenheit geben, ein einheitliches Umsetzungskonzept der Eckpunkte vorzulegen. Rückfragen sind unter folgenden Kontaktdaten möglich: zu den Eckpunkten 1-8, Dr. Robert Tel michael.robert@bnetza.de zu den Eckpunkten 9-20 und 33 Fr. Wenzel Tel sonja.wenzel@bnetza.de 3

4 II. Transparenzmaßnahmen Datenübertragungsrate - Information beim Vertragsschluss - 1. Die Angaben zur mindestens und maximal erreichbaren Datenübertragungsrate sollten im Endkundenvertrag hervorgehoben werden. 2. Die Angaben zur mindestens und maximal erreichbaren Datenübertragungsrate sollten in einem gesonderten Kundeninformationsblatt beim Vertragsschluss hervorgehoben werden. 3. Festnetz: Bei Festnetzanschlüssen sollte in diesem Kundeninformationsblatt auch angegeben werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit in einem Abrechnungszeitraum mindestens [80%] der maximal vereinbarten Datenübertragungsrate des Anschlusses erreicht werden. Dieses sollte für den Endkunden verständlich, ggf. durch eine Grafik, dargestellt werden. 4. Mobilfunk: Bei mobilen Breitbandanschlüssen sollte in diesem Kundeninformationsblatt auch angegeben werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit in einem Abrechnungszeitraum an [zwei] vom Endkunden zu bestimmenden Standorten in den dazugehörigen Funkzellen mindestens [80%] der maximal vereinbarten Datenübertragungsrate des Anschlusses erreicht werden. Dieses sollte für den Endkunden verständlich, ggf. durch eine Grafik, dargestellt werden. Datenübertragungsrate - Kontrolle durch den Anbieter direkt nach der Anschlussschaltung - 5. Festnetz: Nach der Schaltung des konkreten Festnetzendkundenanschlusses sollte die tatsächlich maximal verfügbare Datenübertragungsrate durch den Anbieter zu Peak-Zeiten gemessen werden. 6. Mobilfunk: Beim Vertragsschluss sollte dem Endkunden die Möglichkeit angeboten werden, dass der Anbieter nach Aktivierung des konkreten Mobilfunkkundenanschlusses an [zwei] vom Endkunden zu bestimmenden Standorten die tatsächlich maximal verfügbare Datenübertragungsrate in der dazugehörigen Funkzelle zu Peak-Zeiten misst. 7. Das Ergebnis der Messung sollte dem Endkunden in Textform mitgeteilt werden. In diesem Zusammenhang sollte nochmals über die vertraglich vereinbarte minimale und maximale Datenübertragungsrate informiert werden. 4

5 8. Der Endkunde sollte zudem über etwaige vom Anbieter vorgesehene Entschädigungs- und Erstattungsregelungen und Sonderkündigungsrechte informiert werden, die greifen, wenn die tatsächlich maximal verfügbare Datenübertragungsrate von der maximal vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate abweicht. Datenübertragungsrate - Technische Kontrolle durch den Endkunden während der Nutzung (Messverfahren) und Möglichkeit, technische Daten über die grundsätzliche Leistungsfähigkeit des Produkts vor Vertragsschluss zu erhalten - 9. Bei der Bewertung von Dienstequalitäten sollte der Endkunde nicht nur textlich informiert werden, sondern auch kostenlos technische Unterstützung durch ein Messkonzept erhalten. Ein Messkonzept besteht aus Messsystem und Messverfahren. Messsystem bezeichnet die Kombination aus Messstelle und Gegenmessstelle, Messverfahren bezeichnet den technischen Messprozess. Anforderungen an das Messsystem 10. Es sind geeignete Messparameter zu wählen, die aussagekräftige Messergebnisse zur Qualität des Internetzugangsdienstes ermöglichen sowie eine Einschätzung über die zu erwartende Qualität von Anwendungen erlauben. Hierzu zählen die Parameter Datenübertragungsrate in Up- und Download, Paketlaufzeit, Paketverlustrate und Paketfehlerrate. Bei mobilen Zugangstechnologien sollte zusätzlich auch die Signalstärke erfasst werden. 11. Das Messsystem sollte einheitlich für die unterschiedlichen Anbieter und Zugangstechnologien implementiert sein. Das Messkonzept sollte insbesondere gleichermaßen für mobile und stationäre Internetzugänge geeignet sein und bei mobilen Zugangstechnologien eine Nutzung für alle relevanten Endgeräte (insbesondere Surfsticks und Smartphones) erlauben. 12. Die Funktionsweise des Messverfahrens sollte als Open Source transparent gemacht werden. 13. Das Messsystem sollte eine Beeinflussung der Messergebnisse durch die Gegenmessstelle vermeiden. Die Gegenmessstellen sollten daher mit ausreichender Kapazität ausgestattet sein. Zudem sollte kontrolliert werden, dass auch in Peak-Zeiten genügend Kapazität für beliebig viele Messungen durch Endkunden zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollte ein Überlastmanagement implementiert sein. Die genaue Position der Gegenmessstellen sollte sich innerhalb der Internet-Infrastruktur befinden und gleichzeitig außerhalb der IP- Systeme des Anbieters. 14. Messverfahren und Messsystem sollten Einflüsse der Endkundeninfrastruktur erfassen und eine Beeinflussung des Messergebnisses möglichst vermeiden. 15. Die Messgenauigkeit und Eignung von Messverfahren und Messsystem ist regelmäßig zu überprüfen und eine Qualitätssicherung vorzusehen. 5

