workshop 1: PARKEN 09. Oktober 2012

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1 P Forum Verkehrsentwicklung: Ziele und Maßnahmen workshop 1: PARKEN 09. Oktober 2012 Hupfer Ingenieure GmbH Prof. Dr.-Ing. Christoph Hupfer

2 Vorgehen Eingabe Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Parken Anforderungen der Nutzergruppen Formen der Bewirtschaftung Arbeit Kernstadt innenstadtnahe Wohnquartiere Ergebnis Darstellung der Ergebnisse Leitziele Parken??

3 Bürgerbeteiligung Themen Radverkehr 43 Durchgangsverkehr 38 Kfz-Geschwindigkeit 31 Kfz-Verkehrsführung 31 Lichtsignalanlagen 30 Verkehrsablauf 29 Parken 29 ÖPNV 23 Fußgängerverkehr 22 Lärm 14 Verkehrssicherheit Beschilderung Verkehrsmenge Straßenzustand Sonstiges Anzahl Nennungen: 348

4 Parkraum-Themen (Bürgerbeteiligung) Parkraummangel: Bruchhäuser Straße Innenstadtnahe Wohnbereiche (z.b. Hecker Str., Mühlenstr., Gartenstr., Nordstadt (Langen Sand), Bahnhof, Krankenhaus, Oststadt, ) Geschäftsstraßen (z.b. Carl-Theodor-Str., Dreikönigstr., Markgrafenstr. Behinderungen an Hauseinfahrten Bewirtschaftung Staffelung: 1. Std. in 20 Intervallen, 2. Std.: voll Ende Parkscheibenregelung 18 Uhr: Unbefristetes Parken ab 16 Uhr möglich Veranstaltungen Besondere Maßnahmen Parkleitsystem (nicht Bürgerbeteiligung) Benennung der Anlagen

5 60 Jahre PARKRAUMNOT Feuchtinger, M.-E. (1952):Parkraumplanung Eine Verkehrsuntersuchung am Beispiel Bonn

6 60 Jahre PARKRAUMNOT Sill, Otto (1951): DIE PARKRAUMNOT, Umfang des ruhenden Kraftwagenverkehrs und Bedarf an Stellraum in Städten, Erich Schmidt Verlag, Berlin

7 Einwohner Bechäftigte, Auszubildende Kunden Besucher und Gäste Dienstleister Lieferanten Forum Nachfrager und Merkmale Parkdauer Auf das Parken im öffentlichen Straßenraum angewiesen Verlagerung auf andere Verkehrsmittel möglich kurz lang Trifft zu Trifft teilweise zu Trifft nicht zu Langer Fußweg zumutbar kostenpflichtige Bewirtschaftung zweckmäßig durch Parkleitsysteme ansprechbar Quelle: Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 2005)

8 Parkraum-Bewirtschaftung Parkraumbewirtschaftung zeitliche Begrenzung Gebührenerhebung Zeitliche Begrenzung und Gebührenerhebung Zielrichtung: Je näher zum Ziel, desto intensiver die Bewirtschaftung Bessere Auslastung Parkierungsanlagen Mehr Umschlag im Straßenraum Verlagerung von der Straße in die Parkierungsanlagen Bewirtschaftung im Straßenraum intensiver Bewirtschaftung in Parkierungsanlagen weniger intensiv

9 Zeitliche Begrenzung Parkscheibe Einstellung: Parkbeginn in ½-Std. Intervallen Mindestparkdauer: Minuten Andere zeitliche Begrenzungen erfordern Gebührenregelung (Parkschein oder Parkuhr) Beispiel: Max. 2 Std., werktags, 8-18 Uhr Tatsächliche Einstellung Zulässige Späteste Abfahrtzeit Ankunftszeit Parkscheibe Parkdauer 10:00 10:30 12: Minuten 10:29 10:30 12: Minuten Mo-Fr 15:31 16:00 08:00 Folgetag 16,5 Stunden Sa 10:29 10:30 12: Minuten Sa 15:31 16:00 08:00 Montag 40,5 Stunden

10 Gebühr Gebührenhöhe Relation zu Parkierungsanlagen:! Gebühr Parkhaus Gebühr Straßenraum Intervalle (15, 20, 30, 60, Tagesticket, Wochenticket, ) Brötchentaste (15 mit kostenlosem Parkschein)

11 Gebühren: Parkdauer- und Flächen Effekte unbewirtschaftet Bewirtschaftet (Gebühr) Sill, Otto (1951): DIE PARKRAUMNOT, Umfang des ruhenden Kraftwagenverkehrs und Bedarf an Stellraum in Städten, Erich Schmidt Verlag, Berlin

12 Dreikönigstraße

13 Carl-Theodor-Straße

14 Carl-Theodor-Straße

15 Ziele und Konkurrenzen Parkleitsystem

16 Parkhaus Wildemann Parkplatz Alter Messplatz Parkplatz Karlsruher Straße Ø Belegung Ø Belegung Plätze Ø freie Plätze Forum Auslastung ausgew. Parkierungsanlagen Auslastung 2010, Business Time (10-18 Uhr) Januar 43% 42% 28% 40% Februar 50% 41% 28% 43% März 51% 48% 35% 47% April 53% 38% 57% 49% Mai 48% 31% 58% 45% Juni 46% 42% 49% 45% Juli 43% 48% 47% 46% August 45% 51% 45% 47% September 46% 49% 57% 50% Oktober 46% 44% 56% 48% November 48% 38% 46% 45% Dezember 73% 38% 47% 56% Ø Belegung 49% 43% 46% 47% Ø Belegung Plätze Ø freie Plätze Quelle: Mannheimer Parkhausbetriebe

