25. Jahrgang Mittwoch, den 6. August 2014 Nr. 16 / 32. Woche. ROCK am Schloss Elgersburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "25. Jahrgang Mittwoch, den 6. August 2014 Nr. 16 / 32. Woche. ROCK am Schloss Elgersburg"

Transkript

1 GERATAL- ANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß Der Geratal-Anzeiger erscheint in der Regel 14täglich und wird kostenlos an alle Haushalte der VG Geratal verteilt. 25. Jahrgang Mittwoch, den 6. August 2014 Nr. 16 / 32. Woche Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den Nächster Erscheinungstermin Mittwoch, den ROCK am Schloss Elgersburg Kartenvorverkauf im Handyshop Geraberg oder Jugendzentrum Elgersburg für 8 Abendkasse 10 Es lädt ein: Gerataljugend e.v.

2 Geratal-Anzeiger Nr. 16/2014

3 Geratal-Anzeiger Nr. 16/2014 Verwaltungsgemeinschaft Geratal Straßensanierung Heydaer Straße Martinroda Aufgrund von Straßenbauarbeiten an der Heydaer Straße in Martinroda (ab Marienstraße) bis Ortseingang Heyda, wird diese in der Zeit vom bis voraussichtlich voll gesperrt. Die Sanierung wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt beginnt ab für die Ortslage Martinroda, ab der Marienstraße in Richtung Ortsausgang. Dieser soll vor Ferienende abgeschlossen sein, um den Schulbusverkehr gewährleisten zu können. Autofahrer, die in der Gemeinde Martinroda unterwegs sind, müssen sich ab Montag, den auf Behinderungen einstellen. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten die Baustelle zu umfahren. Alle Verkehrsteilnehmer (Anwohner) werden gebeten, den Baustellenbereich mit besonderer Aufmerksamkeit zu befahren und sich auf die veränderten Verkehrsabläufe einzustellen. Ordnungsamt VG Geratal Gemeinde Angelroda Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14. September Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für den Wahlbezirk der Gemeinde Angelroda liegt in der Zeit vom 25. August bis 29. August 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Dienstag bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 29. August 2014, bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei), Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22, Ilm-Kreis I, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum 24. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum 29. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Ab- schluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Angelroda, Udo Lämmer Bürgermeister

4 Geratal-Anzeiger Nr. 16/2014 Gemeinde Elgersburg Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14. September Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für den Wahlbezirk der Gemeinde Elgersburg liegt in der Zeit vom 25. August bis 29. August 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Dienstag bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 29. August 2014, bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei), Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22, Ilm-Kreis I, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum 24. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum 29. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wähler- verzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Elgersburg, Ingolf Schwarze Bürgermeister Gemeinde Geraberg Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14. September Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für den Wahlbezirk der Gemeinde Geraberg liegt in der Zeit vom 25. August bis 29. August 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Dienstag bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 29. August 2014, bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei), Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass

5 Geratal-Anzeiger Nr. 16/2014 er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22, Ilm-Kreis I, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum 24. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum 29. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Geraberg, Günther Irrgang Bürgermeister Gemeinde Martinroda Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14. September Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für den Wahlbezirk der Gemeinde Martinroda liegt in der Zeit vom 25. August bis 29. August 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Dienstag bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 29. August 2014, bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei), Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22, Ilm-Kreis I, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum 24. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum 29. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter

6 Geratal-Anzeiger Nr. 16/ , Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Martinroda, Günther Hedwig Bürgermeister Gemeinde Neusiß Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14. September Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für den Wahlbezirk der Gemeinde Neusiß liegt in der Zeit vom 25. August bis 29. August 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Dienstag bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 29. August 2014, bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstraße 59a, Zimmer-Nr. 6 in Geraberg (barrierefrei), Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22, Ilm-Kreis I, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum 24. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum 29. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Neusiß, Ralf Hühn Bürgermeister Ende des amtlichen Teiles

