Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen. Tagung der Deutschen Islam Konferenz am 7. November 2016
|
|
- Dieter Kneller
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen Tagung der Deutschen Islam Konferenz am 7. November 2016 Stand der Debatte zur Militärseelsorge in der DIK Sehr geehrte Damen und Herrn, am 27. April 2016 tagte der Arbeitsausschuss der DIK und beschäftigte sich mit den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer künftigen muslimischen Militärseelsorge. Dabei wurden unterschiedliche Aspekte betrachtet: die rechtlichen Grundlagen, die Rolle der Militärseelsorge innerhalb der Inneren Führung, die Organisation und Praxis der etablierten Militärseelsorge und schließlich die Erwartungen an eine muslimische Militärseelsorge. Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass im Ergebnis eine muslimische Militärseelsorge auf Augenhöhe zu den etablierten Militärseelsorgen stehen muss, und es sich keinesfalls um eine Militärseelsorge zweiter Klasse handeln darf. Bei den gemeinsamen Überlegungen wurde von den Rahmenbedingungen der etablierten und bei den Soldatinnen und Soldaten hoch angesehenen Militärseelsorgen ausgegangen, um die Fragekomplexe zu beschreiben, die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Militärseelsorge um einen muslimischen Anteil geklärt werden müssen. In der gebotenen Kürze werde ich aus der Sicht der Bundeswehr die zentralen Forderungen darstellen, auf die sich auch der Arbeitsausschuss für die Militärseelsorge einvernehmlich verständigen konnte. 1. Der rechtliche Aspekt Neben der in Artikel 4 Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit legt Artikel 140 in Verbindung mit Artikel 136 ff aus der Weimarer Verfassung fest, dass bei Bedarf an Seelsorge und Gottesdiensten in den Streitkräften die Religionsgesellschaften gleichberechtigt zur Vornahme von religiösen Handlungen zuzulassen sind. Aus diesem Grund gewährleistet der Staat die Freiheit des Glaubens und des religiösen Bekenntnisses eines jeden Soldaten wie auch die ungestörte Religionsausübung in den Streitkräften. Im Vorfeld der Aufstellung der Bundeswehr 1956 hat der Staat mit den beiden christlichen Konfessionen, denen damals 96% der Soldaten angehörten, die Bedingungen einer Militärseelsorge verhandelt. Während für die Katholische Kirche das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich von 1933 weiterhin Gültigkeit hatte, wurde zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland ein
2 Vertrag zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge ausgehandelt und 1957 unterschrieben und als Gesetz erlassen. Danach ist Militärseelsorge Teil kirchlicher Arbeit, steht unter kirchlicher Aufsicht und ist unabhängig von staatlichen Weisungen. Der Staat hingegen sorgt für die Organisation der Militärseelsorge und trägt die Kosten. Mit Blick auf eine mögliche Erweiterung der Militärseelsorge um einen muslimischen Anteil stellt sich die Frage nach dem Vertragspartner für die Bundesrepublik Deutschland. Hier werden beide Staat und muslimische Religionsgemeinschaften und Verbände phantasievoll Lösungen entwickeln werden müssen, damit es zu einer vertraglichen Regelung kommen kann, die für den Staat unabdingbar ist. 2. Muslimische Militärseelsorge und Innere Führung Die Inneren Führung wurde in klarer Abgrenzung zur Wehrmacht in der Gründungsphase der Bundeswehr entwickelt und beinhaltet eine Führungskultur, die die Bundeswehr im Inneren zusammenhält und zugleich in der Gesellschaft verankert. Dies wird dadurch gewährleistet, dass das im Grundgesetz verankerte Menschenbild selbstverständlich auch für den Soldaten und die Soldatin gilt; die Bundeswehr ist in diesem Sinne eben kein geschlossenes System. Durch die Innere Führung werden die Werte und Normen des Grundgesetzes in der Bundeswehr verwirklicht und die Prinzipien von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgebildet. Umgekehrt sind und bleiben die Soldatinnen und Soldaten Teil der Gesellschaft. Dahinter steht unser Leitbild vom Soldaten als Staatsbürger in Uniform. Das hat auch zur Folge, dass die Ausbildung der Bundeswehr sich eben nicht nur auf die Vermittlung militärischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten beschränkt, sondern erhebliche Anteile zu den politischen, rechtlichen und ethischen Aspekten des soldatischen Dienstes beinhaltet. Artikel 1 Grundgesetz ist der Maßstab allen Handelns. Er verpflichtet zur Einhaltung und Verteidigung der Menschenwürde. Neben einer Reihe anderer Gestaltungsfelder leistet die Militärseelsorge durch die Ermöglichung von Seelsorge und Religionsausübung, aber auch durch Vermittlung ethischer Werte einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zum Gelingen von Innerer Führung. Daraus ergibt sich die zentrale und nicht zu diskutierende Forderung nach einer dem Staat und seiner Grundordnung gegenüber loyalen Haltung der Militärgeistlichen. Auch aus diesem Grund werden diese für die Dauer ihrer Tätigkeit als Militärgeistliche Bundesbeamte auf Zeit und vereidigt. 3. Organisation und Praxis in den etablierten Militärseelsorgen
