Alte Fassung Neue Fassung Begründung. 2 Antragstellung. (1) Der Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages ist
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- Ernst Sebastian Brahms
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1 über die Rückerstattung von Semesterticketbeiträgen (gemäß 2 Abs. 4 Finanzordnung Studentenschaft Justus-Liebig- Universität Gießen)* Alte Fassung Neue Fassung Begründung 1 Geltungsbereich K Änung Warum auch? Diese regelt die Rückerstattung Semesterticketbeitrages. 2 Antragstellung 2 Antragstellung (1) Der Antrag auf Rückerstattung Semesterticketbeitrages ist bis spätestens drei Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragten Semesters beim AStA beim AStA zu stellen. (2) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: (1) Der Antrag auf Rückerstattung Semesterticketbeitrages ist bis spätestens drei eingehalten Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragten Semesters beim AStA zu dem vom AStA-Büro angegebenen Tag beim AStA zu stellen. (2) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Laut Verträgen besteht vierwöchige Frist, die auch vom AStA-Büro wird. Buchhaltungstechnisch aufgr von Wochenenden/Feiertagen ist jedoch variablere Grenze praktikabler. 1. Bei m Studium 1. Bei m Studium außerhalb außerhalb Bungebietes Bungebietes Bescheinigung Bescheinigung Hochschule, an das Hochschule, an das Studium aufgenommen Studium aufgenommen wird. Bei Studien im wird. Bei Studien im Rahmen s Rahmen s Austauschprogramms ist Austauschprogramms ist Bescheinigung Bescheinigung / / Programmbeauftragten Programmbeauftragten JLU ausreichend. JLU ausreichend. 2. Bei m Praktikum außerhalb RMV- Gebietes Bescheinigung Semestertickets Praktikumsgeberin/ Bescheinigung 2. Bei m Praktikum außerhalb RMV- Gebietes Gebietes Das Semesterticketgebiet umfasst mittlerweile mehr als nur das RMV-Gebiet
2 Praktikumsgebers. 3. Die Bescheinigungen müssen n mintens dreimonatigen Aufenthalt außerhalb unter Nummer 1 2 genannten Gebiete innerhalb Semesters ausweisen, für das die Rückerstattung beantragt wird. Praktikumsgeberin/ Praktikumsgebers. 3. Die Bescheinigungen müssen n mintens dreimonatigen Aufenthalt außerhalb unter Nummer 1 2 genannten Gebiete innerhalb Semesters ausweisen, für das die Rückerstattung beantragt wird. 4. Bei m Antrag auf 4. Bei m Antrag auf Rückerstattung aufgr Rückerstattung aufgr r Schwerbehinung, r Schwerbehinung, wenn nach dem SGB IX wenn nach dem SGB IX Anspruch auf Beförung Anspruch auf Beförung besteht, ist ein besteht, ist ein Schwerbehintenauswei Schwerbehintenauswei s mit dem Beiblatt zum s mit dem Beiblatt zum Schwerbehintenauswei Schwerbehintenauswei s zugehörigen s zugehörigen Wertmarke vorzuweisen. Wertmarke vorzuweisen. 5. bei Studierenden, die promovieren o die Voraussetzungen zur Anmeldung Abschlussprüfung erfüllt haben, sofern sie k Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort haben sich ihr Wohnsitz sowie tatsächliche Aufenthalt außerhalb 5. bei Studierenden, die promovieren o die Voraussetzungen zur Anmeldung Abschlussprüfung erfüllt haben, sofern sie k Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort haben sich ihr Wohnsitz sowie tatsächliche Aufenthalt außerhalb Geltungsbereiches RMV-AStA- Semestertickets befindet Bescheinigung Hochschule ( Prüfungsamtes) über den Absolventenstatus Erstwohnsitzbescheinigung Geltungsbereiches RMV-AStA- Semestertickets befindet Bescheinigung Hochschule ( Prüfungsamtes) über den Absolventenstatus Erstwohnsitzbescheinigung Bescheinigung, dass sich Lebensmittelpunkt außerhalb Semesterticketgebietes befindet. Das Semesterticketgebiet umfasst mittlerweile mehr als nur das RMV-Gebiet. Es ist eigentlich immer noch die Erstwohnsitzbescheinigung, die benötigt wird, doch es steht so geschrieben, damit auch qua Vertrag Zweitwohnungen rausfallen.
