Beim Ausfüllen von Ursprungszeugnissen sind folgende Punkte zu beachten:
|
|
- Frieder Knopp
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsbereich International Kompetenzzentrum Zoll Postanschrift: Nürnberg Tel. 0911/ Fax MERKBLATT AUSFÜLLHINWEISE FÜR: BEANTRAGUNG VON URSPRUNGSZEUGNISSEN HANDELS- UND PROFORMA-RECHNUNGEN, PREISLISTEN BESCHEINIGUNGEN, SONSTIGE ERKLÄRUNGEN Beim Ausfüllen von Ursprungszeugnissen sind folgende Punkte zu beachten: Unterschriftsproben der zeichnungsberechtigten Personen müssen der Industrie- und Handelskammer auf Firmenbogen, unterzeichnet von der Geschäftsleitung, vorliegen. Wird das Ursprungszeugnis in mehrfacher Ausfertigung verlangt, so sind hierfür die gelben Durchschriften (ohne Seriennummer) zu verwenden. Sie enthalten nicht die im Original und Antrag eingedruckten Nummern. Die Seriennummer des Originals ist auf die gelben Durchschriften zu übertragen. Das Originalursprungszeugnis kann nicht als Durchschrift verwendet werden. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird nur das Original des Ursprungszeugnisses ausgestellt. Der Antrag (rotes Formular) wird von der Exportfirma mit Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift (Name bitte in Druckbuchstaben wiederholen) versehen. Auf dem Original-Ursprungszeugnis und den gelben Durchschriften entfallen diese Angaben. Vorgeschriebene Länder-Erklärungen sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sowie auf allen Kopien einschließlich des roten Antrages anzugeben. Jedes Exemplar ist mit Firmenstempel, auch auf der Rückseite, zu versehen und original zu unterschreiben. Auf dem roten Antrag ist in Feld 8 anzukreuzen, ob die Ware im eigenen oder in einem anderen Betrieb hergestellt wird. Ist der Antragsteller nicht selbst Hersteller der Ware, so ist auf der Rückseite des Antrages die genaue Anschrift seiner Vorlieferanten anzugeben und entsprechende Unterlagen beizufügen. Hierfür kommen in Betracht:
2 2 von inländischen Herstellern ausgestellte Rechnungen mit Ursprungsangabe oder Lieferantenerklärung von anderen EG-Mitgliedsstaaten Lieferantenerklärungen von Staaten bzw. Staatengruppen, mit denen die EG ein Präferenzabkommen geschlossen hat, die entsprechenden Präferenznachweise (EUR.1, Ursprungszeugnis Forma A im Original oder beglaubigter Kopie) von Drittländern Ursprungszeugnisse, die von dazu berechtigten Stellen beglaubigt sind (im Original oder beglaubigte Kopie) Das Ausfüllen der Formulare erfolgt entweder mit Maschine oder handschriftlich in Druckbuchstaben. Da es sich um eine öffentliche Urkunde handelt, darf weder radiert noch ausgebessert werden. Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare angenommen werden. Eine genaue Warenbezeichnung (keine Sammelbegriffe) -Feld 6 - sowie genaue Gewichte (kein ca.-gewicht) -Feld 7 - bzw. Stückzahlen sind unbedingt erforderlich. Nachträgliche Änderungen auf bereits ausgestellten Ursprungszeugnissen müssen von der IHK gesiegelt werden. Eine Fotokopie des geänderten Ursprungszeugnisses ist immer beizufügen! Neuausfertigungen können erst dann beantragt werden, wenn die vorher ausgestellten Ursprungszeugnisse der Kammer zurückgegeben worden sind. Ist die Rückgabe nicht möglich, so müssen die Hintergründe schriftlich erklärt werden; in diesem Fall werden die neuen Dokumente von der Kammer mit dem Vermerk Neuausfertigung versehen. Die Gebühr für die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses beträgt 5,50 EUR. Jede weitere Kopie kostet 1,30 EUR. Gebührenmarken werden bei schriftlicher Bestellung (Brief, Fax oder ) auch zugesandt. Die Rücksendung per Einschreiben oder die Weiterleitung an Dritte (ausländische Empfänger, Konsulate/Botschaften, Banken usw.) kann nur vorgenommen werden, wenn uns hierfür ein adressierter und ausreichend frankierter Umschlag zu Verfügung gestellt wird. WICHTIG! Auf der Vorderseite des Ursprungszeugnisses können folgende Angaben gemacht werden: Angaben über den Gesamtwert der Waren (nur wenn im Akkreditiv gefordert) Feld 7 Angaben über Akkreditiv und Einfuhrlizenz (Feld 5)