3 Die beiden christlichen Militärseelsorgen werden jeweils durch eine Bundesoberbehörde geführt, der jeweils ein Militärgeneralvikar bzw. ein Militärgeneraldekan vorsteht. Er ist Dienstvorgesetzter der Militärgeistlichen bezüglich ihrer Pflichten als Bundesbeamte. Daneben gibt es jeweils einen Militärbischof, der im kirchlichen Dienst steht und kein Bundesbeamter ist. Ihm obliegt die geistliche Dienstaufsicht. Angesichts einer mit den christlichen Kirchen nicht vergleichbaren vorfindlichen Struktur in den muslimischen Gemeinschaften und Verbänden stellt sich die Frage, wie eine geistliche Dienstaufsicht für muslimische Militärgeistliche organisiert werden kann, die Akzeptanz auf allen Seiten findet. Evangelische und katholische Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger bewerben sich für diese Aufgabe und werden von den Landeskirchen bzw. Diözesen freigestellt und entsandt. Sie haben eine in Deutschland anerkannte akademische Ausbildung und bringen eine mindesten fünfjährige Erfahrung im pastoralen Dienst mit, d. h. in den Bereichen Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht. Bezüglich einer muslimischen Militärseelsorge tun sich hier verschiedene Probleme auf: Zum einen kennt der Islam und das ist auch ein Ergebnis der Islamkonferenz nicht eine in unserer Tradition übliche Seelsorge als Dienst eines Geistlichen. Gleichwohl ist es eine gute und wichtige Entwicklung, dass an deutschen Universitäten die islamische Theologie dabei ist, einen kompatiblen Seelsorgebegriff zu entwickeln und entsprechend zu lehren. Das bedeutet, dass gegenwärtig noch keine islamischen Theologinnen oder Theologen zur Verfügung stehen, die einen entsprechenden akademischen Hintergrund haben und schon über Praxiserfahrung verfügen. Dies wird noch geraume Zeit dauern. Die Praxis der etablierten Militärseelsorgen kennt vier Schwerpunkte: Gottesdienste, Taufen, Trauungen, Beerdigungen und Gedenkfeiern: Die drei ersten Stichworte umfassen religiöse Handlungen. Gedenkfeiern richten sich auch an Menschen, die keiner oder anderen Religion angehören. Der Militärgeistliche muss hier Worte finden, die die Anwesenden nicht einengen. Seelsorge: Dies ist ein Angebot, das sich an alle Soldatinnen und Soldaten richtet und entsprechend genutzt wird: Soldatinnen und Soldaten der jeweils anderen Konfession oder einer anderen Religion oder auch gar keiner Religion bitten bei Bedarf um ein seelsorgerliches Gespräch. Sie wissen dabei um das Schweigegebot der Geistlichen. Lebenskundlicher Unterricht: Die Militärgeistlichen halten als besonders qualifiziertes Personal diesen verpflichtenden berufsethisch ausgerichteten Unterricht, der kein Religionsunterricht ist. Sie tun dies nicht als Geistliche.
4 Begleitung: Militärgeistliche begleiten Soldaten und Soldatinnen und ihre Familien an den Standorten und gehen mit in die Einsätze. Diese Arbeitsfelder machen deutlich, dass eine muslimische Seelsorge, die sich auf Augenhöhe mit den etablierten Militärseelsorgen bewegen will, sich nicht ausschließlich an Muslime wenden würde, sondern alle Soldatinnen und Soldaten im Blick hätte. 4. Voraussetzungen und Erwartungen an eine muslimische Militärseelsorge Die Bundeswehr hat, um den Bedürfnissen der Soldatinnen und Soldaten anderer Glaubensrichtungen gerecht zu werden, eine zentrale Ansprechstelle eingerichtet, die unter anderem den seelsorgerlichen Bedarf ermittelt. Ein Teil der Anfragen beziehen sich auf eine muslimische Seelsorge und machen den Bedarf deutlich. Der Schlüssel für eine Stelle in der Militärseelsorge liegt gegenwärtig bei 1500 Soldaten der betreffenden Konfession. Auch wenn wir keine belastbaren Zahlen haben, gehen wir gegenwärtig von mehr als 1500 muslimischen Soldatinnen und Soldaten aus. Es gibt also einen Bedarf an muslimischer seelsorgerlicher Betreuung, auf den die Bundeswehr reagieren will und muss, weil ein Anrecht darauf besteht. Um zu einer muslimischen Militärseelsorge auf Augenhöhe zu gelangen, müssen dafür allerdings folgende Punkte bedacht, geklärt und bearbeitet werden. Artikel 1 Grundgesetz muss für jeden Soldaten und jede Soldatin Grundlage des Dienens sein. Die Wertordnung unseres Grundgesetzes hat grundsätzlich Vorrang vor religiösen Befindlichkeiten. Eine muslimische Militärseelsorge muss damit in Einklang stehen. Nur dann kann eine institutionelle Zusammenarbeit erfolgen. Um eine muslimische Militärseelsorge in den Streitkräften zu installieren, bedarf es gesetzlicher Regelungen, in denen die Organisation, die Aufgaben, Pflichten und Rechte festgehalten werden. Ob es dafür eines Vertrages bedarf, muss geklärt werden. Es bedarf einer geistlichen Dienstaufsicht. Wie diese Dienstaufsicht aussehen kann und wer sie gegebenenfalls ausübt, wird noch Gegenstand weiterer Überlegungen sein.
