Lokale Teilhabeplanung und Strategische Sozialplanung

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1 Workshop beim Fachtag Inklusion in der Herzogsägmühle am Der Inhalt der Folien ergibt sich erst durch das gesprochene Wort im Gesamtkontext des Vortrags 1

2 1. Grundverständnis und Zielperspektiven der (strategischen) Sozialplanung im Bezirk Oberbayern 2. Lokale Teilhabeplanung im Kontext Strategischer Sozialplanung 2

3 des Bezirks Oberbayern - Grundhaltung, Ziele und Vorhaben Unsere Grundhaltung Wir arbeiten mit Menschen für Menschen. Im Mittelpunkt steht für uns der Mensch mit seinem individuellen Bedarf. Wir fördern die Selbstbestimmung von pflegebedürftigen g Menschen und von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Wir sehen uns als sozialer und qualitätsorientierter Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Vertragspartner. Wir sind starke und kooperative Partner. Wir fördern aktiv eine Dialog- und Beteiligungskultur. Wir identifizieren uns mit den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und erfüllen diese verantwortungsbewusst und fachlich kompetent. Wir erbringen unsere Dienstleistung i t wirtschaftlich, h ressourcenbewusst und nachhaltig. 3

4 Strategische Ziele und strategisches Vorgehen (Auszug) unter der Perspektive von Inklusion und Teilhabe I. Wir entwickeln und unterstützen bedarfsgerechte Angebote, um den Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen oder betreuungsbedürftigen b Menschen einen möglichst hohen h Grad an selbst bestimmter Lebensführung und eine möglichst weitgehende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei achten wir darauf, dass die Hilfen direkt und personenbezogen ankommen. Grundvoraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe ist der Ausgleich von Nachteilen im Sinne des UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. II. Wir fördern die Durchlässigkeit der Versorgungssysteme und sorgen für die Schaffung durchlässiger Strukturen im ambulanten und stationären Hilfebereich.. IV. Wir fördern die Mitwirkung der Betroffenen und ihrer Vertreter. VIII. Wir erhalten die Anerkennung der Bürgerinnen und Bürger dafür, dass der Bezirk Oberbayern sie durch bedarfsgerechte Hilfen unterstützt. Mehr dazu unter: Sozialplanung/ Grundlagen/Grundsatzpapier strategische 4

5 Mini-Exkurs z. Sozialplanungsmethoden : Grundlage der strategischen Steuerung sind Ziele Ziele sind wünschenswerte, anzustrebende Zustände, die in der Zukunft liegen. Ziele geben Antwort t auf die Frage, was bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt erreicht werden soll. Sie verdeutlichen das WOZU des Handelns, ohne das WIE vorzugeben. Allerdings muss das WIE aus der Zielformulierung ableitbar sein. Die Frage nach dem WOZU lenkt den Blick auf den Sinn der Aufgabenerledigung. Nicht mehr die Bewältigung der unterschiedlichen Arbeitsaufgaben steht damit im Vordergrund der Betrachtung, sondern die Frage nach dem angestrebten Ergebnis und dem 5 Nutzen der Aktivität.

6 Strategische (Sozial-) Planung und Steuerung 1 Visionen entwickeln, Leitbild Strategische Ziele 5 Zielerreichung feststellen Wirkungen messen, Berichtswesen 2 Ziele konkretisieren 4 Konzepte in Projekte und Produkte/ Leistungen umsetzen 3 Handlungskonzepte entwickeln, Ressourcen planen 6

7 Der gesetzliche und politische Rahmen: Die UN-Konvention bzw. Behindertenrechtskonvention (BRK): In den 50Artikeln der BRK werden keine neuen Rechte geschaffen, sondern bestehendes Menschenrecht wird für die Menschen mit Behinderungen betont und spezifiziert. Sie setzt klare Anforderungen an die Gesellschaft insgesamt und an die Hilfesysteme insbesondere was die Teilhabe (Partizipation) und die Inklusion von Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen angeht. Sie wirkt sich auch auf die Sozialplanungen der Länder und Kommunen und somit auch auf die des Bezirks Oberbayern aus, sowohl im Ansatz als auch in den Prozessen. 7

