Impressum für Versicherungsvermittler

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Impressum für Versicherungsvermittler"

Transkript

1 ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R63 Stand: August 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) Fax (0681) Impressum für Versicherungsvermittler Was muss im Impressum auf der Homepage beachtet werden? Wer eine eigene Homepage betreibt, ist nach dem Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, bestimmte Informationen zu geben. Die im Impressum anzugebenden Grundangaben können Sie unserem Infoblatt (R13 Anbieterkennzeichnung bei einer Firmenhomepage - Impressum, Kennzahl 44) entnehmen. Welche zusätzlichen Angaben gelten für Versicherungsvermittler und -berater? Nach dem Beschluss des LG Berlin vom ist das Impressum um folgende Angaben zu ergänzen: 1. Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater bedürfen einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung bzw. 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung. Deshalb müssen sie die zuständige Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum angeben. Auch die sogenannten produktakzessorischen Versicherungsvermittler müssen die zuständige Aufsichtsbehörde angeben, weil sie sich von einer grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach 34 d Abs. 3 Gewerbeordnung befreien lassen müssen. Die sogenannten gebundenen Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter) nach 34 d Abs. 4 Gewerbeordnung sowie die Annex-Vermittler nach 34 d Abs. 9 Gewerbeordnung unterliegen keiner Erlaubnispflicht, so dass sie keine Aufsichtsbehörde an dieser Stelle im Internet-Impressum anzugeben haben. Dasselbe trifft auf Tippgeber zu, die nur Interessenten an nicht konkretisierte Versicherungsverträge benennen. Darunter zählt sowohl die bloße Namhaftmachung von Abschlussmöglichkeiten oder auch die Anbahnung von nicht konkretisierten Versicherungsverträgen. Da Tippgeber keiner Erlaubnispflicht im Sinne des 34 d Industrie- und Handelskammer des Saarlandes 1/5 Postanschrift: IHK Saarland Saarbrücken Büroanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Tel / Fax 06 81/ info@saarland.ihk.de Internet:

2 Gewerbeordnung unterliegen, müssen auch sie keine zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum angeben. Versicherungsvermittler und Berater, die zusätzlich Inhaber einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung sind, müssen neben der zuständigen IHK auch die zuständige Zulassungs-/Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung angeben. Welche Stelle für die Erlaubnis zuständig ist, ergibt sich nach Landesrecht. Eine Übersicht über die nach Landesrecht zuständigen Erlaubnisbehörden nach 34f GewO ist auf der DIHK-Homepage zu finden unter folgendem Link: Folgende Daten der Erlaubnisbehörde sind anzugeben: Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal. Es ist immer die aktuelle Aufsichtsbehörde anzugeben: Stimmt diese nicht mehr (z. B. wegen Umzugs) mit der ursprünglichen überein, dann ist die Angabe anzupassen (s.u.). 2. Angabe des Vermittlerregisters Nach 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG besteht eine Verpflichtung zur Angabe von Registernummer und Registername für Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister. Aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklung empfiehlt es sich, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Vermittlerregisters ( und die Registrierungsnummer. 3. Angabe von berufsrechtlichen Regelungen 5 Abs. 1 Nr. 5 a.) bis c.) TMG gibt ganz bestimmte Vorgaben für bestimmte reglementierte Berufsgruppen. Das LG Berlin wendet diese Vorschrift auch auf Versicherungsvermittler an, obwohl die europäischen Richtlinien die Versicherungsvermittler gerade nicht umfassen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir gleichwohl, das Internet-Impressum um diese Angaben zu ergänzen. Danach sind mitzuteilen: die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind. 2/5