3 6. Bei m Antrag auf 6. Bei m Antrag auf Rückerstattung aufgr Rückerstattung aufgr s Urlaubssemesters s Urlaubssemesters die Bescheinigung die Bescheinigung Hochschule Hochschule 7. Bei 7. Bei Ausweise dürfen wir nicht Doppelimmatrikulation die Doppelimmatrikulation an behalten, Bescheinigungen Studienausweise bei zwei Universitäten, die im schon. Und wir müssen Hochschulen Semesterticketgültigkeitsb nachher auch nachweisen Semesters, für das die ereich Universität können, dass wir korrekt Erstattung beantragt wird Gießen liegen, die gehandelt haben, Studienausweise entsprechend muss ein Studiendenbescheinigunge n bei Hochschulen Nachweis auch Semesters, für das die überprüfbar bleiben. Erstattung beantragt wird (erstattet wird nur, wenn das Semesterticket Universität Gießen das preiswertere ist) 8. Bei m Antrag aufgr s Krankenhausaufenthaltes zur stationären o ambulanten Behandlung, r chronischen Krankheit o sonstigen gesheitlichen Gründen, die Nutzung für n Zeitraum von mintens drei Monaten unmöglich machen, Bescheinigung über die Art Dauer Verhinung. Der Nachweis kann jezeit während laufenden Semesters im anschließenden Semester bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn erfolgen. 9. Bei Rückerstattung aufgr von IC-/EC- Nutzung die bereits abgelaufene persönliche 8. Bei m Antrag aufgr s Krankenhausaufenthaltes zur stationären o ambulanten Behandlung, r chronischen Krankheit o sonstigen gesheitlichen Gründen, die Nutzung für n Zeitraum von mintens drei Monaten unmöglich machen, Bescheinigung über die Art Dauer Verhinung. Der Nachweis kann jezeit während laufenden Semesters im anschließenden Semester bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn zu dem vom AStA-Büro bekanntgegebenen Termin erfolgen. 9. Bei Rückerstattung aufgr von IC-/EC- Nutzung die bereits abgelaufene persönliche Streckenzeitkarte für Selber Fall wie oben auch. Flexible Termine sind praktikabler. Wir haben (lei) k IC-Nutzung.
4 Streckenzeitkarte für Schüler Auszubildende mit Mintgültigkeit von r Woche innerhalb RMV-Gebietes im Original Studierendenausweis. 9. Der Studierendenausweis beantragten Semesters ist vorzulegen. Er wird in allen Fällen außer Nummer 9 vorher als Fahrschein entwertet. Schüler Auszubildende mit Mintgültigkeit von r Woche innerhalb RMV-Gebietes im Original Studierendenausweis Der Studierendenausweis beantragten Semesters ist vom Studierendensekretariat vorher entwerten zu lassen dem AStA vorzulegen. Alternativ ist von r öffentlichen Stelle beglaubigte Kopie einzureichen. Er wird in allen Fällen außer Nummer 9 vorher als Fahrschein entwertet. Wir machen das nicht. Das macht das Studierendensekretariat. Möglichkeit r beglaubigten Kopie eingefügt. Beglaubigungen können wir glauben, denke ich mal. Wir hatten wohl mal n (3) Ob Bescheinigung Fall, wo sich jemand ausreichend ist, wegen irgendwas entscheidet AStA. aufgeregt hatte. Konnte aber geklärt werden mir fällt partout nicht mehr ein, wo damals Knackpunkt war. 3 Unvollständige 3 Unvollständige Werden ausnahmsweise unvollständig gestellt, sind die Unterlagen nach dem Ablauf von drei Monaten beantragten Semesters zu vervollständigen. Ist diese Frist überschritten, gilt Antrag als nicht gestellt. Werden ausnahmsweise unvollständig gestellt, sind die Unterlagen nach dem Ablauf von drei Monaten Selber Fall wie oben auch. beantragten Semesters zu vervollständigen spätestens zu dem vom AStA-Büro vorgegebenen Termin nachzureichen. Ist diese Frist überschritten, gilt Antrag als nicht gestellt.