6 Endkundennutzbarkeit eines Messkonzeptes 16. Das Endkundenmesskonzept sollte durch den Endkunden jederzeit und beliebig häufig genutzt werden können. In Abhängigkeit vom Überlastmanagement besteht aber kein Anspruch auf jederzeitige Auswertung oder Lieferung der Messergebnisse. 17. Das Endkundenmesskonzept sollte möglichst geringe Eingriffe in die Endkundeninfrastruktur voraussetzen und auch ohne technische Kenntnisse vom Endkunden durchgeführt werden können. Ergebnispräsentation der Messergebnisse 18. Die Messergebnisse sollten für den Endkunden verständlich präsentiert werden. Die Art der Präsentation sollte dem Endkunden eine Einschätzung über die Leistungsfähigkeit und Nutzungsmöglichkeiten seines individuellen Anschlusses erlauben bzw. sich bei mobiler Nutzung über die Qualität seines Internetzugangsdienstes an beliebigen, von ihm gewählten Standorten zu informieren. 19. Dem Endkunden sollte zudem ermöglicht werden, die Messergebnisse unterschiedlicher Anbieter und Produkte miteinander zu vergleichen, um so eine informierte Produktauswahl und gegebenenfalls auch eine Wechselentscheidung treffen zu können. Hierzu sollte er auch Zugriff auf die durchgeführten Messergebnisse von Anschlüssen anderer Anbieter haben. Für die Darstellung kommt z.b. auch eine georeferenzierte Aufbereitung in Betracht. 20. Die Datensätze aller Messzugriffe sollten in einer einheitlichen, öffentlich zugänglichen Datenbank gesammelt werden. Auf der Grundlage dieser Datenbank sollte in regelmäßigen Abständen eine allgemeine statistische Auswertung der Dienstequalität in Berichtform veröffentlicht werden. Endkundentarife mit begrenztem Datenvolumen - Informationen über genutztes Datenvolumen Der Endkunde sollte bei einem vertraglich vereinbarten Datenvolumen die Möglichkeit erhalten, sich während seiner Nutzung aktuell über das verbrauchte Datenvolumen zu informieren. 22. Der Endkunde sollte bei einem vertraglich vereinbarten Datenvolumen nachträglich die Möglichkeit erhalten, sich im Rahmen seines Einzelverbindungsnachweises über das verbrauchte Datenvolumen zu informieren. 23. Bevor ein vertraglich vereinbartes maximales Datenvolumen verbraucht ist, sollte der Endkunde bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes einen Hinweis erhalten. 6