3 Welche Änderungen müssen im Impressum angepasst werden? Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich nicht nur die aktuelle Anschrift, die immer angepasst sein muss, sondern auch die zuständige Aufsichtsbehörde. Es muss immer die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum angegeben Darunter zu verstehen ist die jeweils zuständige IHK, denn sie ist für die Erteilung der Erlaubnis, die Rücknahme als auch für den Widerruf der Erlaubnis nach 34 d Gewerbeordnung und 34 e Gewerbeordnung zuständig. Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung: Impressum einer Versicherungsvertreter-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Mustermann Versicherungsvermittler GmbH Geschäftsführer Max Mustermann Hauptstraße 1, Saarbrücken info@mustermannversicherungen.de Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken HR B Versicherungsvermittlerregister ( Registrierungs-Nr Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, Saarbrücken Saarbrücken) Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach 34 d) Abs. 1 GewO (Statusangabe wie im Vermittlerregister eingetragen); Bundesrepublik Deutschland - 34 d Gewerbeordnung 3/5

4 Impressum eines Versicherungsmaklers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach 34 c GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Max Mustermann Musterstraße 1, Saarbrücken info@max.mustermann.de Versicherungsvermittlerregister ( Register-Nr Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, Saarbrücken - Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: Landeshauptstadt Saarbrücken, Ordnungsamt, Großherzog-Friedrich-Straße 111, Saarbrücken Saarbrücken Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d) Abs. 1 GewO (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland - 34 d Gewerbeordnung (ggf. 34 e Gewerbeordnung) 4/5

5 Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns mit Erlaubnisbefreiungnach 34 d Abs. 3 GewO nach Erlaubnisbefreiung und Registrierung: Autohaus Hans Müller e.k. Musterstraße 1, Saarbrücken info@autohausmueller.de Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken HR A Versicherungsvermittlerregister ( Register-Nr Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Saarland, Franz-Josef- Röder-Straße 9, Saarbrücken Saarbrücken Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach 34 d) Abs. 3 GewO (produktakzessorisch) (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland - 34 d Gewerbeordnung (ggf. 34 e Gewerbeordnung) Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK - nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen 5/5

Impressum für Versicherungsvermittler

Impressum für Versicherungsvermittler ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R63 Stand: September 2017 Ihr Ansprechpartner Ass. Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Impressum für Versicherungsvermittler

Mehr

Impressum für Finanzdienstleister

Impressum für Finanzdienstleister ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R75 Stand: August 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Impressum für Finanzdienstleister Was muss im Impressum

Mehr

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler Versicherungsvermittler und berater,

Mehr

4. Beachten Sie auch unser Merkblatt Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung.

4. Beachten Sie auch unser Merkblatt Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung. Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar- Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler Versicherungsvermittler und berater,

Mehr

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Internet-Impressum Versicherungsvermittler und berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar- Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler unterliegen

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater MERKBLATT Recht und Fairplay INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Ab 22. Mai 2007 wird für Versicherungsvermittler und -berater eine neue Erlaubnis-

Mehr

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater sowie für Finanzanlagenvermittler erforderlich:

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater sowie für Finanzanlagenvermittler erforderlich: MERKBLATT Recht / Steuern INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater sowie für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan

Mehr

Versicherungsvermittler und -berater: Zusätzliche Angaben im Internet-Impressum erforderlich

Versicherungsvermittler und -berater: Zusätzliche Angaben im Internet-Impressum erforderlich Versicherungsvermittler und -berater: Zusätzliche Angaben im Internet-Impressum erforderlich Inhalt: 1. Wen betrifft die Pflicht zur Ergänzung des Internet-Impressums? 2. Um welche Angaben ist das Internet-Impressum

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich:

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Stand: 28. Januar 2014 INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler

Mehr

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich:

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich: Internet - Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich: Versicherungsvermittler und -berater

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM. Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler?

INTERNET-IMPRESSUM. Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Ein Merkblatt Ihrer IHK INTERNET-IMPRESSUM INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler

Mehr

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich:

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich: MERKBLATT Recht / Steuern NTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich: Ihr Ansprechpartner

Mehr

Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich

Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Stand: Juli 2016 Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und berater

Mehr

MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM. Recht und Steuern

MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM. Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater erforderlich: Versicherungsvermittler

Mehr

Internet-Impressum. Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich

Internet-Impressum. Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich IHK Ostwürttemberg die regionale Selbstverwaltung der Wirtschaft Die IHK Ostwürttemberg ist die regionale Selbstverwaltung

Mehr

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater:

Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater: Internet - Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, für Finanzanlagenvermittler sowie für Honorar-Finanzanlagenberater: Versicherungsvermittler und -berater unterliegen grundsätzlich

Mehr

Merk blatt. Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich:

Merk blatt. Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich: Stand: 1. Januar 2014 Merk blatt INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich: Versicherungsvermittler und -berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht

Mehr

Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater

Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler

Mehr

Internet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO

Internet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO Stand: August 2018 Internet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler

Mehr

Internet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO

Internet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO Stand: Januar 2019 Internet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach 34c/d/f/h/i GewO Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Versicherungsvermittler und berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach 11

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Versicherungsvermittler und berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach 11a,

Mehr

MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM. 1. Rechtsgrundlagen. Recht und Steuern

MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM. 1. Rechtsgrundlagen. Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern INTERNET-IMPRESSUM Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler sind zusätzliche Angaben

Mehr

Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich

Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Stand: 21. Dezember 2011 Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und

Mehr

Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater,

Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, MERKBLATT Recht und Steuern INTERNET-IMPRESSUM Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler sowie Wohnimmobilienverwalter

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich:

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Stand: 28. Januar 2014 INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler

Mehr

Impressum/Anbieterkennzeichnung Pflichtangaben im Internet

Impressum/Anbieterkennzeichnung Pflichtangaben im Internet Impressum/Anbieterkennzeichnung Pflichtangaben im Internet 1 Pflichtangaben Unternehmer, die im Internet Waren oder Leistungen anbieten, müssen an deutlich sichtbarer Stelle ständig folgende Informationen

Mehr

Impressum/Anbieterkennzeichnung Pflichtangaben im Internet

Impressum/Anbieterkennzeichnung Pflichtangaben im Internet Impressum/Anbieterkennzeichnung Pflichtangaben im Internet 1 Pflichtangaben Unternehmer, die im Internet Waren oder Leistungen anbieten, müssen an deutlich sichtbarer Stelle ständig folgende Informationen

Mehr

Newsletter für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister

Newsletter für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister Geschäftsbereich Recht & Wettbewerb Existenzgründung & Unternehmensförderung Nr. 02 / 2014 Newsletter für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister In dieser Ausgabe: Finanzanlagenvermittler aufgepasst:

Mehr

Die neuen Berufspflichten für Versicherungsvermittler und -berater nach Umsetzung der IDD

Die neuen Berufspflichten für Versicherungsvermittler und -berater nach Umsetzung der IDD Die neuen Berufspflichten für Versicherungsvermittler und -berater nach Umsetzung der IDD Seit dem 23. Februar 2018 gelten für Versicherungsvermittler und -berater neue gesetzliche Regelungen, die sich

Mehr

Internetimpressum Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung Honorar-Finanzanlagenberater. Nr. 179/14

Internetimpressum Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung Honorar-Finanzanlagenberater. Nr. 179/14 Internetimpressum Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung Honorar-Finanzanlagenberater Nr. 179/14 Ansprechpartner: Ass. jur. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR VER- SICHERUNGS- UND FINANZANLAGEN- VERMITTLER ERFORDERLCH

INTERNET-IMPRESSUM ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR VER- SICHERUNGS- UND FINANZANLAGEN- VERMITTLER ERFORDERLCH Stand: Juli 2015 INTERNET-IMPRESSUM ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR VER- SICHERUNGS- UND FINANZANLAGEN- VERMITTLER ERFORDERLCH Im Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und

Mehr

Newsletter für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister

Newsletter für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister Geschäftsbereich Recht, Zentrale Dienste Nr. 01 / 2017 Newsletter für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister In dieser Ausgabe: Statistiken Vermittlerverzeichnisse... 2 Übergangsfrist für Immobiliardarlehensvermittler

Mehr

Impressum für Immobilienmakler

Impressum für Immobilienmakler ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R85 Stand: November 2017 Ihr Ansprechpartner Ass. Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Impressum für Immobilienmakler Was muss

Mehr

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Informationspflichten beim ersten Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (Vers- VermV) hat der Gewerbetreibende dem

