Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 24. Mai 2012 Anwesend: Entschuldigt: Bürgermeister Seibold und 12 Gemeinderäte Gemeinderat Helmut Mayer, Gemeinderat Reinhard Schromm Außerdem anwesend: Schriftführer: Andreas Bezner, Melanie Schaible, Holger Schön, zu TOP 36 Frau Hitzbleck, zu TOP 37 Frau Kauß-Brockmann, zu TOP 40 Herr Strohner, zu TOP 42 Frau Dipl.Ing. Rosenberger-Rausch Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:40 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 34. Bürgerfragestunde 35. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 36. Jahresbericht des Fachamtes für Bildung und Erziehung Bericht über die Kinderbetreuung in Kirchheim am Neckar Anpassung der Elternbeiträge 37. Abrechnung der Sanierungsmaßnahme "Ortskern II" mit dem Land und Aufhebung der Sanierungssatzung "Ortskern II" 38. Bebauungsplanverfahren "Ortskern II" mit Erhaltungs-/Gestaltungssatzung Aufstellungsbeschluss Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre 39. Bebauungsplanverfahren "Südlich des Friedhofs" - 1. Änderung hier: Geänderter Aufstellungsbeschluss 40. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windkraft im Gemeindeverwaltungsverband Bönnigheim 41. Eventuelle Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts am Grundstück Flst.-Nr am Mühlbach 42. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat 1

2 TOP 34 Bürgerfragestunde Aus der Bürgerschaft lagen keine Anfragen vor. 2

3 TOP 35 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26. April 2012 wurden durch Vorlesen bekannt gemacht. 3

4 TOP 36 Jahresbericht des Fachamtes für Bildung und Erziehung TOP 36.1 Bericht über die Kinderbetreuung in Kirchheim am Neckar - Bürgermeister Seibold begrüßt hierzu die Fachbereichsleiterin Frau Hitzbleck. - Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1) erläutert Frau Hitzbleck sehr ausführlich den Jahresbericht vom Kinderhaus (Haus 1 und Haus 2), der Mensa, der Kernzeitbetreuung und von der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern. Das im September 2011 eröffnete Kinderhaus Klex hat sich sehr schnell gefüllt. Alle 10 Kindergarten- und Krippengruppen sind voll belegt. Die Belegungszahlen bestätigen, dass die Erweiterung um 4 Krippengruppen und 1 Kindergartengruppe richtig war. Die letzten Monate im Kinderhaus Klex waren davon geprägt, die neue Einrichtung in Besitz zu nehmen und mit dem ehemaligen Kindergarten Strombergstraße zu einer gemeinsamen Einrichtung zusammen zu wachsen. Mit sehr viel Engagement und einer großen Motivation haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen diese Aufgabe wahrgenommen. Viele zusätzliche Besprechungen und Fortbildungen waren dazu nötig und mit viel Kreativität wurden neue Projekte in Angriff genommen. Auch die Nachfrage nach der Kernzeitbetreuung bestätigt, dass es dem Bedarf der Familien entspricht. Die Anzahl der Kinder steigt und die Betreuungszeiten sind für viele eine Alternative oder gute Ergänzung zur Ganztagsschule. Die Verbindung für die Schüler, Krippen- und Kindergartenkinder ist die Mensa. Täglich werden bis zu 170 Essen ausgegeben. Auch hier sind die Zahlen steigend und die Eltern bestätigen, dass sie sich über dieses Angebot freuen. Ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den pädagogischen und hauswirtschaftlichen Bereichen dafür von Seiten der Verwaltung und des Gemeinderates. Als Ausblick auf das kommende Jahr wies Frau Hitzbleck darauf hin, dass mit dem Bau des ökumenischen Kinderhauses in der Rathausstraße ein weiteres großes Projekt in Angriff genommen wird. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass die Freifläche im Kinderhaus bis zum jetzigen Zeitpunkt leider immer noch nicht bespielbar ist. Die Verwaltung hat ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren beantragt. Jetzt muss solange abgewartet werden, bis das Gericht ein Gutachten erstellt hat. Solange das Gutachten nicht vorliegt kann und darf die Freifläche nicht bespielt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass die derzeit 170 Kinder die Freifläche des Strombergkindergartens benutzen. Dieser ist bereits jetzt am Rande seiner Kapazität angelangt. Gemeinderat Schneider teilt mit, dass es ihm ein Anliegen ist, bei der Sprachförderung die Eltern mehr mit einzubinden. Bürgermeister Seibold stellt klar, dass auch ihm bzw. dem Träger das sehr am Herzen liegt. Frau Schlegel wird zum Schuljahr 2012/2013 schwerpunktmäßig ein Konzept für das Familienzentrum erarbeiten. Ein Teil der Konzeption wird die Sprachförderung sein. 4