7 Endkundentarife mit begrenztem Datenvolumen - Informationen zu Nutzungsdetails zur Sicherstellung des Anbieterwechsels Bei einem Anschlussprodukt, welches in Verbindung mit einem bestimmten Datenvolumen vertrieben wird, sollte der Anbieter sicherstellen, dass in der Produktvermarktung transparent dargestellt wird, welche Dienstnutzungen in das vertraglich vereinbarte Datenvolumen eingerechnet werden und für welche dieses nicht zutrifft. Für eine transparente Darstellung ist eine Darstellung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Leistungsbeschreibung nicht ausreichend. 25. Bei Anschlussprodukten, die in Verbindung mit einem begrenzten Datenvolumen vertrieben werden, sollte der Anbieter sicherstellen, dass Betreibern von Internetvergleichsportalen eine transparente Darstellung der besonderen Tarifeigenschaften (begrenzten Datenvolumen bzw. fehlende Berücksichtigung einzelner Dienste im Rahmen des Datenvolumens) ermöglicht wird. Endkundentarife für mobile Datennutzung ohne Flatrate - Transparenz- und Schutzvorkehrungen - (Übertragung der Instrumente der Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union auf nationale mobile Datendienste) 26. Soweit mit dem Endkunden keine mobile Datenflatrate vereinbart wurde, sollte der Anbieter dem Endkunden die Option bereitstellen, sich bewusst und kostenlos für eine Funktion zu entscheiden, mit der Informationen über den bisherigen Nutzungsumfang als Datenvolumen oder in der Rechnungswährung des Endkunden bereitgestellt werden und mit der garantiert wird, dass die Gesamtausgaben für mobile Datendienste mit Ausnahme von MMS-Nachrichten, die pro Einheit berechnet werden, während eines bestimmten Zeitraums ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden einen angegebenen Höchstbetrag nicht überschreiten. Zu diesem Zweck sollte der Anbieter einen oder mehrere Höchstbeträge für festgelegte Nutzungszeiträume anbieten. Mindestens einer dieser Höchstbeträge (pauschaler Höchstbetrag) sollte nahe bei 50 EUR (ohne Mehrwertsteuer) an ausstehenden Entgelten pro monatlichem Abrechnungszeitraum liegen, jedoch nicht darüber. Als Alternative könnte der Anbieter als Datenvolumen angegebene Obergrenzen festlegen. Darüber hinaus könnte der Anbieter seinem Endkunden weitere Obergrenzen mit anderen, das heißt höheren oder niedrigeren monatlichen Höchstbeträgen anbieten. 27. Soweit mit dem Endkunden keine mobile Datenflatrate vereinbart wurde, sollte jeder Anbieter sicherstellen, dass an das mobile Gerät des Endkunden eine geeignete Meldung beispielsweise durch eine SMS-Nachricht oder eine oder in Form eines Pop-up- Fensters auf dem Computer übermittelt wird, sobald der Umfang der Datendienste 80 % des vereinbarten Höchstbetrags oder der vereinbarten Obergrenze für das Datenvolumen erreicht hat. Jeder Endkunde sollte die Möglichkeit haben, den Anbieter 7

8 anzuweisen, ihm solche Mitteilungen nicht mehr zu senden, und sollten den Anbieter jederzeit kostenlos anweisen können, ihm diesen Dienst wieder bereitzustellen. 28. Soweit mit dem Endkunden keine mobile Datenflatrate vereinbart wurde, sollte für den Fall, dass der Höchstbetrag oder diese Obergrenze für das Datenvolumen überschritten wird, eine Meldung an das mobile Gerät des Endkunden gesendet werden. In der Meldung ist der Endkunde darüber zu informieren, wie er die weitere Erbringung des Datendienstes veranlassen kann, falls er dies wünscht, und welche Kosten für jede weitere Nutzungseinheit anfallen. Wenn der Endkunde auf die eingegangene Meldung nicht entsprechend reagiert, sollte der Anbieter unverzüglich die Erbringung und Inrechnungstellung der mobilen Datendienste für diesen Kunden einstellen, es sei denn, der Endkunde verlangt die weitere oder erneute Erbringung dieser Dienste. Anbieterwechsel - Information zur Vertragslaufzeit und zu Kündigungsfristen Festnetz: Der Anbieter sollte im Rahmen seiner Monatsrechnung das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit und die jeweilige Kündigungsfrist angeben. 30. Mobilfunk: Der Anbieter sollte im Rahmen seiner Monatsrechnung das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit und die jeweilige Kündigungsfrist angeben. Außerdem sollte darauf hingewiesen werden, dass die Rufnummernportierung auch schon vor Vertragsende verlangt werden kann, der bestehende Vertrag mit dem Anbieter jedoch davon unberührt bleibt. 31. Der Anbieter sollte in seiner Monatsrechnung auf die Informationen zum generellen Ablauf des Anbieterwechsels hinweisen, die auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht sind. 8