7 Geratal-Anzeiger Nr. 16/2014 Verwaltungsgemeinschaft Geratal Veranstaltungen TOURISMUS AGENTUR GERATAL Burgstraße 3, Elgersburg Tel.: Fax: Internet: - Elgersburg - Geraberg - Martinroda - Angelroda - Neusiß - August... Geratal, wir kommen! Ab Neue Ausstellung im Schloss Kleine Galerie und Rittersaal AUS DER DUNKELHEIT ANS LICHT Künstlerisches vom Speicher (Malerei und Grafik von Eckhard Möller ) Ausstellung von Rock am Schloss Beginn 20:00 Uhr mit der Gruppe G-PUNKT Kartenvorverkauf Handyshop Geraberg und Jugendzentrum Elgersburg VVK 8,00 Euro AK 10,00 Euro Es lädt ein die Gerataljugend Stand Änderung vorbehalten Gottesdienste und Veranstaltungen in den Geratal-Orten Samstag, :00 Uhr Orgelkonzert Angelroda - regionale Orgeltour Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Geraberg Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Elgersburg Behrend Sonntag, Kein Gottesdienst im Geratal! Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Angelroda Kirchenchor der Geratalgemeinde in Angelroda: Freitag 19:30 Uhr Kontonummer der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal Sparkasse Arnstadt - Ilmenau BIC: HELADEF1ILK IBAN: DE angedacht Von der Kunst zufrieden zu sein Ein Fischer sitzt am Strand und blickt auf das Meer, nachdem er die Ernte seiner mühseligen Arbeit auf den Markt gebracht hat. Warum er nicht einen Kredit aufnehme, fragt ihn ein Tourist. Dann könne er einen Motor kaufen und das Doppelte fangen. Das brächte ihm Geld für einen Kutter und einen zweiten Mann ein. Zweimal täglich auf Fang hieße das Vierfache verdienen! Warum er eigentlich herumtrödele? Auch ein dritter Kutter wäre zu beschaffen; das Meer könnte viel besser ausgenutzt werden, ein Stand auf dem Markt, Angestellte, ein Fischrestaurant, eine Konservenfabrik - dem Touristen leuchten die Augen. Und dann? unterbricht ihn der Fischer. Dann brauchen Sie gar nichts mehr zu tun. Dann können Sie den ganzen Tag hier sitzen und glücklich auf Ihr Meer hinausgucken! - Aber das tue ich doch jetzt schon, sagt darauf der Fischer. Zu dieser kleinen Geschichte von Heinrich Böll zur Senkung der Arbeitsmoral fand ich noch den folgenden Bibelvers: Ein wohlgeratener Mensch ist mit wenig zufrieden; darum braucht er in seinem Bett nicht so zu stöhnen (Sirach 31,22). Gott befohlen Ihr Pfarrer Stefan Wohlfarth Schulnachrichten Liebe Schülerinnen und Schüler, werte Eltern! Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal mit den Orten Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß Plan 11, Geraberg kggeratal@hotmail.de Sie finden uns jetzt auch im Internet! Kirchgemeinde Geratal unter Das Pfarramt in Geraberg ist wie folgt zu erreichen: Pfarrer Wohlfarth unter / Anliegen in Sachen Kinder- und Jugendarbeit: Frau C. Riekehr tel. unter 0177 / Anliegen in Sachen kirchgemeindlicher Verwaltung: Frau B. Grimm tel. unter 03677/ Achtung, es gelten wieder die vertrauten Bürozeiten! Dienstag und Donnerstag ist das Büro jeweils von 09:00-12:00 Uhr im Kirchgemeindezentrum Geraberg geöffnet. Wir wünschen euch sonnige und erholsame Sommerferien mit viel Spaß und schönen Urlaubserlebnissen. Und so geht es weiter: -> Samstag, : Uhr Schuleinführung Turnhalle GS ab 9.15 Uhr Zuckertütenabgabe -> Montag, : 07:30-10:00 Uhr: Unterricht für die 1. Klasse 07:30-11:15 Uhr: Unterricht für die Klassen 2-4 Hier erfolgt auch die Ausgabe der bestellten Lehr- und Lernmaterialien. A. Seyring GS Geschwenda

