Richtlinien zum praktischen Studiensemester der Fakultät Mechatronik und Elektrotechnik

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1 Richtlinien zum praktischen Studiensemester der Fakultät Mechatronik und Elektrotechnik in der Fassung vom 17. April 2013 Studiengang Mechatronik / Automatisierungstechnik (ATB) Mechatronik / Elektrotechnik (ETB)) Mechatronik / Feinwerk- und Mikrotechnik (FMB) Mechatronik / MechatronikPlus (MPK) Ingenieurpädagogik / Elektrotechnik-Informationstechnik (EIP) 1. Allgemeine Richtlinien Das praktische Studiensemester ist gemäß SPO 4 ein Pflichtpraktikum im Umfang von mindestens 100 Präsenztagen. Eine besondere Bescheinigung über den Pflichtcharakter wird von der nicht erstellt; ggf. genügt die Vorlage dieser Richtlinien. Der Praktikumsplatz ist vom Studierenden selbst zu suchen; die hilft nicht bei der Vermittlung. Der Praktikantenvertrag selbst wird zwischen Studierendem und der Ausbildungsfirma geschlossen. Bei diesem bilateralen Vertrag ist oder wird die nicht Vertragspartner. Der Studierende weist die Vertragsfirma vor Abschluss des Vertrages darauf hin, dass eventuelle Geheimhaltungserklärungen, die der/die Leiter/in des Praktikantenamtes unterzeichnen soll, dem Praktikantenamt vor Abschluss des Vertrages mit den Studierenden vorzulegen sind, und händigt der Ausbildungsfirma diese Richtlinien aus. Die Anerkennung einer früheren beruflichen Tätigkeit als praktisches Studiensemester ist nicht möglich. Das praktische Studiensemester findet in einem einzigen, zusammenhängenden Block im 5. Semester statt. Eine Abweichung vom 5. Semester bedarf der Absprache mit der zuständigen Studiengangleitung. Die Bachelorarbeit darf in keinem Fall eine unmittelbare inhaltliche Fortsetzung der Arbeit in den praktischen Studienanteilen sein. Das praktische Studiensemester ist laut SPO ein von der Hochschule betreuter Studienabschnitt. Um die Betreuung zu gewährleisten, müssen Studierende, die im 5. Studiensemester ganz oder teilweise ins praktische Studiensemester gehen, dem Praktikantenamt bis zum Ende des vorhergehenden Semesters (jeweils der 28./ bzw. der ) detaillierte Informationen über ihre Praktikantenstelle (Firma mit Anschrift, Abteilung, Telefon, -Adresse etc. und Aufgabenstellung) mitteilen. Dies geschieht in der Regel online über die entsprechende online-formularseite der Homepage der. Auch für die praxisintegrierten Studienmodelle erfolgt diese verpflichtende online-registrierung nur in dem Semester vor dem genannten 5. Studiensemester. Bei einer verspäteten online-registrierung nach den genannten Stichtagen kann eine Verwaltungsgebühr von 20,- EUR erhoben werden. Erfolgt die Registrierung so spät, dass eine ausreichende Betreuung durch die Hochschule nicht mehr sichergestellt ist, kann das praktische Studiensemester nicht anerkannt werden. Die Schwerpunkte der praktischen Ausbildung sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten im Rahmen der nachfolgenden Ausbildungsziele und Inhalte zu setzen. Der Praktikant hat die Inhalte durch Selbststudium weiterführender Literatur zu ergänzen. Die Praktikanten werden im praktischen Studiensemester durch Fachleute der Praxisstelle sowie von Professoren der Hochschule betreut. Mit der Betreuung ist sicherzustellen, dass die Praxisarbeit wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Die Betreuung kann in Gruppen oder nach anderen Vorgaben der Fakultät erfolgen. Die ausbildenden Betriebe sind im Sinne eines gemeinsamen Ausbildungsauftrags zur Zusammenarbeit mit der Hochschule verpflichtet und unterstützen die Praktikanten bei der berufstypisch-ingenieurgemäßen Gestaltung des praktischen Studiensemesters: Im allgemeinen ist zu Beginn des praktischen Studiensemesters ein Projektplan zu erstellen und später zu überwachen; die Praktikanten sollen mit Fachbüchern und einschlägigen Fachzeitschriften arbeiten, wozu auch firmeninterne Schriften zählen, und sie recherchieren im Internet. Sie werden angehalten, soweit möglich, von Anfang an ein Literaturverzeichnis für ihren Bericht zu führen und sind in einschlägige Fachbesprechungen der Abteilung nach Möglichkeit einzubeziehen. Betriebsbesuche der Professoren sind mit den Beauftragten der Praxisstelle rechtzeitig abzustimmen. Seite 1 von 7

2 Das praktische Studiensemester wird durch Blockveranstaltungen der Hochschule vor- und nachbereitend ergänzt. Die Blockveranstaltungen haben zum Ziel, die Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz der Studierenden zu fördern. Sie erstrecken sich insbesondere auf folgende Themenbereiche: Präsentationstechniken Projektmanagement Betriebliche Strukturen und Arbeitsmethoden Vertiefung fachlicher Kenntnisse. 2. Anerkennung / Anrechnung Neben Berichten und Dokumentationen über die praktische Tätigkeit ist dem Praktikantenamt eine Bestätigung der Praxisstelle vorzulegen, in welcher das Praktikum absolviert wurde. Aus dieser muss hervorgehen: Art und Inhalt der Tätigkeit Beginn und Ende der Praktikantenzeit Fehlzeiten bzw. Bescheinigung, dass keine Fehlzeiten entstanden sind. Eine Praktikumsdauer von mindestens 100 Präsenztagen muss daraus eindeutig hervorgehen. Eine Anrechnung von Überstunden anstelle von Präsenztagen ist ausgeschlossen. Ebenso zählen Urlaubs- und Krankheitstage nicht mit. Eine Mustervorlage für die Bestätigung über das Praktikum findet sich im Anhang zu den Richtlinien. Nach dem praktischen Studiensemester, bzw. bei praxisintegrierten Studienmodellen nach dem 5. Semester, ist zusätzlich ein Referat über die Tätigkeit abzuhalten. Das Praktikantenamt entscheidet über die Anerkennung des praktischen Studiensemesters. Bericht, Tätigkeitsnachweis und Referat sind alle vor einer Anerkennung abzuleisten bzw. vorzulegen. Anders als beim Vorpraktikum kann eine Ausbildung - selbst in einem anerkannten Ausbildungsberuf - nicht auf das praktische Studiensemester angerechnet werden. Das praktische Studiensemester ist ein integraler Bestandteil des Studiums und somit ein Pflichtpraktikum, das nicht erlassen werden kann. Es kann aber ein praktisches Studiensemester anerkannt werden, das in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht und dort bestanden wurde, sofern die Vorgaben über Inhalte, Dauer, Referat etc. mit den Vorgaben der Fakultät ME übereinstimmen. Über eine solche Anerkennung entscheidet das Praktikantenamt. 3. Ausbildungsinhalte Ziel des praktischen Studiensemesters für die Praktikanten ist der Einblick in die in den Betrieben eingesetzten Systeme und ihre Verknüpfungen sowie das Kennen lernen von prinzipiellen Anforderungen und Zusammenhängen in der betrieblichen Praxis und die Anwendung und Vertiefung der während des Studiums erworbenen Qualifikationen durch ingenieurmäßige Bearbeitung geeigneter Projekte. Dabei sollen auch wirtschaftliche, ökologische, sicherheitstechnische und ethische Aspekte berücksichtigt werden. Die Ausbildungsinhalte sollen dem angestrebten Berufsbild der Absolventen und dem Ausbildungsspektrum der entsendenden Fakultät Mechatronik und Elektrotechnik entsprechen, aus der die Praktikanten kommen. Die Ausbildungsinhalte müssen sich daher den Bereichen Mechanische Konstruktion, Maschinenbau, Feinwerktechnik, Mikrosystemtechnik, Elektronik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Produktionstechnik oder Informatik zuordnen lassen. Eine Mitarbeit der Praktikanten ist in ausgewählten Bereichen der Fertigung, bei der Planung, Steuerung und Sicherung von Produktionsabläufen, in ausgewählten Bereichen der Entwicklung, auch Softwareentwicklung und -anwendung, im Qualitätsmanagement und in spezifischer Bereichen, wie z.b. betriebliches Sicherheitswesen, Arbeitsplatzgestaltung, Betriebsorganisation und Umweltschutz- und Vorsorgemaßnahmen denkbar. Die Vermittlung betrieblicher Strukturen (z. B. Teambildung, Hierarchie, soziale Bindungen,...) ist anzustreben. Seite 2 von 7