9 III. Rechtliche Ausgestaltung der vorgeschlagenen Transparenzmaßnahmen 32. Die vorgeschlagenen Transparenzmaßnahmen (Eckpunkte 1-8, 21-31) entfalten ihre positive Wirkung für den Endkunden lediglich dann, wenn sie von allen Marktteilnehmern gleichermaßen verlässlich und barrierefrei angeboten werden. Um dieses zu erreichen, kommen folgende Ansätze der rechtlichen Umsetzung in Betracht: - Option 1: Selbstregulierung, d. h. Umsetzung der Transparenzmaßnahmen durch einen verbindlichen Branchenkonsens; - Option 2: Regulierung, d. h. branchenweite, verbindliche Vorgaben seitens der Bundesnetzagentur. Ziel der Anhörung ist es auch zu ermitteln, welche Eingriffstiefe für eine Lösung der identifizierten Transparenzprobleme in einem zeitlich absehbaren Rahmen notwendig ist. Sollte sich die Branche auf einen selbstregulatorischen Ansatz einigen können, müssten entsprechende übereinstimmende Erklärungen bis zum Ende der Anhörungsfrist vorliegen. 33. Auch die Vorschläge zur Kontrolle der tatsächlichen Datenübertragungsrate durch den Endkunden während der Nutzung (Messverfahren, Eckpunkte Nr. 9 20) entfalten ihre positive Wirkung für den Endkunden lediglich dann, wenn sie von allen Marktteilnehmern gleichermaßen verlässlich und barrierefrei angeboten werden. Zur Zielerreichung kommen dabei folgende Ansätze in Betracht: - Option 1: Selbstregulierung, d. h. Umsetzung eines branchenweit einheitlichen Messverfahrens nach den o. g. Rahmenbedingungen durch einen verbindlichen Branchenkonsens; - Option 2: Regulierung, d. h. Verpflichtung zur Einrichtung eines branchenweiten, einheitlichen Messkonzepts nach verbindlichen Vorgaben durch die Bundesnetzagentur; - Option 3: Regulierung, d. h. eigene Entwicklung und Betrieb eines Messkonzepts durch die Bundesnetzagentur. Ziel der Anhörung ist es auch zu ermitteln, welche Eingriffstiefe für eine Lösung der identifizierten Transparenzprobleme bei der Kontrolle der tatsächlichen Übertragungsqualität durch den Endkunden in einem zeitlich absehbaren Rahmen notwendig ist. Sollte sich die Branche auf einen selbstregulatorischen Ansatz einigen können, müssten entsprechende übereinstimmende Erklärungen zusammen mit einem Umsetzungskonzept der o.g. Rahmenbedingungen bis zum Ende der Anhörungsfrist vorliegen. 9

Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung - TKTransparenzV)

Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung - TKTransparenzV) Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung - TKTransparenzV) TKTransparenzV Ausfertigungsdatum: 19.12.2016 Vollzitat: "TK-Transparenzverordnung vom

Mehr

Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung TKTransparenzV)

Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung TKTransparenzV) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2016 2977 Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung TKTransparenzV)

Mehr

!!!! Sachverständigenauskunft zum Entwurf der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt

!!!! Sachverständigenauskunft zum Entwurf der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt stärken Sachverständigenauskunft zum Entwurf der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt Alexander Leefmann, Linus Neumann,

Mehr

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referentenentwurf Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verordnung für Rahmenvorschriften zur Förderung der Transparenz, Veröffentlichung von Informationen und

Mehr

der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Deutscher Bundestag Drucksache 18/8804 18. Wahlperiode 15.06.2016 Verordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verordnung zur Förderung der Transparenz

Mehr

Stellungnahme des Digitale Gesellschaft e.v. zur Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt

Stellungnahme des Digitale Gesellschaft e.v. zur Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt Digitale Gesellschaft e. V. Singerstraße 109 10179 Berlin +49 30 97894230 info@digitalegesellschaft.de www.digitalegesellschaft.de @digiges Berlin, 23. September 2016 Stellungnahme des Digitale Gesellschaft

Mehr

Transparenz im TK-Markt

Transparenz im TK-Markt 2. September 2013 Transparenz im TK-Markt Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Zu den Eckpunkten der Bundesnetzagentur zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Produkt: HomeNet Hybrid. Stand November 2018

Leistungsbeschreibung zum Produkt: HomeNet Hybrid. Stand November 2018 Leistungsbeschreibung zum Produkt: HomeNet Hybrid Stand November 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist HomeNet Hybrid?... 2 2. Voraussetzungen... 2 3. Einschränkungen der Internetleistungen über Mobilfunk...

Mehr

Anbieterwechsel - Festlegung zur Eskalation von Teilnehmerbeschwerden

Anbieterwechsel - Festlegung zur Eskalation von Teilnehmerbeschwerden Anbieterwechsel - Festlegung zur Eskalation von Teilnehmerbeschwerden 18.05.2012, Berlin Referat 216 - Universaldienst, Öffentliche Angelegenheiten, Verbraucherfragen, Schlichtungsstelle - Eskalation von

Mehr

Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge

Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend

Mehr

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Entwurf Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung TKTransparenzV)

Mehr

Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten:

Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten: Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten: I. Die Entscheidung des EuGH II. Gesetzeslage Was ist unter Entgelt und Grundtarif zu verstehen? Folgen

Mehr

der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Entwurf einer Verordnung für Rahmenvorschriften zur Förderung der Transparenz, Veröffentlichung von

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landgasthof Gilsbach, Winterberg. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landgasthof Gilsbach, Winterberg. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen Allgemeine Geschäftsbedingungen des, Winterberg 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

Preisliste Gültig ab IPfonie extended connect / link inkl. PLUS-Varianten

Preisliste Gültig ab IPfonie extended connect / link inkl. PLUS-Varianten 1/6 IPfonie extended connect / link (SIP-Trunk) SIP-Trunk als reiner Sprachdienst, der sich mit geeigneten Breitband-Internet-Zugängen verwenden lässt. SIP-Trunk mit 4-8 Sprachkanälen (Voice-Flatrate national

