Das Schwerbehindertenrecht. Antragsbearbeitung Grad der Behinderung (GdB) Merkzeichen Schwerbehindertenausweis / Beiblatt Nachteilsausgleiche

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1 Das Schwerbehindertenrecht Antragsbearbeitung Grad der Behinderung (GdB) Merkzeichen Schwerbehindertenausweis / Beiblatt Nachteilsausgleiche

2 Antragsbearbeitung Antragseingang Eingangsbestätigung Befundanforderung Ärzte/Krankenhäuser/ Kuranstalten Zuleitung an Ärztlichen Dienst Auswertung der Befunde und Stellungnahme durch ÄD Bescheiderteilung Ggf. Ausweisausstellung/Wertmarke Seite -2-

3 Grad der Behinderung - GdB Die Schwere einer gesundheitlichen Einschränkung wird bei der Feststellung im Grad der Behinderung(GdB) ausgedrückt (bis 1986 MdE) Ursache der Behinderung unerheblich Krankheit, Unfall oder angeboren Begriff GdB bezieht sich auf Auswirkungen in allen Lebensbereichen nicht nur auf Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben Seite -3-

4 Grad der Behinderung - GdB Unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf z.b. Berufspianist und Verw.-Angest. -Verlust eines Daumens (GdB 30) Erwerbsunfähigkeit nicht automatisch GdB Seite -4-

5 Grad der Behinderung - GdB Gesundheitsstörungen müssen länger als 6 Monate vorliegen (komplikationsloser Beinbruch = keine Behinderung.) Abklingende Gesundheitsstörungen hier ist der GdB-Wert festzusetzen, der dem über 6 Monate hinaus verbliebenen oder voraussichtlich verbleibenden Schaden entspricht. Kann eine derartige Prognose nicht getroffen werden, ist die 6-Monatsfrist abzuwarten Seite -5-

6 Schwerbehinderung = GdB wenigstens 50 -Feststellungsbescheid und Schwerbehinderten- Ausweis Behinderung = GdB wenigstens 20 -Feststellungsbescheid Keine Feststellung = GdB unter 20 -Ablehungsbescheid Seite -6-

7 Grundlage: Bildung des GdB Versorgungsmedizin-Verordnung (Gültig ab ) Seite -7-

8 Merkzeichen (ab GdB 50) G erhebliche Gehbehinderung ag außergewöhnliche Gehbehinderung B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson H Hilflosigkeit RF Ermäßigung des Rundfunkbeitrags und Ermäßigung der Telefongebühr (Deutsche Telekom!) Bl Blindheit Gl Gehörlosigkeit 1. Kl. Benutzung der 1.Wagenklasse (ohne Aufpreis) für Kriegsbeschädigte(GdS mind. 70) Seite -8-

9 Grad der Behinderung 30 oder 40 Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit z.b. Sehminderung, Hörminderung, Herzleiden jeweils GdB 30 Typische Berufskrankheit typische Berufskrankheit liegt vor und behinderter Mensch ist nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert Seite -9-

10 Schwerbehindertenausweise Schwerbehindertenausweis (grün) Schwerbehindertenausweis (grün/orange) für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen(nah)verkehr Seite -10-

11 Seite -11-

12 Schwerbehindertenausweise Farbiges Lichtbild Lichtbild auch per (als JEPG-Datei) Alter Ausweis bleibt weiterhin gültig Umtausch ist möglich Neue Ausweise können nicht geändert werden Ausweisgültigkeit ab Antragseingang! Rückwirkende Feststellung = gesonderte Bescheinigung Seite -12-

13 Beiblatt zum Ausweis Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung(schriftl. Antragstellung beim Hauptzollamt mit Vorlage Beiblatt/Schwerbehindertenausweis) Seite -13-

14 Beiblatt zum Ausweis Seite -14-

15 Beiblatt zum Ausweis Festgestellte Merkzeichen Beiblatt mit Wertmarke (für Fahrten mit Bus und Bahn) G und/oder Gl 80,- oder 40,- oder 50% Beiblatt ohne Wertmarke für Kfz- Steuerermäßigung ag 80,- oder 40,- und 100% (ohne Beiblatt) H und/oder Bl kostenlos und 100% (ohne Beiblatt) Die Begleitperson (MZ "B") kann ohne Km-Begrenzung frei fahren Seite -15-