17 Bewohnerparken - Grundsätzlich Bewohnerparken Harte Bewohner-Park-Bevorrechtigung Trennprinzip Bewohner ohne Einschränkung Nicht-Bewohner: kein Parken Weiche Bewohner-Park-Bevorrechtigung Mischprinzip Bewohner ohne Einschränkung Nicht-Bewohner: mit Parkraum-Bewirtschaftung

18 Bewohnerparken Detail (1) Hart Weich

19 Bewohnerparken Detail (2) StVO 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Absatz 2 Satz 1 Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt, 1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und 2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Absatz 2 Satz 2 Sind in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone oder einer Parkraumbewirtschaftungszone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt, gelten deren Anordnungen.

20 Bewohnerparken VwV zu 45 StVO X. Sonderparkberechtigung für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) 1. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. 2. Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder Zeichen mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis... frei", in den Fällen des erlaubten Gehwegparkens mit Zeichen 315 mit Zusatzzeichen "nur Bewohner mit Parkausweis..." anzuordnen. Eine bereits angeordnete Beschilderung mit Zeichen 314 (Anwohnerparkvorrecht nach altem Recht) bleibt weiter zulässig. Werden solche Bewohnerparkvorrechte als Freistellung von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen angeordnet (vgl. Nummer 6), kommen nur Zeichen 314, 315 in Betracht. Die Bezeichnung des Parkausweises (Buchstabe oder Nummer) auf dem Zusatzzeichen kennzeichnet zugleich die räumliche Geltung des Bewohnerparkvorrechts. 3. Die Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs (vgl. dazu Nummer 4), des vorhandenen Parkdrucks (vgl. dazu Nummer 1) und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um Nahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maximale Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1000 m nicht übersteigen. Soweit die Voraussetzungen nach Nummer 1 in einem städtischen Gebiet vorliegen, dessen Größe die ortsangemessene Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten übersteigt, ist die Aufteilung des Gebietes in mehrere Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten (mit verschiedenen Buchstaben oder Nummern) zulässig. 4. Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9.00 bis Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% des zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden. In kleinräumigen Bereichen mit Wohnbebauung, in denen die ortsangemessene Ausdehnung (vgl. Nummer 3) wesentlich unterschritten wird, können diese Prozentvorgaben überschritten werden, wenn eine Gesamtbetrachtung der ortsangemessenen Höchstausdehnung wiederum die Einhaltung der Prozent-Vorgaben ergibt. 5. Für die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung empfiehlt sich die Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat). Nicht reservierte Parkflächen sollen möglichst gleichmäßig unter besonderer Berücksichtigung ansässiger Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen mit Liefer- und Publikumsverkehr sowie des Publikumsverkehrs von freiberuflich Tätigen in dem Bereich verteilt sein. 6. Bewohnerparkvorrechte können in Bereichen mit angeordneter Parkraumbewirtschaftung (vgl. zu 13) auch als Befreiung von der Pflicht, die Parkscheibe auszulegen oder die Parkuhr/den Parkscheinautomat zu bedienen, angeordnet werden. Zur Anordnung der Zusatzzeichen vgl. Nummer Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls im Einvernehmen mit der Stadt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in den Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden. Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug); darauf ist der Antragsteller schriftlich hinzuweisen. 8. Der Bewohnerparkausweis wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt. Dabei ist das Muster zu verwenden, das das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekannt gibt.

21 Bewohnerparken - VwV zu 45 StVO X. Sonderparkberechtigung für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) 1. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. 4. Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9.00 bis Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% des zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden. In kleinräumigen Bereichen mit Wohnbebauung, in denen die ortsangemessene Ausdehnung (vgl. Nummer 3) wesentlich unterschritten wird, können diese Prozentvorgaben überschritten werden, wenn eine Gesamtbetrachtung der ortsangemessenen Höchstausdehnung wiederum die Einhaltung der Prozent- Vorgaben ergibt. 7. Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls im Einvernehmen mit der Stadt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in den Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden. Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug); darauf ist der Antragsteller schriftlich hinzuweisen.

22 Bewohnerparken vs. Berufspendler private Besucher mehrere Fahrzeuge auf einen Halter Fremdnutzung eigener Stellplatzkapazitäten

23 Bewohnerparken vs.

24 Workshop - Material

25 Parkraum-Angebot Mitte

26 Parkraumbewirtschaftung Mitte

27 Parkraum-Angebot Nord

28 Parkraumbewirtschaftung Nord

29 Parkraum-Angebot Süd

30 Parkraumbewirtschaftung Süd

31 Vorgehen Zwei Gruppen: Kernstadt (Mitte) Innenstadtnahe Wohnquartiere (Bsp.: Nord) Problemdefinition Zieldefinition Lösungsansätze Abwägen Leitziele Parken?

32 Ergebnisse

33 Workshop-Termine , Dienstag, Parken Dienstag ÖPNV Dienstag Radwegenetz Fußgängerverkehr Januar 2013 Durchgangsverkehr Februar 2013 Umgestaltung März 2013 Leitziele Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger, Einzelhandel, Gewerbetreibende, Aus organisatorischen Gründen: Bitte anmelden! Bitte anmelden!

34 Hupfer Ingenieure GmbH Hauptstraße 9a Niederhorbach Fon: / Fax: / mail@hupferingenieure.de

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