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10508 18. Wahlperiode 30.11.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesnetzagentur für

Mehr

ANHÄNGE. des. Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates. mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt

ANHÄNGE. des. Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates. mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.2.2017 COM(2016) 864 final ANNEXES 1 to 5 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen

Mehr

Internet-Flat Promotion

Internet-Flat Promotion Internet-Flat 1.000 Promotion Konditionen ( /Mon.) Monatlicher Paketpreis Internet-Leistungen Datenvolumen (mit max. Geschwindigkeit) LTE-fähig Taktung Bandbreite max. (Download) Bandbreite max. (Upload)

Mehr

Informationen über mobile Internetzugangsdienste

Informationen über mobile Internetzugangsdienste Informationen über mobile Internetzugangsdienste Folgende Informationen werden gemäß der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang

Mehr

TRANSPARENZ IM TK-MARKT

TRANSPARENZ IM TK-MARKT TRANSPARENZ IM TK-MARKT Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zu dem Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Förderung

Mehr

WIDERRUFSBELEHRUNG. 4eck Media GmbH & Co. KG Papenbergstr Waren (Müritz) Deutschland Tel.:

WIDERRUFSBELEHRUNG. 4eck Media GmbH & Co. KG Papenbergstr Waren (Müritz) Deutschland Tel.: WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT UND MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR FÜR VERBRAUCHER DIGITALE INHALTE Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist

Mehr

1. Widerrufsrecht bei Bezug von Dienstleistungen. Widerrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs

1. Widerrufsrecht bei Bezug von Dienstleistungen. Widerrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs Widerrufsbelehrung DSL Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort. . Beauftragt den o.g. Sachverständigen mit. bitte ankreuzen. ... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort ...

... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort. . Beauftragt den o.g. Sachverständigen mit. bitte ankreuzen. ... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort ... Mark A. Carden Maurermeister und Beton- und Stahlbetonbaumeister öbuv Sachverständiger der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld für das Maurer- und Betonbauerhandwerk Starenweg 8, 32469 Petershagen, Tel.:05702/801330,

Mehr

Diese Preisliste ist gültig ab Alle früheren Preise für die unten aufgeführten Produkte verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Diese Preisliste ist gültig ab Alle früheren Preise für die unten aufgeführten Produkte verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Gültig ab 01.06.2017 Seite 1/6 Diese Preisliste ist gültig ab 01.06.2017. Alle früheren für die unten aufgeführten Produkte verlieren hiermit ihre Gültigkeit. SHkomplett 50 SHkomplett 50 Monatlicher Grundpreis

Mehr

Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt).

Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt). Der Online Service Meine AllSecur Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt). Nutzungsbedingungen

Mehr

zu Punkt der 971. Sitzung des Bundesrates am 19. Oktober 2018 Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert gegen lahmes Internet

zu Punkt der 971. Sitzung des Bundesrates am 19. Oktober 2018 Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert gegen lahmes Internet Bun d esrat Drucksache 440/1/18 05.10.18 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Wi - AV - R zu Punkt der 971. Sitzung des Bundesrates am 19. Oktober 2018 Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert

Mehr

Preisliste IPfonie extended connect / link inkl. PLUS-Varianten

Preisliste IPfonie extended connect / link inkl. PLUS-Varianten 1/6 IPfonie extended connect / link (SIP-Trunk) SIP-Trunk als reiner Sprachdienst, der sich mit geeigneten Breitband-Internet-Zugängen verwenden lässt. SIP-Trunk mit 4-8 Sprachkanälen (Voice-Flatrate national

Mehr

Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert gegen lahmes Internet. Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 10.

Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert gegen lahmes Internet. Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 10. Bun d esrat Drucksache 440/18 10.09.18 Antrag des Landes Hessen Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert gegen lahmes Internet Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 10. September 2018 An den

Mehr

ONLINE PARTNERVERMITTLUNG. Was muss ich beachten?

ONLINE PARTNERVERMITTLUNG. Was muss ich beachten? ONLINE PARTNERVERMITTLUNG Was muss ich beachten? Singlebörsen Singlebörsen bieten neben der Suche nach dem Partner fürs Leben oftmals auch Bereiche an, über die sich Singles zur gemeinsamen Freizeitgestaltung

Mehr

Informationen über Festnetz- Internetzugangsdienste

Informationen über Festnetz- Internetzugangsdienste Stand: 27.Februar 2017 Informationen über Festnetz- Internetzugangsdienste Folgende Informationen werden gemäß der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015

Mehr

Remote Support Datenschutz-

Remote Support Datenschutz- Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4

Mehr

Datenschutzerklärung 1. Datenschutz auf einen Blick

Datenschutzerklärung 1. Datenschutz auf einen Blick Datenschutzerklärung 1. Datenschutz auf einen Blick Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website

Mehr

ABWEICHUNGEN BEI BREITBAND- GESCHWINDIGKEITEN IM FEST- NETZ

ABWEICHUNGEN BEI BREITBAND- GESCHWINDIGKEITEN IM FEST- NETZ ABWEICHUNGEN BEI BREITBAND- GESCHWINDIGKEITEN IM FEST- NETZ Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.v. (vzbv) für die öffentliche Anhörung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der

Mehr

Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Mehr

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ANTWORT Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Fachbereich ABK Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Darlehensnehmer:... Anschrift: Telefon (tagsüber): E-Mail:..

