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1 Herzlich Willkommen! zur Informationsveranstaltung über die Oberstufe, das Kurssystem und das Abitur am Biotechnologischen, Ernährungswissenschaftlichen und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium der Mathilde-Weber-Schule Tübingen

2 Oberstufenberatung in der Eingangsklasse 1. Termine 2. Versetzung in die Qualifizierungsstufe 3. Leistungsfeststellung, Notengebung und Punktesystem 4. Wichtige Begriffe 5. Ziele der BGVO Vertiefte Allgemeinbildung Profilierung und individuelle Schwerpunkte Neue Lern- und Arbeitsformen Stärkung der Naturwissenschaften 6. Kursangebot und allgemeine Regelungen zur Kurswahl

3 Oberstufenberatung in der Eingangsklasse 7. Pflicht und Wahlbereich Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 8. Besondere Lernleistung Formen Benotung Methoden und Inhalte Prüfungsfachersatz Abdeckung eines Aufgabenfeldes 9. Besonderheiten in den Fächern Religion und Sport 10. Fremdsprachenregelung

4 Oberstufenberatung in der Eingangsklasse 11. Gesamtqualifikation und Abiturprüfung Prüfungsstruktur Gesamtqualifikation Anrechnungspflichten Die zwei Blöcke der Gesamtqualifikation Zeitraster (Wahltermine für Kurse und Prüfungsfächer) Kurswahländerungen Wiederholung (Jahrgangsstufen, Abitur) 12. Fachhochschulreife 13. Hilfssysteme bei Leistungsproblemen

5 Kurswahl Termine (Schuljahr 2015/2016) Vorinformation über Wahlmöglichkeiten durch die Oberstufenberaterinnen Dezember 2015 bis März 2016 Information durch die Fachlehrer/innen Die Fachlehrer/innen informieren die Klassen über Themen und Anforderungen in den 4/3/2-stündigen Kursen bis Mitte März 2016

6 Kurswahl Termine (Schuljahr 2015/2016) Vorwahl: Die Schülerinnen und Schüler legen die Kurse fest, die sie in den Jahrgangsstufen belegen wollen. Echtwahl: Die Schüler und Schülerinnen können jetzt noch - möglichst wenige! - Änderungen an ihrer ersten Wahl vornehmen, dann ist die Wahl verbindlich! Abgabe der Kurswahlbögen: spätestens an die Oberstufenberaterinnen

7 Versetzung von der Eingangsklasse in die Jahrgangsstufe 1 Maßgebende Fächer: alle Pflichtfächer (auch die Kernfächer!) mit Ausnahme von Sport, sowie das Wahlpflichtfach. Sport ist dann zu berücksichtigen, wenn sich die Note zugunsten der Schülerin oder des Schülers auswirkt Kernfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik und die Profilfächer Biotechnologie (BTG) bzw. Ernährung und Chemie (EG) bzw. Pädagogik und Psychologie (SG) Versetzungsbedingungen: Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächern mind. 4,0 Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer mind. 4,0 in keinem Kernfach die Note 6 ( ungenügend ) in höchstens einem maßgeblichen Fach die Note 5 oder schlechter sind die Leistungen in zwei maßgebenden Fächern schlechter als mit der Note 4 ( ausreichend ) bewertet, so erfolgt eine Versetzung nur, wenn für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist (siehe Ausführungen unten)!

