Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

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1 Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach Mathematik für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen entsprechend den Vorschriften der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Niedersachsen (PVO-Lehr I). (2) Ergänzend zu dieser Studienordnung sind die Allgemeine Studienordnung, die Studienordnungen für die anderen Unterrichtsfächer sowie für die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften heranzuziehen. 2 Studiengliederung und dauer (1) Das Unterrichtsfach Mathematik kann für den Stufenschwerpunkt Grundschule als Kurzoder Langfach studiert werden. Für den Stufenschwerpunkt Haupt- und Realschulen kann Mathematik nur als Langfach studiert werden. (2) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Bei der Wahl von Mathematik als Langfach findet eine Zwischenprüfung nach dem 3. Semester gemäß der Ordnung der Zwischenprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (ZPO) statt. (3) Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester, davon 3 Studiensemester im Grundstudium, 4 Studiensemester im Hauptstudium, 1 Prüfungssemester. Die Regelstudienzeit kann unterschritten werden, wenn bereits vorher alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen werden (einschließlich der Leistungen in den anderen Unterrichtsfächern und in den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften). 3 Studienziele Das Studium der Mathematik und ihrer Didaktik soll die mathematischen und mathematikdidaktischen Grundlagen vermitteln, die für die Analyse, Planung, Durchführung und Bewertung des Mathematikunterrichts notwendig sind. Das mathematische Studium führt in die Sprache der Mathematik und ihrer Begründungsmuster ein und liefert den fachlichen Hintergrund für die schulischen Inhalte. Es soll eine sachgerechte Einordnung der Unterrichtsstoffe sowie die eigenständige Erarbeitung neuer Unterrichtsgebiete ermöglichen. Das fachdidaktische Studium bezieht sich in erster Linie auf drei miteinander verzahnte zentrale Aufgabenfelder der Mathematikdidaktik: die Analyse fachspezifischer Lehr-, Lern- und Interaktionsprozesse; die zielgeleitete Konstruktion von Curricula und deren Begründung einschließlich methodischer Überlegungen; die Verbindung zwischen Fachwissenschaft und ihren Anwendungen einerseits und den schulischen Inhalten andererseits.

2 Fähigkeiten, in der Schule mathematische Grundlagen zu legen für den Alltag, für die Anwendung in anderen Fächern und für berufliche Ausbildungen und weiterbildende Schulen. Die ersten beiden Punkte erfordern eine Integration von Erkenntnissen aus den Sozial- und Erziehungswissenschaften sowie der Psychologie, der dritte Punkt die Anbindung an die Fachwissenschaft. 4 Umfang, Gegenstände, Veranstaltungsformen des Studiums 1 Mathematik als Langfach (1) Es sind 40 SWS zu studieren, davon mindestens 10 SWS Mathematikdidaktik. Falls das Fachpraktikum in Mathematik absolviert wird, kommen 2 SWS für die Vorbereitung auf das Praktikum hinzu. (2) Grundstudium Im Grundstudium werden die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Grundkenntnisse und fähigkeiten erworben, sowohl auf dem Gebiet der Mathematik als auch in der Mathematikdidaktik. Es sind folgende Veranstaltungen zu besuchen: Elementare Algebra/Zahlentheorie/Aufbau des Zahlensystems Geometrie Grundlagen der Mathematikdidaktik Mathematischen Anwendersysteme Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme (gemäß 5) an einer fachwissenschaftlichen und einer fachdidaktischen Veranstaltung sind als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung vorzulegen. (3) Hauptstudium Ziel des Hauptstudiums ist die Erweiterung und Vertiefung der im Grundstudium gewonnenen Kenntnisse. Dazu sind weitere mathematische und mathematikdidaktische Veranstaltungen zu besuchen. Insbesondere ist die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur schulbezogenen angewandten Mathematik, Stochastik, Modellbildung und Informatik verbindlich. Für den Schwerpunkt Haupt- und Realschulen kommt eine Veranstaltung zu ausgewählten Kapiteln der Analysis, für den Schwerpunkt Grundschule eine Veranstaltung zu Grundlagen der Arithmetik und dem Aufbau des Zahlsystems verbindlich hinzu. Bei den Veranstaltungen zur Mathematik ist sowohl die Primarstufe als auch die Sekundarstufe I zu berücksichtigen. In der Lehrveranstaltung zur schulbezogenen angewandten Mathematik, Stochastik, Modellbildung und Informatik, in einer weiteren fachwissenschaftlichen Veranstaltung und in einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik im gewählten Schwerpunkt ist ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme zur ersten Staatsprüfung zu erbringen. Frühestens nach dem 3. Semester ist ein Fachpraktikum im ersten oder zweiten Unterrichtsfach zu absolvieren. 2 Mathematik als Kurzfach (1) Es sind 20 SWS zu studieren, davon mindestens 8 SWS Mathematikdidaktik. (2) Es sind Vorlesungen zur Elementaren Algebra/Zahlentheorie/Aufbau des Zahlsystems und zur Geometrie zu besuchen. Hinzu kommt eine Veranstaltung über die Grundlagen der Mathematikdidaktik sowie eine weiterführende Didaktikveranstaltung, wobei sowohl die Primarstufe als auch die Sekundarstufe I zu berücksichtigen ist. Zur Meldung zur ersten Staatsprüfung sind Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme (gemäß 5) in einer fachwissenschaftlichen sowie in zwei fachdidaktischen Veranstaltungen, eine davon mit dem Schwerpunkt Grundschule, vorzulegen.