5 TOP 36.2 Anpassung der Elternbeiträge Frau Hitzbleck erläutert kurz den Sachverhalt: Zum Kindergartenjahr 2012 / 2013 empfehlen die kirchlichen und kommunalen Landesverbände eine Anpassung der Elternbeiträge für den Regelbetrieb/Kindergarten um 2 %. In allen Kirchheimer Kindergärten werden bisher diese Empfehlungen für die Regelbeiträge im Kindergarten angewendet. Da es bei der Einführung der Ganztagsbetreuung und der Betreuung der Unterdreijährigen noch keine Empfehlungen gab, wurde in Kirchheim ein eigener Tarif festgelegt und in den letzten Jahren fortgeschrieben. Für die Ganztagsbetreuung der Überdreijährigen wurde der ursprünglich festgelegte Betrag analog zum Regelbeitrag in den Folgejahren angehoben. Die Elternbeiträge für die Kommunale Betreuung an der Grundschule wurden entsprechend der Erhöhung für die Regelbeiträge Kindergarten angepasst. Gemeinderat Schneider merkt an, dass er gerne von der Verwaltung wissen möchte, wie hoch der Deckungsgrad derzeit im Haushalt ist. Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : 1. Anpassung des Elternbeitrags für Kinder über 3 Jahre zum Kindergartenjahr 2012 / Regelbeitrag entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände 1.2. Ganztagsbetreuung Anpassung des Elternbeitrags prozentual entsprechend der Erhöhung für den Regelbeitrag Kindergarten 1.3. Ferienbetreuung Anpassung des Elternbeitrags prozentual entsprechend der Erhöhung für den Regelbeitrag Kindergarten, mindestens jedoch um 1, Anpassung des Elternbeitrags für Kinder unter 3 Jahre zum Kindergartenjahr 2012 / Regelbeitrag und Ganztagesbetreuung Anpassung des Elternbeitrags prozentual entsprechend der Erhöhung für den Regelbeitrag Kindergarten 2.2. Ferienbetreuung Anpassung des Elternbeitrags prozentual entsprechend der Erhöhung für den Regelbeitrag Kindergarten, mindestens jedoch um 1, Anpassung des Elternbeitrags für die Kommunale Betreuung an der Grundschule zum Schuljahr 2012 / Anpassung des Elternbeitrags prozentual entsprechend der Erhöhung für den Regelbeitrag Kindergarten, mindestens jedoch um 1,00. 5

6 TOP 37 Abrechnung der Sanierungsmaßnahme "Ortskern II" mit dem Land und Aufhebung der Sanierungssatzung "Ortskern II" Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Gemeinde Kirchheim am Neckar mit Schreiben vom , eingegangen am , den Abrechnungsbescheid für die Sanierungsmaßnahme Ortskern II zugestellt. Bescheid 1. Die an die Gemeinde Kirchheim a.n. mit Zuwendungsbescheiden vom , , , und zur zweckentsprechenden Verwendung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Ortskern II als Vorauszahlung bewilligten Fördermittel in Höhe von ,00 werden zum Zuschuss erklärt 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Somit kann die Sanierungssatzung Ortskern II aufgehoben werden. Die Gemeinde Kirchheim a.n. wird gebeten, die Bekanntmachung der Aufhebungssatzung ergänzend mitzuteilen. Nach kurzer Diskussion ergehen die einstimmigen B e s c h l ü s s e : 1. Die an die Gemeinde Kirchheim a.n. mit Zuwendungsbescheiden vom , , , und zur zweckentsprechenden Verwendung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Ortskern II als Vorauszahlung bewilligten Fördermittel in Höhe von ,00 werden zum Zuschuss erklärt. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. I. Die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Ortskern II wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Die Sanierungssatzung für das Gebiet Ortskern II wird aufgehoben (Anlage 3). III. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Satzung öffentlich bekanntzumachen und die Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch zu veranlassen. 6

