Oberste Bundesbehörden. Oberste Finanzbehörden der Länder. zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen
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- Kathrin Krüger
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1 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Berlin Oberste Bundesbehörden HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen BEARBEITET VON TEL FAX OAR Raack II A (0) (oder 682-0) +49 (0) poststelle@bmf.bund.de TELEX DATUM 29. September 2008 BETREFF Automatisiertes Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren); Ergänzung der Verfahrensrichtlinien für Mittelverteiler und Titelverwalter für das automatisierte Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (VerfRiB-MV/TV-HKR) wegen der Einführung des Single Euro Payments Area (SEPA) und weitere Aktualisierungen BEZUG Rundschreiben vom 1. Juli II A 6 - H 2000/07/0061 (2008/ ) - ANLAGEN 4 GZ II A 6 - H 2000/07/0061 DOK 2008/ (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) In der Anlage übersende ich im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof die für die Anordnung von Auszahlungen aufgrund der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (Single Euro Payments Area - SEPA) notwendigen Änderungen, die zum 1. Dezember 2008 in Kraft treten. Darüber hinaus habe ich die VerfRiB-MV/TV-HKR aktualisiert und bitte, diese Änderungen ab sofort anzuwenden. Die neuen HKR-Vordrucke für SEPA-Zahlungen werden im Internet als ausfüllbare Vordrucke unter zur Verfügung gestellt. Die vollständig geänderten VerfRiB-MV/TV-HKR sind im Internet unter (Wichtig: Die Internetadresse ist ohne www. einzugeben) sowie im IVBB-Intranet unter
2 Seite 2 und im Intranet der Bundesfinanzverwaltung unter eingestellt. Zukünftig werde ich die aktuellen Vorschriften und Rundschreiben unter der neuen Internetadresse einstellen. Das Rundschreiben mit den Anlagen wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Die für die Anordnung von SEPA-Einzahlungen notwendigen Änderungen werde ich zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. I. Änderungen aufgrund der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) Ab dem 1. Dezember 2008 sind SEPA-Auszahlungen nur noch mit den neuen HKR-Vordrucken des neuen Siebten Abschnitts (F05-SEPA, F07-SEPA, F31-SEPA und M03-SEPA) anzuordnen. Auslandszahlungen sind ebenfalls nur noch mit den neuen HKR-Vordrucken und, wenn notwendig, dem Ergänzungsblatt F (Anlage 1 des Achten Abschnitts) anzuordnen. Für die übrigen Inlandszahlungen sind bis auf weiteres die bisherigen HKR-Vordrucke zu verwenden. Postbarzahlungen können mit den alten und den neuen HKR-Vordrucken angeordnet werden. Die HKR-Vordrucke F05-SEPA und F31-SEPA mit den Kontierungsblättern ersetzen die bisherigen HKR-Vordrucke F11 und F32. Mit dem HKR-Vordruck M03-SEPA können nunmehr auch allgemein erteilte Auszahlungsanordnungen aus verschiedenen Haushaltsstellen veranlasst werden, wenn der Gesamtauszahlungsbetrag den für allgemein erteilte Auszahlungsanordnungen zugelassenen Betrag nicht überschreitet (s. Rundschreiben vom 3. November II A 6 - H /05 - [GMBl S ]). Zu den Änderungen im Einzelnen: Ich habe für die Anordnung von Auszahlungen im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum die Verfahrensrichtlinie, insbesondere im Vierten Abschnitt, angepasst und die Änderungen kursiv dargestellt. Die neuen Muster der HKR-Vordrucke für SEPA-Auszahlungen sowie die notwendigen Erläuterungen und Ausfüllhinweise habe ich im neuen Siebten Abschnitt eingefügt. Im Achten Abschnitt ersetzt die neue Anlage 1 (Ergänzungsblatt F) die bisherige Anlage 1 (Auslandszahlungsverkehr). Die Anlage 3 (Darlehensabwicklung) habe ich um die Angaben des HKR-Vordrucks F05-SEPA ergänzt. Die Änderungen sind dort kursiv dargestellt. Die Felder H2 bis H4 der neuen HKR-Vordrucke enthalten die Satzarten H02 und H12 der bisherigen HKR-Vordrucke. In den Satzarten H02 und H12 stehen bisher insgesamt 50
