Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 328. Sitzung des Senats am 16. Oktober 2013 verabschiedet.
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- Erna Peters
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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und der 328. Sitzung des Senats am 6. Oktober 203 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbdlich! Prof. Dr. Raald Kasprik Prorektor für Studium und Lehre Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 0 von 4
2 Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung 42 Bachelorstudiengang Produktion und Prozessmanagement (SPO 0 PPM-B). Grundlagen zum Studienaufbau.. Gesamtumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen betragen 20 ECTS mit 46 Semesterwochenstunden..2. Gliederung des Studiums Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich und die zugehörigen Studien- und en ergeben sich sbesondere aus den Tabellen und 3. Dabei sd die Lehrveranstaltungen ezelnen Modulen zugeordnet, die mit ECTS-Credits versehen sd..3. Unterrichtssprache Für die Unterrichts- und Prüfungssprache gilt 3 Abs. 5. Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite von 4
3 2. Grundstudium 2.. Fächer Tabelle : Grundstudium S e m. Nr. Mo- dul- Nr G Mathematik Lehrveranstaltung Bezeichnung Umfang SWS M. en M G. Mathematik V/Ü 4 LK G2 Physik und Elektrotechnik 220 G2. Physik V/Ü 6 LK G3 Technische Mechanik 2202 G3. Technische Mechanik V/Ü G4 Grundlagen der Produktion 2203 G4. Grundlagen der Produktion V/Ü 2 LK G4.2 Technische Kommunikation V/Ü 2 LK G4.3 Arbeitsgrundlagen V/Ü 2 SA G5 Werkstoffkunde 2204 G5. Werkstoffkunde V/Ü 4 LK G6 Technische Softwareentwicklung 2205 G6. Programmieren V/Ü G7 Betriebswirtschaftslehre 2206 G7. Allgemee Betriebswirtschaftslehre V/Ü G7.2 Wirtschaftsenglisch V/Ü 2 LK 60 2 EC TS Summe 30 6 (LK) (SA) 30 Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 2 von 4
4 Tabelle : Grundstudium S e m. Nr. Mo- dul- Nr G Mathematik Lehrveranstaltung Bezeichnung Umfang SWS M. M G.2 Mathematik 2 V/Ü 4 LK G2 Physik und Elektrotechnik 2202 G2.2 Elektrotechnik V/Ü 4 LK G3 Technische Mechanik LKBK G3.2 Technische Mechanik V/Ü G5 Werkstoffkunde G5.2 Werkstoffkunde 2 V/Ü 2 LK G5.3 Labor zur Werkstoffkunde L 2 SL G5.4 Chemische Grundlagen der Produktionsverfahren G6 Technische Softwareentwicklung V/Ü 2 LK 60 2 LKBK G6.2 Programmieren V/Ü G7 Betriebswirtschaftslehre G7.3 Allgemee Betriebswirtschaftslehre G8 Konstruktionslehre LA V/Ü 2 LKBK G8. Konstruktionslehre V/Ü 4 5 EC TS Summe 28 8 (LKBK/ LK/LA) (SL) 30 Summe Grundstudium Die Fachprüfungen des Grundstudiums Die Fachprüfungen des Grundstudiums sd nachstehender Tabelle 2 wiedergegeben. Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 3 von 4
5 Tabelle 2: Fachprüfungen der Bachelorvorprüfung, Gewichte der Noten der ezelnen en und Fachnoten Gewicht der Note der Gewicht der Fachnote für die Note nach 22 Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Mathematik (Modul G) 2200 G. Mathematik G.2 Mathematik 2 Physik und Elektrotechnik (Modul G2) 220 G2. Physik 2202 G2.2 Elektrotechnik Technische Mechanik (Modul G3) G3 Technische Mechanik 8 Grundlagen der Produktion (Modul G4) 2203 G4. Grundlagen der Produktion G4.2 Technische Kommunikation G4.3 Arbeitsgrundlagen Werkstoffkunde (Modul G5) 2204 G5. Werkstoffkunde G5.2 Werkstoffkunde G5.3 Labor zur Werkstoffkunde G5.4 Chemische Grundlagen der Produktionsverfahren Technische Softwareentwicklung (Modul G6) G6 Technische Softwareentwicklung Betriebswirtschaftslehre (Modul G7) G7.2 Wirtschaftsenglisch G7.3 Allgemee Betriebswirtschaftslehre 2 6 Konstruktionslehre (Modul G8) G8 Konstruktionslehre 5 60 Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 4 von 4
