Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung
|
|
- Samuel Kohler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015
2 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Auftraggeber: Bruckbauer & Hennen GmbH Schillerstraße Jüterbog Bearbeitung: Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung Berkenbrücker Dorfstr Nuthe-Urstromtal Tel.: Fax: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Heinrich Hartong Mai 2015
3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass, Aufgabenstellung Methode Ergebnisse Artenschutzrechtliche Bewertung Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Literatur
4 1 Anlass, Aufgabenstellung Die Stadt Jüterbog plant für eine derzeit unbebaute Freifläche zwischen den Straßen Weinberge und Fuchsberge die Aufstellung des Bebauungsplanes 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge, der eine zukünftige Nutzung und Bebauung des Gebietes regeln soll. Im Rahmen des Umweltberichtes, der parallel zum B-Plan zu erarbeiten ist, sind auch die Eingriffsfolgen auf die Tierwelt sowie artenschutzrechtliche Belange, insbesondere eine mögliche Betroffenheit besonders und streng geschützter Tierarten, zu berücksichtigen. Auf dem Gelände befinden sich derzeit eine größere Zahl älterer Robinien (Robinia pseudoacacia), die für die geplante Bebauung gefällt werden müssen. Eine ältere Stieleiche (Quercus robur) bleibt dauerhaft erhalten. Aufgrund des Alters der Robinien ist das Vorhandensein von Baumhöhlen und damit eine mögliche Nutzung durch Höhlenbrüter oder Fledermäuse nicht auszuschließen. Im Rahmen der durch den B-Plan vorbereiteten Baumfällungen kann daher eine Schädigung von Brutvögeln und Fledermäusen bzw. deren Niststätten, Sommer- und Winterquartieren nicht ausgeschlossen werden. Für besonders und streng geschützte Tierarten, zu denen alle heimischen Fledermausarten zählen, sowie für europäische Vogelarten ergibt sich aus 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das Verbot einer Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie eine damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte zu erkennen und zu vermeiden, fand im Mai 2015 eine Untersuchung der Baumbestände auf mögliche Vorkommen von Niststätten und Fledermausquartieren statt. 2 Methode Am wurde in den frühen Vormittagsstunden eine intensive Kontrolle des Grundstücks und der für eine Fällung vorgesehenen Robinien durchgeführt. Insbesondere die Stammbereiche und stärkeren Äste wurden unter Zuhilfenahme eines Fernglases von allen Seiten auf Vorkommen von Baumhöhlen sowie Nischen und Spalten, die potenziell als Nisthabitat oder Fledermausquartier geeignet sein könnten, hin untersucht. Es wurde zudem auf mögliche Brutvögel des B-Plangebietes, insbesondere höhlenbrütende Arten, und eine mögliche aktuelle Nutzung von Niststätten geachtet. Aufgrund der Untersuchungsmethodik kann nicht von einer vollständigen Erfassung der realen Nutzung der vorhandenen Höhlen und Spalten durch Brutvögel und Fledermäuse ausgegangen werden. Es wird daher bei der artenschutzrechtlichen Beurteilung von einem Worst-Case-Szenario, d. h. einer potenziellen Nutzung aller vorhandenen Niststätten und Quartiere ausgegangen. 2
5 3 Ergebnisse An 13 der älteren Robinien konnten insgesamt 21 Bruthöhlen, Stamm- oder Astlöcher, Risse oder Spalten festgestellt werden. Diese sind als potenzielle Niststätten von Vögeln oder als Quartiere von Fledermausarten einzustufen. Im Einzelnen wurden 5 Höhlen mit größerem Durchmesser (Buntspecht/Star), 8 Höhlen mit kleinerem Durchmesser (Meisenarten) sowie 8 Spalten oder Risse festgestellt. In drei der Höhlen ist im Rahmen der Begehung eine Besiedlung durch Brutvögel nachgewiesen worden. Es wurden fütternde Alttiere von je einem Brutpaar Stare (Sturnus vulgaris), Kohlmeisen (Parus major) und Blaumeisen (Parus caeruleus) festgestellt. Weiterhin ist ein Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) mit Reviergesang auf dem B-Plangelände registriert worden, der daher mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls eine der Baumhöhlen oder Spalten als Brutplatz nutzt. Die Fotos 1 bis 6 zeigen ausgewählte Nisthöhlen und Spaltenquartiere. Foto 1 und 2: Stammhöhle mit aktueller Brut der Kohlmeise 3
6 Foto 3 und 4: Ast- und Stammhöhle mit aktuellen Bruten von Star und Blaumeise Foto 5 und 6: Potenzielle Spaltenquartiere von Fledermäusen bzw. Brutplätze des Gartenbaumläufers 4
