Einladung. Die Jagdgenossenschaftsversammlungen finden an den nachfolgenden Terminen und Versammlungsorten statt:
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- Hartmut Beutel
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1 Einladung Die Jagdgenossen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Bechen I und IV sowie Kürten I werden hiermit zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen. Die Jagdgenossenschaftsversammlungen finden an den nachfolgenden Terminen und Versammlungsorten statt: Kürten 1 Bechen I Bechen IV Dienstag, den 17. März 2015, Uhr in der Gaststätte Zur alten Ulme, Kürten-Sürth, Im Winkel 2 Donnerstag, den 19. März 2015, Uhr in der Gaststätte Korff, Kürten-Herweg, Kölner Straße 467 Donnerstag, den 19. März 2015, Uhr in der Gaststätte Korff, Kürten-Herweg, Kölner Straße 467 Tagesordnung 1. Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung durch den Jagdvorsteher, Feststellung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Einladung, 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Genossenschaftsversammlung, 3. Vorlage der Jahresrechnung 2014, 4. Entlastung des Vorstandes und der mit den Aufgaben des Schrift- und Kassenführers beauftragten Personen und 5. Verschiedenes. Kürten, den 11. Februar 2015 Die Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Bechen I Bechen IV Kürten I Siegfried Masurat Mario Bosbach Josef Rausch
2 Einladung Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Kürten IV werden hiermit zu der am Mittwoch, den 18. März, Uhr, in dem Restaurant Heide Hof, Kürten-Offermannsheide, Offermannsheider Straße 181, stattfindenden Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung durch den Jagdvorsteher, Feststellung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Einladung, 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Genossenschaftsversammlung, 3. Vorlage der Jahresrechnung 2014, 4. Entlastung des Vorstandes und der mit den Aufgaben des Schrift- und Kassenführers beauftragten Personen, 5. Ersatzwahl eines Beiratsmitgliedes und 6. Verschiedenes. Kürten, den 11. Februar 2015 Der Jagdvorsteher Dietmar Freiherr von Landsberg
3 Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung Die Gemeinde Kürten und die Gemeinde Lindlar haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Trinkwasserversorgung von Grundstücken in der Gemeinde Lindlar geschlossen. Diese wurde mit dem Genehmigungsvermerk im Amtsblatt Nr. 4/2015 des Rheinisch- Bergischen Kreises am veröffentlicht. Nach 24 Abs. 3 GkG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NRW.S.621), in der aktuellen Fassung, weise ich auf die Veröffentlichung hin. Kürten, den Willi Heider Bürgermeister
4 Neufassung der Satzung des Bergischen Transportverbandes (Verbandssatzung BTV) Die Verbandsversammlung des BTV hat die Neufassung seiner Verbandssatzung in der Sitzung am beschlossen. Die Verbandssatzung ist mit seiner Zustimmung durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als unter staatliche Verwaltungsbehörde zum in den Bekanntmachungsorganen für den Oberbergischen Kreis (Oberbergischer Anzeiger, Oberbergische Volkszeitung und Bergische Landeszeitung Ausgabe Bergische Rundschau, Remscheider Generalanzeiger Ausgabe Hückeswagen und Ausgabe Radevormwald sowie Bergische Morgenpost Ausgabe Hückeswagen und Ausgabe Radevormwald) öffentlich bekannt gemacht worden. Gemäß 11 Abs. 2 GkG NRW i.v.m. 20 Satz 1 der Verbandssatzung tritt die Neufassung der Verbandssatzung am Tag nach der Bekanntmachung, dies ist hier der , in Kraft. Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen. Kürten, den Gemeinde Kürten Der Bürgermeister Im Auftrag Klaus Lüke
5 Amtliche Bekanntmachung Feststellung des Jahresabschlusses Signet- des Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten Der Rat der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten für das Wirtschaftsjahr 2013 werden mit einer Bilanzsumme zum von ,75 EURO gemäß 4 c der Eigenbetriebsverordnung festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss nach der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom bis in Höhe von ,84 EURO wird mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet. Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstr Herne Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. An das Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Sondervermögens Abwasser der Gemeinde Küren Kürten, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters des Sondervermögens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung des Betriebsleiters des Sondervermögens sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
6 Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Sondervermögens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Sondervermögens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW wie folgt erforderlich: Die Vergütung der Betriebsleitung sowie der Mitglieder des Betriebsausschusses (bzw. eine entsprechende Fehlmeldung) ist gemäß 24 Abs. 1 i. V. m. 27 S. 2 EigVO in den Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen. Herne, den GPA NRW Im Auftrag Harald Debertshäuser Die Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Prüfungsvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne für die Jahresabschlussprüfung 2013 werden gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung hiermit bekannt gemacht. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht können im Rathaus, Zimmer 29, Karlheinz-Stockhausen- Platz 1, Kürten, in der Zeit vom , vom , vom ,. und am Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag Donnerstags zusätzlich von 8.00 Uhr Uhr von Uhr Uhr eingesehen werden Kürten, den 12. Februar 2015 Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten -Der Bürgermeister Willi Heider
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