6 2.3. Nichtausgleichbare en im Grundstudium Das Modul G ist nur dann bestanden, wenn die Fachprüfung G. Mathematik und die Fachprüfung G.2 Mathematik 2 mit mdestens ausreichend (Note 4,0) bewertet wurden. Das Modul G2 ist nur dann bestanden, wenn die Fachprüfung G2. Physik und die Fachprüfung G2.2. Elektrotechnik mit mdestens ausreichend (Note 4,0) bewertet wurden. Das Modul G4 ist nur dann bestanden, wenn die Fachprüfung G4. Grundlagen der Produktion und die Fachprüfung G4.2 Technische Kommunikation mit mdestens ausreichend (Note 4,0) bewertet wurden Bestimmungen zum Erhalt der Bachelorvorprüfung Das Zeugnis der Bachelorvorprüfung enthält die Fachnoten aller der Tabelle 2 aufgeführten Fachprüfungen. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtnote der Bachelorvorprüfung wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten gebildet, wobei für die ezelnen Noten die Gewichte Tabelle 2 des Abs. 2.2 festgelegt sd Vorpraktikum Die des Vorpraktikums nach 2 des Allgemeen Teils der SPO beträgt 8 Wochen. Das Vorpraktikum ist vor dem Studienbegn abzuleisten und durch ee angemessene Dokumentation der Tätigkeiten nachzuweisen. Das Ausbildungsziel des Vorpraktikums ist es, den handwerklichen Umgang mit Werkzeugen und die Eigenschaften verschiedener Werkstoffe durch ee qualifizierte Fachkraft kennen zu lernen und so ee fachliche Basis für die Studienhalte zu schaffen. Ausbildungshalte sd das aktive Kennenlernen von mechanischen Bearbeitungsverfahren (z. B. Sägen, Feilen, Bohren, Drehen, Fräsen) und von Verbdungstechniken (z. B. Schrauben, Nieten, Kleben, Schweißen, Löten) durch ee qualifizierte Anleitung. Hierbei soll auch das Lesen efacher technischer Zeichnungen als technisches Kommunikationsmittel geübt werden. Darüber haus dient das Vorpraktikum dazu, een Eblick die Ausstattung, die Organisation und die Abläufe ees Produktionsbetriebes zu gewnen. Gemäß der Regelung der für diesen Studiengang geltenden Satzung für das Auswahlverfahren kann die Ableistung des Vorpraktikums oder von Teilen des Vorpraktikums verschoben werden. Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 5 von 4
7 3. Hauptstudium 3.. Fächer Tabelle 3: Hauptstudium S e m. Nr. Mo- dul- Nr Lehrveranstaltung Bezeichnung H Produktions- und Projektmanagement Umfang SWS M. PK 20 M H. Produktionsmanagement V/Ü H.2 Projektmanagement V/Ü H2 Regelung und Automatisierung technischer Systeme 2209 H2. Regelungstechnik V/Ü 4 LK H2.2 Steuerungs- und Automatisierungstechnik 2200 H3 IT-Anwendungen V/Ü 4 LK H3. Computer Aided Design V/Ü 2 LK H3.2 Datenbanksysteme V/Ü 2 LK H4 Produktions- und Messtechnik 22 H4. Statistik V/Ü 2 LK H4.2 Fertigungsmesstechnik V/Ü 2 LK H5 Fertigungsprozesse 222 H5. Fertigungsprozesse V/Ü 4 LK H6 BWL und Recht 223 H6. Rechtsgrundlagen V/Ü 2 LK 60 2 EC TS Summe 28 9 (PK / LK) Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 6 von 4
8 Tabelle 3: Hauptstudium S e m. Nr. Mo- dul- Nr Lehrveranstaltung Bezeichnung H4 Produktions- und Messtechnik Umfang SWS M. M. 223 H4.3 Produktionstechnisches Labor Ü 2 SA H5 Fertigungsprozesse 2222 H5.2 Fertigungsprozesse 2 V/Ü 2 LK H6 BWL und Recht 2232 H6.2 Kosten- und Leistungsrechnung V/Ü 4 LK H6.3 Investition und Fanzierung V/Ü 2 LA H7 Produktionsmanagement und Change Management PK H7. Produktionsmanagement 2 V/Ü H7.2 Change Management V/Ü H8 ERP-Systeme LKBK 225 H8. ERP-Systeme V/Ü H9 Theoriemodul Lernfabrik 226 H9. Integrierte Produktentwicklung V/Ü 2 LA H9.2 Qualitätsmanagement V/Ü 2 LA H9.3 Werkzeugmaschen V/Ü 2 LA H9.4 Montagetechnik V/Ü 2 LA H9.5 Projektkommunikation und Teammanagement V/Ü 2 LA 2 EC TS Summe 28 0 (LA / LK / PK / LKBK) (SA) 30 Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 7 von 4