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Betreff. Spruch. Begründung Verwaltungsgerichtshof /03/0065

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Betreff. Spruch. Begründung Verwaltungsgerichtshof /03/0065 26.06.2013 Gericht Verwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum 26.06.2013 Geschäftszahl 2013/03/0065 Betreff Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Präsident Dr. Jabloner und die Hofräte Dr.

Mehr

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haushaltsfabrik.de 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der. Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der. Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Bundesrat Drucksache 577/16 06.10.16 Antrag des Landes Hessen Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Der Hessische Ministerpräsident

Mehr

Erfassen von personenbezogenen Daten

Erfassen von personenbezogenen Daten Sie sind hier: Herten Datenschutz Datenschutz Der Schutz Ihrer Daten ist für die Stadt Herten sehr wichtig. Wir haben daher technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass

Mehr

Die TKG-Novelle - Neuregelungen im Kundenschutz -

Die TKG-Novelle - Neuregelungen im Kundenschutz - Die TKG-Novelle - Neuregelungen im Kundenschutz - FU Berlin Institut für Energie- und Regulierungsrecht Workshop zum Telekommunikationsrecht 04.10.2011 Dr. Michael Robert Bundesministerium für Wirtschaft

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prof. Ludwig Armbruster Imkerschule. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prof. Ludwig Armbruster Imkerschule. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem

Mehr

Stand des Prozesses zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie aus deutscher Sicht

Stand des Prozesses zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie aus deutscher Sicht Stand des Prozesses zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie aus deutscher Sicht Flussgebietsmanagement, 18. Workshop der DWA 22./23. November 2017, Essen Mdgt. Peter Fuhrmann Ministerium für Umwelt,

Mehr

Logo der Firma/ der Marke

Logo der Firma/ der Marke Name des Produktes (Festnetz) Das Produkt XY beinhaltet einen Festnetz-Anschluss für [Freitext für Kurzbeschreibung zu den Zugangsdiensten Internet, Telefonie und TV- Dienste]. Einzelheiten zum Produkt

Mehr

Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren: Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend

Mehr

NEWSLETTER Bermudadreieck aus BDSG / UWG / BGB

NEWSLETTER Bermudadreieck aus BDSG / UWG / BGB NEWSLETTER Bermudadreieck aus BDSG / UWG / BGB Lösungsfindung für den Versand von Newslettern unter Berücksichtigung des BDSG (EU DSGVO), BGB und UWG Übersicht: Voraussetzungen rechtssicherer Newsletter-Versand

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tanzfreunde zur Gutscheinbestellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tanzfreunde zur Gutscheinbestellung Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma zur Gutscheinbestellung 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher

Mehr

Einführung in das Telekommunikationsrecht III. Dr. Christopher Wolf

Einführung in das Telekommunikationsrecht III. Dr. Christopher Wolf Einführung in das Telekommunikationsrecht III Dr. Christopher Wolf Entwicklung im TK-Markt Die Außenumsatzerlöse auf dem Telekommunikationsmarkt erhöhten sich im Jahr 2015 nach vorläufigen Berechnungen

Mehr

Telekommunikation. Ihre Datenschutzrechte im Überblick

Telekommunikation. Ihre Datenschutzrechte im Überblick Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick 1 2 Inhalt Bestandsdaten 5 Bonitätsabfrage 6 Telefonbuch und Auskunft 7 Verkehrsdaten 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Werbung 10 Auskunftsrecht

Mehr

Bundesministerium des Innern (Einzelplan 06) 1 Fragen zur Softwaresicherheit beim neuen elektronischen Personalausweis 1.0

Bundesministerium des Innern (Einzelplan 06) 1 Fragen zur Softwaresicherheit beim neuen elektronischen Personalausweis 1.0 Bundesministerium des Innern (Einzelplan 06) 1 Fragen zur Softwaresicherheit beim neuen elektronischen Personalausweis seit Jahren ungeklärt 1.0 Mehr als zwei Jahre nach der Einführung eines neuen Personalausweises