5 Eine der Hauptaufgaben der Militärseelsorge ist eben Seelsorge. Die Klärung eines islamischen Seelsorgeverständnisses in der islamischen Theologie im Vorfeld der Einführung einer muslimischen Militärseelsorge ist deshalb eine unerlässliche Voraussetzung. Hier ist die muslimische Seite gefordert. Aber wie im Rahmen der Islamkonferenz deutlich wurde, ist sie auf einem guten Wege. Es ist offenkundig, dass gegenwärtig noch kein Personal zur Verfügung steht, das die Voraussetzung eines Studiums der islamischen Theologie mit Schwerpunkt in den Bereichen Seelsorge und Pädagogik mit anschließenden praktischen Erfahrungen zur Verfügung steht. Die künftigen muslimischen Militärgeistlichen müssen in das bestehende System eingegliedert werden. Das heißt: Ihr Angebot richtet sich an alle Soldatinnen und Soldaten; sie sind offen für internationale und ökumenische Kontakte; sie begleiten die Soldatinnen und Soldaten in die Einsätze und arbeiten mit anderen Seelsorgern im nationalen und internationalen Kontext zusammen. Dieser Herausforderung müssen sich künftige Militärseelsorgerinnen und seelsorger stellen. Da sich ein Bedarf nach muslimischer Militärseelsorge abzeichnet, werden auf dem Weg zu einer solchen Seelsorge dies die Punkte sein, über die wir hier in der DIK oder anschließend in einem anderen Rahmen weiter im Gespräch bleiben müssen. Auf diese Diskussionen, aber auch die heutige Diskussionen bin ich sehr gespannt.
Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April 2016
Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April 2016 1 Deutschland nach 1945 2 Innere Führung Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
MehrPraxis der Militärseelsorge aus evangelischer Perspektive
EVANGELISCHE SEELSORGE IN DER BUNDESWEHR Praxis der Militärseelsorge aus evangelischer Perspektive Impuls für den Arbeitsauschuss der Deutschen Islamkonferenz zum Thema Militärseelsorge am 27. April in
MehrKirchengesetz zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland
Militärseelsorge-RegelungsG 310.611 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland Vom 8. März 1957 (ABl. EKD S. 257, GVBl. S. 28) Auf Grund des Artikels
MehrBwSV Archiv. Vom 12. Juni 1996 (ABl. EKD 1997 S. 101) Bundeswehrseelsorge-Rahmenvereinbarung EKD/BRD
Bundeswehrseelsorge-Rahmenvereinbarung EKD/BRD BwSV 2.222-501 Archiv Rahmenvereinbarung der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland über die evangelische Seelsorge in der
MehrKirchengesetz zur Regelung. der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr
3.1 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik
MehrSeelsorge in öffentlichen Einrichtungen als Thema der Deutschen Islam Konferenz
Dialog, Initiative, Kooperation Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen als Thema der Deutschen Islam Konferenz Die Deutsche Islam Konferenz unterstützt das Ziel, eine institutionalisierte Kooperation
MehrRede zu den Verträgen mit den muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften 13. Juni 2013, Bürgerschaft
Seite 1 von 9 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung Zweite Bürgermeisterin Rede zu den Verträgen mit den muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften 13. Juni 2013,
MehrKirchliche Kooperationspartner
Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,
MehrKirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr
Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 131 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr Vom 8. März 1957 (ABl. EKD 1957 S. 257), geändert am
MehrGrußwort des Evangelischen Militärbischof Dr. Martin Dutzmann zur Einführung von Militärbischof Dr. Franz-Josef Overbeck am 06. Mai 2011 in Berlin
Grußwort des Evangelischen Militärbischof Dr. Martin Dutzmann zur Einführung von Militärbischof Dr. Franz-Josef Overbeck am 06. Mai 2011 in Berlin Sehr geehrter Herr Bundesminister de Maizière, sehr geehrter
MehrKirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 1
Bundeswehrseelsorgegesetz EKD BwSG 2.221 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 1 Vom 8. März 1957 (ABl. EKD S. 257) geändert durch Kirchengesetz vom 7. November 2002
MehrTagung Imame und islamische Vereine Partner für Integration und Dialog in Baden-Württemberg Stuttgart
Tagung Imame und islamische Vereine Partner für Integration und Dialog in Baden-Württemberg Stuttgart 28.-29.09.2010 Prof. Dr. Havva Engin, M.A. Pädagogische Hochschule Heidelberg engin@ph-heidelberg.de
MehrGrundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt
Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt 1. Gemäß Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Artikel 27 Abs. 3 Satz 1
MehrLebenskundlicher Unterricht
A2-2530/0-0-1 Zentralrichtlinie Zweck der Regelung: Herausgegeben durch: Lebenskundlicher Unterricht Beteiligte Interessenvertretungen: Gebilligt durch: Herausgebende Stelle: Geltungsbereich: Einstufung:
Mehrbei. KulturelleundreligiöseVielfaltgehörenheutezumAlltaginderBundesrepublikDeutschlandunddamitauchzurBundeswehr;daswirdsichinZukunft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6167 16. Wahlperiode 30. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Petra Pau, Dr. Hakki Keskin, Hüseyin-Kenan Aydin und
MehrSperrfrist: Es gilt das gesprochene Wort.