9 Tabelle 3: Hauptstudium S e m. Nr. Lehrveranstaltung Bezeichnung P Praktisches Studiensemester und Kolloquium zum Praxissemester Modul-Nr Umfang SWS M. M. 227 P Betreute Praxisphase P2 Kolloquium zur Praxisphase S 2 SR 4 EC TS Summe 2 (SR) H0 ERP-Praktikum und Projektarbeit 228 H0. ERP-Praktikum V/Ü 2 LA H0.2 Projektarbeit V/Ü 3 LA PML Praxismodul Lernfabrik LA 229 PML. Lernfabrik V/Ü WPPM Wahlmodul Produktion und Prozessmanagement V/Ü 6 3 L 6 Summe 8 6 (LA / L ) H Transferkompetenz 222 H. Studium Generale V/Ü 4 2 S H.2 Kolloquium zur Bachelor Thesis S 2 SR H2 Angewandte Studie LA 2222 H2. Angewandte Studie Ü H3 Unternehmensführung 2223 H3. Managementmethoden V/Ü 2 LA H3.2 Unternehmensplanspiel V/Ü 2 LA B Bachelor Thesis PB 2 Summe 2 4 (LA / PB) 3 (SR/S ) 30 Summe Hauptstudium Summe Gesamt Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 8 von 4
10 3.2. Wahlmodul Produktion und Prozessmanagement (WPPM) Das Wahlmodul stellt den Wahlpflichtbereich dar. Im Wahlmodul Produktion und Prozessmanagement (WPPM) müssen die Studierenden Lehrveranstaltungen mit eer Gesamtsumme von 6 SWS/ 6 ECTS-Credits aus nachfolgender Tabelle belegen. Tabelle 4: Wahlmodul Produktion und Prozessmanagement (WPPM; Nr ) Lehrveranstaltung Nr. Bezeichnung 2220 Prozesssimulation der Produktion Umfang SWS M. M. V/Ü 2 LA Logistik der Automobildustrie V/Ü 2 LK Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit V/Ü 2 LK Arbeitssicherheit V/Ü 2 LA Schadensanalyse an produktionstechnischen Bauteilen Digitale Fabrik und Materialflusssimulation V/Ü 2 LA 2 V/Ü 2 LA 2 EC TS 3.3. Fachprüfungen des Hauptstudiums Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen en und en sowie die Gewichte der Noten der ezelnen en und der Fachnoten sowie der Bachelorarbeit ergeben sich aus Tabelle 5. Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 9 von 4
11 Tabelle 5: Fachprüfungen der Bachelorprüfung, Gewichte der Noten der ezelnen en und Fachnoten sowie der Bachelorarbeit Gewicht der Note der Gewicht der Fachnote für die Note nach 22 Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Produktions- und Projektmanagement (Modul H) H Produktions- und Projektmanagement Regelung und Automatisierung technischer Systeme (Modul H2) H2. Regelungstechnik H2.2 Steuerungs- und Automatisierungstechnik IT-Anwendungen (Modul H3) 220 H3. Computer Aided Design 2202 H3.2 Datenbanksysteme Produktions- und Messtechnik (Modul H4) H4. Statistik 222 H4.2 Fertigungsmesstechnik 6 H4.3 Produktionstechnisches Labor 223 Fertigungsprozesse (Modul H5) 222 H5. Fertigungsprozesse H5.2 Fertigungsprozesse 2 6 BWL und Recht (Modul H6) 223 H6. Rechtsgrundlagen 2232 H6.2 Kosten- und Leistungsrechnung H6.3 Investition und Fanzierung Produktionsmanagement und Change Management (Modul H7) 2240 H7 Produktionsmanagement und Change Management 5 ERP-Systeme (Modul H8) 2250 H8 ERP-Systeme 5 Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 0 von 4
12 Theoriemodul Lernfabrik (Modul H9) 226 H9. Integrierte Produktentwicklung 2262 H9.2 Qualitätsmanagement 2263 H9.3 Werkzeugmaschen H9.4 Montagetechnik 2265 H9.5 Projektkommunikation und Teammanagement ERP-Praktikum und Projektarbeit (Modul H0) 228 H0. ERP-Praktikum H0.2 Projektarbeit 5 Transferkompetenz (Modul H) 222 H. Studium Generale H.2 Kolloquium zur Bachelor Thesis Angewandte Studie (Modul H2) H2 Angewandte Studie 7 Unternehmensführung (Modul H3) H3. Managementmethoden H3.2 Unternehmensplanspiel Praxismodul Lernfabrik 2290 PML Praxismodul Lernfabrik Wahlmodul Produktion und Prozessmanagement (Modul PML) (Modul WPPM) en gem. Abs Bachelor Thesis (Modul B) B Bachelor Thesis Nichtausgleichbare en im Hauptstudium Das Modul H5 ist nur dann bestanden, wenn die Fachprüfung H5. Fertigungsprozesse und die Fachprüfung H5.2 Fertigungsprozesse 2 mit mdestens ausreichend (Note 4,0) bewertet wurden. Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite von 4