Mehr

immomedia Immobilien GmbH

immomedia Immobilien GmbH Einholung der Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit Sehr geehrter Kaufinteressent/, gerne lassen wir Ihnen kurzfristig weitere Informationen zu diesem Objekt zukommen. Damit wir Ihnen die Informationen

Mehr

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß 27a Umsatzsteuergesetz:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß 27a Umsatzsteuergesetz: SuS Veltheim e. V. - Geschäftsstelle - Zur Lüchte 10 Vertretungsberechtigter Vorstand: Mike Thielscher (1. Vorsitzender) Bokshorn 30 Rechnungsanschrift: SuS Veltheim e.v. 1894 Bokshorn 30 Registergericht:

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Widerrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs

Widerrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs für den Verkauf von Waren für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen

Mehr

VERTRAG. 1. Wesentliche Eigenschaften der Ware oder Beschreibung der Dienstleistung:

VERTRAG. 1. Wesentliche Eigenschaften der Ware oder Beschreibung der Dienstleistung: VERTRAG zwischen Unternehmer und Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen (Vorgesehene Linien handschriftlich ergänzen, Zutreffendes ankreuzen, nicht Zutreffendes streichen) 1. Wesentliche Eigenschaften

Mehr

Satzung zur Vergabe der terrestrischen Digital Audio Broadcasting (DAB)-Frequenzen

Satzung zur Vergabe der terrestrischen Digital Audio Broadcasting (DAB)-Frequenzen Satzung zur Vergabe der terrestrischen Digital Audio Broadcasting (DAB)-Frequenzen vom 4. Oktober 2000 (ABl. Berlin S. 4235, ABl. Brandenburg / AAnz. S. 1533) Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Mehr

Erhebungsbereich: öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten

Erhebungsbereich: öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten 1 von 6 Anlage 1 Umsätze aus Grundentgelten für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten Umsätze aus Entgelten für die Errichtung von Teilnehmeranschlüssen zum öffentlichen Telefonnetz an festen

Mehr

Immobilierichtigverkaufen.de. - Makleralleinauftrag -

Immobilierichtigverkaufen.de. - Makleralleinauftrag - Immobilierichtigverkaufen.de - Makleralleinauftrag - Auftraggeber/ Eigentümer Name: Straße: PLZ Ort: Tel.: E-Mail: - nachfolgend Auftraggeber genannt - Auftragnehmer - nachfolgend Makler genannt - Auftragsobjekt:

Mehr

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil des Vertrages zwischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden AGB als PDF downloaden Wir, Die Haushaltshelden betreiben die Webseite www.die-haushaltshelden.de. Über diese Seite vermitteln wir Arbeitnehmer für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

Hinweise zum Datenschutz der Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo)

Hinweise zum Datenschutz der Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo) Hinweise zum Datenschutz der Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo) Wir stellen Ihnen in diesem Dokument dar, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten, wenn Sie mit uns in Kontakt treten oder

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie über das Bestellformular auf der Website www.2a-verlag.de

Mehr

3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen (Art. 13/14 Abs. 1 c) DSGVO) 4. Berechtigte Interessen (Art. 13 Abs. 1 d)/14 Abs.

3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen (Art. 13/14 Abs. 1 c) DSGVO) 4. Berechtigte Interessen (Art. 13 Abs. 1 d)/14 Abs. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Stadtwerke Zehdenick GmbH, Havelstrom Zehdenick GmbH, Gasversorgung Zehdenick GmbH und des Entwässerungsbetriebes der Stadt Zehdenick

Mehr

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website? Datenschutzerklärung 1. Datenschutz auf einen Blick Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website

Mehr

Auftrag. Anschlussinhaber. Vor- und Nachname: Straße: PLZ: Ort: Geburtsdatum: Mail-Adresse: Telefon-Nr.: Mobilfunk-Nr.: SEPA-Lastschriftmandat

Auftrag. Anschlussinhaber. Vor- und Nachname: Straße: PLZ: Ort: Geburtsdatum: Mail-Adresse: Telefon-Nr.: Mobilfunk-Nr.: SEPA-Lastschriftmandat Auftrag Anschlussinhaber Vor- und Nachname: Straße: PLZ: Ort: Geburtsdatum: Mail-Adresse: Telefon-Nr.: Mobilfunk-Nr.: SEPA-Lastschriftmandat Kontoinhaber: Straße und Hausnummer: PLZ: Ort: Kreditinstitut

Mehr

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand 03.05.2018 Diese Informationen dienen der Transparenz sowie der Ausübung

Mehr

Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung: Datenschutz Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen

Mehr

I. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung

I. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung I. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen

Mehr

I. Erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung

I. Erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung Anhörung zum Entwurf einer Mitteilung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit

Mehr

Roam like at Home Mögliche vertragliche Regelungen für offene Datenpakete ab 15. Juni 2017 [unverbindliche Vorlage]

Roam like at Home Mögliche vertragliche Regelungen für offene Datenpakete ab 15. Juni 2017 [unverbindliche Vorlage] Roam like at Home Mögliche vertragliche Regelungen für offene Datenpakete ab 15. Juni 2017 [unverbindliche Vorlage] Stand: 15. Mai 2017 1 Einleitung Bitte beachten Sie, dass Ihr Einleitungstext davon abhängt,

Mehr

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) (Stand Dezember 2008) Information zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen der Regman

Mehr

Bitte unterschrieben vorab per Fax: 089/ und dann mit der Originalunterschrift per Post zurücksenden. HELP Akademie Ltd.