1 Grußwort anlässlich der Eröffnung der Fachtagung der Deutschen Islam Konferenz Muslimische Seelsorge in staatlichen Einrichtungen von Herrn PSt Dr. Günter Krings, MdB Sperrfrist: Es gilt das gesprochene
MehrReligion in der Schule Thesenpapier zum Landesausschuss der Schüler Union Niedersachsen am 20./21. Februar 2016 in Uelzen
Religion in der Schule Thesenpapier zum Landesausschuss der Schüler Union Niedersachsen am 20./21. Februar 2016 in Uelzen Verfasser: Anna Grill (KV Heidekreis) Laura Lehne (KV Celle) Jan Boris Willhöft
MehrSachstand. Gesetzliche Regelungen mit Bezug zu islamischen Religionsgemeinschaften. Wissenschaftliche Dienste
Gesetzliche Regelungen mit Bezug zu islamischen Religionsgemeinschaften 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen mit Bezug zu islamischen Religionsgemeinschaften Aktenzeichen: Abschluss
MehrRede beim Iftar-Empfang der World Media Group AG und des Hamle e. V. 5. August 2013
Seite 1 von 9 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung Zweite Bürgermeisterin Rede beim Iftar-Empfang der World Media Group AG und des Hamle e. V. 5. August 2013 Es gilt das
MehrVereinbarungen über die Wahrnehmung der evangelischen Polizeiseelsorge im Lande Nordrhein-Westfalen
Vereinbarungen über die Wahrnehmung der evangelischen Polizeiseelsorge im Lande Nordrhein-Westfalen Vom 2. Juli 1962 (KABl 1962 S. 168) Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Herrn Ministerpräsidenten
MehrVereinbarung. zwischen. dem Land Sachsen-Anhalt. (im folgenden: das Land) und. dem Bistum Magdeburg, dem Erzbistum Berlin. (im folgenden : die Kirche)
Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt (im folgenden: das Land) und dem Bistum Magdeburg, dem Erzbistum Berlin (im folgenden : die Kirche) über den kirchlichen Dienst an Polizeibeamten (Polizeiseelsorgevereinbarung)
MehrAuf dem Weg zur Einführung islamischen Religionsunterrichts in Hessen
Auf dem Weg zur Einführung islamischen Religionsunterrichts in Hessen Anrede, für die Einladung Ihnen hier zu berichten, welchen Weg Hessen eingeschlagen hat, um islamischen Religionsunterricht an staatlichen
MehrJohan VAN DEN EECKHOUT. Herausforderungen der Militärseelsorge in Europa Situation in Belgien
Johan VAN DEN EECKHOUT Herausforderungen der Militärseelsorge in Europa Situation in Belgien 1. Wie ist die geistlich-religiöse Situation in den Streitkräften Ihres Landes? Belgien war schon immer ein
MehrRecht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge
Recht und Gesellschaft Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge Recht und Sitte Recht und Moral Recht und Religion Recht und Politik Recht und Wirtschaft Unterscheidungsgesichtspunkte
MehrIV. Neuer Auftrag der Bundeswehr. Religiöse Vielfalt in den Streitkräften. 1. Legitimation und Akzeptanz
IV. Neuer Auftrag der Bundeswehr 1. Legitimation und Akzeptanz Annette von Hoiningen Religiöse Vielfalt in den Streitkräften Bundeswehr sucht den ersten Imam für die Truppe, berichtete die BILD-Zeitung
MehrPublic-Church-Partnership. - Zusammenarbeit von Staat und Kirchen im Sozial- und Bildungsbereich -
Dr. ju r. Markus Frhr. v. Thannhausen Justitiar des Bistums Speyer a.d. - Lehrbeauftragter Universität Speyer - Public-Church-Partnership - Zusammenarbeit von Staat und Kirchen im Sozial- und Bildungsbereich
MehrKongress Kinderrechte Stuttgart
Kongress Kinderrechte Stuttgart Kath. Landesverband 15.10.2015 Forum: Kinder haben ein Recht auf ihre Religion Dr. Doris Ziebritzki Eine Unterscheidung Art. 4 des Deutsches Grundgesetzes (Recht auf Religionsfreiheit),
MehrBaustelle Demokratie
Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen
MehrSchulversuch Islamischer Religionsunterricht in Niedersachsen
Heidemarie Ballasch Niedersächsisches Kultusministerium, Referat für pädagogische Grundsatzangelegenheiten, Arbeitsschwerpunkt: Koordinierung des Schulversuchs Islamischer Religionsunterricht, Publikationen
MehrGesetz über die jüdischen Kultusgemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen Vom (GV. NW. S. 424)
2.11 Nordrhein-Westfalen 2.11.1 Gesetz betreffend die Errichtung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Vom 15.07.1976
Mehr- Ausarbeitung Deutscher Bundestag WD 3-266/06
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung des Lebenskundlichen Unterrichts in der Bundeswehr nach der Zentralen Dienstvorschrift (Merkschrift) "Lebenskundlicher Unterricht" - ZDv 66/2 - Erlass des Bundesministers
MehrEltern-Information. Warum entscheiden sich katholische Eltern für die katholische Grundschule? Elternmitwirkung macht Schule
mitwirken mitverantworten mitgestalten Elternmitwirkung macht Schule KATHOLISCHE ELTERNSCHAFT DEUTSCHLANDS Eltern-Information Warum entscheiden sich katholische Eltern für die katholische Grundschule?