8 Möglichkeiten des Ausgleichs bei zweimal schlechter als Note 4 Kernfach 5 mind. Kernfach 2 in maßgeb. Fach 5 in maßgeb. Fach 6 in maßgeb. Fach mind. 2 oder in zwei maßgeb. Fächern 3 in maßgeb. Fach 1 oder in zwei maßgeb. Fächern 2 Ausnahmen Über eine ausnahmsweise Versetzung bei Nichterfüllen der Versetzungsbedingungen kann die Klassenkonferenz beraten und mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Versetzungsordnung berufliche Gymnasien vom 19.Mai 1999, zuletzt geändert am

9 Leistungsfeststellung - Eingangsklasse In den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in der als Wahlpflichtfach oder Wahlfach belegten Fremdsprache müssen mindestens vier und im Profilfach mindestens fünf Klassenarbeiten im Schuljahr geschrieben werden. Die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten bleibt von zusätzlichen gleichwertigen Leistungsfeststellungen (GFS) unberührt. Jeder Schüler ist verpflichtet, in einem Fach seiner Wahl eine Leistung zu erbringen, die der gleichwertigen Leistungsfeststellung dient. Für alle anderen Fächer besteht keine Verpflichtung zum Schreiben von Klassenarbeiten. In diesen Fächern dürfen höchstens vier schriftliche Arbeiten im Schuljahr angefertigt werden.

10 Leistungsfeststellung - Jahrgangsstufen Jahrgangsstufe 1/1, 1/2, 2/1 6-stündige Kurse: mindestens drei Klassenarbeiten je Halbjahr 4-stündige Kurse: mindestens zwei Klassenarbeiten je Halbjahr 2-stündige Kurse: mindestens eine Klassenarbeit je Halbjahr (außer Sport) Jahrgangsstufe 2/2 6-stündige Kurse: mindestens zwei Klassenarbeiten 4-stündige Kurse: mindestens eine Klassenarbeit 2-stündige Kurse: mindestens eine Klassenarbeit In den ersten drei Halbjahren kann in den einzelnen Fächern jeweils eine der Klassenarbeiten durch eine gleichwertige Leistungserhebung ersetzt werden. In jedem Kurs muss jedoch mindestens eine Klassenarbeit geschrieben werden! Neben den Klassenarbeiten sind gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen vorgesehen zu diesen Leistungen ist jeder Schüler im Laufe der Jahrgangsstufen in mindestens drei Fächern seiner Wahl verpflichtet.

11 Notengebung und Punktesystem (1) In den Jahrgangsstufen sowie in der Abiturprüfung werden die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und den ihnen je nach Notentendenz zugeordneten Punkten bewertet. Dabei entspricht die Note "sehr gut" je nach Notentendenz 15/14/13 Punkten die Note "gut" je nach Notentendenz 12/11/10 Punkten die Note "befriedigend" je nach Notentendenz 9/8/7 Punkten die Note "ausreichend" je nach Notentendenz 6/5/4 Punkten die Note "mangelhaft" je nach Notentendenz 3/2/1 Punkten die Note "ungenügend" 0 Punkten Es werden nur ganze Noten und volle Punkte gegeben. (2) Werden Teilbereiche eines Kurses von verschiedenen Fachlehrern unterrichtet, einigen sich die Fachlehrer über die gemeinsam zu bildende Zeugnisnote und die entsprechende Punktzahl. (3) Im Fach Musik können besondere Leistungen in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester und im Fach Sport besondere Leistungen in Schulsportwettbewerben bei der Leistungsbewertung in den Kursen auf Antrag mit berücksichtigt werden. (4) Im Seminarkurs wird unter gleichgewichtiger Berücksichtigung der jeweils in den einzelnen Kursen, der Dokumentation und dem Kolloquium erzielten Leistungen eine Gesamtnote ermittelt. Wird statt des Seminarkurses eine Wettbewerbsleistung als besondere Lernleistung eingebracht, wird die Gesamtnote unter Berücksichtigung der Dokumentation, des Kolloquiums und gegebenenfalls einer praktischen Leistung gebildet.

