Hintergründe und Ziele

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2 Pressemitteilungen

3 Übersicht 1. SEPA Hintergründe und Ziele 2. Der Zeitplan zur Umsetzung 3. IBAN und BIC 4. SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente 5. Europäische Überweisung 6. Europäische Lastschriftverfahren 7. Mandatserteilung und Mandatsverwaltung 8. Was ist zu tun? 9. Innovation Zahlungsverkehr

4 Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)

5 Hintergründe und Ziele

6 Hintergründe und Ziele Der SEPA-Raum im Überblick

7

8 Der Zeitplan zur Umsetzung Jeder ist betroffen! Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in SEPA-Länder sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

9 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: BIC: GENO DE F1 BT1 èiban und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. è IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

10 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos.

11 Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung Inlandsüberweisung* uro-überweisung (SEPA Credit Transfer) Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten Belege - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Beleg: Überweisung (BS 20) - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO *noch bis 1. Februar 2014

12 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16

13 Europäische Lastschriftverfahren Europäische Basis-Lastschrift Kriterien des (SEPA Core Direct Debit) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. à Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D).

14 Europäische Lastschriftverfahren Europäische Basis-Lastschrift Kriterien des (SEPA Core Direct Debit) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.b. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln. Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen - bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und - bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage vor Fälligkeit bis spätestens 16:30 Uhr vorliegt

15 Europäische Lastschriftverfahren Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungsverfahren 1) Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr 1) EPC-Regelwerk SEPA Core Direct Debit (SDD Core) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) SEPA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

16 Europäische Lastschriftverfahren

17 Europäische Lastschriftverfahren Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr EPC-Regelwerk SEPA B2B Direct Debit (SDD B2B) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch Datenformat Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen DTAUS (Kennzeichnung 04 ) Abbuchungsauftrag Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein mit D-2 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen XML (Kennzeichnung als B2B ) SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig

18 Mandatserteilung und Mandatsverwaltung 1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift 2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen 3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden 4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben 5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag

19 Mandatserteilung und Mandatsverwaltung Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger- Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen Kombi-Mandate sind nicht mehr notwendig Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA- Lastschriftmandate anpassen

20 Was ist zu tun? Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der VR-Bank Bayreuth Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer VR-Bank Bayreuth

21 Was ist zu tun? Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

22 Was ist zu tun? Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: - Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen - Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern - Aufbau der Mandatsreferenz festlegen - Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten - Vorlauffristen bei der Einreichung beachten - Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: - neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) - Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

23 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

24 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

25 Smartphone als POS izettle Innovation Zahlungsverkehr - Kartenleser zum Aufsetzen auf das Smartphone - Informationen werden nicht auf dem Telefon gespeichert - Keine Vertragslaufzeit, keine Grundgebühr, kein Mindestumsatz + - Zahlung wird Kundenkonto sofort gutgeschrieben - Unternehmer spart sich Rechnungsstellung und Kontrolle des Zahlungseingangs = - Ihre Kunden können vor Ort mit Karte zahlen und bekommen die Rechnung sofort und bequem per zugesandt - izettle ist ein Unternehmen aus Schweden - basiert auf Chip und Unterschrift des Karteninhabers - funktioniert mit Karten internationaler Kartenorganisationen

26 Wir sind gerne für Sie da! Sprechen Sie Ihre/n Berater/in an oder wenden Sie sich an unsere Zahlungsverkehrsspezialisten Heinrich Hacker Tel Sonja Hübner Tel Christine Löhr Tel

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrer SEPA-Umstellung!

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