8 Geratal-Anzeiger Nr. 16/2014 Jugendarbeit Heidepark Soltau zum Ferienstart Im Jugendzentrum Geratal starteten die vier wöchigen Ferienspiele gleich einen Tag nach der Zeugnisausgabe. Am Samstag den fuhren 40 Kinder und Jugendliche aus dem Geratal in den Heidepark Soltau. Bei über 30 Grad Außentemperatur kamen die meisten schon eine halbe Stunde eher in das Holidaycamp oder Bungalowdorf vom Park zurück, obwohl man die Zeit bis zur Schließung des Parkes hätte ausnutzen können. Trotzdem sind die allermeisten die 6 Achterbahnen und andere Attraktionen einige Male gefahren, weil die Wartezeiten aufgrund des späteren Ferienbeginns in Niedersachsen, noch erträglich waren. Die 2014 neu erbaute Achterbahn Flug der Dämonen ist neben der Krake, Limit und Colossos sicher die größte Herausforderung. Alle haben aber eines gemeinsam, sie rauben einen vollkommen die Orientierung. Abends saß man dann bei angenehmen Temperaturen gemeinsam um den großen Schwenkgrill und hörte Karaokemusik. Die selbst mitgebrachten Bratwürste und Rostbrätl ließ man sich bis in die späten Abendstunden schmecken. Jugendpfleger Steffen Fischer Kartfahren in Schwarzbach steht jeden Sommer auf dem Programm Das Fußballturnier in Geschwenda gewann das Jugendzentrum Geratal vor Arnstadt Die neue Achterbahn Flug der Dämonen Im Streichelzoo der Schafskäserei Dosdorf hatte jeder seinen Spaß Gemeinde Angelroda Senioren Nach der Bowlingbahn, machten wir noch einen Abstecher zum Friedberg in Suhl. Hier fanden Weltmeisterschaften der Schützen statt. Geburtstagsglückwünsche zum 70. Geburtstag Frau Lange, Lukrezia zum 79. Geburtstag Herrn Schupp, Fritz zum 74. Geburtstag Frau Zimmermann, Edith zum 71. Geburtstag Frau Gerhardt, Christa