MehrAntwort. Drucksache 16/5314. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5314 20.03.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1959 vom 5. Februar 2014 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/4957
MehrAntworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Zentralrates
Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Zentralrates der Muslime in Deutschland e. V. 1 I. Fragen zur Entwicklung
MehrVereinbarung zur wechselseitigen Anerkennung der Vocatio durch die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Sonstige: Vokation Vereinbarung zur wechselseitigen Anerkennung der Vocatio durch die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Vom 1. Juli 2010 (ABl. EKD 2011 S. 61) Von der Konferenz
MehrDoris Schröder-Köpf, MdL
Rede der SPD-Landtagsabgeordneten Doris Schröder-Köpf, MdL zu TOP Nr. 2.c) Aktuelle Stunde Verträge mit muslimischen Verbänden handwerkliche und politische Fehler der Landesregierung Antrag der Fraktion
MehrMin. Löhrmann: Die lebendige Auseinandersetzung mit theologischen und philosophischen Bekenntnissen gehört in die Mitte der Gesellschaft.
Grußwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann Eröffnung der Ausstellung Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland in Solingen Gesamtschule Solingen
MehrBerufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie
Berufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon 2019 2022 für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie Sehr geehrte Damen und Herren, als Fach- und Führungskräfte in Diakonischen Einrichtungen
MehrJüdisch Christliche John Baptist Mission of Togo
Internationale Jüdisch Christliche John Baptist Mission of Togo internationale Mission für soziale Entwicklung gegründet 2004 von Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato Internationaler Präsident und Gründer
MehrDer religiöse Pluralismus Deutschlands und seine Auswirkungen auf den Religionsunterricht
Pädagogik Klaudia Kock, geb. Buczek Der religiöse Pluralismus Deutschlands und seine Auswirkungen auf den Religionsunterricht Essay 1 Ruhr-Universität Bochum Bochum, den 14.02.2013 Katholisch-Theologische
MehrKatholische Grundschule? Ja, bitte!
Katholische Grundschule? Ja, bitte! KED in NRW Landesverband Warum entscheiden sich Eltern für die katholische Grundschule? Liebe Eltern, Katholische Grundschule? Ja, bitte! An vielen Orten unseres Landes
MehrKulturkampf was ist das überhaupt? Und wer kämpfte da gegen wen?
Kulturkampf was ist das überhaupt? Und wer kämpfte da gegen wen? Häufig kann man in den Medien von einem neuen Kulturkampf lesen. Mal geht es um die Frage, ob der Religionsunterricht in der Schule Pflicht
MehrKompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9
Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 Inhaltsfelds 1: Entwicklung einer eigenen religiösen Identität Inhaltlicher Schwerpunkt: Luther
MehrSeelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt. Leitbild. der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten
Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt Leitbild der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten 1. Unser christliches Menschenbild Jedes Kind ist ein einzigartiges Geschöpf und Ebenbild Gottes, das achtens-
MehrVerfassung des Landes Baden-Württemberg Auszug
Landesverfassung BaWü LV BW 700.200 Verfassung des Landes Baden-Württemberg Auszug Vom 11. November 1953 (GBl. S. 173), zuletzt geändert am 7. Februar 2011 (GBl. S. 46) I. Mensch und Staat Artikel 3 (1)
MehrSinn, Werte und Religion
Sinn, Werte und Religion in Kindertageseinrichtungen Ein Beitrag zur Umsetzung des Orientierungsplans Herausgeben von: Diözese Rottenburg-Stuttgart, Erzdiözese Freiburg, Evangelische Landeskirche in Baden,
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6167 16. Wahlperiode 30. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung Seite 1, August 3, 2007, /data/bt_vorab/1606167.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow,
MehrProf. Dr. Kathrin Winkler/Ev. Hochschule Nürnberg
Religions-und Weltanschauungsrecht in der BRD Geschichtliche Linien 1848 Versuch der Neuregelung des Staat-Kirche-Verhältnisses Frankfurter Paulskirchenverfassung 147 Trennung von Staat und Kirche(trat
Mehr11. Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Auszug)
Verfassung Baden-Württemberg 11 11. Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Auszug) Vom 11. November 1953 (GBl. S. 173) geänd. durch Gesetz vom 7. Dezember 1959 (GBl. S. 171), vom 8. Februar 1967 (GBl.
