2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum

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1 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe der in Brilon erscheinenden Tageszeitung WESTFALENPOST bekanntgegeben. Bezug durch die Stadtverwaltung, Fachbereich 1 Nr. 12 Brilon, Jahrgang 40 I N H A L T : 1. Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg Flurbereinigungsbehörde betreffend Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Möhneaue-Warstein - Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum Bekanntmachung über die beantragte Einziehung der Wegeparzellen Zur Kumeckerhütte, Gemarkung Messinghausen, Flur 6, Flurstück 294 und Flur 4, Flurstücke 352, 353, 354 in der Stadt Brilon

2 Bezirksregierung Arnsberg Soest, den Dezernat 33 Stiftstr. 53, Soest Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Telefon: 02931/82-0 -Flurbereinigungsbehörde- Durchwahl: 02931/ Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Möhneaue-Warstein - Az.: Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Durch den Beschluss vom wurde das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Möhneaue-Warstein - Aktenzeichen eingeleitet. Die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren gehörenden Grundstücke sind Teilnehmer des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens ( 10 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -). Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Möhneaue-Warstein werden hiermit gemäß 21 Abs. 2 FlurbG alle Teilnehmer eingeladen. Der Termin findet statt am Montag, den 25. Oktober 2010 um 19:00 Uhr in der Schützenhalle, Zum Horkamp 10, Warstein-Belecke. Der Vorstand wird von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sollte jemand als Teilnehmer am Wahltermin verhindert sein, kann er sich durch eine Person seines Vertrauens vertreten lassen. In diesem Fall ist dem Bevollmächtigten eine schriftliche Bevollmächtigung mitzugeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Barden

3 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum I. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum sowie Entlastung des Bürgermeisters Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am gemäß 96 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften sowie von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, testierten Jahresabschluss der Stadt Brilon zum einschließlich Lagebericht durch Beschluss festgestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung des Jahresabschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Zugleich hat der Rat gemäß 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von ,85 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Außerdem erteilten die Ratsmitglieder dem Bürgermeister gemäß 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW die Entlastung. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2008 schließt mit folgender am in Meschede unterzeichneten Schlussbemerkung: Die in diesem Prüfungsbericht dargestellten Prüfungsergebnisse stehen insgesamt vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Auffassung der örtlichen Rechnungsprüfung der Entlastung gemäß 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW nicht entgegen. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Schlussbemerkung den nach 101 Abs. 3 GO NRW erforderlichen Bestätigungsvermerk unberücksichtigt lässt und einen solchen Bestätigungsvermerk auch nicht ersetzt. Der Bestätigungsvermerk i.s.v. 101 Abs. 3 GO NRW lag bei Abfassung dieses Prüfungsberichtes der Rechnungsprüfung noch nicht vor. Ein solcher Vermerk wird nach erfolgter Jahresabschlussprüfung gem. 101 Abs. 1 S. 1 i.v.m. 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG erteilt.

4 Die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, hat den am in Bielefeld unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt Brilon für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 101 Abs. 1 GO NRW und nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

5 II. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Brilon zum Der Jahresabschluss der Stadt Brilon zum und die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum ist gemäß 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Hochsauerlandkreises als untere staatliche Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Jahresabschluss zum wird bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 33, Zimmer 32, Brilon, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch: 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:45, Donnerstag: 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag: 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr) verfügbar gehalten und ist unter der Adresse im Internet einzusehen. Brilon, den Der Bürgermeister (Franz Schrewe)

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10 Stadt Brilon Az Der Bürgermeister Örtl. Ordnungsbehörde Bekanntmachung über die beantragte Einziehung der Wegeparzellen»Zur Kummeckerhütte«, Gemarkung Messinghausen, Flur 6, Flurstück 294 und Flur 4, Flurstücke 352, 353, 354 in der Stadt Brilon. Die Einziehung der genannten Wegeparzellen mit einer Fläche von zusammen 308 qm wurde beantragt. Dieser Antrag wird gemäß 7 Absatz 4 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom (GV. NW. S. 1028/SGV NW 91) in der zurzeit gültigen Fassung hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Einwendungen gegen die beantragte Einziehung der Wegefläche können während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.15 bis Uhr und donnerstags zusätzlich von Uhr bis Uhr) schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von drei Monaten, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, bei der Stadtverwaltung Brilon, Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 33, Zimmer 11 erhoben und Einsicht in die Flurkarte genommen werden. Brilon, den 29. September 2010 Stadt Brilon Der Bürgermeister Schrewe

11 Anlage - 2 -

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