3 Dabei ist eine Bearbeiten von Projekten aus Entwicklung Konstruktion Fertigungsplanung und Steuerung Qualitätsmanagement Prüffeld Projektierung Technischer Vertrieb oder vergleichbaren Bereichen möglich. 4. Dauer Betriebliche Ausbildung: Vorbereitende Blockveranstaltung: Nachbereitende Blockveranstaltung: mindestens 100 Anwesenheitstage bis zu einer Woche bis zu einer Woche 5. Bericht bzw. Dokumentation Die Projektarbeit des praktischen Studiensemesters ist in der Praxisstelle als Bestandteil der betrieblichen Ausbildung ingenieurmäßig zu dokumentieren. Die Dokumentation wird vom Beauftragten der Praxisstelle vor Ende des Praktikums bestätigt und ist dem Praktikantenamt zur Anerkennung vorzulegen. Mit dem Beauftragten der Praxisstelle und dem Praktikantenamt ist ggf. vor(!) Vertragsunterzeichnung zwischen Praktikant und Ausbildungsfirma abzustimmen, inwieweit Inhalte der Dokumentation ganz oder teilweise Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen, siehe auch Abschnitt 1. dieser Richtlinien unter Geheimhaltungsvereinbarung. Seite 3 von 7

4 Ausbildende Firma: An die University of Applied Sciences - Praxisamt - Kanalstraße Esslingen Tätigkeitsnachweis für das praktische Studiensemester Frau/ Herr , geb. am hat als eingeschriebene/r Studierende/r der i m S t u d i e n g a n g i m Ze i t r a u m v o n b i s das praktische Studiensemester abgeleistet. Die Ausbildung erfolgte nach den für diesen Studiengang geltenden Richtlinien. Fehltage während dieser Zeit: davon: Tage Arbeitsbefreiung Tage Krankheit Tage unentschul. Fehlen

5 Seite 2 für Name, Vorname der/des Studierenden Art und Inhalt der Tätigkeit Dauer Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Ausbildungsbetriebes Zur Beachtung: Dieser Tätigkeitsnachweis ist im Original dem Berichtsheft beizufügen und verbleibt bei der!

6 Ausbildende Firma Training company An die University of Applied Sciences -Praxisamt- Kanalstraße Esslingen Tätigkeitsnachweis für das Praktische Studiensemester Certificate of employment for the internship semester Frau/Herr geb. am Ms/Mr Date of Birth hat als eingeschriebener Studierende/r der as a registered student at University of Applied Sciences - Esslingen im Studiengang course of study im Zeitraum von from bis to das praktische Studiensemester abgeleistet. completed the required internship. Die Ausbildung erfolgte nach den für diesen Studiengang geltenden Richtlinien. The training was completed according to the departmental regulations. Fehltage während dieser Zeit: Days of absences: davon: consiting of: Tage Arbeitsbefreiung days of vacation Tage Krankheit sick days Tage unentschul. Fehlen unexcused absences

7 Seite 2 für Name, Vorname der/des Studierenden Art und Inhalt der Tätigkeit Job description Dauer Duration Datum Date Unterschrift und Stempel des Ausbildungsbetriebes Signature and stamp of the training company Dieser Tätigkeitsnachweis ist im Original dem Berichtsheft beizufügen und verbleibt bei der! The original of this certificate must be appended to the internship report and will be kept on file at the University of Applied Sciences - Esslingen.

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