12 Wichtige Begriffe aus der Abiturverordnung berufliche Gymnasien (BGVO)

13 Vertiefte Allgemeinbildung Kernfächer Mathematik, Deutsch, Fremdsprache - jeweils 4-stündige, durchgängig zu belegende Kurse - Pflichtfächer in der Abiturprüfung (Mathematik und Sprache)

14 Profilierung und individuelle Schwerpunkte - 6-stündige Profilfächer - profilunterstützende Naturwissenschaften im Pflichtbereich des BTG und EG (Chemie im BTG, Physik oder Biologie im EG) - profilbezogener Seminarkurs - profilbezogene Wirtschaftslehre - profilbezogenes Englisch - individuelle Wahl von Fächern (Wahlfachbereich) - Prüfungsfachkombinationen (viele Möglichkeiten) - Besondere Lernleistung statt Prüfungsfach

15 Neue Lern- und Arbeitsformen Besondere Lernleistung Kann ein Prüfungsfach ersetzen (Gewichtung von einem Fünftel im Abiturblock) oder im Block 1 mit maximal 2 Kursen eingebracht werden. Klassenarbeiten und gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) Neben den Klassenarbeiten sind gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen vorgesehen (z.b. Projekte, experimentelles Arbeiten, Referate, Präsentationen). Zu diesen Leistungen ist jeder Schüler im Laufe der Jahrgangsstufen in mindestens 3 Fächern verpflichtet. Unabhängig davon kann der Fachlehrer in den ersten 3 Schulhalbjahren pro Fach bzw. Kurs eine Klassenarbeit durch eine gleichwertige Leistungsfeststellung ersetzen. In jedem Kurs muß jedoch weiterhin mindestens eine Klassenarbeit geschrieben werden.

16 Stärkung der Naturwissenschaften Belegungspflicht für alle Schüler/innen EG und SG 4-stündige Naturwissenschaft (4 Kurse) + Informatik (2 Kurse) oder 2-stündige Naturwissenschaft (4 Kurse) + Informatik (4 Kurse) BTG Chemie (4 Kurse) + Bioinformatik (4 Kurse) Wahl Belegung einer weiteren Naturwissenschaft

17 Kursangebot und allgemeine Regelungen zur Kurswahl Angebot abhängig von personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen der Schule, dabei besteht Vorrang für besuchs- und anrechnungspflichtige Kurse Zulässiges Kursangebot ergibt sich aus den Stundentafeln. Kein Anspruch auf das Angebot eines bestimmten Faches oder Kurses Besuchspflicht für gewählte Kurse Gymnasiasten aus dem G8 müssen in den 3 Jahren insgesamt mindestens Unterricht im Umfang von 96 Wochenstunden erhalten.

18 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen im BTG Jahrgangsstufen Fächer des Pflichtbereichs Deutsch 4 4 Fremdsprache (Niveau A/B) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 Religion bzw. Ethik 2 2 Wirtschaftslehre 2 2 Biotechnologie Mathematik 4 4 Chemie 4 2 Bioinformatik 2 2 Sport zugleich auch Fächer des Wahlbereichs 2 In der Stundenzahl ist je Kurs eine Wochenstunde für Laborübungen enthalten.

19 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen im BTG Jahrgangsstufen Fächer des Wahlbereichs Bildende Kunst 2 2 Musik 2 2 Profilbezogenes Englisch 2 2 Global Studies 2 2 Literatur Philosophie Psychologie Physik 4 4 Physik 2 2 Sondergebiete der Biowissenschaften 2 2 Sondergebiete der Ernährungswissenschaften 2 2 Seminarkurs 3-1 Die Kurse können auch in der 2. Jahrgangsstufe oder jahrgangsübergreifend angeboten werden. In jedem Fach können insgesamt nur zwei Kurse besucht werden.

20 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen im EG Jahrgangsstufen Fächer des Pflichtbereichs Deutsch 4 4 Fremdsprache (Niveau A/B) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 Religion bzw. Ethik 2 2 Wirtschaftslehre 2 2 Ernährung und Chemie Mathematik 4 4 Sport zugleich auch Fächer des Wahlbereichs 2 In der Stundenzahl ist je Kurs eine Wochenstunde für Laborübungen enthalten.