Mehr

2. BESONDERHEITEN FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER

2. BESONDERHEITEN FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER MERKBLATT Stand: Juli 2016 GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d Absatz

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die Formulare auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet (www.bochum.ihk.de)

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die interaktiven Formulare von der IHK-Internetseite als PDF-Dokumente (www.wuppertal.ihk24.de

Mehr

2. BESONDERHEITEN FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGS- VERTRETER

2. BESONDERHEITEN FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGS- VERTRETER MERKBLATT Recht und Steuern GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d

Mehr

Versicherungsvermittlerrecht Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung Produktakzessorische Vermittler ( 34 d Abs. 3 GewO)

Versicherungsvermittlerrecht Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung Produktakzessorische Vermittler ( 34 d Abs. 3 GewO) Versicherungsvermittlerrecht Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung Produktakzessorische Vermittler ( 34 d Abs. 3 GewO) Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht

Mehr

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt Merkblatt Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und -berater die Pflicht, dem

Mehr

34d.html 2. Wer unterliegt nicht der Erlaubnispflicht?

34d.html   2. Wer unterliegt nicht der Erlaubnispflicht? MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007 grds. als erlaubnispflichtiges

Mehr

MERKBLATT [1] Stand: INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT

MERKBLATT [1] Stand: INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT [1] Stand: 15.01.2019 MERKBLATT INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT Nach 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und berater

Mehr

Merk blatt. 34d.html

Merk blatt.  34d.html Stand: 1. Januar 2014 Merk blatt GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007

Mehr

Produktakzessorischer Versicherungsvermittler

Produktakzessorischer Versicherungsvermittler Produktakzessorischer Versicherungsvermittler Grundsätzliches Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grds. gemäß 34d Abs. 1

Mehr

Merkblatt Informationspflichten für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Merkblatt Informationspflichten für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Merkblatt Informationspflichten für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Beispiele: Beispiel 1: Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (tätig als Gesellschafter

Mehr

MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER 1. RECHTSGRUNDLAGEN. Recht und Steuern

MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER 1. RECHTSGRUNDLAGEN. Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d

Mehr

An IHK Bonn/Rhein-Sieg Abteilung III Bonner Talweg Bonn

An IHK Bonn/Rhein-Sieg Abteilung III Bonner Talweg Bonn An IHK Bonn/Rhein-Sieg Abteilung III Bonner Talweg 17 53113 Bonn Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Versicherungsvermittlung gemäss 34 d Abs. 3 Gewerbeordnung

Mehr

Mitteilung über die Änderung der Registerdaten und ggf. Änderung des Erlaubnisbescheides

Mitteilung über die Änderung der Registerdaten und ggf. Änderung des Erlaubnisbescheides Industrie- und Handelskammer Koblenz Versicherungsvermittlerregister Schlossstraße 2 56068 Koblenz Mitteilung über die Änderung der Registerdaten und ggf. Änderung des Erlaubnisbescheides Hinweis: Diejenigen,

Mehr

Das Vermittlerrecht aus Sicht der IHK

Das Vermittlerrecht aus Sicht der IHK Das Vermittlerrecht aus Sicht der IHK Marc Balke Industrie- und Handelskammer zu Essen 1 Zunächst einige Zahlen 2 Versicherungsvermittler MEO-Region 3 Vermittler mit Erlaubnis 4 Verteilung aller Vermittler

Mehr

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten 1. Welche neuen Vorschriften gelten im Umgang mit dem Kunden? Bereits beim ersten Geschäftskontakt

Mehr

Antragsteller/in natürliche Person: Anschrift der Wohnung des Antragstellers: Straße, Hausnummer: Telefon: Fax:

Antragsteller/in natürliche Person: Anschrift der Wohnung des Antragstellers: Straße, Hausnummer: Telefon: Fax: (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34 d Abs. 6 GewO

Mehr

(Absender) Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsformzusatz:

(Absender) Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsformzusatz: (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Hinweise Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft,

Mehr

ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG

ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG Industrie- und Handelskammer Erfurt Vermittlerregister Arnstädter Str. 34 99096 Erfurt (Absender) ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG Hinweise:

Mehr

Kennzeichnungspflicht im Internet

Kennzeichnungspflicht im Internet Kennzeichnungspflicht im Internet Der gestiegenen Bedeutung des Internets ist der Gesetzgeber mit einer Verschärfung der Kennzeichnungspflichten nachgekommen. Jeder Anbieter von Waren und Dienstleistungen

Mehr

1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler bei der Registrierung zur Verfügung?