5 4 Rückerstattung 4 Rückerstattung Die Rückerstattung Semesterticketbeitrages erfolgt in Regel unbar. Die Rückerstattung Semesterticketbeitrages erfolgt in Regel unbar. K Änungen. 5 Postalische Antragstellung 5 Postalische Antragstellung Wird Antrag postalisch Wird Antrag postalisch gestellt, ist dem Antrag ein gestellt, ist dem Antrag ein ausreichend frankierter ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Rückumschlag beizufügen. Bei postalischen n wird das Datum Poststempels zur Festsetzung Antragsfrist herangezogen. 6 AStA-Verschulden Der AStA zahlt bei Fällen, en Entstehung dem AStA nachweislich schuldhaft zuzuschreiben ist. 7 Änungen Durchführungsverordnu ng Die wird bei Änungen von Verträgen mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben automatisch angepasst, sofern die vom Studierendenparlament genehmigten Verträge Beschreibungen zur Rückerstattung beinhaltet. Ein expliziter Neubeschluss ist in solchen Fällen nicht erforlich. Änungen, die nicht auf m Vertrag Der Artikel ist im Gre Schwachsinn. Wir schicken nichts zurück. Steht auf Rückseite Erstattungsanträge. Klingt logisch ( fair). Die wohl wichtigste Änung. Sonst müssten wir bei je Vertragsverhandlung evtl. die Ordnung wie in drei Lesungen geänt beschrieben. Das wird zwar durch schwammigere Formulierungen ( Gültigkeitsbereich statt VGWS-/RMV-/NVV- Gebiet ) größtenteils verhint, aber wenn ein neuer Rückerstattungsgr hinzukommt o ein alter wegfällt, muss man das nicht nachher wie änn. Zudem stimmt das StuPa m Vertrag eh
6 mit m Verkehrsbetrieb basieren, sind nicht davon betroffen. zu, d. h. man akzeptiert damit auch zwingend Änungen in Ordnung, damit Vertrag erfüllt werden kann. 6 Inkrafttreten 6 8 Inkrafttreten Diese tritt am Tage ihrer Veröffentlichung am Anschlagbrett Studierendenschaft in Kraft. Sie wird in den Mitteilungen Justus- Liebig-Universität Gießen veröffentlicht. Diese tritt am Tage ihrer Veröffentlichung am Anschlagbrett Studierendenschaft in Kraft. Sie wird in den Mitteilungen Justus- Liebig-Universität Gießen veröffentlicht. Ich weigere mich, die logische Änung r Zahl weitergehend zu begründen. *als Basis liegt die Rückerstattungsordnung von 2011 vor, die bis vor kurzem auf AStA-Seite abrufbar war. Auf den Rückerstattungsanträgen steht ane Ordnung, die vermutlich auch aktueller ist (s. neuer 6), aber nicht leicht bearbeitbar als.doc vorliegen hatte. Als Beschlussdatum ist beide Male ein Datum aus dem Jahre 1999 ausgewiesen, insofern weiß ich nicht, was davon jetzt die aktuelle Version ist. Und wenn wir die Dinger eh änn, sehe ich kn Sinn darin, das jetzt zu recherchieren.
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