21 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen im EG Jahrgangsstufen Biologie Biologie 1,2 2 2 Physik Physik 1,2 2 2 Informatik 2 - Informatik 1,3-2 1 Zugleich auch Fächer des Wahlbereiches. 2 Im Pflichtbereich nur möglich in Verbindung mit insgesamt 4 Kursen Informatik in der 1. und 2. Jahrgangsstufe. 3 Als Fach des Pflichtbereiches nur möglich in Verbindung mit insgesamt vier zweistündigen Kursen in der 1. und 2. Jahrgangsstufe in Biologie oder Physik.

22 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen im EG Jahrgangsstufen Fächer des Wahlbereichs Bildende Kunst 2 2 Musik 2 2 Profilbezogenes Englisch 2 2 Global Studies 2 2 Literatur Philosophie Psychologie Ernährungsökologie Sondergebiete der Ernährungswissenschaften 2 2 Biotechnologie 2 2 Seminarkurs 3-1 Die Kurse können auch in der 2. Jahrgangsstufe oder jahrgangsübergreifend angeboten werden. In jedem Fach können insgesamt nur zwei Kurse besucht werden.

23 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen im SG Jahrgangsstufen Fächer des Pflichtbereichs Deutsch 4 4 Fremdsprache (Niveau A/B) Pädagogik und Psychologie 6 6 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 Religion bzw. Ethik 2 2 Wirtschaftslehre 2 2 Mathematik 4 4 Sport zugleich auch Fächer des Wahlbereichs

24 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen im SG Jahrgangsstufen Biologie Biologie 1,2 2 2 Chemie Chemie 1,2 2 2 Physik Physik 1,2 2 2 Informatik 2 - Informatik 1,3-2 1 Zugleich auch Fächer des Wahlbereiches. 2 Im Pflichtbereich nur möglich in Verbindung mit insgesamt 4 Kursen Informatik in der 1. und 2. Jahrgangsstufe. 3 Als Fach des Pflichtbereiches nur möglich in Verbindung mit insgesamt vier zweistündigen Kursen in der 1. und 2. Jahrgangsstufe in Biologie oder Chemie oder Physik.

25 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen im SG Jahrgangsstufen Fächer des Wahlbereichs Bildende Kunst 2 2 Musik 2 2 Profilbezogenes Englisch 2 2 Global Studies 2 2 Sondergebiete der Ernährungswissenschaften 2 2 Literatur Philosophie Sozialmanagement 2 2 Seminarkurs 3-1 Die Kurse können auch in der 2. Jahrgangsstufe oder jahrgangsübergreifend angeboten werden. In jedem Fach können insgesamt nur zwei Kurse besucht werden.

26 Seminarkurs (1) teamorientiert, projektorientiert Einführung in wissenschaftliche Sprache und Methodik fächerübergreifende Themenstellung, Profilbezug (Soll-Bestimmung) in der Regel 3-stündige Kurse in Jahrgangsstufe 1 geeignete Arbeit aus Wettbewerb, z.b. Jugend forscht, oder einem Schülerstudium kann eingebracht werden kann nach Wahl des Schülers ein schriftliches oder mündliches Prüfungsfach ersetzen kann unter bestimmten Bedingungen (siehe unten) einem Aufgabenfeld zugeordnet werden und dieses abdecken

