1. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen nach 1 KKG im Rahmen der Bundesinitiative

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1 1. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen nach 1 KKG im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen und die Landesjugendämter LWL und LVR laden zu Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen nach 1 KKG ein: am die Netzwerkkoordinierenden Früher Hilfen aus dem Bereich LWL am die Netzwerkkoordinierenden Früher Hilfen aus dem Bereich LVR Die Veranstaltungen haben das gleiche Programm. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Informationen zu den Aktivitäten der Veranstalter und Fachvorträge zum Kompetenzprofil für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen und zur Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeplanung und Frühen Hilfen. Nach den Vorträgen sind Austauschrunden vorgesehen. Am Nachmittag sollen Möglichkeiten und Unterstützungsbedarfe zur regionalen Vernetzung entwickelt werden. Nach Bedarf kann die Zeit auch zum Austausch zu weiteren Themen genutzt werden. LVR-Dezernat Jugend Landesjugendamt Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Veranstaltungsprogramm 9.30 Begrüßung 9.35 Aktuelles zur Umsetzung der Bundesinitiative Kompetenzprofil für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfe Vortrag und Austausch Pause Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung Vortrag und Austausch Austausch zu Ihren Fragen in Kleingruppen Sammlung von Austauschthemen für den Nachmittag Mittagspause Gute Gründe zur regionalen Vernetzung Vortrag und Austausch Arbeit in Kleingruppen Ausblick und Vereinbarungen zur weiteren Zusammenarbeit Ende der Veranstaltung I 2

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3 1. Vortrag von Sabine Einfeld, Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen: Aktuelles zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in NRW Aktuelles zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in NRW gefördert vom: Umsetzungstand Förderverfahren Verfahren 2013 Neu: Elektronischer Verwendungsnachweis Verfahren 2014 und 2015 Neu: Fachbezogene Pauschale Neu: Fördergrundsätze Neu: Bewilligungsbescheid für beide Jahre 2

4 Schulungstermine zum elektronischen Verwendungsnachweis in Düsseldorf (MFKJKS) in Vlotho (Jugendhof Vlotho) in Dortmund (Dietrich-Keuninghaus) Jeweils vor- und nachmittags ein Durchgang für 40 Personen Dauer: Maximal 3 Stunden (mit Fragen) Durchführung: D-NRW, BMS Consulting und Landeskoordinierungsstelle 3 Fördergrundsätze NRW (ab 2014) Bereich Netzwerk Wenn die Umsetzung der Netzwerkkoordinierung durch das Gesundheitsamt oder einen freien Träger erfolgt, dann muss mindestens eine Person als Ansprechpartner im Jugendamt als Schnittstelle zur Jugendhilfeplanung für das Netzwerk Frühe Hilfen zuständig sein. [Empfehlung LK: Einrichtung Koordinierungsstelle beim JA] Familienzentren, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (U 3) als Netzwerkpartner [Konkretisierung der B-L-VV] Auftrag durch Kreistags- bzw. Ratsbeschluss Mitwirkung bei einem Landesmonitoring (Bedarfsplanung) Maßnahmen der LK in den Förderbereichen Netzwerkaufbau und -koordination Fachtag ( ) auch 2014 und 2015 Fortbildungen und deren Qualitätssicherung Austauschtreffen ( / ) auch 2014 und 2015 Ggf. Arbeitshilfe Fachberatung Familienhebammen, Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und vgl. Gesundheitsberufsgruppen Fortbildungen und deren Qualitätssicherung Schulungen zur Dokumentationsvorlage des NZFH Landescurriculum NRW und Aufbaumodule Arbeitshilfe zum Einsatz der Berufsgruppen Fragebogen zum Kompetenzprofil FamHeb (2013) und FGKiKP (2014) Fachtag ( ) auch 2014 und 2015 Fachberatung Ehrenamtliche Strukturen Fachtag 2014 und