Bitte unterschrieben vorab per Fax: 089/ und dann mit der Originalunterschrift per Post zurücksenden. HELP Akademie Ltd. HELP Akademie Ltd. Hilfe durch Experten für Lebensqualität mit Prüfung und Zertifikat HELP - Akademie Ltd., Rundfunkplatz 2, 80335 München, www.help-akademie.de Teilnehmervertrag Name:. Vorname: Straße

Mehr

Datenschutzerklärung. 1. Datenschutz auf einen Blick. 2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen. Allgemeine Hinweise

Datenschutzerklärung. 1. Datenschutz auf einen Blick. 2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen. Allgemeine Hinweise Datenschutzerklärung 1. Datenschutz auf einen Blick Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website

Mehr

Merkblatt 6/14 Beiblatt

Merkblatt 6/14 Beiblatt Merkblatt 6/14 Beiblatt Telefonnummer, u.a.) 3. Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen (inkl. Steuern und Abgaben) bzw. Art der Preisberechnung; ggf. Fracht-, Liefer-, oder Versandkosten bzw. Hinweis

Mehr

Sehr schöne und ruhige Lage, beste Infrastruktur - Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kindergarten, Kita, in der Nähe, etc., gute Nahverkehrsanbindung

Sehr schöne und ruhige Lage, beste Infrastruktur - Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kindergarten, Kita, in der Nähe, etc., gute Nahverkehrsanbindung DEGEN IMMOBILIEN Steinäckerweg 3 74545 Michelfeld Telefon: 0791/56870 Telefax: 0791/56871 Mobil: 0171/2029696 e-mail: Franz.Degen@t-online.de Attraktives Ein-Familien-Reihenhaus in Schwäbisch Hall-TO wohnen

Mehr

Ausschreibung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen nach 45 Abs. 3 S. 3 TKG durch die Bundesnetzagentur.

Ausschreibung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen nach 45 Abs. 3 S. 3 TKG durch die Bundesnetzagentur. Bundesnetzagentur Ausschreibung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen nach 45 Abs. 3 S. 3 TKG durch die Bundesnetzagentur Bekanntmachung I. Hintergrund Die Regelung in 45 TKG

Mehr

Anleitung zur Erstellung von Produktinformationsblättern gemäß 1 TK-Transparenzverordnung (TKTransparenzV)

Anleitung zur Erstellung von Produktinformationsblättern gemäß 1 TK-Transparenzverordnung (TKTransparenzV) Anleitung zur Erstellung von Produktinformationsblättern gemäß 1 TK-Transparenzverordnung (TKTransparenzV) Referat 216: Universaldienst, Öffentliche Angelegenheiten, Verbraucherfragen, Schlichtungsstelle

Mehr

Bitstrom-Regulierung. Ernst-Ferdinand Wilmsmann Vorsitzender der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur

Bitstrom-Regulierung. Ernst-Ferdinand Wilmsmann Vorsitzender der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur Bitstrom-Regulierung Vorsitzender der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur Bitstrom Vorlesung "Bitstrom-Regulierung" 2 Bitstrom ist die Kombination von Anschluss (TAL) und Transport: Layer 2-BSA wird

Mehr

Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab )

Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab ) Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab 13.06.2014) 312d Abs.1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 312f Abs. 2 Abschriften und Bestätigungen

Mehr

adsl Privat und adsl solo Privat

adsl Privat und adsl solo Privat Leistungsbeschreibung adsl Privat und adsl solo Privat Inode Telekommunikationsdienstleistungs GmbH Millennium Tower, Handelskai 94-96, 1200 Wien Mehr Infos unter www.inode.at oder unter der Info-Hotline:

Mehr

PRODUKTINFORMATIONSBLÄTTER NACH 1 TK-TRANSPARENZVER- ORDNUNG

PRODUKTINFORMATIONSBLÄTTER NACH 1 TK-TRANSPARENZVER- ORDNUNG PRODUKTINFORMATIONSBLÄTTER NACH 1 TK-TRANSPARENZVER- ORDNUNG Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zur öffentlichen Anhörung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,

Mehr