16 Beiblatt kostenlos,wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder Leistungen nach SGB XII, Drittes und Viertes Kapitel erhalten werden. für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach SGB VIII (-Jugendhilfe) oder nach den 27a und 27d BVG oder Seite -16-

17 Als Fahrausweis dient der Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Freifahrtberechtigung in allen Zügen des Nahverkehrs der DB (RB, RE, Interregio) in der 2. Kl. (keine Fernverkehrszüge!). (aber auch in der Nordwest-Bahn, Metronom usw.) Seite -17-

18 Nachteilsausgleiche Außenstelle Oldenburg Seite -18-

19 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Steuern Behinderten-Pauschbetrag ( 33b EStG) bei GdB von 25 und 30 = 310 Euro (dauernde Einbuße ) von 35 und 40 = 430 Euro (dauernde Einbuße ) von 45 und 50 = 570 Euro von 55 und 60 = 720 Euro von 65 und 70 = 890 Euro von 75 und 80 = 1060 Euro von 85 und 90 = 1230 Euro von 95 und 100 = 1420 Euro Merkzeichen H = 3700 Euro Seite -19-

20 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Steuern Pflegepauschbetrag ( 33b EStG) Für Menschen, die andere persönlich pflegen, wenn die gepflegte Person das Ausweismerkzeichen H oder die Pflegestufe 3 zuerkannt bekommen hat. Ohne Nachweis der Kosten pauschal 924 Euro wenn 1. enge persönliche Beziehung zur gepflegten Person vorliegt und 2. Pflege in Wohnung des Steuerpflichtigen oder der zu pflegenden Person und 3. der Steuerpflichtige für Pflegeleistung keine steuerpflichtigen oder steuerfreien Einnahmen erhält Seite -20-

21 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Steuern Erbschafts- und Schenkungssteuer ( 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG) Freibetrag in bestimmten Fällen Seite -21-

22 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Steuern Kfz-Steuerermäßigung(-befreiung) ( 3a Abs. 2 KraftStG) Merkzeichen G/Gl = Steuerermäßigung 50% Merkzeichen ag = Steuerbefreiung 100% Merkzeichen H/Bl. = Steuerbefreiung 100% Seite -22-

23 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Wohnen Wohngeld ( 17 Wohngeldgesetz) Einkommensfreibeträge (1500 Euro) für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied bei festgestelltem GdB 100 Unter bestimmten Umständen auch für schwerbehinderte Menschen mit einem geringeren GdB bei pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege(1200 Euro). Seite -23-

24 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Wohnen Wohnraumförderung ( 24 Wohnraumförderungsgetz) Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung: Euro für schwerbehinderte Menschen mit GdB 100 oder GdB mind. 80 und Pflegebedürftigkeit i.s. 14 SGB XI Fördergegenstände sind: 1. Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), 2. Modernisierung von Wohnraum, 3. Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum und 4. Erwerb bestehenden Wohnraums Seite -24-

25 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Wohnen Barrierefreie Wohnraumgestaltung ( 4 SGB IX) Leistungen, die dazu dienen, die Wohnung des Antragstellers so umzubauen oder auszustatten, dass sie seinen individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Aber auch Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer barrierefreien Wohnung sind möglich. Wer zahlt? Rehabilitationsträger(z.B. Bundesagentur für Arbeit, gesetzl. Unfallversicherung, gesetzl. Rentenversicherung, Träger der Sozialhilfe) Integrationsämter(übernehmen nur bestimmte Leistungen, wenn Rehabilitationsträger nicht zuständig sind) Pflegekassen(wenn Pflegebedürftigkeit droht oder besteht) Seite -25-

26 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Arbeits- und Berufsleben Kündigungsschutz ( 85 SGB IX) besteht bei GdB ab 50 und GdB 30/40 mit Gleichstellung(durch das Arbeitsamt) Außerdem für Menschen, deren Behinderung offenkundig ist (z.b. Verlust eines Beines im Oberschenkel GdB 70). Ohne Zustimmung vom Integrationsamt ist eine Kündigung nicht rechtens. Wurde ein Antrag bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie gestellt, über den 3 Wochen nach Antragseingang bei der Außenstelle noch nicht entschieden wurde, besteht vorläufiger Kündigungsschutz. Seite -26-