27 Seminarkurs / Anrechnung im Abitur (2) Anrechnung auf mündliche Prüfung schriftliche Prüfung Voraussetzungen SEM muss mit mindestens 5 Punkten bei einfacher Wertung benotet sein. Ersatz des mündlichen Prüfungsfaches ist sogar dann möglich, wenn SEM nicht profilbezogen war. Durch die schriftliche Prüfung müssen alle Aufgabenfelder abgedeckt sein, andernfalls muss der SEM dem noch fehlenden Aufgabenfeld zugeordnet werden können. Die Zuordnung zu einem Aufgabenfeld setzt voraus, dass 1. der Schwerpunkt der Arbeit entsprechend ist und 2. an der Betreuung der besonderen Lernleistung eine Lehrkraft beteiligt ist, die für dieses Aufgabenfeld fachlich qualifiziert ist. SEM muss mit mindestens 5 Punkten bei einfacher Wertung benotet sein. Der fachliche Schwerpunkt der besonderen Lernleistung 1. muss Profilbezug haben und 2. muss außerdem eindeutig einem der Fächer zugeordnet werden können, die als schriftliches Prüfungsfach hätten gewählt werden können, also nicht bereits zwingend als Prüfungsfach (wie z.b. das Profilfach, Mathe, Deutsch oder die Fremdsprache) vorgegeben waren. Die Zuordnung zu einem Aufgabenfeld setzt voraus, dass 1. der Schwerpunkt der Arbeit entsprechend ist und 2. an der Betreuung der besonderen Lernleistung eine Lehrkraft beteiligt ist, die für dieses Aufgabenfeld fachlich qualifiziert ist. Die Gesamtnote und das im Rahmen des Seminarkurses behandelte Thema werden in das Abiturzeugnis übernommen.

28 Benotung der besonderen Lernleistung (3) Halbjahresnote nach Jahrgangsstufe 1/1 Anfertigung einer Dokumentation Durchführung eines Kolloquiums (20-30 Min.) Gesamtnote nach Jahrgangsstufe 1 (gleichwertige Berücksichtigung der Leistungen der Halbjahre, Dokumentation, Kolloquium) Berücksichtigung bei der Gesamtqualifikation: - Anrechnung im 2. Block: vierfache Wertung - oder Anrechnung im 1. Block: zweifache Wertung

29 Besonderheiten im Fach Religion (1) Die Schüler besuchen grundsätzlich die Kurse in Religionslehre der Religionsgemeinschaft, der sie angehören. Gehören sie keiner Religionsgemeinschaft an oder wird an der besuchten Schule in dem betreffenden Schulhalbjahr keine Religionslehre ihrer eigenen Religionsgemeinschaft angeboten, so ist der Besuch von Kursen in Religionslehre mit Zustimmung der hierfür verantwortlichen Religionsgemeinschaften möglich. Werden Kurse in Religionslehre der eigenen Religionsgemeinschaft angeboten, können die Schüler im Verlauf der beiden Jahrgangsstufen höchstens zwei Kurse in Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft besuchen, soweit sie nicht bereits in der Einführungsphase den Unterricht in Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft besucht haben. Voraussetzung ist die Zustimmung der eigenen sowie der Religionsgemeinschaft, welche für die Kurse, die besucht werden sollen, verantwortlich ist. Unter dieser Voraussetzung können im Übrigen in Härtefällen auch Kurse in Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft besucht werden.

30 Besonderheiten im Fach Religion (2) Wer keinen Kurs in Religionslehre besucht, hat stattdessen Kurse im Fach Ethik zu besuchen, soweit sie von der Schule angeboten werden. Religionslehre und Ethik können auch dann als Prüfungsfach gewählt werden, wenn in der Eingangsklasse nicht am Religionsunterricht oder dem Fach Ethik teilgenommen wurde, aber in einer Überprüfung durch die Fachlehrkraft zu Beginn der ersten Jahrgangsstufe entsprechende Kenntnisse nachgewiesen wurden. Außer in den oben genannten Fällen sind die vier Kurse in Religionslehre der Religionsgemeinschaft zu besuchen, welcher der Schüler angehört. Wurden Kurse in Religionslehre einer Religionsgemeinschaft besucht, welcher der Schüler nicht angehört, kann Religionslehre nur dann als Prüfungsfach gewählt werden, wenn vier Kurse in Religionslehre derselben Religionsgemeinschaft besucht worden sind.

