Nationalrat, XXIV. GP 26. Februar Sitzung / 1

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1 Nationalrat, XXIV. GP 26. Februar Sitzung / Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Es mutet schon amüsant an, wie die Regierungsparteien, Partnerinnen seit 2002 sich diese heiße Kartoffel von einem missglückten Kindergeldgesetz hin und her zu schupfen versuchen. Es ist, wie gesagt, ein Gesetz, das von Beginn an missglückt war, das mehr Fragen und Probleme aufgeworfen hat, als es Antworten gebracht hat; das zu Unsicherheit, Ungleichheit und gravierenden sozialen Härtefällen bei den Betroffenen geführt hat. Es freut uns daher, dass hier jetzt ein erster Schritt gemacht wird, um einer Betroffenengruppe das sind in etwa 50 Prozent der Betroffenen eine Erleichterung zu bringen. Das ist uns aber noch lange nicht genug. Aus unserer Sicht gehört da mehr getan. Es bringt zwar für diese Gruppe eine konkrete Entlastung, aber es gibt andere Menschen, die tagtäglich ums Überleben kämpfen und von dieser Regelung ganz konkret aufs Schärfste betroffen sind. Das sind zum einen bedürftige Familien, die auf diesen Zuschuss zum Kindergeld zwar Anspruch haben, es aber nicht beantragen nämlich aus Angst, es irgendwann einmal zurückzahlen zu müssen, weil es sich dabei eben um einen Kredit handelt und nicht um eine Leistung, die ihnen zusteht. Zum anderen sind das bedürftige Familien, die diesen sogenannten Zuschuss in Anspruch nehmen und dann, sobald sich ihre finanzielle Situation stabilisiert hat, von Rückzahlungen betroffen sind. Zum Dritten sind das Alleinerziehende, die trotz der Zuschüsse nicht überleben können und zusätzlich arbeiten gehen müssen. Darüber hinaus gibt es die Problematik, dass es Väter gibt, die zu Rückzahlungen verpflichtet werden, das sind Väter, die an und für sich den Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet sind. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass diese Väter einen Bescheid des Finanzamts oder der Gebietskrankenkasse bekommen, in diesem Fall zurückzahlen zu müssen, und gleichzeitig Unterhalt zu leisten haben, dann kann man sich ausrechnen, was sie da als Erstes erledigen werden: Viele werden zuerst die Rückzahlung erledigen, wobei wiederum die Kinder und die Frauen zu Leidtragenden werden.

2 Nationalrat, XXIV. GP 26. Februar Sitzung / 2 Der große Irrtum, der hier seitens der Regierungsparteien besteht, ist der, dass Familien diesen Zuschuss beantragen, um sich zu bereichern. Nein, sie beantragen ihn nicht, um sich zu bereichern, sondern sie beantragen ihn, weil sie ihn notwendig haben, um in einer finanziell engen Situation, in einer finanziellen Notsituation überleben zu können. Daher ist es mehr als zynisch darauf habe ich Sie schon im Ausschuss hingewiesen, da einen Zuschuss zu gewähren, der eigentlich kein solcher ist, hinter dem sich vielmehr ein Kredit verbirgt. (Abg. Steibl: Das ist kein Zuschuss, das ist ein Kredit! Das ist auch ganz klar, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!) Ja, genau! Weil wir hier von bedürftigen Familien ausgehen und davon, dass diese Familien von dem bestehenden Kinderbetreuungsgeld nicht leben können, gibt es hier eine Regelung, bedürftigen Familien eben mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Dieses aber in Form von Krediten abzuführen, ist sozial ungerecht und sozial nicht treffsicher! (Beifall bei den Grünen. Neuerliche Zwischenrufe der Abg. Steibl.) Frau Kollegin Steibl, ich weiß, dass das wehtut, weil Sie jetzt eingestehen müssen, dass es sich hier um ein verunglücktes Gesetz handelt, an dem Sie von Beginn an beteiligt waren. Aber fassen Sie bitte Mut und tun Sie etwas! Schaffen Sie hier Fakten, die zu sozialer Gerechtigkeit führen! (Abg. Steibl: Sie haben aber verschlafen, dass wir die 13. Familienbeihilfe eingeführt haben!) Nein, das haben wir nicht verschlafen! Wir haben aber auch nicht verschlafen, dass Sie ein 15. Familiengehalt abgefeiert haben, ein sogenanntes Familienentlastungspaket, das die Menschen, die ein geringes Einkommen haben, die sozial bedürftigen Menschen nicht berücksichtigt sondern nur den Mittelstand und die gut verdienenden Familien. (Weitere Zwischenrufe der Abg. Steibl.) Wir freuen uns, dass die Regierung eine jahrelange Forderung der Grünen in ihr Regierungsprogramm aufgenommen hat, nämlich die Einführung eines einkommensabhängigen Karenzgeldes. Leider wollen Sie das nur als zusätzliche Maßnahme zu den bestehenden Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld einführen. Aus unserer Sicht macht das die Regelungen noch unübersichtlicher, als sie jetzt schon sind. Das große Problem in Ihrem Regierungsprogramm ist, dass diese Regelung genauso wie der Papamonat unter Finanzierungsvorbehalt steht. Frau Staatssekretärin, ich bin schon sehr gespannt, woher Sie die dafür notwendigen Budgetmittel nehmen werden. (Abg. Steibl: Auf einmal machen Sie sich Sorgen!)