7 TOP 38 Bebauungsplanverfahren "Ortskern II" mit Erhaltungs-/Gestaltungssatzung TOP 38.1 Aufstellungsbeschluss - Bürgermeister Seibold begrüßt hierzu Frau Kauß-Brockmann. - Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 4) erläutert Frau Kauß-Brockmann den Aufstellungsbeschluss. Anlass der Planung: Die Sanierungssatzung Ortskern II wird aufgehoben. Somit beurteilen sich Vorhaben wieder alleinig nach 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ziele und Zwecke der Planung: Um die Sanierungsziele langfristig zu sichern, soll für diesen Bereich ein Bebauungsplan mit Gestaltungs- / Erhaltungssatzung aufgestellt werden. Vorbereitende Bauleitplanung: Der räumliche Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Bauflächen im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. ( 8 Abs. 2 BauGB) Die Abgrenzungsvorschläge unterscheiden sich in der Ausgestaltung im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Schillerstraße. Bürgermeister Seibold macht klar, dass für die Abstimmung die Gemeinderäte Högner und Bröllos befangen sind. - Gemeinderäte Högner und Bröllos verlassen den Sitzungstisch. - Gemeinderat Schneider fragt nach, ob eine Bürgerbeteiligung stattfinden wird. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass eine Bürgerbeteiligung automatisch beim Bebauungsplanverfahren mit dabei ist. 7

8 Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : 1. Für den im Lageplan vom dargestellten Bereich wird nach 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan wird um eine Gestaltungs- /Erhaltungssatzung erweitert. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung bzw. Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt, sobald erste Vorentwürf vorliegen. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung. 3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Ortskern II. 4. Der Vergabe der Ausarbeitung des Bebauungsplanes mit Erhaltungs-/Gestaltungssatzung Ortskern II ergeht an die Zustimmung an die Arbeitsgemeinschaft Architekturbüro Peter ZOLL und Frau Gabriele Kauß-Brockmann wird zugestimmt. 8

9 TOP 38.2 Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre - Gemeinderäte Högner und Bröllos sind noch befangen. - Frau Kauß-Brockmann erläutert kurz den Sachverhalt: Für den Bereich Ortskern II soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. An die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein komplexes förmliches Verfahren geknüpft. Nicht selten nimmt die Aufstellung eines Bebauungsplanes einen längeren Zeitraum in Anspruch. Dies gilt insbesondere dann, wenn schwierige konkurrierende Belange und städtebauliche Spannungen zu bewältigen sind. Da der Bebauungsplan erst Bindungswirkung ab seiner Rechtskraft entfaltet, besteht die Gefahr, dass die Bauaufsichtsbehörde auch solche Vorhaben zwischenzeitlich zulassen muss, die im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplans stehen. Diese Gefahr besteht nicht in Neubaugebieten, wohl aber in Bestandsgebieten mit oder ohne Bebauungsplan Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber der Bauaufsichtsbehörde ein Sicherungsinstrument für die Bauleitplanung an die Hand gegeben. Es ist nicht ins Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, sondern der Gemeinde gestellt. Mit der Veränderungssperre, die von der Gemeinde als Satzung beschlossen wird, besteht für den künftigen räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein generelles Veränderungsverbot. Dies gilt insbesondere für die bauliche Nutzung der Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre. Wird eine Veränderungssperre beschlossen, steht der Bauaufsichtsbehörde kein Ermessensspielraum zu. Sie ist verpflichtet, Bauanträge und Anträge auf (Bau)Vorbescheid auf Grundlage der Veränderungssperre zurückzuweisen. Da der Erlass einer Veränderungssperre zwangsläufig die Zurückweisung von Bauanträgen sowie Anträgen auf Vorbescheid und Teilungsgenehmigung für Vorhaben und Teilungen, die der zugrundeliegenden Planung zuwiderlaufen, zur Folge hat, greift diese nicht unerheblich in die Rechtsposition von Grundstückseigentümern und Bauherrn ein. Die Zweckbestimmung einer Veränderungssperre liegt in der Sicherung solcher städtebaulicher Zielvorstellungen, die Gegenstand eines Bebauungsplanes sind, dessen Aufstellung zwar beschlossen wurde, der aber noch nicht rechtskräftig und durchsetzbar ist. Der Erlass einer Veränderungssperre ist an restriktive Voraussetzungen geknüpft. Er setzt zunächst einen förmlichen und rechtswirksamen Beschluss der Gemeinde zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung voraus, der ortsüblich bekannt gemacht sein muss. Grundsätzlich gilt die Veränderungssperre 2 Jahr. Sie kann um 1 Jahr und unter besonderen Umständen um höchstens ein weiteres Jahr verlängert werden. 9