1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler bei der Registrierung zur Verfügung? Die IHK informiert: Wahlrecht für gebundene Versicherungsvermittler WAHLRECHT FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER (Ausschließlichkeitsvertreter) 1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler

Mehr

Ihr Firmenname MITTEILUNG

Ihr Firmenname MITTEILUNG Ihr Firmenname Straße und Hausnummer Recht I Fair Play (VVR) Olgastr. 97-101 IHK-Mitgliedsnummer PLZ Ort MITTEILUNG Ergänzung weiterer EU-Staaten oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen

Mehr

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO Firma / Name IHK-Kundennummer IHK Reutlingen VVR Hindenburgstraße 54 72762 Reutlingen Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG,

Mehr

INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITT- LER/-BERATER, FINANZANLAGENVERMITTLER UND HONORAR-FINANZANLAGENBERATER

INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITT- LER/-BERATER, FINANZANLAGENVERMITTLER UND HONORAR-FINANZANLAGENBERATER MERKBLATT Recht und Steuern INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITT- LER/-BERATER, FINANZANLAGENVERMITTLER UND HONORAR-FINANZANLAGENBERATER Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Mehr

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen):

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Mehr

Mitteilung über Änderung der Registerdaten

Mitteilung über Änderung der Registerdaten Firma Firmenanschrift IHK Ulm Recht I Fair Play (VVR) Olgastr. 97-101 89073 Ulm IHK-Mitgliedsnummer Mitteilung über Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register

Mehr

Hinweis: Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG) müssen alle geschäftsführungsberechtigten

Hinweis: Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG) müssen alle geschäftsführungsberechtigten Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnisbefreiung im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34d Abs. 6 Gewerbeordnung

Mehr

Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung

Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung GEWERBERECHT G64 Stand: März 2013 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung Im Zuge

Mehr

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen):

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Mehr

IHK Berlin Berufszugang Fasanenstr Berlin. Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen)

IHK Berlin Berufszugang Fasanenstr Berlin. Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) IHK Berlin Berufszugang Fasanenstr. 85 10623 Berlin Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34d Absatz 6 GewO Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

Vermittlerregister & Gewerbeanzeige

Vermittlerregister & Gewerbeanzeige Vermittlerregister & Gewerbeanzeige Ass. Thomas Teschner, IHK Saarland 1 Gewerberechtstag 2106 Agenda Vermittlerregister Rechtsgrundlage Aufbau und Suche Wie kann man sich registrieren? Registrierung und

Mehr

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (Absender) Industrie- und Handelskammer Chemnitz GB Handel/Dienstleistungen Postfach 464 09004 Chemnitz ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung gemäß

Mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG MERKBLATT Recht und Steuern VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wird die bislang frei zugängliche Tätigkeit des

Mehr

IHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz Frankfurt am Main

IHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz Frankfurt am Main (Absender) PLZ Ort IHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM

Mehr

Praktische Hinweise zu den Änderungen der IDD Birgit Lohn, IHK Koblenz

Praktische Hinweise zu den Änderungen der IDD Birgit Lohn, IHK Koblenz Praktische Hinweise zu den Änderungen der IDD 12.04.2018 Birgit Lohn, IHK Koblenz 1 Überblick Änderungen in 34 d GewO 34d Abs. 1 GewO umformuliert, regelt aber nach wie vor den ungebundenen Versicherungsvertreter

Mehr

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34d Abs. 3 GewO

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34d Abs. 3 GewO Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Referat Recht Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Mehr

7. Mitteilung über die Änderung der Registerdaten

7. Mitteilung über die Änderung der Registerdaten 7. Mitteilung über die Änderung der Registerdaten Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! 1. Angaben zur im Vermittlerregister eingetragenen Person (bitte die bisherigen Angaben eintragen) 1.1. Die Registrierung