3 Weitergehende Angaben (wie nachstehend aufgeführt) dürfen auf der Vorderseite des Ursprungszeugnisses nicht erscheinen: z.b. 3 Herstellererklärung (Name des Herstellers) Angaben über zusätzliche Eigenschaften der exportierten Waren Einzelpreisangaben Angaben über pure origin oder pure national origin oder wholly domestic origin Zolltarifnummern Diese Angaben können nur auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses gemacht werden (bitte vorher mit IHK abstimmen). Nicht bescheinigt werden können Angaben über die Ausfuhrgenehmigung gemäß den nationalen Kontrollvorschriften. BITTE BEACHTEN SIE: - Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden - daher die strengen Formvorschriften - daher kein Ermessensspielraum Bei Handelsrechnungen, Preislisten, Proforma- Rechnungen, Bescheinigungen, sonstigen Erklärungen ist zu beachten: Sämtliche Exemplare müssen Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift (und zwar original unterschrieben) tragen: durchgeschriebene Unterschriften (Faksimile) können nicht angenommen werden. Unterschriftsproben der zeichnungsberechtigten Personen müssen der IHK, auf Firmenbogen, von der Geschäftsleitung unterzeichnet, vorliegen. Personelle Änderungen sind der IHK bekannt zu geben. Eine original unterschriebene Kopie verbleibt bei der Handelskammer (ein zusätzliches Exemplar selbstverständlich ohne Gebührenmarke ist beizufügen!) Beim Datum nicht radieren, nicht vordatieren; Rechnungen und Bestätigungen ohne Datum können nicht bescheinigt werden. Vom Bestimmungsland verlangte Erklärung sind an den Schluss der Rechnung, d.h. nach der Addition, ggf. auf die Rückseite zu setzen und Stempel und Unterschrift darunter anzubringen.
4 Ist das Ursprungsland auf der Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung angegeben, gelten für die Prüfung des Ursprungs die für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen niedergelegten Bestimmungen. Als Ursprungsnachweis kommen in Betracht: 4 Werden die Waren im eigenen Betrieb hergestellt, muss auf der bei der IHK verbleibenden Kopie der Vermerk Eigenfertigung angebracht werden. Von inländischen Herstellern ausgestellte Rechnungen mit Ursprungsangabe oder Lieferantenerklärung von anderen EG-Mitgliedstaaten Lieferantenerklärungen nach VO (EWG) 1207/2001 Von Staaten bzw. Staatengruppen, mit denen die EG ein Präferenzabkommen geschlossen hat, die entsprechenden Präferenznachweise (EUR.1, Ursprungszeugnis Form A) im Original oder beglaubigter Kopie Von Drittländern Ursprungszeugnisse, die von dazu berechtigten Stellen beglaubigt sind im Original oder beglaubigter Kopie. Handelsrechnungen können grundsätzlich nur dann bescheinigt werden, wenn die Bescheinigungen von ausländischen Behörden allgemein vorgeschrieben sind. Bescheinigungen können auch dann vorgenommen werden, wenn Unterlagen (z.b. Akkreditiv) vorgelegt werden, aus denen sich die Notwendigkeit der Bescheinigung ergibt. Rechnungen und sonstige Bescheinigungen können nur dann von der Kammer bescheinigt werden, wenn der Antragsteller der Kammer gegenüber ausdrücklich und schriftlich auf Firmenbriefbogen die Richtigkeit seiner Angaben versichert. Der Text dieser Erklärung ist bei der Bescheinigungsstelle erhältlich. Die Gültigkeit der Erklärung ist auf zwei Jahre begrenzt. Neuausfertigungen können erst dann bescheinigt werden, wenn die vorher bestätigte Rechnung der Kammer zurückgegeben worden ist. Ist die Rückgabe nicht möglich, so müssen die Hintergründe schriftlich erklärt werden; in diesem Fall werden die neuen Dokumente von der IHK mit dem Vermerk Neuausfertigung versehen. Inhalt und Anzahl der Rechnungen richten sich grundsätzlich nach den einschlägigen ausländischen Vorschriften. Die Rechnungen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: Absender, Empfänger, Bestimmungsland, Warenbezeichnung und Preis. Sie müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein.