7 4 Artenschutzrechtliche Bewertung Die Vorschriften des 44 BNatSchG erfordern eine Prüfung, inwieweit durch die geplanten Baumfällungen Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten, u. a. Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (alle Fledermausarten) oder von europäischen Vogelarten, eintreten können. Dabei ist zu bewerten, ob Individuen der entsprechenden Arten verletzt, getötet oder ihre Entwicklungsformen beschädigt oder zerstört werden können ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG), ob entsprechende Arten erheblich gestört werden könnten, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert ( 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG), ob die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten beschädigt oder zerstört werden können ( 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG). Durch die geplanten Baumfällungen werden mindestens 21 potenzielle oder nachgewiesene Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln oder Fledermäusen zerstört. Aufgrund der festgestellten aktuellen Nutzung von Baumhöhlen als Niststätten, ist eine Fällung der Bäume während der Brutzeit auszuschließen, da in jedem Fall mit einer Tötung von Jungvögeln gerechnet werden muss. 5 Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Als Vermeidungsmaßnahme ist eine Fällung der Bäume nach der Brutzeit sowie nach der potenziellen Nutzung von Höhlen oder Spalten als Wochenstuben von Fledermäusen sowie vor einer potenziellen Nutzung von Höhlen als Winterquartier von Fledermäusen zwischen Mitte September und Mitte Oktober vorzunehmen. Der Verlust von 21 Bruthöhlen oder Fledermausquartieren kann durch das Anbringen von entsprechenden künstlichen Nisthöhlen bzw. Fledermauskästen ausgeglichen werden. Es sind daher 2 Nistkästen mit Einfluglochgröße 80 x 90 mm, 4 Nistkästen mit Einfluglochdurchmesser 45 mm, 3 Nistkästen mit Einfluglochdurchmesser 32 mm, 3 Nistkästen mit Einfluglochdurchmesser 26 mm, 2 Baumläufernistkästen, 3 Fledermausflachkästen und 3 Fledermaushöhlen an geeigneten Plätzen anzubringen. Da innerhalb des B-Plangebietes nur eine Alteiche erhalten bleibt, kann nur ein Teil der Nistkästen im Gebiet aufgehängt werden. Genutzt werden können zusätzlich einzelne Bäume auf einem direkt südwestlich angrenzenden Grundstück. 5
8 Im B-Plangebiet und auf dem angrenzenden Grundstück sind 2 Nistkästen mit Einfluglochdurchmesser 45 mm, 1 Nistkästen mit Einfluglochdurchmesser 32 mm, 1 Nistkästen mit Einfluglochdurchmesser 26 mm, 1 Fledermausflachkasten und 1 Fledermaushöhle an geeigneten Plätzen anzubringen. Die übrigen Nistkästen werden auf Grundstücken der Stadt Jüterbog im Schlosspark Jüterbog an geeigneten Bäumen und in Bereichen mit unterdurchschnittlichem Höhlenangebot angebracht. Der Schlosspark befindet sich in ca. 700 Meter Entfernung vom B- Plangebiet. 6
9 6 Literatur Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Verordnung zum Schutz wild lebender Tierund Pflanzenarten. Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 v S. 258; ber S. 896) Gl.-Nr. : Gesetz zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetzt BbgNatSchAG) vom (GVBl I Nr. 3, S. 1) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom (BGBl I S. 2542) Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom , Abl. EG Nr. L 103, S. 1, zuletzt geändert am Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Abl. EG Nr. L 305/42 7
Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337
Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)
der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung von. 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich
Artenschutzrechtliche Begutachtung von 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich Auftraggeber Egbert Sonntag Büro für Landespflege Moselstr. 14 54340 RIOL Auftragnehmer Bergstraße 16, D-54318 Mertesdorf Tel.:
MehrArtenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt
MehrUlrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax
Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche
MehrENTWURFSSTAND 20. September 2016
20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrStellungnahme zur Nutzung, Einflugmöglichkeiten und Flugkorridoren des Fledermausquartieres im Brauereikeller Max-Planck-Straße Potsdam
Stellungnahme zur Nutzung, Einflugmöglichkeiten und Flugkorridoren des Fledermausquartieres im Brauereikeller Max-Planck-Straße Potsdam - Dezember/Januar 2014 - Abb. 1 Eine der Einflüge ins Quartier, Max-Planck-Straße
MehrDipl.-B i o l. Karsten Lutz
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,
MehrStadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Relevanzprüfung artenschutzrechtlicher Belange
