Die Werkstättenmitwirkungsverordnungund was daraus geworden ist Beitrag für die Tagung Werkstatträte tauschen sich aus, Marburg
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- Margarete Koenig
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1 Die Werkstättenmitwirkungsverordnungund was daraus geworden ist Beitrag für die Tagung Werkstatträte tauschen sich aus, Marburg Dr.Sabine Wendt Referentin für Sozialrecht
2 Der lange Weg zur Mitwirkungsverordnung Bereits die Werkstättenverordnung von 1980 sah angemessene Mitwirkung der behinderten Beschäftigten vor. Ohne rechtliche Aufgabenbeschreibung wurde der Werkstattrat von dem Elternbeirat bevormundet. 2
3 Der lange Weg zur Mitwirkungsverordnung 1991 wird die Arbeit der Werkstatträte von der Universität Saarbrücken geprüft und ein Reformvorschlag gemacht. Es wird festgestellt, dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten im Werkstattrat gute Arbeit machen. 3
4 Der lange Weg zur Mitwirkungsverordnung 1996 wird in 54 c Schwerbehindertengesetz geregelt, dass Werkstattbeschäftigte unabhängig davon, ob sie geschäftsfähig sind, oder nicht, Mitwirkungsrechte im Werkstattrat haben sollen. Es wird aber nicht gesagt, welche Rechte das sind. Das soll in der Mitwirkungsverordnung geschehen, die aber nicht verabschiedet wird. 4
5 Der lange Weg zur Mitwirkungsverordnung Erst als das SGB 9 in 1 vorschreibt, dass behinderte Menschen Leistungen erhalten, die ihre Selbstbestimmung fördern, wird auch die Mitwirkungsverordnung erlassen, die die Rechte des Werkstattrats regelt. Nach 20 Jahren wird dies endlich verbindlich festgelegt und ist keine freiwillige Leistung der Werkstatt mehr, sondern Verpflichtung. 5
6 Manches wurde aber schlechter: Es gibt jetzt weniger Werkstatträte als vor der WMVO Im Schwerbehindertengesetz von 1996 war geregelt, dass es bei einem Werkstatt-Träger in jedem Betriebsteil (Zweigwerkstatt) mit mehr als 20 behinderten Mitarbeitern einen Werkstattrat geben darf. Verschlechterung durch die Mitwirkungsverordnung von 2001: bei jedem Werkstatt-Träger darf es nur noch einen Werkstattrat geben, 139 Abs. 2 SGB 9, 2 WMVO 6
7 Manches wurde aber schlechter: Die WMVO gilt nur für eine Minderheit der Werkstätten. Die Mehrheit der Werkstätten befindet sich in kirchlicher Trägerschaft der Diakonie oder Caritas. Diese haben eigene Mitwirkungsregelungen erlassen: 2003 die Caritas- CWMO und 2004 die Diakonie-DWMV mit weitergehenderen Rechten als die WMVO Damit gibt es kein einheitliches Recht für alle Werkstätten. 7
8 Welche Rechte hat der Werkstattrat? Das Unterrichtungsrecht ( 7 WMVO): Was muss dem Werkstattrat gesagt werden? Das gilt, wenn jemand aus der Werkstatt ausscheidet, Wenn jemand einen anderen Arbeitsplatz bekommt, Was auf der Eltern- und Betreuerversammlung besprochen wurde. 8
9 Welche Rechte hat der Werkstattrat? Antragsrecht: Der Werkstattrat macht Vorschläge, wie die Arbeit in der Werkstatt verbessert werden kann ( 4 Abs.1 Nr. 2 WMVO) Beschwerderecht: Der Werkstattrat leitet Beschwerden an die Werkstattleitung weiter und sucht mit ihr nach Lösungen ( 4 Abs. 1 Nr.3 WMVO) 9
10 Welche Rechte hat der Werkstattrat? Das Mitwirkungsrecht gilt für die in 5 WMVO genannten Aufgaben: z.b. Entlohnung, Urlaub, Arbeitszeit Die Werkstattleitung muss früh genug sagen, was sie vor hat. Sie muss alles erklären, so dass es für den Werkstattrat verständlich ist. 10
11 Welche Rechte hat der Werkstattrat? Was ist der Unterschied von Mitwirkung und Mitbestimmung? Gibt es keine Einigung über eine Frage, in der ein Mitwirkungsrecht besteht, kann die Vermittlungsstelle dazu einen Vorschlag machen (Schlichtung). Nur bei der Mitbestimmung muss sich die Werkstattleitung an diesen Vorschlag halten, auch wenn sie anderer Meinung ist. 11
12 Wie kann erreicht werden, dass die Mitbestimmung gilt? Die Werkstattleitung kann feiwillig die Mitbestimmung einführen: 5 Abs. 4 WMVO schlägt dies vor. Die Mitwirkungsverordnung regelt dies: Dann muss die Mitbestimmung beachtet werden. 12
13 Was ist in den kirchlichen Regelungen besser? Wahl von Werkstatträten in allen Betriebstätten ist möglich ( 2 CWMO) Bildung eines Gesamtwerkstattrats zur gemeinsamen Interessenvertretung ( 3 DWMV) 13
14 Was ist in den kirchlichen Regelungen besser? In 8 DWMV gibt es eine Mitbestimmung, die über die Mitwirkung hinausgeht. Nach 7 DWMV ist eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme unwirksam, wenn der Werkstattrat nicht beteiligt worden ist. In 5 WMVO gibt es Mitwirkungsrechte, bei denen der Werkstattrat mit entscheiden kann. Entscheidet die Werkstatt alleine ohne Mitwirkung des Werkstattrats, hat dies keine Folgen. 14
15 Was ist in den kirchlichen Regelungen schlechter? Es fehlt ein Hinweis für eine Einladung von Mitgliedern des Betriebsrats/Mitarbeitervertretung oder der Gewerkschaft zu Sitzungen des Werkstattrats, 33 Abs. 2 WMVO. Dritte dürfen nur mit Erlaubnis der Werkstatt eingeladen werden, 39 DWMV, 33 CWMO. Nach der WMVO entscheidet der Werkstattrat alleine, wen er als Gast einlädt. 15
16 Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen macht auch für die WMVO Vorgaben: Nach Art. 27 Abs. 1 c muss gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können. Daraus folgt: Mitwirkungsrechte sind zu Mitbestimmungsrechten auszubauen (SPD- Antrag im Bundestag). 16
17 Was fehlt in der WMVO? Einbeziehung des Berufsbildungsbereichs durch Wahl eigener Vertreter. Dies ist in 36 SGB 9 vorgesehen, in der WMVO aber nicht geregelt. Regelungen für die Interessenvertretung auf Außenarbeitsplätzen 17
18 Was fehlt in der WMVO? Verbesserter Kündigungsschutz für die Vertrauensperson, Gleichstellung mit Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretung Rechtliche Regelung der finanziellen Ausstattung durch die Kostenträger der Werkstatt 18
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