Mehr

Versicherungsvermittler und berater

Versicherungsvermittler und berater Versicherungsvermittler und berater Stand: Januar 2014 1. Gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung Seit Mai 2007 besteht für die Versicherungsvermittlung und -beratung eine Erlaubnispflicht. Die Industrie-

Mehr

PLZ, Ort. Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit

PLZ, Ort. Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit (Absender) Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Postfach 30 80 49090 Osnabrück Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler

Mehr

Herr Thomas Wahl. Versicherungsmakler Ohrdrufer Str Gräfenroda

Herr Thomas Wahl. Versicherungsmakler Ohrdrufer Str Gräfenroda Herr Thomas Wahl Ohrdrufer Str.31 99330 Gräfenroda Tel: 036205/170273 Fax: 036205/279057 E-Mail: info@wahl-ug.de Homepage: www.wahl-ug.de DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE ERSTINFORMATION IST BESTIMMT FÜR

Mehr

Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen

Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen 1. Füllen Sie

Mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG MERKBLATT VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG Stand: August 2016 Versicherungsvermittler, die als gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich

Mehr

- Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.)

- Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.) Firma IHK Mitgliedsnummer (nur eintragen, wenn vorhanden) IHK Südlicher Oberrhein Versicherungsvermittler Lotzbeckstr. 31 77933 Lahr - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.) Antrag auf

Mehr

Dieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr Informationen zur Erlaubnisbefreiung und Registrierung -

Dieses Dokument finden Sie unter  unter der Dok-Nr Informationen zur Erlaubnisbefreiung und Registrierung - Berufszugang Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 58504 Produktakzessorische Versicherungsvermittler - Informationen zur Erlaubnisbefreiung und Registrierung - Im Zuge der

Mehr

- Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

- Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Firma/ Name IHK Mitgliedsnummer (nur eintragen, wenn vorhanden) IHK Südlicher Oberrhein Versicherungsvermittler Lotzbeckstr. 31 77933 Lahr - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen

Mehr

Hintergrundinformationen zur Impressumspflicht :

Hintergrundinformationen zur Impressumspflicht : Hintergrundinformationen zur Impressumspflicht : Die Impressumspflicht oder auch Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus dem 5 TMG (Telemediengesetz) und aus dem 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag). Nach 5 TMG

Mehr

Für Antragsteller/in: Juristische Person (z.b. AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

Für Antragsteller/in: Juristische Person (z.b. AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 Abteilung Recht und Steuern 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnisbefreiung im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Mehr

IHK Berlin Berufszugang Fasanenstr Berlin. Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen)

IHK Berlin Berufszugang Fasanenstr Berlin. Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) IHK Berlin Berufszugang Fasanenstr. 85 10623 Berlin Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34d Absatz 6 GewO Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:

Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Ihr Ansprechpartner: Aline Kielow Tel. 0355 365-1601 Mail: kielow@cottbus.ihk.de Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34d Abs. 6 GewO UND Eintragung

Mehr

INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTS- KONTAKT

INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTS- KONTAKT MERKBLATT Recht und Fairplay INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTS- KONTAKT Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und berater

Mehr

Antrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen

Antrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen 1. Füllen Sie das Formular

Mehr

a) als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung, aa) mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung

a) als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung, aa) mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und berater die Pflicht, dem Kunden beim

Mehr

W A H L R E C H T F Ü R G E B U N D E N E V E R S I C H E R U N G S V E R M I T T L E R Ausschließlichkeitsvertreter

W A H L R E C H T F Ü R G E B U N D E N E V E R S I C H E R U N G S V E R M I T T L E R Ausschließlichkeitsvertreter Stand: Januar 2012 W A H L R E C H T F Ü R G E B U N D E N E V E R S I C H E R U N G S V E R M I T T L E R Ausschließlichkeitsvertreter 1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler

Mehr

Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14

Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14 Gebundene Versicherungsvermittler Nr. 171/14 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax:

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) - Voraussetzung für die Erteilung einer

Mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG. Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG. Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand August 2017 Versicherungsvermittler,

Mehr