27 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Arbeits- und Berufsleben Gleichstellungsmöglichkeit( 2 Absatz 3 SGB IX) Personen mit einem GdB von 30 oder 40 können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Auswirkungen: besonderer Kündigungsschutz, besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, Betreuung durch spezielle Fachdienste. jedoch nicht: Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente. Seite -27-

28 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Arbeits- und Berufsleben Zusatzurlaub( 125 SGB IX) Generell 1 Arbeitswoche Bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (für mehrere Jahre) besteht nur Anspruch auf Zusatzurlaub für das abgelaufene letzte Kalenderjahr Befreiung von Mehrarbeit( 124 SGB IX) Bei Vollzeitbeschäftigen = 8 Std. tägl./5 Tage pro Woche Gilt nur, wenn für Arbeitgeber nicht unzumutbar oder nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist Kein Ablehnungsrecht für Überstunden, Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen Seite -28-

29 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Arbeits- und Berufsleben Teilzeit wegen Behinderung( 81 Abs. 5 SGB IX) Ab Mindestwochenarbeitszeit von 15 Std.(Schwerbehinderte und Gleichgestellte) Muss allerdings dem Arbeitgeber zumutbar sein! Benachteiligungsverbot(Allgem. GleichbehandlungsG) Arbeitgeber darf behinderte Arbeitnehmer wegen Behinderung nicht benachteiligen Seite -29-

30 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Soziale Sicherung Altersrente ohne Abzüge- ab 63. Lebensjahr (für Schwerbehinderte) Mehrbedarfserhöhung bei Sozialhilfe ( 30 SGB XII)(17%) Mehrbedarf, wenn (erwerbsunfähig und) Merkzeichen G festgestellt Blindengeld/Blindenhilfe Zu beantragen bei Landkreisen/kreisfreien Städten Leistungen aus dem Landesblindenfonds(LBF) Zu beantragen beim Landessozialamt in Hildesheim Seite -30-

31 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Mobilität Parkausweis für Behindertenparkplätze(aG/Bl) Kfz-Versicherung(freiwilliger Rabatt GdB mind. 50) Vergünstigungen bei Neuwagenkauf(durch Händler)(ca %) Beitragsermäßigung bei vielen Automobilclubs(GdB mind.50) unentgelt. Beförderung einer Begleitperson (B) Kostenlose Beförderung der Begleitperson im (innerdeutschen) Flugverkehr(z.B. Lufthansa, Merkz. B) Behindertentoiletten/Zentralschlüssel(GdB 70,aG,B,H oder Bl) Seite -31-

32 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Mobilität Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV) Leistungen ( 2) (1) Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen 1.zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, 2. für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung, 3. zur Erlangung einer Fahrerlaubnis. (2) Die Leistungen werden als Zuschüsse und nach Maßgabe des 9 als Darlehen erbracht. Antragsteller Zuständige Behörde Voraussetzungen Beamte oder Selbständige Integrationsamt Der behinderte Angestellte, Arbeiter oder Azubis (noch keine 15 Versicherungsjahre erfüllt) Arbeitsamt Mensch muss auf Kfz angewiesen sein, um zum Angestellte, Arbeiter oder Azubis Rentenversicherungsträger Arbeitsort zu (mindestens 15 Versicherungsjahre gelangen. erfüllt) Ohne Beschäftigungsverhältnis Örtliches Sozialamt Seite -32-

33 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Sonstiges Sozialtarif Deutsche Telekom Soziale Vergünstigung von max. 8,72 je Abrechnungszeitraum wenn Gesamt-GdB mind. 90, davon GdB mind. 30 für Sprachbehinderung vorliegt. Auch wenn MZ Bl und/oder Gl festgestellt ist. Soziale Vergünstigung von max. 6,94 je Abrechnungszeitraum wenn Merkzeichen RF festgestellt ist. Seite -33-

34 Vergünstigungen durch Feststellung GdB und Merkzeichen (Beispiele) Integrationsamt (Leistungen an Arbeitgeber) Arbeitsplatzausstattung Ausstattung der Arbeitsstätte Zuschüsse bei Minderleistung Zuschüsse bei personeller Unterstützung Eingliederungszuschüsse Beratung usw. Seite -34-

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite -35-

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