5 Bereichsübergreifende Maßnahmen der LK Landesgesamtkonzept Beirat Zwischenbericht an den Bund bis Monitoring 6 Landesgesamtkonzept zur Umsetzung der Bundesinitiative in NRW 7 Frühe Hilfen nach 1 KKG in NRW Flächendeckender Ausbau in 185 JÄ in NRW durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen (Präventionskette) Baustein 0-3 Jahre Baustein 3-6 Jahre Baustein 6-10 Jahre Baustein Jahre Rechtliche Vorgaben (KKG als Teil des BKiSchG) Vorgaben durch die Verwaltungsvereinbarung zur BI Vorgaben der Modellvorhaben KEKIZ/ LVR Kinderarmut Vorgaben der Modellvorhaben KEKIZ/ LVR Kinderarmut Vorgaben der Modellvorhaben KEKIZ/ LVR Kinderarmut Aufbau von Präventionsketten im Rahmen der Modellvorhaben in 58 Kommunen (18 Kommunen KEKIZ+ derzeit 28 (40 innerhalb 2014 ) Kommunen LVR-Kinderarmut) 8

6 Begriffsverständnis Die Frühen Hilfen i.s.d. 1 Abs.4 KKG bilden in NRW den ersten Baustein, nämlich für die Altersgruppe von null bis drei Jahren, in einer kommunalen Präventionskette entlang der Lebensbiografie von Kindern zur frühzeitigen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Sie unterscheiden sich von den Frühen Hilfen für andere Altersgruppen insoweit, dass sie rechtlich geregelt sind und durch die Bundesinitiative für ihre Umsetzung inhaltliche Vorgaben und eine finanzielle Unterstützung bestehen. 9 Hauptziele im Förderbereich Netzwerkaufbauund -koordination 1. Alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bieten Angebote Früher Hilfen nach 1 Abs. 4 KKG an. Hierzu entwickeln sie angemessene Netzwerkstrukturen nach Art. 2 Abs. 3 B-L-VV und initiieren und koordinieren Prozesse, um Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung und Bedarfsplanung umzusetzen. 2. Die Netzwerke Frühe Hilfen tragen zu einer Weiterentwicklung der Frühen Hilfen mit dem Ziel einer kooperativen, bedarfs- und adressatengerechten Leistungserbringung in NRW bei. 10 Teilziele zum Hauptziel 1 1. Zum Ausbaustand der Netzwerke Frühe Hilfen liegen aktuelle Daten vor. 2. Es wird eine Koordinationsstelle für das Netzwerk Frühe Hilfen eingerichtet. 3. Die Koordinationsstelle wird mit eine(r)m fachlich qualifizierten Netzwerkkoordinator(in) besetzt. 4. Es existiert eine Rollen- und Aufgabenbeschreibung der/ des Netzwerkkoordinierenden. 5. Es existiert ein Fachkonzept zu Struktur und Aufgaben des Netzwerks Frühe Hilfen. 6. Die Akteure nach Art. 2 Abs. 3 B-L-VV werden in das Netzwerk Frühe Hilfen einbezogen. 7. Die Vernetzung und Kooperation mit der interdisziplinären Frühförderung wird ausgebaut. 8. Es existiert eine schriftliche Vereinbarung, die die verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk Frühe Hilfen regelt. 9. Die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Netzwerkarbeit wird durch notwendige organisatorische Veränderungen der beteiligten Akteure 11 unterstützt.

7 Teilziele zum Hauptziel 2 1. Die Planung der Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung im Netzwerk Frühe Hilfen wird mit anderen kommunalen Planungsprozessen abgestimmt. 2. Es werden qualitätssichernde Instrumente entwickelt und eingesetzt. 3. Angebote Früher Hilfen werden adressaten- und beteiligungsorientiert gestaltet und niedrigschwellig angeboten. 4. Es werden Fortbildungsbedarfe ermittelt und Fortbildungen entsprechend angeboten. 5. Die Netzwerkkoordinierenden tauschen sich im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen regional und überregional aus. 6. Es existiert eine Handreichung mit Hinweisen zu Qualitätskriterien, Praxisinstrumenten und Vereinbarungen zur Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen. 7. Die Netzwerkarbeit wird evaluiert. 8. Die Netzwerkkoordinierenden erhalten Beratung zum Aufbau und zur Fortführung des Netzwerks Frühe Hilfen sowie zur Gestaltung von Angeboten Früher Hilfen. 12 Hauptziele im Förderbereich FamHeb, FGKiKP und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen 1. FamHeb, FGKiKP und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen, die den NZFH- Kompetenzprofilen entsprechen, stehen in NRW ausreichend zur Verfügung. 2. Der Einsatz von FamHeb, FGKiKP und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen erfolgt unter angemessenen Strukturen und Prozessen, um Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung und Bedarfsplanung in diesem Bereich umzusetzen. 3. FamHeb, FGKiKP und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen sind fester Bestandteil im Netzwerk Frühe Hilfen. 13 Hauptziele im Förderbereich Ehrenamtsstrukturen 1. Der Einsatz Ehrenamtlicher wird in den Frühen Hilfen quantitativ ausgebaut, um Familien niedrigschwellig und alltagspraktisch zu unterstützen, zu entlasten und soziale, familiäre Netzwerke zu erweitern. 2. Qualitätssichernde Strukturen und Prozesse werden beim Einsatz von Ehrenamtlichen in den Frühen Hilfen entwickelt und ausgebaut. 3. Die Ehrenamtsstrukturen werden in das Netzwerk Frühe Hilfen eingebunden. 14