3 (3) Fächerübergreifende Veranstaltungen (Lang- und Kurzfach) Für die Zulassung zur 1. Staatsprüfung ist außerdem je ein Nachweis erfolgreicher Teilnahme in Lehrveranstaltungen zu folgenden Aspekten erforderlich: fächerübergreifende Lernfelder Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht, Ästhetische Bildung, Projekt. Diese Lehrveranstaltungen können grundsätzlich in jedem Bereich des Lehramtsstudiums besucht werden und sind in jedem Fach in Verbindung mit Fachthemen anzubieten, also auch im Unterrichtsfach Mathematik. Die Möglichkeit zum Erwerb der Nachweise ist mit den jeweils Lehrenden zu Beginn der betreffenden Veranstaltung zu klären. 5 Erfolgreiche Teilnahme Die erfolgreiche Teilnahme wird durch einen Übungsschein oder durch einen Seminarschein nachgewiesen. Ein Übungsschein wird in der Regel für die Teilnahme an Übungen und die erfolgreiche Bearbeitung einer hinreichenden Zahl von Aufgaben vergeben. In Seminaren wird zumeist als Voraussetzung für den Schein ein Thema selbständig erarbeitet und vorgetragen. Falls als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme das Schreiben einer Klausur vorgesehen ist, muß ein Wiederholungstermin bis zum Anfang des nächsten Semesters angeboten werden. Die genauen Bedingungen werden in den Veranstaltungen zu Beginn des Semesters geklärt. 6 Lehrangebot Zuständig und verantwortlich für das Lehrangebot gemäß dieser Studienordnung ist der Fachbereich Mathematik. Er stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, daß die Studierenden ihren Studienpflichten innerhalb der Regelstudienzeit nachkommen können. Zur Planung und Vorbereitung des Studiums gibt der Fachbereich am Ende der Vorlesungszeit ein kommentiertes Veranstaltungsverzeichnis heraus, das die wesentlichen Informationen zu den Lehrveranstaltungen des kommenden Semesters enthält. 7 Studienplan Auf der Grundlage dieser Studienordnung stellt der Fachbereich einen Studienplan auf, der Empfehlungen für den Ablauf und die Gestaltung des Studiums enthält und zeigt, wie das Studium sachgerecht durchgeführt und in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. 8 Studienberatung (1) Zur Beratung in Studienangelegenheiten stehen die Lehrenden des Faches und die Fachschaft zur Verfügung. Sie arbeiten mit der Zentralen Studienberatung zusammen. (2) Den Studierenden wird empfohlen, sich etwa alle zwei Semester ausführlich zum Fortgang des Studiums beraten zu lassen. Insbesondere soll die Studienberatung rechtzeitig vor der Meldung zu einer Prüfung in Anspruch genommen werden. 9 Prüfungen (1) Für die Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung (ZPO). Die Zwischenprüfung wird vor dem Zwischenprüfungsausschuß abgelegt, die Meldung zur Zwischenprüfung erfolgt beim Zwischenprüfungsausschuß. (2) Für die erste Staatsprüfung gelten die Bestimmungen der PVO-Lehr I. Die erste Staatsprüfung wird vor dem Niedersächsischen Landesprüfungsamt (NLPA) abgelegt, bei dem auch die Meldung erfogt.