8 Die BRK stellt Anforderungen an alle staatlichen und kommunalen Ebenen, sowohl in gesetzgeberischer Hinsicht als auch bei der regionalen und kommunalen Umsetzung. Gefordert sind bei der Umsetzung der BRK und auf dem Weg zur Inklusion: Die Bundesebene insgesamt als Gesetzgeber u. a. und z.b. bei den Leistungsgesetzen g des SGB Die Landesebenen: Kultusministerien, Sozial- und Gesundheitsministerien (Aktionspläne, Landesplanung, Grundsätze), Die kommunalen Ebenen, Landkreise, Städte und Gemeinden (Jugendhilfeplanung, Seniorenpolitische Konzepte, Städteplanung, Bauplanung, ÖPNV) wie Bezirke als die Sozialleistungsträger mit der Eingliederungshilfe und (stationärer) Hilfe zur Pflege Die weiteren Leistungsträger, wie: KK, RV, Arbeitsagenturen, 8 Kommunen in Bezug z.b. zu den Art. 25 Gesundheit, 26 Habilitation d R h bilit ti 27 A b it d B häfti

9 aber genau so auch: Weitere gesellschaftliche Bereiche: Unternehmen, Vereine, Gastronomie, Freizeitstätten (Art. 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, Art.6 Frauen mit Behinderungen, Art.9, s.o., Art. 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport ) Und nicht zuletzt sondern eigentlich zuerst: jede(r) einzelne Bürger(-in) im Sinne der Artikel 5 Gleichberechtigung und Art. 8 Bewusstseinsbildung 9

10 Lokale Teilhabeplanung im Kontext Strategischer Sozialplanung beim Bezirk Oberbayern Mit diesem Sozialplanungsansatz schaffen wir eine Verbindung: zwischen der örtlichen, bzw. regionalen und der überörtlichen bzw. der überregionalen Perspektive zwischen den unterschiedlichen Versorgungs- und Hilfesystemen Eckpunkte dabei sind: der personenzentrierte Ansatz Der Teilhabeansatz Der Sozialraum orientierte Ansatz in (integrierter Sozial-) Planung und Umsetzung Der Befähigungs- Ansatz ( Enabling Community )

11 Mit dem Begriff örtliche Teilhabeplanung, l wie diese in Weilheim- Schongau als Modellprojekt begonnen wurde, ist die Teilhabeplanung als örtlicher Planungsprozess angesprochen.. Diese sozialplanerische Teilhabeplanung zielt auf die Realisierung der vollen Teilhabe der einzelnen behinderten Menschen an der Gemeinschaft im Sinne des Art.19 der UN-Konvention. Dazu ist auf örtlicher Ebene ein integrierter Sozialplanungsansatz von Vorteil, der alle, für die Inklusion und Teilhabeermöglichung horizontalen aber auch vertikalen Prozesse verbindet 11

12 Erforderlich sind: Lokale Teilhabeplanung und Örtliche Strukturen und Prozesse der Beteiligung und Mitwirkung von (behinderten) Bewohnerinnen und Bewohnern der Kommune Sozialraum/Quartiersbezug der Planungen und Umsetzungen Bewusstseinsbildende Aktionen i. S. des Art. 8 der BRK Verbesserung der Passgenauigkeit der Teilhabe- Unterstützungs- und Hilfeangebote unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe für Menschen mit körperlichen Sinnes- geistigen seelischen (psychischen) Behinderungen Flexibilisierung und Ambulantisierung Identifizierung der unterschiedlichen Barrieren für diese unterschiedlichen Personengruppen Gestaltung unterschiedlicher Maßnahmen zum Abbau derselben 12

13 Auf dem Weg zu mehr Inklusion und Teilhabe sind auf der überörtlichen Ebene und im Rahmen der Eingliederungshilfe g wichtig: Personenzentrierung bei der Hilfe-, Unterstützungsleistung und der individuellen Teilhabeplanung, z.b. über das Gesamtplanverfahren Flexibilisierung der Teilhabe-/Hilfeangebote (vor Ort) Sozialraumorientierung der (Sozial)- Planung und Umsetzungen geeignete Strukturen und Prozesse der Beteiligung und Mitwirkung von betroffenen Menschen (Beratende) Unterstützung der kommunalen Akteure vor Ort Konzeptueller Entwicklung von Wegen hin zur Inklusion und operative Umsetzung: z.b. im Bezirk Oberbayern Durchführung eines 1. Fachtages Inklusion, aktuell die Erstellung eines Inklusionskonzeptes und Fortschreibung des Sozialberichts im Rahmen der Gesamtsozialplanung mit strategischen Handlungsfeldern u. a. zur Inklusion und Partizipation. 13

14 Herzlichen Dank für Ihr Interesse! t b b 14

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