9 Geratal-Anzeiger Nr. 16/2014 Gemeinde Elgersburg Gemeinde Geraberg Senioren Geburtstagsglückwünsche zum 85. Geburtstag Frau Grill, Helga zum 73. Geburtstag Frau Jäger, Siglinde zum 70. Geburtstag Frau Tröster, Angelika zum 86. Geburtstag Frau Sauerteig, Erna Sonstiges Jagdgenossenschaft Elgersburg feiert Waldfest! Zu ihrer Vollversammlung im März 2014 haben die Elgersburger Jagdgenossen beschlossen, auch in diesem Jahr wieder ein Waldfest zu veranstalten. Dieses soll wieder in der Jagdhütte im Moortal, nur bei schlechtem Wetter im Rentnertreff, durchgeführt werden. Als Termin wird das letzte Juliwochenende vorgeschlagen, um anderen Festlichkeiten im Ort aus dem Weg zu gehen. Nun war es soweit. Der 26. Juli kam näher, die Einladung erfolgte rechtzeitig ortsüblich im Amtsblatt und der Tagespresse, die Vorbereitung durch den Jagdvorstand und Pächter liefen auf Hochtouren. Das Wetter hatte am 26. Juli ein Einsehen, pünktlich Um 14:00 Uhr wurde das Waldfest durch die Jagdhornbläsergruppe Kümmerling eröffnet, Udo Schnallert Frankenberg, der fast schon traditionell für die musikalische Unterhaltung unserer Feste zuständig ist. Er bedankte sich bei allen, die in der Vorbereitung und während des Festes für den Auf- und Abbau, die Versorgung und Entsorgung sich bemüht und eingesetzt haben. Dann wünschte er allen ein paar frohe Stunden bei guter Unterhaltung und gutem Hunger und kräftigen Durst. Frau Wilma Kirchner hat aus dem vom Pächter bereitgestellten Wildbret einen wohlschmeckenden würzigen Gulasch zubereitet und unser Olaf mit seinem Team hatte den Rost angefeuert. Getränke waren auch ausreichend vorhanden, so dass auch alle Jagdgenossen, die im Laufe des Nachmittages noch eintrafen, bestens versorgt waren. Die Pausen, die unser Udo einlegte, überbrückten die Jagdhörner, auch das Luftgewehrschießen fand regen Zuspruch und hatte mit Marie- Christin Kümmerling und Burghardt Senglaub letztendlich zwei treffergleiche Sieger. Als gegen Abend Blitz und Donner etwas heftiger wurden und einige Jagdmessen zum Aufbruch rüsteten, konnte unser Jagdvorsteher Herr Rüdiger Kümmerling zufrieden feststellen: Es war ein sehr gut besuchtes und gelungenes Waldfest 2014, welches sich in der vorderen Reihe der bisher durchgeführten Veranstaltungen einreiht. Dazu der Dank an alle und auf ein Neues im nächsten Jahr Waidmannsheil! Roland Flurschütz Senioren Geburtstagsglückwünsche zum 83. Geburtstag Frau Pfeuffer, Jutta zum 80. Geburtstag Frau Schultze, Margot zum 90. Geburtstag Frau Schmidt, Ilse zum 88. Geburtstag Frau Löwe, Gisela zum 78. Geburtstag Herrn Stierl, Helmut zum 74. Geburtstag Herrn Weiß, Detlef zum 71. Geburtstag Frau Unrein, Edeltraud zum 75. Geburtstag Herrn Werner, Herbert zum 79. Geburtstag Frau Herzog, Lisa zum 72. Geburtstag Frau Weidner, Erika zum 78. Geburtstag Frau Weidner, Susanne zum 74. Geburtstag Herrn Römhild, Herbert zum 94. Geburtstag Frau Kirsten, Marie zum 90. Geburtstag Frau Zylla, Irmgard zum 77. Geburtstag Herrn Möller, Helmut zum 71. Geburtstag Herrn Peisler, Erwin zum 65. Geburtstag Herrn Frank, Roland zum 87. Geburtstag Herrn Czekalla, Franz zum 82. Geburtstag Frau Hofmann, Doris zum 91. Geburtstag Frau Eckardt, Marianne zum 77. Geburtstag Herrn Fröbel, Jürgen zum 77. Geburtstag Frau Schöttke, Christa zum 65. Geburtstag Frau Messing, Elke zum 71. Geburtstag Frau Meyer, Christine zum 78. Geburtstag Frau Silabetzschki, Waldraut q q q q q q q q Herzliche Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit am Frau Renate und Herrn Norbert Siegfried in Geraberg Gemeinde Martinroda Senioren Geburtstagsglückwünsche zum 70. Geburtstag Frau Richter, Irene zum 77. Geburtstag Herrn Scharmann, Gerhard zum 65. Geburtstag Frau Fabig, Siglinde zum 65. Geburtstag Frau Hammermeister, Karin