8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15

9 2. Vortrag von Désirée Frese, Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen: Kompetenzprofil für Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen

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14 3. Vortrag von Sandra Rostock, Landesjugendamt Rheinland Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung

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22 4. Diskussion zum Vortrag von Sandra Rostock: LVR-Landesjugendamt Rheinland Koordinationsstelle Kinderarmut Was ist für die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung wichtig? - Humor - individuell unterschiedlich je nach Ansiedelung der JHplanung - personenabhängig, Erfahrungsstand - Stellenanteile JHplanung und FH müssen ausgewiesen sein, kann nicht By-theway erfolgen - Klären Kooperation/Abgrenzung Controlling (Kita, Hze) und JHplanerische Aufgaben (vor allem bei Stellenplanung) - NW-koord (Kinderarmut), JHplanung und FH im Dreierteam, gemeinsame Präsentation von Themen, gemeinsame Probleme gemeinsam angehen; Einbindung der Angebote ins Regelgeschäft - Stellen JHplanung leider manchmal unbesetzt - JHplanung dezentral ausrichten bei Großstädten; FH dort in Regelstrukturen eingebunden ( AG 78) - JHplanung ist völlig unterschiedlich organisiert, wenn Kooperation dann hoher Nutzen - regionale Vernetzung

23 5. Vortrag von Regine Müller, Landesjugendamt Rheinland

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26 6. Diskussion zum Vortrag /Ergebnisse aus den regionalen Arbeitsgruppen: LVR-Landesjugendamt Rheinland Koordinationsstelle Kinderarmut Regionale Vernetzung - Austausch Oberbergische Kreis: Heutige Vereinbarung: Absicht, einen Arbeitskreis zu gründen, mit dem Ziel halbjährliche Treffen der Netzwerkkoordinierenden zu vereinbaren. Kreis Mettmann: Regionale Arbeitstreffen auf Kreisebene unter Einbezug der Netzwerkkoordinierenden im Kreis, regelmäßige Treffen bestehen bereits, werden erweitert Ruhrgebietsstädte: Arbeitskreis besteht bereits, 4 mal im Jahr finden Treffen und Fachaustausch untereinander statt Rhein-Erft-Kreis: Gemeinsame Treffen auf Kreisebene haben sich bewährt, Entwicklung von gemeinsamen Angeboten für Familien, gemeinsamer Fachtag Rhein-Kreis-Neuss: Heutige Vereinbarung: Gründung eines Arbeitskreises mit Vereinbarung erster Treffen, Fachaustausch und Kooperation zu aktuellen Themen

27 7. Austausch zu aktuellen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Tischgruppen: Tisch 1: Was brauchen wir, um gute Arbeit leisten zu können? (Resolution) Eingebracht von Thomas Hein, Stadt Gummersbach und Caroline Königsfeld, Stadt Hürth

28 Tisch 2: Kinderschutz und Frühe Hilfen Eingebracht von Jürgen Meyer, Stadt Monheim am Rhein

29 Tisch 3: Kinderschutz und Frühe Hilfen Fachaustausch und Diskussion Vertreten von Thomas Schulte, Stadt Gummersbach Tisch 4: Regionaler Austausch zu arbeitsbezogenen Themen Vertreten vom Rhein-Kreis-Neuss

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