Stadt Weißenburg Stadtbauamt Neues Rathaus Marktplatz 19 91781 Weißenburg i. Bay. Stadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Anlass / Aufgabenstellung Die
MehrGemeinde Oberderdingen
Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach
der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim
des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß
MehrFortbildung für Architekten und Planer
Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders
MehrKARTIERUNG GESCHÜTZTER LEBENSSTÄTTEN HAVELWELLE VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR. 16 ZEPPELINSTRASSE / KASTANIENALLEE, POTSDAM
KARTIERUNG GESCHÜTZTER LEBENSSTÄTTEN HAVELWELLE VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR. 16 ZEPPELINSTRASSE / KASTANIENALLEE, POTSDAM Bewertung und Kompensationsvorschläge Auftraggeber: DOMOS GmbH Wittelsbacherring
MehrBauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg
Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL
MehrArtenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis
Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303
MehrGutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen
Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum B-Plan Nr. 077 Im Rosenberg in Neuwied-Feldkirchen Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Parkplatzes
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim
Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS
MehrGemeinde Memmingerberg Bebauungsplan "Sonder- und Gewerbegebiet Industriestraße"
Gemeinde Memmingerberg Bebauungsplan "Sonder- und Gewerbegebiet Industriestraße" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 07.02.2017 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Memmingerberg
MehrArtenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas
MehrArtenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016
BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende
MehrSpezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Projekt Stuttgart 21 - Wendlingen-Ulm Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 Inhalt Übersicht 1. Einführung 2. Untersuchungsgebiet 3. Untersuchungszeitraum
MehrBebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)
Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg
MehrBebauungsplan 11-14a-1 "Am Carlsgarten" östlicher Grundstücksteil
Bebauungsplan 11-14a-1 "Am Carlsgarten" östlicher Grundstücksteil Artenschutzfachliche Begutachtung Artengruppen: Fledermäuse Vögel Igel Auftraggeber: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Hendrik Braband
MehrKontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil
Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Bericht Mai 2014 Auftraggeber: Planungsbüro Holger Fischer
MehrStadt Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Artenschutzfachliche Begutachtung des Baumbestandes Kurzbericht
Stadt Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Artenschutzfachliche Begutachtung des Baumbestandes Kurzbericht Ausgebrochene Äste am Baum Nr. 2 Auftraggeber: Bürogemeinschaft Stadt- und Landschaftsplanung
Mehr... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend
Allgemeine Angaben zur Art 1. Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 2. Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen FFH-RL- Anh. IV - Art Europäische Vogelart...V.. RL
MehrBebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen
Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth
MehrUntersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach
MehrBebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrOrtsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten
Bebauungsplan Lauenburg 93 Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten 1. Anlass und Aufgabe Die Stadt Lauenburg plant die Aufstellung des Bebauungsplans
MehrFachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim
Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet
MehrFAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE -
FAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE 470-472 IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE - Auftraggeber: Schrickel + Partner Landschafts- und Golfplatzarchitektur Gesellschaft von Landschaftsarchitekten
MehrB-Plan Rheinallee / Boffertsweg Teil II in Sinzig (Landkreis Ahrweiler)
HTS Bauträger e.k., Neuwied B-Plan Rheinallee / Boffertsweg Teil II in Sinzig (Landkreis Ahrweiler) Fachbeitrag Naturschutz: Artenschutzrechtliche Bewertung zu Reptilien BERICHT JUNI 2018 von: Beratungsgesellschaft
MehrGemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.
Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter
MehrStand: Escherweg Oldenburg. Telefon Telefax NWP Planungsgesellschaft mbh
Artenschutzgutachten zu Gehölzrodungen für die geplante Bebauung der Grünanlage nördlich Salzberger Straße, Stadt Schüttorf Potenzialanalyse und Maßnahmenumsetzung Stand: 18.06.2017 Bearbeiter: Dr. Marc
Mehraufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den
ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von
MehrArtenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch
Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Bericht, Stand 23.05.2016 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
MehrD. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG
D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54 Anlage 8 ZWISCHENBERICHT ARTENSCHUTZ BAUVORHABEN: IKEA MÖBELHAUS
MehrKonsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz
Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die
MehrBebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt ergänzte Fassung, Juni 2016 (ursprüngliche Fassung Januar 2016) Auftraggeber: Künster Architektur
MehrGeplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen
Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen Artenschutzrechtliche Prüfung Juli 2018 Auftraggeber Ludger Große Scharmann Büro für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung Auf dem
MehrArtenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen
zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3
MehrIm Gärtel. Ortsgemeinde Bundenthal. B e g r ü n d u n g. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes. ( 9 Abs. 1 BauGB)
Ortsgemeinde Bundenthal B e g r ü n d u n g ( 9 Abs. 1 BauGB) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Im Gärtel Ingenieurbüro Dipl.- Ing. (FH) Heiko Burkhart Bahnhofstraße 16, 76891 Bundenthal Inhalt Teil
MehrArtenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten
Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten 1. Methodisches Vorgehen zur Erfassung der Avifauna Als Methode für die Erfassung der Brutvögel kam die Revierkartierung
MehrPotentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Breitenwischer Schöpfwerk Landkreis Stade Niedersachsen
Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Landkreis Stade Niedersachsen Auftraggeber: NLWKN Betriebsstelle Stade Harsefelder Str. 2 21680 Stade Auftragnehmer: Zum Sportplatz
Mehr... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend
Allgemeine Angaben zur Art 1 Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen FFH-RL- Anh IV - Art Europäische Vogelart ungefährdet
MehrGemeinde Altdorf (Lkr. BB)
Gemeinde Altdorf (Lkr. BB) Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Bebauungsplan Sonnengarten in Altdorf Relevanzprüfung Artenschutz Erstellungsdatum: 11.08.2017 Gefertigt: Franziska Eich (Dipl.-Biol.)
MehrLandratsamt Biberach Rollinstraße Biberach
Tanja Irg umweltkonzept Schützenstraße 17 88477 Schwendi /Kleinschafhausen Landratsamt Biberach Rollinstraße 9 88400 Biberach Diplom Biologin Tanja Irg Telefon: 07353-75046-13 Mobil: 0176-24114165 E-Mail:
MehrRelevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim"
Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim" Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
MehrArtenschutzrechtliche Stellungnahme. Bebauungsplan Nr. 69 Moorhook. Molbergen
Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 69 Moorhook der Gemeinde Molbergen Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung Dipl.-Ing., Dipl.-Biol. Frank Sinning Ulmenweg 17 26188
MehrGerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße
MehrBericht zur Kartierung der Brutvögel auf dem Gelände des B-Plans Sport- und Freizeitplatz Körgraben in Rathenow
Bericht zur Kartierung der Brutvögel auf dem Gelände des B-Plans Sport- und Freizeitplatz Körgraben in Rathenow Auftraggeber: STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbh Vor dem Mühlentor 1 14712
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrKurzbericht Dipl.-Biol. Anika Lustig Faunistische Gutachten
Kontrolle mittels Hubsteiger und Endoskopkamera von 11 Bäumen im Kester-Häusler Park, Fürstenfeldbruck im Hinblick auf ihr Quartierpotential für Fledermäuse und Vögel und Kontrolle auf aktuellen Besatz
MehrKlima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen
Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension
MehrArtenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV
Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV 3. Ökologisches Kolloquium Artenschutz in der Praxis Erfahrungen mit Ersatzquartieren und der Umsiedlung von streng geschützten
MehrAufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke
Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke
MehrAbriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen
Abriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Bearbeitung: Dipl.-Biol. Gerhard Eppler
MehrMerkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen
Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit gefährdet. Die Rote Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN führt über 40.000 bedrohte Arten auf. Davon stehen
MehrArtenschutzrechtliches Gutachten zur Neubebauung des Grundstücks Strandstraße (Flurstück 1/35) in Karlshagen, Usedom
Dr. Ralf Grunewald Naturschutzfachliche Gutachten und Naturfotografie Gartenstraße 5 18581 Putbus Dr. R. Grunewald Naturschutzfachliche Gutachten und Naturfotografie Telefon: 038301-885194 Gartenstraße
MehrBAUVORHABEN VORHABENSBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN WOHNUNGSBAU GRABOWSTRASSE 4
BAUVORHABEN VORHABENSBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN WOHNUNGSBAU GRABOWSTRASSE 4 PRENZLAU, LK UCKERMARK ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG STAND 23.02.2018 AUTRAGGEBER Wohnbau GmbH Prenzlau Friedrichstraße 41