10 Geratal-Anzeiger Nr. 16/2014 Veranstaltungen präsentiert: 1. Martinrodaer SANDHASENLAUF Rund um den Veronikaberg STRECKEN: Laufstrecke 10,0 km Nordic-Walking 10,0 km Laufstrecke 3,0 km Nordic-Walking 3,0 km 23. August 2014 Anmeldung unter Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Es laden ein: Der Bürgermeister KITA Sandhäschen am Wald DRK Ortsgruppe e. V. Fitness- & Freizeitsportverein Martinroda e. V. FSV Martinroda e. V. Gartenverein Erlenwiese e. V. Karnevalverein Martinroda e. V. Kegelsportverein Martinroda e. V. Kirmesgesellschaft Martinroda e. V. Motorsportverein Martinroda e. V. Rassegeflügelzuchtverein e. V. Vereine und Verbände Saisonbeginn im Sportpark Martinroda Sandhasenfest 2014 Festprogramm Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zum Sandhasenfest 2014 auf den Festplatz nach Martinroda ein. Am gesamten Festwochenende sorgen die Vereine für Ihr leibliches Wohl. Für alle Kinder bietet die KITA Sandhäschen am Wald eine Bastel- & Malstraße an. Und zum Toben gibt es eine Hüpfburg sowie verschiedene kostenlose Fahrgeschäfte! Freitag, ab ca. 19 Uhr - Fackelumzug der Vereine von der Feuerwehr zum Festplatz mit dem Spielmannszug Geschwenda ab 21 Uhr - Disco & Cocktailbar Samstag, ab 9 Uhr - 1. Martinrodaer Sandhasenlauf ab 14 Uhr - Bunter Nachmittag: Kaffee & Kuchen bei musikalischer Unterhaltung Auftritte des Kindergartens & der Tanzgruppen Vorführungen & Mitmachaktionen der Freiwilligen Feuerwehr und des Motorsportvereins ab 20 Uhr - Schlager & Oldies mit der Barden Show Band & Cocktailbar Sonntag, ab 10:30 Uhr - Frühschoppen mit der Blaskapelle Oehrenstock ab ca. 11:30 Uhr - Mittagstisch mit Thüringer Klößen Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist natürlich frei. In diesen Tagen startet der FSV Martinroda in die neue Verbandsligasaison. Nach der nur kurzen Sommerpause beginnt für den Verbandsligakader des FSV Martinroda die neue Saison in Thüringens höchster Spielklasse. Als einer von nur drei Ilm-Kreis-Vertretern in der Liga, konnte sich die Mannschaft zum Abschluss der Vorsaison mit dem achten Rang einen sicheren mittleren Tabellenplatz erspielen und startet nun in die bereits vierte Verbandsligasaison der traditionsreichen Vereinsgeschichte. In der Sommerpause kam es innerhalb des Kaders zu personellen Veränderungen. So wurden die Sportfreunde Darryl Mbolo, Maryan Zachert, Ludwig Reuß, und René Schmitt aus den Reihen des FSV verabschiedet. Mit den Sportfreunden Ronny Fuhrmann, Konrad Bosse, Robert Menz, Philipp Möller und Eric Sperschneider haben sowohl routinierte, als auch junge talentierte Spieler den Weg nach Martinroda gefunden. Zu den Highlights in der kommenden Saison zählen ohne Frage vor Allem die Kreis-Derbys gegen die SpVgg Geratal und den SV 09 Arnstadt. Das erste Derby, gegen den direkten Ortsnachbarn, findet bereits am vierten Spieltag statt. In der vergangenen Saison zog diese Begegnung etwa 800 Zuschauer in den Sportpark Martinroda und war damit das bestbesuchte Verbandsligaspiel. Zum Saisonauftakt reiste unsere Mannschaft bereits am vergangenen Wochenende zum SV Motor Altenburg. Am kommenden Samstag begrüßen wir dann die BSG Wismut Gera zum Heimspielauftakt im Sportpark Martinroda. Wir laden Sie recht herzlich ein, den Auftakt in die neue Saison gemeinsam mit uns zu erleben und freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr FSV Martinroda e.v. Die August-Termine im Sportpark Martinroda: - Herren Landesliga - Sa., Uhr FSV Martinroda - BSG Wismut Gera - Herren Kreisliga - Sa., Uhr FSV Martinroda II - FSV 97 Stützerbach - Herren Landesliga - Fr., Uhr FSV Martinroda - SpVgg Geratal - Herren Kreisliga - So., Uhr FSV Martinroda II - TSV Zollhaus Steve Nimmow