10 Die Verwaltung schlägt aus den obigen Erwägungen vor, für den Bereich Ortskern II eine Veränderungssperre zu beschließen. Auf die Befangenheitsvorschriften nach der Gemeindeordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : Für den Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Ortskern II wird eine Veränderungssperre als Satzung zu beschlossen (siehe Anlage 5). - Gemeinderäte Högner und Bröllos nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. - 10

11 TOP 39 Bebauungsplanverfahren "Südlich des Friedhofs" - 1. Änderung hier: Geänderter Aufstellungsbeschluss - Gemeinderäte Bröllos und Lorenz sind befangen und verlassen den Sitzungstisch. - Anlass der Planung: Aufgrund der Beratungen beim Scoping-Termins mit den maßgeblichen Träger öffentlicher Belange am (siehe beigefügte öffentlichen Belange) wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südlich des Friedhofs 1. Änderung zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend anzupassen. I. Beschlussantrag 1. Für den im Lageplan vom dargestellten Bereich wird nach 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Südlich des Friedhofs 1. Änderung geändert. 2. Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt, sobald der Vorentwurf zum Bebauungsplan vorliegt. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung. Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 6) erläutert Frau Kauß-Brockmann das Bebauungsplanverfahren Südlich des Friedhofs und berichtet vom Scoping-Termin. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass die Pläne der Erweiterung der Moschee seit gut drei Jahren in Arbeit sind und in dieser Zeit mehrere Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger stattgefunden haben. Nach intensiver Aussprache ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Lieberherr) der B e s c h l u s s : 1. Für den im Lageplan vom dargestellten Bereich wird nach 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Südlich des Friedhofs 1. Änderung geändert. 2. Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt, sobald der Vorentwurf zum Bebauungsplan vorliegt. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung. - Gemeinderäte Bröllos und Lorenz nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. - - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Frau Kauß-Brockmann und verabschiedet sie. - 11

