Styleguide Fördermaßnahmen Konjunkturpaket
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- Daniela Hafner
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1 Styleguide Fördermaßnahmen Konjunkturpaket
2 Die Bundesregierung hat für Baumaßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes beschlossen, dass zur Information der Bürgerinnen und Bürger mit einheitlichen Bauschildern auf die Förderung hingewiesen werden soll. Hierzu hat die Bundesregierung einen Styleguide herausgegeben. Für Maßnahmen, die zusammen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen oder alleine durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen eigener Konjunkturmaßnahmen durchgeführt werden, gelten folgende Gestaltungsrichtlinien:
3 Das Logo Die Logos sind ab sofort auf allen Bauschildern von Baumaßnahmen anzubringen, die aus dem Konjunkturpaket II und/ oder eigenen Konjunkturpaketen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Dies betrifft sowohl Baumaßnahmen des Landes als auch der Kommunen. Die Logos "Wir in Nordrhein-Westfalen bauen hier" und "Wir in Nordrhein-Westfalen bauen mit" kommen ausschließlich auf Bauschildern zum Einsatz. Sie stehen sowohl einzeln als auch in Verbindung mit anderen Logos. Bauschild mit Bundesbeteiligung Wir in Nordrhein-Westfalen bauen mit findet Verwendung bei Maßnahmen, die mit Bundesbeteiligung durchgeführt werden. Hinsichtlich der Anordnung des Logos gilt der Styleguide der Bundesregierung, d. h. das Landeslogo ist gegenüber dem Bundeslogo anzuordnen. Im Übrigen gelten die Maßgaben dieses Styleguides Bauschild ohne Bundesbeteiligung Wir in Nordrhein-Westfalen bauen hier findet Verwendung bei Maßnahmen, die ohne Bundesbeteiligung durchgeführt werden. Wenn möglich, soll dieses Logo immer oben links platziert werden. In begründeten Ausnahmen kann es alternativ auch unten links angeordnet werden. Logos weiterer Beteiligter (Kommunen, öffentliche Einrichtungen usw.) können außerhalb der Schutzzone des Logos zugelassen werden. Die Logos sind rechts neben dem Logo des Landes auf gleicher Höhe zu platzieren.
4 Zusammensetzung des Logos Das Logo setzt sich aus zwei Elementen zusammen: 1. Logo Landesregierung: Absenderkennung Landesregierung mit Wappen gemäß der Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen Design 2. Texterweiterung: Wir in Nordrhein-Westfalen bauen hier oder Wir in Nordrhein-Westfalen bauen mit Das Logo darf nicht verfremdet werden. Farbgebung des Logos Die Farbe des Wappens ergibt sich aus den Leitlinien des Nordrhein-Westfalen Designs Die Farbe der Texterweiterung ist stets schwarz. Der Hintergrund des Logos ist weiß. Schwarz Grün Rot Weiß CMYK RGB HTML HKS K 0/0/0/100 0/0/ /0/100/0 0/144/54 # /100/100/0 226/0/26 #E2001A 88 K 64 K 13 K 0/0/0/0 255/255/255 #FFFFFF
5 Größe des Logos Auf einem Bauschild mittlerer Größe, 6 x 4 Meter, wird das Logo in 100 % eingesetzt. Es besitzt hier eine Breite von 50 cm und eine Höhe von 75 cm. Um die Lesbarkeit des Logos zu garantieren, soll diese Vorgabe nicht unterschritten werden. Bei Schildern größeren oder kleineren Formates muss die Größe des Logos proportional angepasst werden. Hierbei ist auf gute Lesbarkeit, auch aus größeren Entfernungen zum Betrachter, zu achten. Die Größenvorgabe entspricht den Vorgaben für das Logo des Bundes und sichert damit eine einheitliche und abgestimmte Darstellung. Bei Bauschildern mit beiden Logos ist deshalb das Logo des Landes der tatsächlichen Größe des Logos des Bundes anzupassen 50 cm Breite bei 100 % (Endgröße)
6 Schutzzone des Logos Die Wort-Bild-Marke hat die Proportionen 2:3. X = 2 Teile, Y = 3 Teile. Die Wort-Bild-Marke steht immer auf Weiß. Sie verfügt über eine Schutzzone, in der kein anderes Element platziert werden darf. Die Abbildung zeigt die Herleitung der Schutzzone. In der digitalen Vorlage des Logos ist der Weißraum ober- und unterhalb sowie rechts und links von Schrift und Wappen bereits als weiße Deckfläche angelegt. 1/8 Y 1 Y 1/8 Y 1/4 X 1 X 1/4 X
7 Positionierung mit Bund
8 Positionierung ohne Bund
9 Positionierung ohne Bund, mit anderen Landeseinrichtungen Logos weiterer Beteiligter Logos weiterer Beteiligter
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