Impressum für Versicherungsvermittler
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- Gerburg Biermann
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1 ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R63 Stand: August 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) Fax (0681) Impressum für Versicherungsvermittler Was muss im Impressum auf der Homepage beachtet werden? Wer eine eigene Homepage betreibt, ist nach dem Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, bestimmte Informationen zu geben. Die im Impressum anzugebenden Grundangaben können Sie unserem Infoblatt (R13 Anbieterkennzeichnung bei einer Firmenhomepage - Impressum, Kennzahl 44) entnehmen. Welche zusätzlichen Angaben gelten für Versicherungsvermittler und -berater? Nach dem Beschluss des LG Berlin vom ist das Impressum um folgende Angaben zu ergänzen: 1. Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater bedürfen einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung bzw. 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung. Deshalb müssen sie die zuständige Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum angeben. Auch die sogenannten produktakzessorischen Versicherungsvermittler müssen die zuständige Aufsichtsbehörde angeben, weil sie sich von einer grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach 34 d Abs. 3 Gewerbeordnung befreien lassen müssen. Die sogenannten gebundenen Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter) nach 34 d Abs. 4 Gewerbeordnung sowie die Annex-Vermittler nach 34 d Abs. 9 Gewerbeordnung unterliegen keiner Erlaubnispflicht, so dass sie keine Aufsichtsbehörde an dieser Stelle im Internet-Impressum anzugeben haben. Dasselbe trifft auf Tippgeber zu, die nur Interessenten an nicht konkretisierte Versicherungsverträge benennen. Darunter zählt sowohl die bloße Namhaftmachung von Abschlussmöglichkeiten oder auch die Anbahnung von nicht konkretisierten Versicherungsverträgen. Da Tippgeber keiner Erlaubnispflicht im Sinne des 34 d Industrie- und Handelskammer des Saarlandes 1/5 Postanschrift: IHK Saarland Saarbrücken Büroanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Tel / Fax 06 81/ info@saarland.ihk.de Internet:
2 Gewerbeordnung unterliegen, müssen auch sie keine zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum angeben. Versicherungsvermittler und Berater, die zusätzlich Inhaber einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung sind, müssen neben der zuständigen IHK auch die zuständige Zulassungs-/Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung angeben. Welche Stelle für die Erlaubnis zuständig ist, ergibt sich nach Landesrecht. Eine Übersicht über die nach Landesrecht zuständigen Erlaubnisbehörden nach 34f GewO ist auf der DIHK-Homepage zu finden unter folgendem Link: Folgende Daten der Erlaubnisbehörde sind anzugeben: Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal. Es ist immer die aktuelle Aufsichtsbehörde anzugeben: Stimmt diese nicht mehr (z. B. wegen Umzugs) mit der ursprünglichen überein, dann ist die Angabe anzupassen (s.u.). 2. Angabe des Vermittlerregisters Nach 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG besteht eine Verpflichtung zur Angabe von Registernummer und Registername für Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister. Aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklung empfiehlt es sich, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Vermittlerregisters ( und die Registrierungsnummer. 3. Angabe von berufsrechtlichen Regelungen 5 Abs. 1 Nr. 5 a.) bis c.) TMG gibt ganz bestimmte Vorgaben für bestimmte reglementierte Berufsgruppen. Das LG Berlin wendet diese Vorschrift auch auf Versicherungsvermittler an, obwohl die europäischen Richtlinien die Versicherungsvermittler gerade nicht umfassen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir gleichwohl, das Internet-Impressum um diese Angaben zu ergänzen. Danach sind mitzuteilen: die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind. 2/5
3 Welche Änderungen müssen im Impressum angepasst werden? Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich nicht nur die aktuelle Anschrift, die immer angepasst sein muss, sondern auch die zuständige Aufsichtsbehörde. Es muss immer die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum angegeben Darunter zu verstehen ist die jeweils zuständige IHK, denn sie ist für die Erteilung der Erlaubnis, die Rücknahme als auch für den Widerruf der Erlaubnis nach 34 d Gewerbeordnung und 34 e Gewerbeordnung zuständig. Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung: Impressum einer Versicherungsvertreter-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Mustermann Versicherungsvermittler GmbH Geschäftsführer Max Mustermann Hauptstraße 1, Saarbrücken info@mustermannversicherungen.de Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken HR B Versicherungsvermittlerregister ( Registrierungs-Nr Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, Saarbrücken Saarbrücken) Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach 34 d) Abs. 1 GewO (Statusangabe wie im Vermittlerregister eingetragen); Bundesrepublik Deutschland - 34 d Gewerbeordnung 3/5
4 Impressum eines Versicherungsmaklers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach 34 c GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Max Mustermann Musterstraße 1, Saarbrücken info@max.mustermann.de Versicherungsvermittlerregister ( Register-Nr Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, Saarbrücken - Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: Landeshauptstadt Saarbrücken, Ordnungsamt, Großherzog-Friedrich-Straße 111, Saarbrücken Saarbrücken Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d) Abs. 1 GewO (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland - 34 d Gewerbeordnung (ggf. 34 e Gewerbeordnung) 4/5
5 Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns mit Erlaubnisbefreiungnach 34 d Abs. 3 GewO nach Erlaubnisbefreiung und Registrierung: Autohaus Hans Müller e.k. Musterstraße 1, Saarbrücken info@autohausmueller.de Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken HR A Versicherungsvermittlerregister ( Register-Nr Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Saarland, Franz-Josef- Röder-Straße 9, Saarbrücken Saarbrücken Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach 34 d) Abs. 3 GewO (produktakzessorisch) (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland - 34 d Gewerbeordnung (ggf. 34 e Gewerbeordnung) Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK - nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen 5/5
Impressum für Versicherungsvermittler
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