12 TOP 40 Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windkraft im Gemeindeverwaltungsverband Bönnigheim - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Strohner von der Firma K M B Planwerkstatt GmbH aus Ludwigsburg. - Das Planungsbüro KMB Plan Werk Stadt GmbH aus Ludwigsburg wurde vom Gemeindeverwaltungsverband Bönnigheim als Träger der Flächennutzungsplanung beauftragt, für den Verwaltungsraum Bönnigheim ein Fachgutachten für die Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windkraft zu erstellen. Anlass für die Teilfortschreibung ist die Änderung des Landesplanungsgesetzes (LplG). Zielsetzung der Änderung des LplG ist die Absicht, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg deutlich auszubauen. Bis zum Jahr 2020 sollen mindestens 10 Prozent des Strombedarfs aus heimischer Windkraft gedeckt werden. Durch das Gesetz der Landesregierung zur Änderung des LplG kann die Regionalplanung nur noch Festlegungen zu Standorten regionalbedeutsamer Windenergieanlagen in Form von Vorranggebieten treffen. Eine Festlegung von Ausschlussgebieten ist auf der regionalen Ebene nicht mehr möglich. Des Weiteren werden die vorhandenen regionalplanerischen Festsetzungen zu Windenergieanlagen, sowohl die Vorrang- als auch die Ausschlussgebiete, außer Kraft gesetzt. Damit wird den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, im Rahmen ihrer Planungshoheit Standorte für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen planerisch zu steuern. Wenn auf kommunaler Ebene keine Steuerung erfolgt, greift im Außenbereich die Privilegierung der Windenergieanlagen nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Windkraftanlagen werden dann lediglich im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft. Um einen Wildwuchs an Windkraftanlagen im GVV Bönnigheim zu vermeiden, soll der Flächennutzungsplan so geändert werden, dass er eine Ausschlusswirkung gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Selbständige Windkraftanlagen im Außenbereich sind dann nur noch auf Flächen, die als Konzentrationszone Windkraft ausgewiesen sind, zulässig. Die Initiative Bürgerwindrad Bönnigheim möchte eine Energiegenossenschaft mit dem Ziel gründen, ein Windrad zu planen und zu betreiben. Hierzu soll das weitere Verfahren mitgestaltet werden (siehe Schreiben vom ). Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 7) geht Herr Strohner sehr ausführlich auf das Fachgutachten ein. Er erläutert die einzelnen Tabubereiche für den Naturschutz und Tierschutz und erwähnt nochmals die Siedlungsabstände. Diese betragen zu Wohngebieten 700 m und zu Einzelgehöften ca. 300 m 500 m. Bürgermeister Seibold weist nochmals darauf hin, dass heute keine einzelnen Standorte festgelegt werden, sondern nur die Möglichkeiten für Windkrafträder mit in das Verfahren des Flächennutzungsplans aufgenommen werden sollen. Gemeinderat Prof. Dr. Mecheels fragt nach, welche gesetzliche Folgen es hat, falls sich die Gemeinde heute gegen Windkraft ausspricht? 12

13 Herr Strohner weist darauf hin, dass wir gesetzlich verpflichtet sind der Windkraft Raum zu gewähren und so die Möglichkeit haben, dass es geordnete Windkraftstandorte auf der Gemarkung gibt. Gemeinderat Högner fragt nach, wie das Verfahren weiter geht, wenn es sich herausstellt, dass bei einem Standort der Artenschutz bedroht ist. Herr Strohner weist darauf hin, dass ein Investor durch ein Gutachten feststellen muss, ob an diesem Standort der Artenschutz betroffen ist oder nicht. Sollte dies womöglich der Fall sein, dann muss der Standort konkret untersucht werden. Gemeinderat Lorenz hält es für wichtig, dass eine solche Anlage gebaut wird und dies gemeinsam mit Walheim. Der Standort in Walheim und Kirchheim beim Gewann Loch würde sich dafür eignen. Bürgermeister Seibold ist der Ansicht, dass eine geballte Windkraftanlage positiver sei als einzelne Windräder. Natürlich müssen im weiteren Verfahren mit den angrenzenden Gemeinden noch Abstimmungsgespräche stattfinden. Gemeinderätin Riecker hat mit keinen Standorten ein Problem nur mit dem schwachen Wind. Sie hält es für schwierig einen Investor zu finden. Auf jeden Fall sollen alle möglichen Standorte geprüft und im Flächennutzungsplan aufgenommen werden Gemeinderat Schneider könnte sich vorstellen, die Anzahl der Windräder zu reduzieren. Bürgermeister Seibold macht nochmal darauf aufmerksam, dass wir am Beginn des Verfahrens stehen. Ganz klar ist, dass die Gemeinde Kirchheim keine 7 Standorte bauen lassen wird. Vorher erfolgt eine sorgsame Prüfung und zum späteren Zeitpunkt eine Festlegung der Standorte. Gemeinderat Deisinger ist der Meinung, wenn sich herauskristallisiert, dass die Mehrheit der Bewohner der Aussiedlerhöfe gegen Windkraft wären, wird er dagegen stimmen. Bürgermeister Seibold macht deutlich, dass innerhalb des Verfahrens einzelne Gespräche mit den Ortsbauern, den Aussiedlerhöfen und mit allen Beteiligten stattfinden werden. Heute Abend werden keine Standorte festgelegt, sondern nur die Vorschläge für eine spätere Standortfestlegung. Nach intensiver Diskussion ergeht bei zwei Enthaltungen (Gemeinderat Deisinger und Gemeinderat Schneider) der B e s c h l u s s : Die 7 möglichen Standorte der Windräder werden in die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Gemeindeverwaltungsverband Bönnigheim aufgenommen. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Strohner und verabschiedet ihn. - 13