4 (3) Zu Wiederholungs- und Freiversuchsregelungen wird auf PVO-Lehr I verwiesen. 10 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften Diese Studienordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die Hochschulleitung am Tage ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Carl von Ossietzky Universität in Kraft. Das vor Inkrafttreten dieser Ordnung durchgeführte Studium gilt als ordnungsgemäß, wenn die Bestimmungen der PVO-Lehr I über die Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung und zur ersten Staatsprüfung beachtet worden sind.

5 Modellstudienpläne 1. Mathematik als Langfach Beginn mit Algebra SWS Sem. 2. Sem. Vorlesung zur Elementaren Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlsystems Mathematische Anwendersysteme 3. Sem. Geometrie Übung zu Übung zu Geometrie Zwischenprüfung 4. Sem. 5. Sem. I a) Veranstaltung zur schulbezogenen angewandten Mathematik, Stochastik, Modellbildung und Informatik Mathematikunterricht in der Grundschule oder Mathematikunterr. in der Sekundarstufe I Übung zu I a) Seminar gem. Schwerpunkt Vorbereitung Fachpraktikum Fachpraktikum 6. Sem. 7. Sem. I b) Veranstaltung zu Grundlagen der Arithmetik und dem Aufbau des Zahlsystems (Schwerpunkt Grundschule) oder Veranstaltung zu ausgewählten Kapiteln der Analysis (Schwerpunkt Haupt- und Realschule) Übung zu I b) Seminar Spezialvorlesung zur Didaktik gem. Schwerpunkt gem. Schwerpunkt

6 Beginn mit Geometrie SWS Sem. Geometrie 2. Sem. 3. Sem. Mathematische Anwendersysteme Vorlesung zur Elementaren Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlensystems Übung zur Geometrie Übung zur Zwischenprüfung 4. Sem. 5. Sem. I b) Veranstaltung zur Grundlage der Arithmetik und dem Aufbau des Zahlsystems (Schwerpunkt Grundschule) oder Veranstaltung zu ausgewählten Kapiteln der Analysis (Schwerpunkt Haupt- und Realschule) Mathematikunterricht in der Grundschule oder Mathematikunterr. in der Sekundarstufe I Übung zur I b) Seminar gem. Schwerpunkt Vorbereitung Fachpraktikum Fachpraktikum 6. Sem. 7. Sem. I a) Veranstaltung zur schulbezogenen angewandten Mathematik, Stochastik, Modellbildung und Informatik Übung zur I a) Seminar gem. Schwerpunkt Spezialvorlesung zur Didaktik gem. Schwerpunkt

7 Modellstudienpläne 1. Mathematik als Kurzfach Beginn mit Algebra SWS Sem. 2. Sem. Vorlesung zur Elementaren Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlsystems 3. Sem. Geometrie Übung * zur Übung * zur Geometrie * Verpflichtend ist die Teilname an einer der beiden Übungen 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Mathematikunterricht in der Grundschule, VL/Ü Seminar

8 Beginn mit Geometrie SWS Sem. Geometrie 2. Sem. 3. Sem. Vorlesung zur Elementaren Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlensystems Übung * zur Geometrie Übung * zur Mathematik * Verpflichtend ist die Teilnahme an einer der beiden Übungen 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Mathematikunterricht in der Grundschule, VL/Ü Seminar

9 Anhang Zwischenprüfungsordnung Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, fachspezifischer Anteil Mathematik 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Ordnungsgemäßes Studium von in der Regel 3 Semestern und Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß Studienordnung im Umfang von 18 SWS, nachzuweisen durch Studienbuch. Die Teilnahme an folgender Lehrveranstaltung: Mathematische Anwendersysteme nachzuweisen durch Teilnahmebescheinigung. 1.2 Erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen des Grundstudiums: a) Übung Fachwissenschaft b) Übung Grundlagen der Mathematik-Didaktik nachzuweisen durch Bescheinigungen der erfolgreichen Teilnahme. 2. Prüfungsanforderungen In der Zwischenprüfung haben die Studierenden Grundkenntnisse in folgenden Prüfungsgebieten nachzuweisen: a) Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlsystems b) Schulbezogene Geometrie c) Mathematikdidaktik Die Zwischenprüfung findet in der Regel durch Anrechnung von Studienleistungen statt. In Ausnahmefällen kann auf Antrag der Studierenden eine mündliche Prüfung stattfinden. Anrechenbare Studienleistungen werden in den Abschlußklausuren der entsprechenden Lehrveranstaltungen erworben. Bü Prüfungsordnungen/Schulen/Gr_Ha_Re

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