3 Nationalrat, XXIV. GP 26. Februar Sitzung / 3 Da uns Ihr Antrag heute noch nicht weit genug geht, bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein: Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der bezüglich des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld folgende Punkte umfasst: Komplette Streichung der Rückzahlungsverpflichtung von Zuschüssen. Zuschüsse werden nicht mehr als Kredit gestaltet, sondern als Familienleistungen, die sich an der Bedürftigkeit von Eltern orientieren. die Bedürftigkeit von Elternteilen wird bei Antragsstellung festgestellt. ***** Ihr Verhalten gegenüber diesem Antrag wird zeigen, wie Sie sich zu den betroffenen Familien in diesem Land verhalten. Danke schön. (Beifall bei den Grünen. Zwischenruf der Abg. Steibl.) Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses (82 d.b.) über den Antrag 386/A der Abgeordneten Ridi Steibl, Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

4 Nationalrat, XXIV. GP 26. Februar Sitzung / 4 Seit der Einführung des Karenzurlaubszuschussgesetzes (KUZuG) bzw. des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG) werden Familien, die den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, erstmals mit Rückforderungen konfrontiert. Über Jahrzehnte wurde dieses Gesetz nicht exekutiert. Bei den beziehenden Personen handelt es sich um Familien mit niedrigen Einkommen beziehungsweise Alleinerziehende Väter und Mütter. Das sind in der Regel sehr junge und nicht gerade einkommensstarke Personengruppen. Der Aufwand über jährliche Vorschreibungen eines Jahresbeitrages abhängig vom Einkommen den Zuschuss zurückzuholen, stellt eine ordentliche Belastung für Finanzamt und Krankenkassen dar. Der bürokratische Aufwand ist dabei wesentlich höher als der Ertrag. Begründet wurde die Einführung einer Rückzahlungspflicht mit dem Versuch sozialen Missbrauch hintan zu halten. Die Zahl der BezieherInnen des Zuschusses ist zwischen 2002 und 2007 von jährlich Fällen auf rund Fälle pro Jahr gestiegen. Zurückzuführen ist der steile Anstieg zum einen auf die Erhöhung der Zuverdienstgrenze und zum anderen auf die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Unterstützungen. Familien beziehen den Zuschuss nicht, um sich zu bereichern, sondern um in finanziell schwierigen Situationen überleben zu können. Mit dem Kinderbetreuungsgeld allein ist vielfach kein Auslangen mehr zu finden. Familien einen Zuschuss anzubieten, der in Wirklichkeit ein Kredit ist, ist daher zynisch. Familien, denen es gelingt ihre finanzielle Situation zu verbessern werden nun mit Rückforderungen konfrontiert. Gerade in der derzeitig wirtschaftlichen Lage bewirken die rückgeforderten Beträge massive Belastungen und mitunter bedrohliche Situationen. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag: Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der bezüglich des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld folgende Punkte umfasst: Komplette Streichung der Rückzahlungsverpflichtung von Zuschüssen.

5 Nationalrat, XXIV. GP 26. Februar Sitzung / 5 Zuschüsse werden nicht mehr als Kredit gestaltet, sondern als Familienleistungen, die sich an der Bedürftigkeit von Eltern orientieren. die Bedürftigkeit von Elternteilen wird bei Antragsstellung festgestellt. ***** Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. Bitte.

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