14 TOP 41 Eventuelle Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts am Grundstück Flst.-Nr am Mühlbach Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Der Kaufvertrag UR 324 / 2012 vom , beurkundet beim Notariat Kirchheim am Neckar, Notar Jürgen May, ist am beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar eingegangen. Der Kaufpreis beträgt für den gesamten Vertragsgegenstand Euro. Das Grundstück Flst.-Nr im Gewann Bodenwiesen grenzt unmittelbar an den Mühlbach. Auf dem Grundstück befinden sich eine Hütte (früher Junghühner-Aufzuchtstall - stets widerruflich genehmigt), Gartennutzung. Die Umgebung ist ansonsten frei von Gebäuden. Es liegt weiter im Regionalen Grünzug, dem Landschaftsschutzgebiet Alter Neckarbogen... und der Wasserschutzgebiets-Zone II der Trinkwasserfassung Fronberg. Für die Gemeinde Kirchheim am Neckar stellt sich die Frage, ob Sie ein Vorkaufsrecht begründen möchte. Das mit der Gewässerentwicklungsplanung Mühlbach und Zuflüsse betraute Büro Jatho aus Stuttgart wurde um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Die Kurzzusammenfassung können Sie der Anlage entnehmen. Das Vorkaufsrecht ist binnen 2 Monaten nach Eingang des Kaufvertrags förmlich auszuüben. Der Gemeinde hat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden, ob sie zur Sicherung der Ziele aus der Gewässerentwicklungsplanung Mühlbach und Zuflüsse ein förmliches Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Hierzu würde sie dann in den Kaufvertrag zu den gleichen Vertragsbedingungen einsteigen und müsste den Kaufpreis und die angefallenen nachweislichen Kosten (z.b. Maklerprovision) übernehmen. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass der Verwaltungs- und Bauausschuss der Ansicht war, der bezahlte Kaufpreis sei zu hoch und deshalb wird der Grundstückspreis für die Grundstücke entlang des Bachs kaputt gemacht. Deshalb hat der Verwaltungs- und Bauausschuss vorgeschlagen das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Deisinger) der B e s c h l u s s : Die Gemeinde wird das förmliche Vorkaufsrecht am Grundstück Flst.-Nr im Gewann Bodenwiesen zur Sicherung der Gewässerentwicklungsziele Mühlbach und Zuflüsse (hier: Anlegen von Gewässerrandstreifen und Hochwasserschutzmaßnahmen) nicht ausüben. 14

15 TOP 42 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat Goethespielplatz - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Frau Rosenberger-Rausch. - Frau Rosenberger-Rausch teilt mit, dass insgesamt 10 Angebote bei der Submission am vergangenen Dienstag eingegangen sind. Davon wurden 4 zugelassen. Die günstigste Bieterin ist die Firma Mayer aus Kirchheim am Neckar zu einer Gesamtsumme von ,89. Frau Rosenberger-Rausch weist noch darauf hin, dass ihre Kostenschätzung vom März 2012 bei rund lag. Die heutige Zeit zeigt sehr deutlich eine Kostensteigerung. Trotzdem ist sie zufrieden mit dem jetzigen Angebotspreis. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : Die günstigste Bieterin, die Firma Mayer aus Kirchheim am Neckar, erhält den Auftrag für den Goethespielplatz, zu einer Gesamtsumme inkl. MwSt. in Höhe von ,89. Frau Rosenberger-Rausch weist noch darauf hin, dass es sehr kurzfristig Gespräche mit der Firma Mayer geben wird, um schnell mit der Maßnahme beginnen zu können. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Frau Rosenberger-Rausch und verabschiedet sie. - Zur Beurkundung: Gemeinderat: Vorsitzender: Schriftführer: 15

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