11 Geratal-Anzeiger Nr. 16/2014 Gemeinde Neusiß Senioren Geburtstagsglückwünsche zum 78. Geburtstag Herrn Jankovsky, Karl-Heinz zum 79. Geburtstag Frau Jankovsky, Christa zum 85. Geburtstag Frau Elle, Dora Impressum Geratal-Anzeiger Amtsblatt der Verwaltungs gemeinschaft Geratal Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Geratal Bahnhofstr. 59 a, Geraberg Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel 14täglich Bezugsmöglichkeiten: kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Mehr

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

referat organisationsmanagement statistik und wahlen

referat organisationsmanagement statistik und wahlen Stadtverwaltung Kaiserslautern 67653 Kaiserslautern referat organisationsmanagement statistik und wahlen Dienstgebäude Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1 Datum 16.01.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Neue Vetschauer Nachrichten Jahrgang 2019 Vetschau/Spreewald, den 13. März 2019 Nummer 3 Impressum Herausgeber: Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 11/2009 19. Jahrgang 08. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 29 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über das Recht

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 11. April 2012 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Bekanntmachung über das Recht auf

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 19. Jahrgang Südlohn, 28.04.2014 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtliches. Mitteilungsblatt. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

Amtliches. Mitteilungsblatt. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt Amtliches Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt bestehend aus den Mitgliedsgemeinden: Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Hornsömmern, Kirchheilingen,

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

Mehr

GERATAL- ANZEIGER. Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den

GERATAL- ANZEIGER. Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den GERATAL- ANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg,

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 13. Jahrgang 18. April 2019 Nummer 11 Inhaltsverzeichnis Seite 40. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplan- Entwurfes der Stufe 3 für die Stadt

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Quern, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau Haseltal Bote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund 29. Jahrgang Freitag, den 17. August 218 33. Woche / Nr. 8 Nächster Redaktionsschluss Montag, den 1.9.218 Nächster Erscheinungstermin Freitag,

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 01.04.2019 Ausgabe 2019/05.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2

Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2 Werbung/Anzeigen $076%/$77 GHU6WDGW5KHGH +HUDXVJHEHU'HU% UJHUPHLVWHUGHU6WDGW5KHGH 2. Jahrgang Ausgabe 12/2005 Rhede,15.08.2005 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 19.04.2012 Nr. 11 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Ausgabe 07 Jahrgang 2017 vom 04.08.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Zahlungserinnerung der Stadtkasse Geldern als Vollstreckungsbehörde 2. Öffentliche

Mehr

29. Jahrgang Freitag, den 27. Juli 2018 Nr. 15 / 30. Woche. Am 5. August 2018 von 9 bis 17 Uhr. im Garten der Dorfschenke Geraberg

29. Jahrgang Freitag, den 27. Juli 2018 Nr. 15 / 30. Woche. Am 5. August 2018 von 9 bis 17 Uhr. im Garten der Dorfschenke Geraberg GERATAL- ANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg,

Mehr

Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach und dessen Mitgliedsgemeinden Leubnitz, Mehltheuer und Syrau

Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach und dessen Mitgliedsgemeinden Leubnitz, Mehltheuer und Syrau Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach und dessen Mitgliedsgemeinden Leubnitz, Mehltheuer und Syrau 1. Jahrgang - Ausgabe August 2002 01.08.2002 Das neue Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach

Mehr

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 27 DATUM : 24.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

25. Jahrgang Nr August 2017

25. Jahrgang Nr August 2017 25. Jahrgang Nr. 09 21. August 2017 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1676. Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht

Mehr

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE 19. Jahrgang Eichwalde, 09. September 2015 Nummer 09/15 AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE Inhalt Amtlicher Bekanntmachungsteil Seite Bekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2015 1 für die Wahl der

Mehr

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis:

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis: Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Jahrgang 2018, den 28. März 2018 Nummer 4 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, AMTSBLATT der Stadt Meerbusch Nr. 18 vom 31. August 2017 10. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Rubrik Seite Thema / Betreff 1 Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, Schützenstraße /Langster Straße 2

Mehr

Jahrgang 17 Freitag, den 13. Mai 2016 Nummer 5. Gemeinde Gangloffsömmern. Amtlicher Teil

Jahrgang 17 Freitag, den 13. Mai 2016 Nummer 5. Gemeinde Gangloffsömmern. Amtlicher Teil AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 17 Freitag, den 1 Mai 2016 Nummer 5 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche en der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018 Marktflecken Villmar Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 10. Jahrgang Ausgabetag: 18.01.2017 Nummer: 4 Inhaltsverzeichnis 9. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf

Mehr

GERATAL- ANZEIGER. Winterimpressionen. Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den

GERATAL- ANZEIGER. Winterimpressionen. Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den GERATAL- ANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg,

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

Nummer 25 Salzgitter, den 28. Dezember Jahrgang. Inhalt

Nummer 25 Salzgitter, den 28. Dezember Jahrgang. Inhalt Nummer 25 Salzgitter, den 28. Dezember 2007 34. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 122 Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2018 27.03.2018 Nr. 18 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 217. Bekanntmachung 3 Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Kreistages des

Mehr

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am

Mehr

Amtsblatt. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue

Amtsblatt. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung ThürBekVO in der zur Zeit gültigen

Mehr

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2015 03.02.2015 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel. Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,

Mehr

für die Stadt Gronau (Westf.)

für die Stadt Gronau (Westf.) AMTSBLATT für die Stadt Gronau (Westf.) Jahrgang: 4 Datum: 18.01.2017 Ausgabe: 1/2017 Datum: Inhalt: Seite: 05.01.2017 Öffentliche Bekanntmachung Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Gronau

Mehr

Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen

Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen Nr. 32 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Gelsenkirchen 11. August 2017 Bekanntmachungen des Oberbürgermeisters I Referat 2 (Rat und Verwaltung) Bekanntmachung der

Mehr

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0 AMTSBLATT DER Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich: Erste

Mehr

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0 AMTSBLATT DER PENZBERG Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich:

Mehr

der Großen Kreisstadt Weißwasser / O.L. und der Gemeinde Weißkeißel

der Großen Kreisstadt Weißwasser / O.L. und der Gemeinde Weißkeißel der Großen Kreisstadt Weißwasser / O.L. und der Gemeinde Weißkeißel Jahrgang 12 Freitag, 1. August 2014 Ausgabe 11/2014 Inhalt Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. - Bekanntmachung über die Einsichtnahme in

Mehr

1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick

1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick Amtsblatt der Stadt Oer-Erkenschwick 48.Jahrgang Nr. 15 19.08.2013 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am 28.08.2013 um 15.00 Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses,

Mehr

Beckum, den 23. August 2017 Jahrgang 2017/Nummer 26

Beckum, den 23. August 2017 Jahrgang 2017/Nummer 26 Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 23. August 2017 Jahrgang 2017/Nummer 26 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bundestagswahl am 24. September 2017: Bekanntmachung über das Einsichtsrecht

Mehr

Amtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1

Amtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1 für die Gemeinde Rangsdorf 7. Jahrgang Rangsdorf, 08.05.2009 Nr. 9 Seite 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahlräume, Auslegung des Wählerverzeichnisses,

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 19. Jahrgang Ausgabetag: 17.01.2017 Nr. 02 Inhalt: Seite 1. Einladung zur Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 26.01.2017 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde

Mehr

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 01/2017 vom 18. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis: Öffentliche über die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gem. 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen -Wahlbekanntmachung-