5 Bei Preislisten, Bescheinigungen, Erklärungen etc. ist kenntlich zu machen, für welches Land das Dokument bestimmt ist. 5 Die Rücksendung per Einschreiben sowie die Weiterleitung an Dritte (ausländische Empfänger, Konsulate/Botschaften, Banken usw.) kann nur vorgenommen werden, wenn uns hierzu ein adressierter und ausreichend frankierter Umschlag zur Verfügung gestellt wird. Nachträgliche Änderungen auf bereits bescheinigten Handelsrechnungen müssen von der IHK verifiziert werden. Eine Fotokopie der geänderten Handelsrechnung ist immer beizufügen. Die Gebühren für die Bescheinigung von Handelsrechnungen, Proforma-Rechnungen sowie sonstige Bescheinigungen betragen für ein Original 5,50 EUR. Jede weitere Kopie 1,30 EUR. Gebührenmarken werden bei schriftlicher Bestellung (Brief, Fax, ) auch zugesandt. Nicht bescheinigt werden können Angaben über die Ausfuhrgenehmigung gemäß den nationalen Kontrollvorschriften. Dies gilt auch für in der Rechnung enthaltene Präferenztexte! Sofern vorgeschrieben, können diese Angaben im jeweiligen Dokument nur nach dem IHK-Bescheinigungsvermerk genannt werden. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, die zu bescheinigenden Dokumente vorab durch die Kammer auf Richtigkeit prüfen zu lassen. Bei Interesse können die Unterlagen über unsere Fax-Nummer 0911/ eingereicht werden. Korrekte Ursprungsbezeichnung für EG- Mitgliedstaaten (inkl. neue Beitrittsländer seit 01. Mai 2004) Bundesrepublik Deutschland (Europäische Gemeinschaft) Federal Republic of Germany (European Community) Belgien (Europäische Gemeinschaft) Belgium (European Community) Dänemark (Europäische Gemeinschaft) Denmark (European Community) Estland (Europäische Gemeinschaft) Estonia (European Community) Finnland (Europäische Gemeinschaft) Finland (European Community) Frankreich (Europäische Gemeinschaft) France (European Community) Griechenland (Europäische Gemeinschaft) Greece (European Community)
6 Irland (Europäische Gemeinschaft) Ireland (European Community) 6 Italien (Europäische Gemeinschaft) Italy (European Community) Lettland (Europäische Gemeinschaft) Latvia (European Community) Litauen (Europäische Gemeinschaft) Lithuania (European Community) Luxemburg (Europäische Gemeinschaft) Luxembourg (European Community) Malta (Europäische Gemeinschaft) Malta (European Community) Niederlande (Europäische Gemeinschaft) The Netherlands (European Community) Österreich (Europäische Gemeinschaft) Austria (European Community) Polen (Europäische Gemeinschaft) Poland (European Community) Portugal (Europäische Gemeinschaft) Portugal (European Community) Schweden (Europäische Gemeinschaft) Sweden (European Community) Slowakische Republik (Europäische Gemeinschaft) Slovakia (European Community) Slowenien (Europäische Gemeinschaft) Slovenia (European Community) Spanien (Europäische Gemeinschaft) Spain (European Community) Tschechische Republik (Europäische Gemeinschaft) Czech Republic (European Community) Ungarn (Europäische Gemeinschaft) Hungary (European Community) Vereinigtes Königreich (Europäische Gemeinschaft) United Kingdom (European Community) Zypern (Europäische Gemeinschaft) Cyprus (European Community) Auskünfte erteilt: Kompetenzzentrum Zoll (Bescheinigungen) der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Tel. 0911/ oder 260, Fax 346, schatz@nuernberg.ihk.de oder dipold@nuernberg.ihk.de
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von Handelsrechnungen und sonstigen Bescheinigungen für Exportsendungen
MERKBLATT International Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von Handelsrechnungen und sonstigen Bescheinigungen für Exportsendungen Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren,
MehrMERKBLATT International
MERKBLATT International URSPRUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE DOKUMENTE FÜR DEN AUßENHANDEL Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen
MehrHinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses
Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses Bitte vor dem Ausfüllen sorgfältig lesen!!! Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem roten Antrag!!! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Westerman
MehrUrsprungszeugnisse und Bescheinigungen Grundsätze
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14280 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen Grundsätze Weltweit sind die Einfuhrbestimmungen der einzelnen Staaten uneinheitlich. Sie
MehrStatisik zur Bevölkerungsentwicklung
Statisik zur Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung Welt 1950-2010 United Nations Population Information Network 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 ASIA 1.395,7 1707,7 2135,0 2637,6 3199,5 3719,0
MehrCoin Operated Locks. Münzpfandschlösser
Coin Operated Locks 8 455 Coin Operated Locks Omega 100 RONIS 7030 5008 E e s 7410 - LH 1 25 16,8 14-3M Wafer 3 000 07410-DLH-L3-3M 7410 - LH 1 25 16,8 14 - AJ Wafer 700 07410-DLH-L3-AJ 7410 - RH 1 25
Mehr2. DAS URSPRUNGSZEUGNIS
2. DAS URSPRUNGSZEUGNIS Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder beglaubigten Handelsrechnungen begleitet werden.
MehrIndustriestandort Österreich Wie geht es weiter?
Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche The Vienna Institute for International Economic Studies www.wiiw.ac.at Industriestandort Österreich Wie geht es weiter? Die Sachgüterproduktion
MehrDAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG
DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG AUSFÜHRLICHE AUSFÜLLANLEITUNG ZUM IHK-URSPRUNGSZEUGNIS 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die auf Antrag von der zuständigen
MehrArbeitsmarktpolitik Erfolge und Herausforderungen. Forum Zeit und Glaube, Katholischer Akademiker/innenverband 25. März 2014 Dr. Johannes Kopf, LL.M.
Arbeitsmarktpolitik Erfolge und Herausforderungen Forum Zeit und Glaube, Katholischer Akademiker/innenverband 25. März 2014 Dr. Johannes Kopf, LL.M. Inhalt Arbeitsmarktlage in Österreich Prognosen Europäischer
Mehr1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen
1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen 1.1 Überprüfung der zur Beglaubigung eingereichten Dokumente Die Beglaubigungsstellen sind verpflichtet die vom Antragsteller
MehrSelbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige
Belgien 14,2 13,7 14,3 14,0 13,6 Bulgarien 11,5 11,8 11,4 11,1 11,1 Dänemark 8,8 8,7 8,4 8,3 7,8 Deutschland 10,7 10,5 10,4 10,0 9,8 Estland 8,9 8,9 9,2 9,4 10,0 Finnland 13,0 13,5 13,8 13,5 12,8 Frankreich
MehrStatut der IHK Rhein-Neckar für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Statut der IHK Rhein-Neckar für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
MehrEntwicklung der Beschäftigung im EU-Vergleich
- Anzahl Beschäftigte der KMU (0 bis 249 Beschäftigte) Anzahl Belgien 1.710.130 1.692.677 1.809.972 1.870.172 1.896.741 1.887.471 1.891.749 1.902.916 1.934.335 1.983.551 Bulgarien 1.526.548 1.547.382 1.447.510
MehrSelbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige
Belgien 642,0 622,7 650,2 643,9 629,1 Bulgarien 336,7 351,6 345,1 335,5 350,2 Dänemark 237,3 235,3 229,8 235,3 220,8 Deutschland 4.237,4 4.192,1 4.164,1 4.144,6 4.098,8 Estland 55,2 55,6 59,1 60,4 65,8
Mehr15/2015-21. Januar 2015. Anteil innovativer Unternehmen in der Europäischen Union, 2010-2012 (in % der Unternehmen)
15/2015-21. Januar 2015 Innovationserhebung der Gemeinschaft (2012) Anteil der n in der EU im Zeitraum 2010-2012 unter 50% gesunken Organisations- und Marketinginnovationen liegen knapp vor Produktund
MehrDAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG
DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG AUSFÜHRLICHE AUSFÜLLANLEITUNG ZUM IHK-URSPRUNGSZEUGNIS 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die auf Antrag von der zuständigen
MehrMerk blatt. Seite 1 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel
Merk blatt Ursprungszeugnis (UZ) Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sollte nur dann beantragt werden, wenn die Importvorschriften des Empfangslandes oder der Kunde dies fordern. Grundlage für die
MehrArbeit im Wandel - Arbeitszeit im Modernisierungsdruck. Univ.-Prof. Dr. Jörg Flecker Institut für Soziologie, Universität Wien
Arbeit im Wandel - Arbeitszeit im Modernisierungsdruck Univ.-Prof. Dr. Jörg Flecker Institut für Soziologie, Universität Wien Arbeitszeit im Fokus Unterbrechung der Arbeitszeitverkürzungen in 1980er Jahren
MehrWettbewerbsfähigkeit als Tugendlehre und Totengräber für Löhne und Tarifsystem. Maskenfall.de
Wettbewerbsfähigkeit als Tugendlehre und Totengräber für Löhne und Tarifsystem Maskenfall.de Prozent des BIP 180 160 140 120 100 80 60 40 20 Staatsverschuldung (brutto) Finanzkrise Belgien Deutschland
Mehr5. DEZEMBER 2012 / NYON, SCHWEIZ. UEFA-U17- und -U19- Europameisterschaften 2012/13 Auslosung der Eliterunde
5. DEZEMBER 2012 / NYON, SCHWEIZ UEFA-U17- und -U19- Europameisterschaften Auslosung der Eliterunde AUSLOSUNGSVERFAHREN Eliterunde 12. UEFA-U17- und U19-Europameisterschaften QULIFIZIERTE TEAMS Folgende
Mehrgestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
L 367/16 23.12.2014 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1378/2014 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der
MehrAusfüllanleitung für Ursprungszeugnisse
Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse Vorbemerkungen 1. Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde, 7, Abs. 2, IHK-Statut. Öffentliche Urkunden haben Beweiskraft vor Gericht. Das bedeutet, dass
MehrFrei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht
Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,81 3,64 3,74 3,86 3,88 4,02 4,60 4,01 4,57 3,01 3,40 Februar 3,83
MehrFrei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht
Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,64 3,74 3,51 3,88 4,02 3,94 4,01 4,57 4,83 3,40 3,08 Februar 3,63
MehrHERBSTPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN
(a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Belgien 0.6-0.1 1.7 1.5 1.2 1.3 1.5 Deutschland 0.7 0.5 1.6 1.7 1.9 1.5 1.7 Estland -1.5 1.4 2.8 1.4 1.1 2.3 2.6 Irland -1.6 1.1 8.5 26.3
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkstraße 5 07545 Gera Postfach 1251, 07502 Gera Telefon: 0365 / 82 25-0 Telefax: 0365 / 82 25-199 Internet: www.hwk-gera.de E-Mail: info@hwk-gera.de Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (wird
MehrBescheinigungsdienst. Geschäftsfeld International
Bescheinigungsdienst Bescheinigungen von Handelsrechnungen Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumenten Grundsätze und Verfahrensregelungen Industrie-
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Bildungsabschlüsse
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Bildungsabschlüsse Aktenzeichen: Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegerinnen/Altenpflegern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegerinnen/Altenpflegern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen für Antragstellerinnen
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer des Saarlandes Fachstellung für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Leistungen Hohenzollernstraße 47-49 66117 Saarbrücken Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise:
MehrStaatliche Anerkennung von. Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen
MehrWINTERPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert
Anhang zur IP/16/214 PROGNOSE 2016 (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) 2007-11 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Belgien 1.3 0.2 0.0 1.3 1.3 1.3 1.7 Deutschland 1.2 0.4 0.3 1.6
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de Veröffentlichungsdatum:
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten
MehrANHANG. des. Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.5.2017 COM(2017) 242 final ANNEX 1 ANHANG des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Überprüfung der praktischen Anwendung der
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
MehrFRÜHJAHRSPROGNOSE 2017 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert
(a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Belgien 0.6-0.1 1.7 1.5 1.2 1.5 1.7 Deutschland 0.7 0.5 1.6 1.7 1.9 1.6 1.9 Estland -1.5 1.4 2.8 1.4 1.6 2.3 2.8 Irland -1.6 1.1 8.5 26.3
MehrBildungsstandort Österreich Dr. Michael Landertshammer Abteilung für Bildungspolitik
Bildungsstandort Österreich 29.05.2008 Dr. Michael Landertshammer Abteilung für Bildungspolitik Bildung für Wettbewerbsfähigkeit und Employability Wirtschaftliche und gesellschaftliche Megatrends: Demographie
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten
MehrUnternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen im europäischen Vergleich
Unternehmen nach n im europäischen Vergleich Unternehmen Anzahl Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Europäische Union (28) : : : : : : : : : : : : : Belgien
MehrAntrag auf Altersrente
Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Altersrente [ ] ab Regelaltersgrenze [ ] gewünschter Rentenbeginn ab 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname:
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage ANHANG 1 zum Dokument C(2015) 3773 final - Annex 1.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juni 2015 (OR. en) 9942/15 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. Juni 2015 Empfänger: AGRILEG 130 VETER 52 ENV 415 RECH 197 Herr Jordi AYET
MehrDie Post erhebt bei Zustellung der Nachnahmesendung eine Sendungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR zusätzlich zum Rechnungsbetrag.
Versandkosten Oft werden Versandkosten mit dem zu zahlenden Porto verwechselt. Tatsächlich macht das Porto aber nur einen Teil der Kosten aus. Hinzu kommen Kosten für hochwertige Verpackungs- und Füllmaterialien,
MehrNachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV)
Nachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV) Gültig ab 1. Januar 2017 318.101.9 d WFV 12.16 2 von 5 Vorwort zum Nachtrag 9 bis, gültig ab 1. Januar
MehrEU-Gipfeltreffen (März): Energy Package adressiert weiteren Bedarf rechtlicher Maßnahmen
EU-Gipfeltreffen (März): Energy Package adressiert weiteren Bedarf rechtlicher Maßnahmen Ziele laut Energy Package : Verstärkter Wettbewerb Nicht diskriminierender Netzzugang Unabhängige Investitionsentscheidung
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer Chemnitz Abteilung Berufsbildung Herrn Andrè Pollrich Limbacher Straße 195 09116 Chemnitz Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus
MehrDaten zum Finanzsektor und zur Verschuldung der Eurostaaten
Daten zum Finanzsektor und zur Verschuldung der Eurostaaten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Daten zum Finanzsektor und zur Verschuldung der Eurostaaten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 05. Februar
MehrEuropäisches Semester: Integrierte länderspezifische Empfehlungen - Billigung und Bericht an den Europäischen Rat
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 24. Juni 2014 (OR. en) 11242/14 CO EUR-PREP 25 POLGEN 104 AG 11 ECOFIN 703 UEM 282 SOC 536 COMPET 423 ENV 643 EDUC 255 RECH 313 ENER 336 JAI 557 VERMERK Absender:
MehrKMU im Hochtechnologiebereich des Verarbeitenden Gewerbes und im wissensintensiven Dienstleistungssektor
im Hochtechnologiebereich des Verarbeitenden Gewerbes und im wissensintensiven Dienstleistungssektor Kleine und mittlere Hochtechnologieunternehmen des Verarbeitenden Gewerbes und im wissensintensiven
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/891 DER KOMMISSION
22.6.2018 L 159/21 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/891 R KOMMISSION vom 21. Juni 2018 zur Festsetzung der Höchstbeträge für 2018 für bestimmte Direktzahlungsregelungen gemäß der Verordnung
MehrBGBl. III - Ausgegeben am 17. September Nr von 8
BGBl. III - Ausgegeben am 17. September 2013 - Nr. 258 1 von 8 PROTOKOLL ZUR ÄNDERUNG DES PROTOKOLLS ÜBER DIE ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN, DAS DEM VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, DEM VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer Aachen Sandkaulbach 17 21 52062 Aachen www.hwk-aachen.de Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten
MehrStaatliche Anerkennung von. Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpflegern
Staatliche Anerkennung von Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpflegern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 DER KOMMISSION
11.5.2016 L 121/11 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 R KOMMISSION vom 10. Mai 2016 zur Festsetzung der Höchstbeträge für 2016 für bestimmte Direktzahlungsregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2142-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere
MehrAusstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Handelsrechnungen
Die IHK informiert: Ursprungszeugnis Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Handelsrechnungen Stand: Januar 2010 1. Wozu dient ein Ursprungszeugnis? Das Ursprungszeugnis ist ein von
MehrLeonardo Kontaktstelle Hochschule Wirtschaft Rheinland Pfalz.
stelle www.erasmuspraktika.de stelle EU - ERASMUS+ Programme for internships Grants for: students graduates à DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) Programme countries EU Member states: EU - Applicants:
MehrOSRAM Fahrzeuglampen Garantieübersicht
www.osram.de OSRAM Fahrzeuglampen Garantieübersicht SP AM AFTM BPM Februar 2016 München Licht ist Osram Garantiebedingungen für LED- Fahrzeuglampen Die OSRAM Garantie für LED- Fahrzeuglampen ist, abhängig
Mehr... (vollständiger Name des Antragstellers) geboren in...[geburtsort] am... [Geburtsdatum]
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Hauptabteilung Verwaltung der Marken, Muster und Modelle Dienststelle Register und damit verbundene Datenbanken v.9/2003 ANTRAG AUF EINTRAGUNG
MehrErklärung. des Versorgungsempfängers / Altersrente. gegenüber dem. Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen. Mitgliedsnummer:...
1 Erklärung des Versorgungsempfängers / Altersrente gegenüber dem Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen Persönliche Angaben:... (Ort, Datum) Mitgliedsnummer:... Name, Vorname :... Straße, Haus-Nr.:...
MehrAntrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz
Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz (Antrag in Druckbuchstaben vollständig ausfüllen) Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V - Luftsicherheitsbehörde
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere
MehrAusstellung von Ursprungszeugnissen
Stand: Juli 2018 Ausstellung von Ursprungszeugnissen Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und der Nachweis über den nicht-präferenziellen Ursprung einer Ware. Die Ausstellung des Dokumentes
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihrer
MehrI. AUSKUNFTSERSUCHEN betreffend das länderübergreifende Zurverfügungstellen von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
FORMULAR ZUR (FAKULTATIVEN) VERWENDUNG DURCH DIE ERSUCHENDE VERWALTUNG I. AUSKUNFTSERSUCHEN betreffend das länderübergreifende Zurverfügungstellen von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
MehrGleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer Koblenz Berufsbildungzentrum Rheinbrohl Telefon 02635/9546-700 Marion Jacka Telefax 02635/9546-984 Ruth-Dany-Weg 1 marion.jacka@hwk-koblenz.de 56598 Rheinbrohl www.hwk-koblenz.de Antrag
MehrEurostars Juni Aim Higher. EUREKA Secretariat 2014
Aim Higher Eurostars 2014-2020 11 Juni 2014 Veranstalter > 2 Programm 11.00 Begrüßung durch die IHK Bodensee-Oberschwaben 11:10 12:00 Das Förderprogramm Eurostars 12:00 12:30 Erfahrungsbericht Hr. Rohrer,
MehrAntragsteller Name Stärke Darreichungsform. Priligy 30 mg Filmtabletten. Priligy 60 mg Filmtabletten. Priligy 30 mg filmomhulde tablet
ANHANG I VERZEICHNIS DER BEZEICHNUNGEN, DARREICHUNGSFORM(EN), STÄRKE(N), ART(EN) DER ANWENDUNG DES (DER) ARZNEIMITTEL(S), DES(DER) ANTRAGSTELLER(S) / DES(DER) INHABER(S) DER GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN
MehrErklärung. des Versorgungsempfängers / Altersrente. gegenüber dem. Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen. Mitgliedsnummer:...
1 Erklärung des Versorgungsempfängers / Altersrente gegenüber dem Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen Persönliche Angaben:... (Ort, Datum) Mitgliedsnummer:... Name, Vorname :... Straße, Haus-Nr.:...
MehrGesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können
Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können Inhalt dieses Buches In diesem Buch finden Sie: Worum es in diesem Buch geht Wichtiges, was Sie sich merken sollten Ihr Recht, selbst zu
MehrFreie und Hansestadt Hamburg
Hamburg, 17. April 2009 Freie und Hansestadt Hamburg Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters Hamburg-Mitte Europawahl am 7. Juni 2009 Hinweise für Seeleute zur Wahl der deutschen Abgeordneten 1 Wahlberechtigung
MehrDAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: URSPRUNGSNACHWEISE
DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: URSPRUNGSNACHWEISE WANN SIND NACHWEISE ANERKANNT? ERFORDERLICH UND WELCHE DOKUMENTE WERDEN 1. EINFÜHRUNG Ursprungszeugnisse sind nach deutschem Recht öffentliche Urkunden im Sinne
MehrLeitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung
Leitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung Dies ist ein Leitfaden für das Erstellen eines Beglaubigungsgesuches. Für das korrekte Bestimmen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II 257. Verordnung: Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung 257. Verordnung des
MehrDAI Deutsches Aktieninstitut e.v.
Anteil der Aktionäre an der Gesamtbevölkerung in ausgewählten Industrieländern in Prozent 1965 1980 1981 1983 1984 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1994 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Mehrworldskills members flag colouring
worldskills members flag colouring Das WorldSkills Logo Das Logo zeigt eine Hand mit fünf farbigen, starken, dynamischen Linien. Diese sollen die Jugend aller Länder präsentieren und deren Wille und Engagment
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BayBQFG) Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
MehrAusländische Ärztinnen/Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland
Baden-Württemberg Blatt 1 Ausländer dar.: Berufstätig Europäische Union 3 162 5,9 455 2 707 5,2 2 129 5,3 291 287 Belgien 21 5,0 3 18 5,9 11 10,0 6 1 Bulgarien 196 8,3 18 178 6,6 150 10,3 8 20 Dänemark
MehrAntrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz
Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz (Antrag in Druckbuchstaben vollständig ausfüllen) Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V - Luftsicherheitsbehörde
MehrAbrechnung von Valuten und Devisen
und - und kurse, Abrechnung von Inland ist das Gebiet der Republik Österreich. Ausland ist das Staatsgebiet außerhalb der Republik Österreich. Das umfasst das Gebiet aller Mitgliedsstaaten der EU, d. h.
MehrAntrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz für Piloten ( 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG)
Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz für Piloten ( 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG) (Antrag in Druckbuchstaben vollständig ausfüllen) Infrastruktur und Digitalisierung M-V - Luftsicherheitsbehörde
MehrDas Förderprogramm Eurostars
> 1 Das Förderprogramm Eurostars Stefanie Bartels EUREKA/COST-Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) (Projektträger DLR) Bonn Eurostars
MehrImplicit Public Debt in Social Security and elsewhere or What you see is less than what you have
Implicit Public Debt in Social Security and elsewhere or What you see is less than what you have Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Albert-Ludwigs-University Freiburg, Germany University of Bergen, Norway Lecture
MehrVO 1408/71: Art. 12; Art. 72 VO 574/72: Art. 10a; Art und 3
VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER Bitte Hinweise auf Seite 3 beachten! E 405 ( 1 ) BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUSAMMENRECHNUNG VON VERSICHERUNGSZEITEN, BESCHÄFTIGUNGSZEITEN
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 118/18 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/704 R KOMMISSION vom 8. Mai 2018 bezüglich der Konformität der Gebührensätze für die einzelnen n mit den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr.
Mehr