31 Besonderheiten im Fach Sport Wer vom Fach Sport befreit ist, hat stattdessen zusätzlich zu den pflichtmäßig zu besuchenden Kursen in entsprechender Anzahl Kurse in anderen Fächern zu besuchen, sofern dies erforderlich ist, um die für die Anrechnung erforderliche Mindestkurszahl zu erreichen. Das Fach Sport kann in der Regel als Prüfungsfach nur wählen, wer vom Unterricht in den besuchten Kursen nicht ganz oder teilweise befreit war. Ist Sport mündliches Prüfungsfach, so besteht die Prüfung aus einem mündlichen und fachpraktischen Teil, wobei die im mündlichen Teil erreichte Punktzahl einfach und die im fachpraktischen Teil erreichte Punktzahl zweifach gewertet wird.

32 Fremdsprachenregelung Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife versetzungs- u. abschlusserheblicher Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Klassen 7-10 der Realschule oder des Gymnasiums (G9) bzw. in den Klassen 6 9 des Gymnasiums (G8) oder durchgängiger Besuch einer neu beginnenden Fremdsprache (Niveau B) in der gymnasialen Oberstufe

33 Anzahl von Prüfungsfächern 4 schr. + 1 mdl. = 5 Abdeckung von Aufgabenfeldern AF I + AF II + AF III P r ü f u n g s s t r u k t u r Einbeziehung der bes. Lernleistung als 4.o.5. Prüfungsfach Festgelegte Prüfungsfächer Profilfach / M / D / FS

34 Struktur der Abiturprüfung am BTG (ohne Einbringung des Seminarkurses) Biotechnologie Mathematik (AF III) (AF III) 3. Deutsch oder Fremdsprache A (AF I) 4. Geschichte mit GK oder Religion oder Ethik oder Wirtschaftslehre (AF II) Englisch A oder Französisch A (AF I) Chemie oder Physik (AF III) 5. Jedes ab der Eingangsklasse durchgängig belegte Fach. Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religion oder Ethik oder Wirtschaftslehre (AF II)

35 Struktur der Abiturprüfung am EG (ohne Einbringung des Seminarkurses) Ernährung und Chemie Mathematik (AF III) (AF III) 3. Deutsch oder Fremdsprache A (AF I) 4. Geschichte mit GK oder Religion oder Ethik oder Wirtschaftslehre (AF II) Englisch A oder Französisch A (AF I) Physik oder Biologie oder Biotechnologie (AF III) 5. Jedes ab der Eingangsklasse durchgängig belegte Fach. Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religion oder Ethik oder Wirtschaftslehre (AF II)

36 Struktur der Abiturprüfung am SG (ohne Einbringung des Seminarkurses) Pädagogik und Psychologie Mathematik (AF III) (AF II) Deutsch oder Fremdsprache A (AF I) Eines der im Folgenden aufgelisteten Fächer: Geschichte mit GK oder Religion oder Ethik oder Sozialmanagement (AF II) Englisch A oder Französisch A (AF I) Biologie oder Chemie oder Physik (AF III) Jedes ab der Eingangsklasse durchgängig belegte Fach. Unter den Prüfungsfächern muss sich mindestens eine Fremdsprache befinden!

37 Formen der Schriftlichen Abiturprüfung Fremdsprache Niveau A Die schriftliche Prüfung in einer Fremdsprache besteht aus zwei Teilen, die unterschiedlich gewichtet werden Schriftlicher Teil: doppelt gewichtet - vorgeschriebene Bearbeitungszeit Kommunikationsprüfung: einfach gewichtet - im 4. Schulhalbjahr - einzeln oder zu zweit - ca. 15 Minuten je Schüler Die anderen Fächer je nach Fach vorgeschriebene Bearbeitungszeiten

38 Mündliche Abiturprüfung - Formen Form 1: Präsentationsprüfung im 5. Prüfungsfach Spätestens 10 Unterrichtstage vor der Prüfung legt der Schüler 4 Themen schriftlich vor; daraus wählt der Fachvorsitzende ein Thema aus. In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert). Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge. Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling.