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen -Wahlbekanntmachung- AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 13 DATUM : 13.04.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 27 28 29 30 31 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Mehr

28. Jahrgang Freitag, den 19. Mai 2017 Nr. 10 / 20. Woche. 20 Jahre Quellenwanderungen 17 Jahre Wassertretbecken im Steigertal

28. Jahrgang Freitag, den 19. Mai 2017 Nr. 10 / 20. Woche. 20 Jahre Quellenwanderungen 17 Jahre Wassertretbecken im Steigertal GERATAL- ANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg,

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019 Amtsblatt Gemeinde Senden, 3/2019 Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Ausgegeben zu Senden am: 11.04.2019 Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I Postfach 1251

Mehr

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel. Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,

Mehr

Amtsblatt für die. Stadt Bad Lippspringe. 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt für die. Stadt Bad Lippspringe. 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1. Inhaltsverzeichnis für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 02/2017 Bekanntmachung Nutzungszeit Wahlgrabstätte 2 03/2017

Mehr

27. Jahrgang Freitag, den 2. Dezember 2016 Nr. 24 / 48. Woche Weihnachtsmarkt Elgersburg - Lindenpark ab 14 Uhr

27. Jahrgang Freitag, den 2. Dezember 2016 Nr. 24 / 48. Woche Weihnachtsmarkt Elgersburg - Lindenpark ab 14 Uhr GERATAL- ANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg,

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017. INHALT Datum Titel Seite 264 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 147 15.08.2017 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 280 148 16.08.2017 Vollzug des Gesetzes über

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 10/2012 22. Jahrgang 30. April 2012 Inhaltsverzeichnis 22 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung

Mehr

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Landrats des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Mehr

für die Stadt Lübben (Spreewald)

für die Stadt Lübben (Spreewald) Amtsblatt für die Stadt Lübbener Stadtanzeiger Jahrgang 23, den 29. November 2014 Nummer 13 - 2 - Nr. 13/2014 Amtsblatt für die Stadt Lübbener Stadtanzeiger IMPRESSUM Das Amtsblatt für die Stadt erscheint

Mehr

Fürstenberg (Havel), 4. August Jahrgang Nummer 8 Woche 31

Fürstenberg (Havel), 4. August Jahrgang Nummer 8 Woche 31 Fürstenberg (Havel), 4. August 2017 27. Jahrgang Nummer 8 Woche 31 2 4. August 2017 Nr. 8 Woche 31 AMTSBLATT für die Stadt Fürstenberg (Havel) Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Gemeindebehörde über

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 02/2019 29. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 4 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung für

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2018 Nr. 21 Mittwoch, 15.08.2018 von Seite 172 bis 179 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Einsicht in das Wählerverzeichnis / Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke: Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen

Mehr

GERATALANZEIGER. Nächster Redaktionsschluss. Nächster Erscheinungstermin Dienstag, den Mittwoch, den

GERATALANZEIGER. Nächster Redaktionsschluss. Nächster Erscheinungstermin Dienstag, den Mittwoch, den GERATALANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg,

Mehr

850 Jahre Wülfingerode

850 Jahre Wülfingerode 11. Jahrgang 01. Mai 2004 Nr. 5 850 Jahre Wülfingerode Veranstaltungsplan der Festwoche SONNTAG, 16.05.2004 14.00 Uhr Festlicher Gottesdienst anlässlich der Festwoche in der St. Elisabeth Kirche Wülfingerode,

Mehr

GERATAL- ANZEIGER. Nächster Erscheinungstermin Freitag, den Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den

GERATAL- ANZEIGER. Nächster Erscheinungstermin Freitag, den Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den GERATAL- ANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg,

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO

Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO B 1179 Amtsblatt Nummer 15 75. Jahrgang Montag, 08. April 2019 Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO Die, Bauordnungsamt, erteilte mit Bescheid vom 15. März

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr