Dieser Brief an das Finanzamt zur Beweispflicht der EK Pflicht ist von der Homepage: Fragen Einkommenssteuer

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1 Dieser Brief an das Finanzamt zur Beweispflicht der EK Pflicht ist von der Homepage: Fragen Einkommenssteuer Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin grundsätzlich zahlungswilliger Steuerzahler. Intensive Recherche meinerseits im Internet haben aber einige Fragen aufkommen lassen und Unsicherheit bzgl. der Rechtmässigkeit dieser Steuer. Da ich nicht gegen geschriebenes und geltendes Recht verstossen will, müssen vorab diese Unklarheiten belastbar und beweisbar beseitigt sein. Ich zitiere vorliegende Gesetze, dies bedeutet nicht deren Akzeptanz. Dabei nehme ich zur Kenntnis, das höherwertiges Recht niederwertiges Recht bricht. Vorab fordere ich Sie auf, mich als Freiberufler OHNE Gewerbesteuerpflicht zu notieren. Die Gewerbesteuerbescheide der Gemeinde xxx werde ich ebenfalls zurückweisen. Bitte legen Sie mir ausführlich und verständlich dar, weswegen ich Gewerbesteuer zahlen soll. Nun zu den recherchierten Unklarheiten und Aussagen, die frei im Internet verfügbar sind. 1. Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom Grundgesetz nur stillschweigend vorausgesetzt wird BverfGE (Bundesverfassungsgericht) 55,274/ Die Abgabeordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten ist AO. Die Abgabenordnung ist die Basis für Steuerzahlungen. 3. Die Abgabeordnung verstösst gegen das Grundgesetz Art. 19 Abs. 1 GG 4. Die Abgabenordnung verstösst gegen das Zitiergebot -Art. 19 Abs. 1 GG 5. Die Abgabeordnung ist nicht hinreichend bestimmt siehe hierzu BverwGE (Bundesverfassungsgericht) 17, 192 = DVBI (Deutsches Verwaltungsblatt) von 1964, 147, BVerfGE band 65, S. 1 und Die Abgabenordnung hat keinen räumlichen Geltungsbereich siehe hierzu BverwGE 17, 192= DVBI (Deutsches Verwaltungsblatt) von 1964, Sie beziehen sich auf das EStG. Dieses Gesetz stammt vom Es ist ein nationalsozialistisches Gesetz. Lt. geltendem Besatzungsrecht SHAEF Gesetz Nr. 1, Artikel III Punkt 4 ist die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, verboten. Sie verstoßen damit auch gegen Artikel 139 Grundgesetz. Sie begehen damit schwere Straftaten. 8. Das Finanzamt xxx ist auf eigene Anforderung hin eine eingetragene Firma im internationalen Firmenregister mit der DUNS-Nummer xxx (Anlage). Als Firma besitzen Sie keinerlei Hoheitsrechte. Ich verweise zusätzlich auf das 4 Abs. 6 Satz 2 KStG. Sie werden auch eine, für mich nicht einsichtige, UStID besitzen, die ebenfalls dem Hoheitsrechtsanspruch entgegensteht. 9. Mit den eingezogenen Steuern werden in rechtswidriger Weise Besatzungskosten (Artikel 120 Grundgesetz) und Kriegsunterstützungen oder sogar Beteiligungen

2 finanziert. Dies widerspricht in äußerstem Maße meinem Gewissen als friedliebender Mensch. 10. Ihr Schreiben ist nicht unterschrieben. Sie erfüllen damit nicht die gesetzlichen Anforderungen nach BGB (Formmangel). Selbst das Amtsgericht Berlin Mitte, Richter Brade, stellte aktuell am fest (Anlage): Dieses Schreiben (hier ein Einspruch) ist jedoch unzulässig, weil Ihr Schreiben nicht unterzeichnet ist. Auch ein maschinell erstelltes Schreiben ist nicht ohne Unterschrift gültig. Ich gehe davon aus, dass Sie hierin dem Amtsgericht Berlin Mitte nicht widersprechen wollen und das gleiches Recht für alle gilt. Zudem habe ich folgendes recherchiert: 1990 wurde der Geltungsbereich aufgehoben. Mit Streichung des Artikels 23 GG durch den damaligen Außenminister James Baker am , ist der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD mit Wirkung zum erloschen (BGBI 199, Teil II, Seite 885, 890, vom 23. Sep. 1990). Das bedeutet, dass seit dem das besatzungsrechtliche Provisorium Bundes Republik Deutschland, welches nur treuhänderisch für die Alliierten zu verwalten hatte, nicht mehr existiert! Die BRD hat somit alle zugestandenen Hoheitsrechte durch die Alliierten verloren. Die BRD hat somit alle zugestandenen Hoheitsrechte durch die Alliierten verloren. Ohne Hoheitsrechte gibt es keine Beamten und kein Recht Steuern zu erheben, zumal es im GG keine Steuerdefinition und Steuerpflicht gibt. Dies ist eine offenkundige Tatsache und somit auch keine Einschränkung des GG Art.14 durch Zitierpflicht nach GG Art.19 (1) oder in GG Art. 105, 123 oder sonst wo enthält. Fundstelle Jarass/Pieroth, GG 9. Auflage, Art.105, Rn 2, in dem die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger stillschweigend vorausgesetzt wird (BVerfGE 55, 274/301). Sie arbeiten für eine Firma, denn am wurde die BRD Finanzagentur GmbH gegründet im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt a.m. 72HRB eingetragen. Nur ein Staat hat das Recht von seinen Bürgern Steuern zu verlangen. Zudem ist jedes Finanzamt in der Firmenauskunft gelistet. Im Register UPIK ist die Firma Finanzamt xxx mit der DUNS-Nr. xxx eingetragen. Ich nehme zur Kenntnis, das seit 1982 ist die Staatshaftung aufgehoben durch den Bundesverfassungsbescheid vom und statt dessen wurde die persönliche Haftung für Beamte wiedereingeführt 823 und 839 BGB. Daher bitte ich in dem Antwortschreiben um eine korrekte Unterschrift mit Vornamen und Familiennamen des verantwortlichen Beamten bzw. Sachbearbeiters. Diese Unterschrift hat nicht den Zusatz i.v. für in Vertretung oder i.a. zu tragen. Dies ist keine Einlassung auf Ihr privatrechtliches Angebot. Noch eine weitere Abhandlung, welche die Situation der BRD als Verwaltung von Deuschland anscheinend sehr treffend beschreibt und zu der Sie bitte auch detailliert Stellung beziehen möchten. Zitat: Das Steuerrecht ist anscheinend ein sehr komplexes Thema, was bei genauerem Hinsehen jedoch relativ einfach ist.

3 Der Schlüssel zum Steuerrecht besteht in der persönlichen Feststellung, welchen Personenstand/-status man im Moment hat. Für juristische Personen = Personalausweisinhaber (siehe Inhaber) gilt das BRD- Steuerrecht, quasi als Bestandteil eines abgeschlossenen Arbeitsvertrages mit der BRD, durch den man sich freiwillig mit invisiblen Verträgen zur Versklavung und zum Bürgen/Schuldner der Gläubigerforderungen einverstanden erklärt hat. Da eine juristische Person nur eine Sache ist, kann sie nicht sprechen und gehört, sondern nur verwaltet werden. Für Sachen gilt das Grundgesetz für die BRD nicht, denn Personalausweisinhaber sind Staatenlose. Deshalb gelten auch Menschenrechtsverletzungen, wie Verletzungen am Körper an den juristischen Personen, nur als Kollateralschäden! Dann gibt es den Personenstand Deutscher/Deutsche, deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind die Zwangsdeutschen nach Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG), denen die deutsche Staatsangehörigkeit zwangsweise verliehen wurde oder die sich mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde freiwillig die Staatsangehörigkeit mit Personenstand (Ausweiszwang) von der BRD/Deutschland/Germany geholt haben. Diese Staatsangehörigkeit bezieht sich auf das tatsächlich existierende Dritte Reich, welches aber Neuschwabenland ist und sich auf dem Kontinent Antarktis befindet. Für diese gilt das Alliiertenrecht, da ja der Zweite Weltkrieg mit dem Dritten Reich geführt wurde. Dazu ist es wichtig zu wissen, daß ein gewisser A.H. das vorhandene Zweite Deutsche Reich in einem völkerrechtswidrigen Akt an sich riß, obwohl die Preußen sich immer dagegen wehrten (NSDAP ab November 1922 in Preußen verboten). Durch eine Expedition von 1938 in die Antarktis fand dort ein völkerrechtlich legaler Akt statt. Deshalb gelten dort ganz offiziell seine Gesetze ordnungsgemäß. Frau Merkel betitelt sich als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches und wendet somit die Gesetze von A.H. legitim an und führt dieses mit der BRD/Deutschland/Germany völkerrechtswidrig als Besatzer fort, allerdings auf dem staatlichen Hoheitsgebiet des Freistaat Preußen! Die Staatsangehörigen der BRD sind jedoch schon natürliche Personen, d.h. für sie gilt das GG mit Einschränkungen, ohne Völkerrecht, da A.H. offiziell aus dem Völkerbund 1933 ausgetreten ist! Für diese Staatsangehörigen und Zwangsdeutsche, die zumindest eine Personenstanderklärung (PSE) getätigt haben und zum Beispiel in Selbstverwaltung sind, gilt das Recht des Elster-Lizenzvertrages, an den auch die Steuerbüros und BRD-Behörden vertraglich gebunden sind. Dort steht im 6 Absatz 2 drin, daß es sich um einen Vertrag nach dem Schenkungsrecht handelt und dieser nur nach 12 für deutsches Recht und mit Ausnahme des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) gilt. Das heißt konkret, daß die vermeintliche Steuererklärung in Wirklichkeit eine Schenkungserklärung ist. Nur, wenn ich also diese Schenkungserklärung tätige, kann das Finanzamt auch einen sogenannten Steuerbescheid erstellen, der eigentlich nur eine Bestätigung über die Höhe der zu kassierenden Schenkung darstellt. Es gab bereits 1955 ein offizielles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (AZ: BVerfG 274/301), nach dem alle Steuerarten Fördermittel sind, die dem Schenkungsrecht