MehrBC NATUR. Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Teilnehmer Vororttermine: Dipl.-Biol. Jens Tauchert (BG Natur)
STADT INGELHEIM GROß- INTERNHEIM Projektvorhaben: Grund der Begehung: Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Errichtung einer Tiefgarage mit Bebauung Prüfung, ob durch die notwendigen Baumfällungen
Mehr06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:
MehrWer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes
Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014
MehrAnlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage
Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche
MehrName Adresse. An die Staatsanwaltschaft beim Landgericht XXX. Straße Ort. Ort und Datum. Strafanzeige und Strafantrag. Sehr geehrte Damen und Herren,
Name Adresse An die Staatsanwaltschaft beim Landgericht XXX Straße Ort Ort und Datum Strafanzeige und Strafantrag Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Windkraftbetreiber der Windkraftanlagen (Nummer
MehrARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG
ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG STADTTOR WANGENER STRASSE FLURSTÜCKE 1951/1, 1951/4, 1951/6, 1984 Auftraggeber: Betz und Weber BauPartner GmbH Ensisheimer Strasse 8 88677 Markdorf
MehrGemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik
Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts
MehrStadt Sulzburg - Ortsteil Laufen Baugebiet Eichgasse Laufen Artenschutzgutachten. Abbildung 1: Lage der geplanten Bebauung im Raum
Stadt Sulzburg - Ortsteil Laufen Baugebiet Eichgasse Laufen Artenschutzgutachten Abbildung 1: Lage der geplanten Bebauung im Raum Abbildung 2: Lage der geplanten Bebauung mit der ehemaligen Sporthalle
MehrBebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz -
B-Plan Nr. 49 der Stadt Gehrden Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz Seite 1 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz - 1 Anlass
MehrUmweltbelange in der Bauleitplanung
Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
MehrZwischenbericht. Stand November Von
Umbau der ehemaligen Messe, Stoßdorfer Straße und Abbruch einer Halle an der Josef-Dietzgen-Straße in Hennef (Sieg) hier: Artenschutzfachliche Einschätzung in Bezug auf Fledermäuse Zwischenbericht Stand
MehrArtenschutzfachliche Ersteinschätzung. Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen
Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen November 2016 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Bebauungsplanverfahren Rastatter- und
MehrSTADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung
STADT SPEYER Anlage Nr.1 zum Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Impressum
MehrBundesnaturschutzgesetz: BNatSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Kommentar. Unter Berücksichtigung der Bundesartenschutzverordnung, des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, der EG-Artenschutz-Verordnungen,
MehrFachliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen Gliederung Herkunft/Eigenart der Siedlungsfauna Relevante Strukturen an Gebäuden und Arten im Siedlungsbereich Rechtliche Rahmenbedingungen Tierarten als Schutzgut/Teil
MehrArtenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach
Artenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach Bericht, Stand 27.04.2017 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde Dipl.-Biol. Ute und H.-J. Scheckeler
MehrArtenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven
Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus
MehrBebauungsplan Nr. 1732, Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB
BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Friends of the Earth Germany BUND Region Hannover, Goebenstr. 3a, 30161 Hannover Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Stadtplanung
MehrBebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall. Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen
MehrÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG
ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG Geplantes Bauvorhaben Am Nagoldhang,Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Betrachtung 1. Anlass In der Stadt Pforzheim sollen Asylbewerberunterkünfte errichtet werden. In
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrKrüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1
Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 49808 Lingen (Ems), 23.06.2013 Lin_Hueved-B18_Artens-festsetz_23.6.2013.doc/os Lingen: Stadt Lingen, T Bramsche, B-Plan Nr. 18, Baugebiet Erweiterung GE-Gebiet
MehrArtenschutzfachliche Begutachtung von Gehölzen
Artenschutzfachliche Begutachtung von Gehölzen Bauherr: Gutachter: Objekt: Vorhaben: Tag der Begehung: Anhöck & Keller Massivbau GmbH, Kalkreiße 16, 99085 Erfurt Friedhelm Hensen, Dipl.Biol. Frank Eichhorn
MehrStadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03
Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur
MehrArtenschutzrechtliche Bewertung. Ober-Olm Landkreis Mainz-Bingen B-Plan Reichenheimer Feld. Ausschluss der Betroffenheit gem.
Auftraggeber: isu Kaiserslautern Artenschutzrechtliche Bewertung Ober-Olm Landkreis Mainz-Bingen B-Plan Reichenheimer Feld Ausschluss der Betroffenheit gem. 44 BNatSchG Projektbearbeitung: Dipl.-Biol Jens
MehrHubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz
Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung
MehrRohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer
Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:
MehrArtenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß-
Artenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß- Auftraggeber: Fritschle GmbH Dieterskircher Straße 25 88524 Uttenweiler Bearbeitung: Diplom Biologin Tanja Irg Schützenstraße 17 88477
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
Mehr