39 Mündliche Abiturprüfung - Formen Form 2: Zusätzliche mündliche Prüfung in einem zuvor schon schriftlich geprüften Fach Fachlehrer legt eine Aufgabe vor. etwa 20 Minuten Vorbereitungszeit. Ergänzung zur schriftlichen Prüfung, keine Themenwiederholung!

40 Gesamtqualifikation: Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, wird aus den Leistungen in den einzubringenden Kursen und der Abiturprüfung ermittelt: 2. Block (Abiturprüfung) 1. Block (doppelt gewertete Kurse des Profilfachs und einfach gewertete Kurse anderer Fächer)

41 Anrechnungspflichten BTG EG SG Fächer Zahl der Kurse Profilfach Deutsch Fremdsprache ) / Niveau A oder B Geschichte mit Gemeinschaftskunde Mathematik Physik Chemie 4 2) 4 2) 6 2) Biologie Informatik (EG, SG) / Bioinformatik (BTG) 2. Fremdsprache / Niveau B 2 3) 2 3) 2 3) 1. die verpflichtend zu belegende Fremdsprache 2. BTG: 4 Kurse aus den Fächern Chemie und Bioinformatik; davon mindestens 2 Kurse Chemie EG: 4 Kurse aus den Fächern Physik oder Biologie und Informatik; davon mindestens 2 Kurse in einem der Fächer Physik oder Biologie. SG: 4 Kurse aus den Fächern Biologie oder Chemie oder Physik und 2 Kurse Informatik. 3. Anzurechnen sind zwei Kurse der Jahrgangsstufen nur für Schüler/innen, welche hinsichtlich der zweiten Fremdsprache noch nicht den für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Unterricht besucht haben und als verpflichtend zu belegende und abzurechnende Fremdsprache die weiter geführte Fremdsprache gewählt haben.

42 Schema für die Gesamtqualifikation im Abitur

43 Schema für die Gesamtqualifikation, Fußnoten

44 Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl

45 1. Block der Gesamtqualifikation (Leistungen aus den Kursen) mindestens 36 Kurse (mit jeweils mehr als 0 Punkten) aus den Jahrgangsstufen 1 und 2 Unter den 36 anzurechnenden Kursen müssen sein: 4 doppelt gewertete Kurse des Profilfachs; 4 einfach gewertete Kurse der weiteren 4 Prüfungsfächer; weitere anrechnungspflichtige Kurse, soweit nicht durch die 5 Prüfungsfächer bereits eingebracht. Höchstens 20 % der Kurse, die angerechnet werden, dürfen mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung bewertet sein. Mindestens 200 Punkte müssen insgesamt erreicht werden. Keiner der belegpflichtigen und keiner der angerechneten Kurse darf mit 0 Punkten bewertet sein.

46 1. Block der Gesamtqualifikation (Optimierung) Zur Optimierung des Abiturergebnisses können in diesem 1. Block mehr als 36 Kurse angerechnet werden. Beispiel: Sollen 38 Kurse, bei denen insgesamt 430 Punkte erreicht wurden, eingebracht werden, berechnet sich die Punktzahl für den 1. Block wie folgt: 430 / (38 + 4*) x 40 = 409,52 das heißt 410 als Punktesumme aus den angerechneten Kursen. * wegen der Doppelgewichtung der 4 Kurse des Profilfachs ist die Anzahl der tatsächlich angerechneten Kurse um 4 zu erhöhen.

