Informationen für Arbeitgeber. Familienfreundliche Leistungen an Arbeitnehmer/-innen
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- Jan Pfaff
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1 Informationen für Arbeitgeber Familienfreundliche Leistungen an Arbeitnehmer/-innen
2 Familienfreundliche Leistungen Zuschuss zur Kinderbetreuung Arbeitgeber können steuer- und sozialversicherungsfrei Zuschüsse für die Betreuung von Kindern bis zum Alter von 6 Jahren zahlen. Auch bei schulpflichtigen Kindern ist diese Leistung möglich, jedoch steuer- und sozialversicherungspflichtig. In jedem Fall ist sie als Betriebsausgabe absetzbar. Wo? Betreuung im Kindergarten, der Krippe und bei der Tagesmutter, auch im Rahmen von Notfall-, Kurz- oder Ferienbetreuung Was? Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung (Als Betriebsausgabe absetzbar) Wie? Die Leistung muss zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen (Nachweis durch Betreuungsvertrag oder ähnlichem) Wer? Vollzeit- und Teilzeitkräfte (auch Mini- und Midi-Jobber/innen)
3 Familienfreundliche Leistungen Pflege und Betreuung von Angehörigen 1. Kurzzeitige Freistellung wegen Pflegefall 10 Arbeitstage in akuten Pflegefällen zur Organisation einer bedarfsgerechten Pflege Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegeversicherung Kündigungsschutz von der Ankündigung bis zum Ende der Freistellung 2. Pflegezeit bis zu sechs Monaten bei Pflege des Angehörigen durch die/den Arbeitnehmer/in Lebensunterhalt über zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Kündigungsschutz von Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten
4 Familienfreundliche Leistungen Pflege und Betreuung von Angehörigen 3. Begleitung eines schwerstkranken Angehörigen in der letzten Lebensphase bis zu drei Monaten bei Begleitung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds in der letzten Lebensphase durch die/den Arbeitnehmer/in Lebensunterhalt über zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Kündigungsschutz von Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten 4. Familienpflegezeit bis zu 24 Monaten bei Pflege eines nahen Angehörigen durch die/den Arbeitnehmer/in Arbeitszeitreduzierung auf bis zu 15 Std./Woche Lebensunterhalt über zinsloses Darlehen vom BAFzA Kündigungsschutz von Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten in kleineren Unternehmen besteht ebenfalls Anspruch auf das zinslose Darlehen zum Lebensunterhalt, wenn der Arbeitgeber freiwillig der Arbeitszeitreduzierung zustimmt
5 Familienfreundliche Leistungen Familienfreundliche Arbeitszeiten und Arbeitsorte Arbeitsortmodelle, zum Beispiel Home-Office/ Telearbeit Eltern-Kind-Zimmer Arbeitszeitmodelle, zum Beispiel Gleitzeit Teilzeit (auch in der Ausbildung möglich) Jobsharing Arbeitszeitkonten Sabbatjahr
6 Familienfreundliche Leistungen Weitere steuerlich günstige Maßnahmen Sachbezüge bis 44 /Monat (z.b. Tankgutscheine, Windelservice, Wäsche- und Bügelservice) Aufmerksamkeiten bis 60 /Anlass (z.b. Geschenke anlässlich Geburtstag, Jubiläum) Kostenzuschuss bei doppelter Haushaltsführung Erholungsbeihilfe (Zuschuss zum Erholungsurlaub) gesundheitsfördernde Maßnahmen (z.b. Antiraucherkurse, Diätbegleitung) Vor Einführung konkreter Maßnahmen wenden Sie sich bitte an eine/n Steuerberater/in.
7 Familienfreundliche Leistungen Dieser Flyer wurde von Mitgliedern des Arbeitskreises Runde Tische für familienbewusste Personalpolitik erstellt. Die Gruppe trifft sich ca. drei Mal pro Jahr in der Agentur für Arbeit Wiesbaden und arbeitet an aktuellen Themen zu familienbewusster Personalpolitik. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen unserer Region mit real gelebter familienbewusster Personalpolitik weiter zu optimieren. Wir informieren Sie gerne über alle Produkte dieses Arbeitskreises. Sprechen Sie uns einfach an! Ansprechpartnerin für den Arbeitskreis Runde Tische für familienbewusste Personalpolitik : Beate Sudheimer Telefon: , Wiesbaden.BCA@arbeitsagentur.de Für alle weiteren Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Arbeitgeber-Service gerne zur Verfügung: Telefon: wiesbaden.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
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