MehrTeste dich selbst Lösungen zu Kapitel 5
Teste dich selbst Lösungen zu Kapitel 5 1. Löse das Kreuzworträtsel mithilfe der Wortbeschreibungen. Du hast es gelöst, wenn alle Wörter richtig eingetragen sind. Ein Lösungswort musst du nicht finden.
MehrGrußwort. Junge Islam Konferenz Freitag, 23. September 2016, 13 Uhr Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarsaal. Es gilt das gesprochene Wort!
Grußwort Junge Islam Konferenz Freitag, 23. September 2016, 13 Uhr Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarsaal Es gilt das gesprochene Wort! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Teilnehmerinnen und
Mehrdenken glauben fragen
denken glauben fragen Die Katholische Akademie in Berlin ein Ort des Denkens, Glaubens und Fragens, des Austauschs und der Besinnung. Bei uns, in der Mitte der Hauptstadt, diskutieren Politiker mit Intellektuellen,
MehrDer islamische Religionsunterricht zwischen Integration und Parallelgesellschaft
Mouhanad Khorchide Der islamische Religionsunterricht zwischen Integration und Parallelgesellschaft Einstellungen der islamischen Religionslehrerinnen an öffentlichen Schulen VERLAG FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN
MehrUnsere Ethischen Leitlinien. gi.de
Unsere Ethischen Leitlinien gi.de Die Ethischen Leitlinien der Gesellschaft für Informatik e.v. Bonn, 29. Juni 2018 Präambel Die Gesellschaft für Informatik e.v. (GI) will mit diesen Leitlinien bewirken,
MehrKatholische Kirche und Zivilgesellschaft in Osteuropa
Manfred Spieker (Hrsg.) Katholische Kirche und Zivilgesellschaft in Osteuropa Postkommunistische Transformationsprozesse in Polen, Tschechien, der Slowakei und Litauen 2003 Ferdinand Schöningh Paderborn
MehrDer Beruf. sich in die Zusammenarbeit im Pflegeteam und zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen konstruktiv einzubringen;
Der Beruf Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege an unserer Berufsfachschule soll Ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die Sie dazu befähigen, Menschen kompetent zu pflegen und zu
MehrKirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz
Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz BGSSG 20 J Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz Vom 6. November 2003 Abl. EKD 2003, S. 407 Inhaltsverzeichnis 1 Abschnitt 1 Grundsätze
MehrWir sind uns einig: Fünf Appelle zum Schutz von Flüchtlingen an die Religionsgemeinschaften
Wir sind uns einig: Fünf Appelle zum Schutz von Flüchtlingen an die Religionsgemeinschaften Gemeinsam einen Beitrag leisten! Dieser Flyer ist in Anlehnung an die interreligiöse Erklärung zu Flüchtlingsfragen
MehrLeitbild. der Kindertagesstätten im Caritasverband Worms e. V.
der Kindertagesstätten im Caritasverband Worms e. V. Mit der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen nehmen wir eine gesellschaftliche und pastorale Verantwortung wahr. Auf der Grundlage eines christlichen
MehrPfarrgemeinde St. Georg Berghaupten Leitbild. für den. Kath. Kindergarten St. Georg Neudorfstrasse Berghaupten
Pfarrgemeinde St. Georg Berghaupten Leitbild für den Kath. Kindergarten St. Georg Neudorfstrasse 15 77791 Berghaupten Tel.: 07803 4361 Email: KiGa-Berghaupten@t-online.de Inhaltliche Ausarbeitung: Anette
MehrDas Grundrecht der Religions- und Gewissensfreiheit
Klaus Dieter Bayer Das Grundrecht der Religions- und Gewissensfreiheit Unter besonderer Berücksichtigung des Minderheitenschutzes *,. >, «Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrZukunftsorientierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Zukunftsorientierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege Berufsfachschule für Krankenpflege Nürnberg der Martha-Maria Krankenhaus ggmbh Stadenstraße 62 b 90491 Nürnberg Der Beruf Die Ausbildung
MehrVerantwortungsbewusste Akteure Die Wahrheit steht nicht in den Akten der Erlasse
Hans-Josef Vogel Regierungspräsident Bezirksregierung Arnsberg Verantwortungsbewusste Akteure Die Wahrheit steht nicht in den Akten der Erlasse Grußwort zur Informationsveranstaltung der Schulabteilung
MehrKirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)
Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD 373 Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD) Vom 6. November
MehrRede des Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Franz Josef Jung
Rede des Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Franz Josef Jung Anlass: Termin: Ort: Empfang der Bundesministerin der Verteidigung anlässlich des 60. Jahrestages
MehrMilitärseelsorgevertrag
Militärseelsorgevertrag Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge (BGBl 1957 II S. 702 ff; VMBl 1957 S. 757) Die