13 3.5. Zulassungsvoraussetzung Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfungen und die Bachelorprüfung sd der Tabelle 6 aufgeführt: Tabelle 6: Zulassungsvoraussetzung Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung 2290 Praxismodul Lernfabrik 2270 Praktisches Studiensemester und Kolloquium zum Praxissemester ) Bachelor Thesis 2270 Praktisches Studiensemester und Kolloquium zum Praxissemester Alle anderen en des Hauptstudiums müssen bis zur Ausstellung des Bachelorzeugnisses erbracht werden. ) In begründeten Fällen und auf gesonderten Antrag kann vom Prüfungsausschuss ee Ausnahmeregelung gewährt werden Praktisches Studiensemester Während des Praktischen Studiensemesters sollen die Studierenden die Studienhalte durch aktive Mitarbeit Industrieunternehmen umsetzen und weiterentwickeln. Hierbei sollen sie auch die Arbeitsweise und Methoden im genieurmäßigen Umfeld kennenlernen. Bei der Durchführung des Praktischen Studiensemesters muss gewährleistet se, dass die Studierenden een ausreichenden Überblick über die technologischen Merkmale der Produkte und Verfahren sowie über organisatorische und kaufmännische Zusammenhänge mdestens eem der folgenden Bereiche bekommen können: Konstruktion und Produktentwicklung Forschung und Verfahrensentwicklung Produktionsplanung und -steuerung Materialwirtschaft, Logistik der Produktion Fertigungs- und Montagetechnik, Qualitätssicherung Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 2 von 4
14 3.7. Bachelorprüfung Das Bachelorzeugnis enthält die Fachnoten aller Tabelle 5 aufgeführten Fachprüfungen und der Bachelorarbeit. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelorarbeit gebildet, wobei für die ezelnen Noten die Gewichte Tabelle 5 des Abs. 3.3 festgelegt sd. 4. Inkrafttreten und Übergangsregelung 4.. Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung (SPO 0 PPM-B) tritt mit Wirkung zum 0. März 204 Kraft Übergangsregelung für Studierende im Grundstudium Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ihr Studium bereits aufgenommen haben, können auf Antrag die noch fehlenden en des Grundstudiums nach der bisher für sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Grundstudium befden können auf Antrag das nachfolgende Hauptstudium nach der bisher für sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Beide Anträge müssen schriftlich und unwiderruflich bis spätestens 30. April 204 beim Prüfungsamt egehen Übergangsregelung für Studierende im Hauptstudium Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ihr Studium bereits aufgenommen haben, können auf Antrag die noch fehlenden en des Hauptstudiums nach der bisher für sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Der Antrag muss schriftlich und unwiderruflich bis spätestens 30. April 204 beim Prüfungsamt egehen. Heilbronn, 6. Oktober 203 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor - Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 3 von 4
15 Bekanntmachung SPO Die Prüfungsordnung wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 200, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, 28. Oktober 203 Herr Roland Schweizer Leiter Akademische Abteilung Senatsentscheid vom 6. Oktober 203, redaktionelle Änderung Seite 4 von 4
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 302. Sitzung des Senats am 08. Dezember 2010 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und der 302. Sitzung des Senats am 08. Dezember 200 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbdlich! Prof. Dr. Raald Kasprik
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