3 Seite 3 Schreibstellen zur Verfügung, die in den HKR-Kontoauszug übernommen werden. Mit den Felder H2 bis H4 stehen insgesamt 105 Schreibstellen zur Verfügung. Bis voraussichtlich Mitte 2009 werden allerdings nur die bisherigen 50 Schreibstellen in den HKR-Kontoauszug übernommen. Zur Rechnungsprüfung ist es notwendig, dass der Grund der Zahlung in die Felder H2 bis H4 eingetragen wird, auch wenn mehr als 50 Schreibstellen verwendet werden, da diese Felder das Feld Hinweis auf begründende Unterlagen der bisherigen HKR-Vordrucke ersetzen, das von der Bundeskasse nicht erfasst wird. Das grau hinterlegte Quadrat unter der Vordruckbezeichnung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt für die Eintragung eines Barcodes verwendet werden. Bei der Nachbildung der neuen HKR-Vordrucke kann dieses Quadrat weggelassen werden. Wenn es nachgebildet wird, darf es nicht ausgefüllt werden. Die Satzarten der elektronischen Schnittstelle Druckbild F15z wurden entsprechend angepasst. Die geänderte Satzbeschreibung der Anordnungsunterlagen für die elektronische Schnittstelle Druckbild F15z ist unter der Internetadresse eingestellt und wird bei der nächsten Aktualisierung der Verfahrensrichtlinie für den Einsatz von Druckbildern als elektronische Schnittstelle für das automatisierte Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (VerfRiBeS-HKR) berücksichtigt. Bei Bedarf kann die Satzbeschreibung auch mit beim Kompetenzzentrum für das Kassenund Rechnungswesen des Bundes (kkr@kkr.bund.de) unter dem Stichwort F15z im Betreff angefordert werden. II. Weitere Aktualisierungen 1. Zu Nr. 9 Abs. 1: Ich habe aufgrund des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 3. April 2008 (C-306/06) in der Nr. 9 Abs. 1 Satz 2 die Wörter abweichend von den allgemeinen Rechtsvorschriften gestrichen. Bei Zahlungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen, die als Entgelt im Geschäftsverkehr zu leisten sind, ist die Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Amtsblatt EG Nr. L 200 vom 08/08/2000 S ) anzuwenden. In den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen alle Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen, die zu einer Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt führen. In diesen Fällen hat der Empfangsberechtigte nach dem EuGH-Urteil darauf Anspruch, dass die Zahlung am Fälligkeitstag seinem Konto gutgeschrieben wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ich weise darauf hin, dass die EU-Richtlinie nicht für Verbraucherverträge gilt.
4 Seite 4 2. Zu Nr Abs. 7 und 8: Zur Klarstellung habe ich den Absatz 7 redaktionell überarbeitet und einen neuen Abs. 8 eingefügt: Bisher: (7) Die Stilllegung einer wiederkehrenden Einzahlung erfolgt immer automatisch, wenn die durch das Datum letzte Zahlung festgelegte letzte Sollstellung gebucht wurde. Zur rückwirkenden Stilllegung ist in der Änderungsanordnung das Datum der letzten Zahlung auf den Monat vor dem ursprünglichen Datum gültig ab anzugeben. Dadurch werden alle Sollstellungen - soweit diese unter Berücksichtigung des Abs. 4 im Konto verfügbar sind - ausgebucht. Neu: (7) Eine wiederkehrende Einzahlung wird automatisch stillgelegt, wenn die letzte angeordnete Sollstellung ( Datum letzte Zahlung ) gebucht wurde. (8) Wird eine rückwirkende Stilllegung angeordnet, ist in der Änderungsanordnung das Datum der letzten Zahlung auf den Monat vor dem ursprünglichen Datum gültig ab anzugeben. Dadurch werden alle Sollstellungen - soweit diese unter Berücksichtigung des Abs. 4 im Konto verfügbar sind - ausgebucht. 3. Zu Nr. 10.4: Ab sofort sind Einzahlungen für Einzelvorschuss- und Einzelverwahrungskonten über das Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) abzuwickeln. Die Kontrollnummern werden nunmehr vom ZÜV in das HKR-Verfahren einzeln übernommen. Nr Satz 1 der Richtlinie habe ich entsprechend geändert. Anordnungen mit Textinformationen (z.b Abschlagskontrollnummern), Rückzahlungen von Abschlägen und Anordnungen mit sofortiger Erhöhung der verfügbaren Mittel sind nicht im ZÜV abzuwickeln. 4. Zu den Ausfüllhinweisen zum HKR-Vordruck F22 Ich habe die Ausfüllhinweise um weitere Verarbeitungsschlüssel ergänzt und zur Klarstellung redaktionell überarbeitet. Die Änderungen sind in der Anlage 3 kursiv dargestellt.
5 Seite 5 5. Zu den Ausfüllhinweisen zum HKR-Vordruck F41 Ich habe die Ausfüllhinweise zur Klarstellung redaktionell überarbeitet. Die Änderungen sind in der Anlage 3 kursiv dargestellt. Im Auftrag Schröder
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