MehrMitgliedschaft und Kasualien Streiflichter aus verfassungsrechtlicher Sicht Kirchenrat Dr. Frank Schuler
Mitgliedschaft und Kasualien Streiflichter aus verfassungsrechtlicher Sicht Kirchenrat Dr. Frank Schuler Synodale Arbeitstagung vom 28./29. Januar 2019 in Chur Inhaltsübersicht 1. Verfassungsrechtliche
MehrVom 6. November 2003 (ABl. EKD 2003 S. 407)
Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD 16.310 Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz
MehrGrundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek
Grundkurs Öffentliches Recht II Staatsrecht II - Grundrechte Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek 1 Überblick A. Dogmatische Grundlagen der Glaubensfreiheit I. Allgemeines
MehrKirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)
Kirchengesetz zur Regelung der Ev. Seelsorge im Bundesgrenzschutz BGSSG.EKD 5.9 Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)
MehrDEMOKRATISCHE GRUNDWERTE
B/69292. Philosophische Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Politikwissenschaftliches Seminar Inauguraldissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie DEMOKRATISCHE
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung DIE SENATORIN
Seite 1 von 11 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung DIE SENATORIN Auftaktveranstaltung des Forschungsprojekts Religion+Dialog in modernen Gesellschaften 6. Februar 2014,
MehrEs gilt das gesprochene Wort. Sperrfrist: Redebeginn
Rede des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages anlässlich der Gedenkveranstaltung für Henning von Tresckow und die Opfer des 20. Juli 1944 am 21. Juli 2008 in Potsdam Es gilt das gesprochene Wort.
MehrCHRISTLICHE KIRCHEN UND KIRCHLICHE EINRICHTUNGEN IN ISLAMISCHEN LÄNDERN
IM NAMEN DES GNÄDIGEN UND BARMHERZIGEN GOTTES CHRISTLICHE KIRCHEN UND KIRCHLICHE EINRICHTUNGEN IN ISLAMISCHEN LÄNDERN Im Dialog mit Christen wird den Muslimen regelmäßig mangelnde Toleranz gegen über anderen
MehrGrundordnung. für die katholischen Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier
Grundordnung für die katholischen Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier Grundordnung für die katholischen Schulen in der Trägerschaft des Bistums Trier vom 4. September 1980 (KA 1980 Nr. 186) geändert
MehrSPIRITUAL CARE IM INTERRELIGIÖSEN KONTEXT
ÖKUMENISCHE SEELSORGETAGUNG 2015 SPIRITUAL CARE IM INTERRELIGIÖSEN KONTEXT Regula Gasser Projektleiterin Palliative Care, regula.gasser@zh.ref.ch 2 Wohnbevölkerung ab 15 Jahren nach Religionszugehörigkeit,
MehrDas Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart
Das Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart Felix Hafner Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel Forschungsschwerpunkte unter anderem
MehrBerufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie
Berufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon 2016 2019 für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie Sehr geehrte Damen und Herren, als Fach- und Führungskräfte in Diakonischen Einrichtungen
MehrArbeitspaket für den Unterricht Thema Religion und Glaube. Inhaltsübersicht. ab der 9. Schulstufe. Arbeitsblatt Nr. 1: Religiöse Feiertage
Arbeitspaket für den Unterricht Thema Religion und Glaube ab der 9. Schulstufe Inhaltsübersicht Arbeitsblatt Nr. 1: Religiöse Feiertage Beschreibung: Die SchülerInnen wählen aus dem Kalender einen ihnen
Mehr1. Gemeinsame Recherche zur Begriffsklärung (Internet, öffentliche Bibliothek - Literatur)
Religion oder Ethik? (K)ein Fach wie jedes andere! Ö1 Praxis - Spezial Gestaltung: Judith Fürst Sendedatum: 29.08.2012 Länge: 38 min Aktivitäten 1. Gemeinsame Recherche zur Begriffsklärung (Internet, öffentliche
MehrProf. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG. Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts
Prof. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts Die Glaubensfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das in der
MehrDas moderne Bayern. Noch viele weitere Reformen sorgten dafür, dass Bayern politisch gesehen zu einem der fortschrittlichsten Staaten Europas wurde.
Das moderne Bayern Durch das Bündnis mit Napoleon konnte sich das Königreich Bayern zu einem der modernsten Staaten Europas wandeln. Das Staatsgebiet vergrößerte sich, am Ende der napoleonischen Ära ist
MehrInhalt. Eine Wandzeitung gestalten 34 kannst du eine themenorientierte, ansprechende Wandzeitung gestalten. Deine Seite 35
Inhalt 1 Du lebst in der Welt 8 Du bist einmalig 10 weißt du mehr über deine Stärken und Schwächen. Gott sagt ja zu den Menschen 12 erkennst du, dass du als Gottes Geschöpf einzigartig geschaffen bist.
MehrManifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland
Manifest für eine Muslimische Akademie in Deutschland 1. Ausgangssituation In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein breit gefächertes, differenziertes Netz von Institutionen der Erwachsenen- und Jugendbildung,
MehrANTRAG 07: TOLERANZ UND INTERRELIGIÖSER DIALOG DER STAAT ALS NEUTRALER HÜTER DES GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS AUCH IN DER SCHULE
ANTRAG 07: TOLERANZ UND INTERRELIGIÖSER DIALOG DER STAAT ALS NEUTRALER HÜTER DES GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALTS AUCH IN DER SCHULE BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN Strategien für bessere Schulen in
MehrLeitbild. Katholische Gesamtkirchengemeinde Ellwangen Philipp-Jeningen-Platz 2 Telefon: 07961/
Leitbild Mit der Trägerschaft von vier Kindergärten setzt die Gesamtkirchengemeinde Ellwangen einen Schwerpunkt: "Sie nimmt einen gesellschaftlichen und christlich - pastoralen Auftrag wahr." Wir erziehen,
MehrOrdnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RUBVO)
Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht RUBVO 152 Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RUBVO)
MehrHerzlich willkommen zum Vortrag von. Prof. Dr. Friedrich Schweitzer Universität Tübingen
Herzlich willkommen zum Vortrag von Prof. Dr. Friedrich Schweitzer Universität Tübingen Verfassungsauftrag christliche Gemeinschaftsschule Oder: Von der alten zur neuen Gemeinschaftsschule LV Baden-Württemberg
MehrOrdnung der Vokation für den evangelischen Religionsunterricht in der Evangelischen Landeskirche Anhalts vom 6. November 2017.
Nachstehend wird die am 7. November 2017 beschlossene Ordnung der Vokation für den evangelischen Religionsunterricht in der Evangelischen Landeskirche Anhalts vom 6. November 2017 veröffentlicht. Dessau-Roßlau,
MehrRede zur Verabschiedung. von Pfarrer Georg-Peter Kreis. am 21. April 2013 um 14 Uhr. Grußwort des Oberbürgermeisters
Rede zur Verabschiedung von Pfarrer Georg-Peter Kreis am 21. April 2013 um 14 Uhr Grußwort des Oberbürgermeisters Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist bis zu Beginn der Veranstaltung! Sehr geehrter
MehrStudienseminar Koblenz
Studienseminar Koblenz Fachseminar Katholische Religion Rechtliche Bestimmungen für den Religionsunterricht an rheinland-pfälzischen Schulen 1) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Vom 23. Mai
MehrIntegration von Migranten und Ausländern. Schwerpunkt: Spracherwerb
Integration von Migranten und Ausländern Schwerpunkt: Spracherwerb Das sind wir Gliederung 1. Einführung 2. Geschichtlicher Hintergrund 3. Vorstellung des Instituts für deutsche Sprache 4. Der Integrationskurs
MehrLeitbild. der katholischen Kindertagesstätten Christ König Maria Himmelfahrt. Kindertagesstätte Christ König. Kindertagesstätte Maria Himmelfahrt
der katholischen n Christ König Maria Himmelfahrt Christ König Josef-Huber-Straße 45 67071 Ludwigshafen kita.lu.christ-koenig@bistum-speyer.de Maria Himmelfahrt Schlossgasse 2 67071 Ludwigshafen kita.lu.maria-himmelfahrt@bistum-speyer.de
MehrLeitbild der Kita St. Elisabeth
Leitbild der Kita St. Elisabeth Unser Christliches Menschenbild Die Grundlage unseres christlichen Glaubens ist die biblische Offenbarung und die Überlieferung durch die Kirche. Wir Menschen sind Geschöpfe
MehrModul III. Werte, Konflikte, Argumente
Werte, Konflikte, Argumente 53 Zuwanderung und Integration Fishbowl Das Kopftuch Schlüsselbegriffe: Kopftuchstreit, Schlagwörter, Diskussion, Wirkung der Medien. Kurzbeschreibung: Die Teilnehmenden diskutieren
MehrRede des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, anlässlich des Feierlichen Gelöbnisses am 20. Juli 2008 in Berlin
Rede des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, anlässlich des Feierlichen Gelöbnisses am 20. Juli 2008 in Berlin Es gilt das gesprochene Wort Anrede! Ich begrüße Sie an diesem denkwürdigen
MehrKirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG)
Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG 5.20 Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG) Vom 28. Oktober 2009 (ABl. EKD 2009 S. 352) Lfd.Nr. bisher keine Änderungen erfolgt
MehrEinführung in die aktuelle Situation der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen
1 Einführung in die aktuelle Situation der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen Dr. Mahmoud Abdallah Evangelisches Stift Tübingen, 01 Juni 2013 2 Gründung der Islamischen Theologie Gründung des
Mehr