GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an. Ein Überblick

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1 Die pflegestärkungsgesetze Ein Überblick

2 Inhaltsverzeichnis 3-4 Pflege in Deutschland 5-6 Die Pflegestärkungsgesetze 7-18 Das 1. Pflegestärkungsgesetz: Was ist geplant zum 1. Januar 2015? Das 2. Pflegestärkungsgesetz: Wie wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt? Inhaltsverzeichnis Seite 2

3 Pflege in Deutschland In Deutschland sind derzeit rund 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Bevölkerungsstruktur verändert sich: Im Jahr 2030 werden 3,31 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen sein (Schätzung). Etwa 1,4 Millionen demenziell Erkrankte lebten 2010 in Deutschland, jedes Jahr sind es vermutlich etwa Menschen mehr. Pflege in Deutschland Seite 3

4 Pflege in Deutschland Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Rund ambulante Pflegedienste helfen dabei, dass Pflegebedürftige in ihren eigenen vier Wänden bleiben können Pflegeeinrichtungen sichern die stationäre Pflege in Deutschland. Rund Personen sind bei Pflegediensten und in Pflegeheimen beschäftigt. Mehr als 85% davon sind Frauen. Pflege in Deutschland Seite 4

5 Die Pflegestärkungsgesetze 2014 bringt die Bundesregierung das erste von zwei Pflegestärkungsgesetzen auf den Weg. Das zweite Pflegestärkungsgesetz folgt noch in dieser Legislatur. Es sind umfassende Maßnahmen vorgesehen, um gute Pflege zu stärken. Die Pflegeversicherung erbringt nach den zwei Pflegestärkungsgesetzen insgesamt 20 Prozent mehr Leistungsvolumen als bisher. Die Pflegestärkungsgesetze Seite 5

6 Die Pflegestärkungsgesetze Die Leistungen der Pflegeversicherung spürbar verbessern und flexibilisieren Pflegeversicherung stärker auf die Bedürfnisse und Bedarfe der Menschen ausrichten (neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff) Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung stärken (Anhebung der Beiträge, Pflegevorsorgefonds) Die Pflegestärkungsgesetze Seite 6

7 Das 1. Pflegestärkungsgesetz Was ist geplant zum 1. Januar 2015? 1. PflegeStärkungsgesetz 1 Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 7

8 Pflegebedürftige Stärken Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 8

9 Das 1. Pflegestärkungsgesetz Pflegebedürftige stärken Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro zum 1. Januar 2015 alle 2,6 Millionen Pflegedürftige in Deutschland profitieren. Die Leistungsbeträge steigen, die meisten pauschal um vier Prozent. Zusätzliche Betreuungs - und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege kommen jetzt auch körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen zugute. Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 9

10 Das 1. Pflegestärkungsgesetz Pflegebedürftige stärken Wer die eigenen vier Wände altersgerecht umrüstet, kann Zuschüsse von bis zu Euro bekommen (Obergrenze bisher: Euro). Auch im stationären Bereich profitieren die Pflegebedürftigen: Die Anzahl der Betreuungskräfte im Verhältnis zu den Bewohnerinnen und Bewohnern wird von 1:24 auf 1:20 deutlich erhöht. Und die zusätzliche Betreuung kommt künftig allen Pflegebedürftigen zugute, nicht nur den demenziell Erkrankten. Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 10

11 Angehörige Stärken Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 11

12 Das 1. Pflegestärkungsgesetz Angehörige stärken Die Leistungen für die häusliche Pflege werden ausgebaut und flexibler gestaltet. Tages- und Nachtpflege können künftig in vollem Umfang neben Sach- und Geldleistungen genutzt werden. Erstmalig können auch demenziell erkrankte Personen ohne Pflegestufe (sog. Pflegestufe 0 ) Sachleistungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 12

13 Das 1. Pflegestärkungsgesetz Angehörige stärken Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege können zukünftig flexibler und damit in größerem Umfang in Anspruch genommen werden. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, soll künftig die bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf bezahlt in Anspruch nehmen können. Dies wird zeitnah in einem eigenen Gesetz geregelt. Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 13

14 Pflegekräfte Stärken Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 14

15 Das 1. Pflegestärkungsgesetz Pflegekräfte stärken Die Bundesregierung investiert über 500 Millionen Euro in zusätzliche Betreuungskräfte in den Pflegeheimen. Damit ist ein Anstieg von derzeit rund auf dann bis zu zusätzliche Betreuungskräfte möglich. Im Pflegealltag wird Bürokratie abgebaut und zugleich die notwendige Qualitätssicherung erhalten. Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 15

16 Finanzierung Stärken Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 16

17 Das 1. Pflegestärkungsgesetz Finanzierung stärken Zum 1. Januar 2015 soll der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte steigen. Rund 1,2 Milliarden Euro sollen pro Jahr im neuen Pflegevorsorgefonds bei der Bundesbank angelegt werden. In 20 Jahren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen, soll der Fonds helfen, die Beiträge in der Pflegeversicherung zu stabilisieren als Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 17

18 Der Weg zum 1. Pflegestärkungsgesetz Beschluss der Bundesregierung Kabinettsbeschluss 28. Mai 2014 Debatte im Deutschen Bundestag 1. Lesung 1. Durchgang Bundesrat Schlussdebatte im Deutschen Bundestag 2. und 3. Lesung 2. Durchgang Bundesrat Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes 1. Januar 2015 Das 1. Pflegestärkungsgesetz Seite 18

19 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Wie wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt? 2. PflegeStärkungsgesetz 2 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 19

20 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Chancen auf Teilhabe aller Pflegebedürftigen werden gestärkt. Alle Pflegedürftigen im jeweiligen Pflegegrad haben Anspruch auf die gleichen Leistungen egal ob sie körperlich, demenziell oder psychisch beeinträchtigt sind. Schaffung von fünf Pflegegraden (statt drei Stufen) Dies ermöglicht individuellere Einstufungen und passgenauere Leistungen in der Pflege. Die Neuerungen folgen den Empfehlungen aus Wissenschaft und Praxis. Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 20

21 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Bevor die neuen Pflegegrade ins Gesetz geschrieben werden, werden sie im Pflegealltag ausprobiert. Die laufende Erprobungsphase wird wissenschaftlich begleitet. Start der Erprobung Ergebnisse der Erprobung Start des Gesetzgebungsprozesses zum 2. Pflegestärkungsgesetz Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste Einführung des neue Pflegebedürftigkeitsbegriffs Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 21

22 Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 030 / Stand: Juli 2014 (1. Lesung Bundestag)

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