47 2. Block der Gesamtqualifikation (Leistungen aus der Abiturprüfung) die Punkte der Abiturprüfung in vierfacher Wertung; wurde in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, wird die in der schriftlichen Prüfung erreichte Punktzahl mit zwei und die in der mündlichen Prüfung erreichte Punktzahl mit eins multipliziert, die Summe durch drei dividiert und das Ergebnis mit vier multipliziert; Einbringung der besonderen Lernleistung möglich (mit mindestens 5 Punkten bewertet): - max. 60 Punkte: 4-fach gewertete Gesamtnote - Befreiung von der Prüfung des 4. bzw. 5. Prüfungsfachs. In 3 Fächern müssen mindestens je 20 Punkte erreicht werden. Mindestens 100 Punkte müssen insgesamt erreicht werden.

48 Ermittlung des Prüfungsergebnisses bei schriftlicher und mündlicher Prüfung

49 Wichtige Termine (Kurse) Kurse wählen vor Eintritt in die Jahrgangsstufe 1 Kurswahl ändern/wechseln nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich Nur möglich zu Beginn des Schuljahres innerhalb der ersten 2 Wochen nach Unterrichtsbeginn es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen (Inhalt: Wunsch, Begründung, Datum, Unterschrift, Angabe des Tutors) Zustimmung des Schulleiters erforderlich anzurechnende Kurse festlegen 2 Schultage nach Ausgabe des Zeugnisses für das 4. Schulhalbjahr

50 Wichtige Termine (Prüfungsfächer) schriftliche Prüfungsfächer festlegen Nach Ausgabe des Zeugnisses für das 2. Schulhalbjahr, spätestens 2 Wochen nach Beginn des 3. Schulhalbjahres und Entscheidung ob ein Prüfungsfach der schriftlichen Prüfung durch die besonderen Lernleistung ersetzt werden soll mündliches Prüfungsfach festlegen Spätestens 1 Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das 3. Schulhalbjahr. Spätestens am zweiten auf die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung folgenden Schultag, ob Teilnahme an der mündlichen Prüfung oder Abrechnung der besonderen Lernleistung

51 Wiederholung der Jahrgangsstufen und der Abiturprüfung Die Jahrgangsstufen können in bestimmten Fällen wiederholt werden. Die Wiederholung der Abiturprüfung ist bei Nichtbestehen einmal möglich. Dann gilt: Die beim ersten Durchgang besuchten Kurse werden nicht mehr berücksichtigt. Bei teilweiser Wiederholung des Seminarkurses bleibt die in dem nicht wiederholten Teil erbrachte Leistung erhalten.

52 Fachhochschulreife Ermöglicht das Studium an Fachhochschulen in fast allen Bundesländern (Ausnahme: Bayern, Sachsen) Schulischer Teil Anrechnung von bestimmten Kursen, die ausschließlich in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren besucht wurden. Wie im Abitur müssen auch hier bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Anrechnungspflichtig: Profilfach, Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Geschichte/GK, im SG zusätzlich eine Naturwissenschaft. Zusätzlich werden noch weitere Fächer in Anrechnung gebracht.

53 Fachhochschulreife Berufbezogener Teil (1) Nachweis durch 1. Zweijährige Ausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf oder 2. Zweijährige schulische Berufsausbildung, ggf. in Verbindung mit Berufspraktikum, oder 3. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in öffentlichrechtlichem Dienstverhältnis oder 4. ein mindestens einjähriges Praktikum in einem Betrieb der Wirtschaft oder in einer vergleichbaren außerschulischen Einrichtung (z.b. Kindergarten, Altenheim, Krankenhaus...), an das bestimmte Anforderungen gestellt werden, oder

54 Berufbezogener Teil (2) Nachweis durch Fachhochschulreife 5. eine einjährige durchgehende Teilnahme an einer Berufsausbildung, an die bestimmte Anforderungen gestellt werden, oder 6. ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst. Abgeleistete Dienste im Rahmen eines freiwilligen soziales oder ökologischen Jahres, des Wehr- oder Wehrersatzdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes von weniger als einem Jahr werden auf die Dauer des Praktikums nach Nummer 4 angerechnet.

55 Zuständigkeiten bei Leistungsproblemen im Gymnasium der MWS

56 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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