4 unterliegen. Ein Schenkungsrecht ist keine Schenkungspflicht. Ich entscheide also selber, wann ich wem etwas schenken möchte. Aufgrund des hier immer noch gültigen Rechts der Haager Landkriegsordnung (HLKO) dürfen nur Kosten der Besatzung mit Genehmigung der Alliierten und die damit verbundenen Verwaltungskosten geltend gemacht werden, alles andere nicht. Deshalb gehen die Finanzämter davon aus, daß sich der Bürger mit der Bezahlung von Steuern stillschweigend einverstanden erklärt, was jedoch rechtswidrig ist und gegen das Grundgesetz verstößt, da die Forderung von Steuergeldern ein hoheitlicher Akt ist, den nur Staaten ausüben dürfen. Die BRD /Deutschland/Germany ist jedoch nur eine Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes auf der Grundlage von Firmenrecht unter Besatzungsrecht und Hoheit der Alliierten. Deshalb zauberten sie sich den Elster-Lizenzvertrag aus dem Hut, um damit Staatlichkeit vorzutäuschen. Es gibt jedoch noch die Staatsangehörigen nach Artikel 116 Absatz 2 GG. Diese sind auch natürliche Personen, für die das gesamte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 gilt. Wieder in Kraft, wegen der Nichtigkeit des Einigungsvertrages, festgestellt 1991 durch das Bundesverfassungsgericht (AZ: BvR 1341/90) und dem Urteil vom , welches wegen der Anwendung von Listenwahlen alle Wahlen und damit alle Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Urteile etc. mit Rückgriff bis Anfang 1956 für nichtig erklärte, und somit rückwirkend das Grundgesetz wieder im Original automatisch gültig ist! Das ist besonders interessant, denn für diese Staatsangehörigen gilt das Völkerrecht und die HLKO! Das sind die Staatsangehörigen des Zweiten Deutschen Reichs, die gegenüber der BRD/Deutschland/Germany nach Artikel 25 GG staatliche Immunität besitzen! Dies bedeutet auch Immunität gegenüber den Gesetzen und auch Immunität gegenüber Alliiertenrecht! Dies ist wichtig zu wissen, denn ausweislich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1955 würden sich diese Staatsangehörigen sogar strafbar machen, wenn sie an die nicht legitimierten Verwaltungen Steuern zahlen, weil sie damit Straftaten im Amt billigend dulden. Sie sind sogar im Rahmen ihrer gesetzlichen Schadenminderungspflicht verpflichtet, sich gegen vorgetäuschte Steuerforderungen zu wehren, da sie zum Beispiel nur vom Freistaat Preußen nach preußischem Recht zur Steuerzahlung veranlagt werden dürfen. Selbst im Grundgesetz ist hinterlegt, daß man sich strafbar macht, wenn man kriegerische Handlungen oder Kriege mittelbar oder unmittelbar unterstützt, wie es die BRD/Deutschland/Germany tatsächlich tut. Dazu gehören natürlich auch Steuerzahlungen, wovon diese nach dem Grundgesetz verbotenen Handlungen finanziert werden! Die Wahrheit wird auch offenkundig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) witzigerweise selbst klar gestellt, indem sie im Rahmen der Spekulationsaffären der Kommunen und Gemeinden schon mit Schreiben vom (GZ: WA 31 Wp /0127) klar stellte:, daß Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte als Privatkunden im Sinn des 31a Absatz 3 WpHG gelten. Kommunale Gebietskörperschaften sind keine regionalen Regierungen und somit auch nicht professionelle Kunden.

5 Somit kann also eine Nichtregierungsorganisation keine Steuerzahlungen fordern! Deshalb hat jede natürliche Person das Recht, die unter arglistiger Täuschung erschlichenen Steuergelder zurück zu fordern. Dies stellt eine unfreiwillige Schenkung und Täuschung dar, für die auch die 119, 123 und 227 staatliches BGB in Anwendung gebracht werden können( Irrtum, Täuschung und Notwehr). Im Übrigen befinden sich auch alle Steuerberater in der Produkthaftung, Privathaftung, weil sie ihren Kunden die Rechtslage des Elster-Lizenzvertrages und die damit verbundenen Konsequenzen arglistig verschwiegen haben. Nach dem Grundgesetz ist die BRD kein Hoheitsbetrieb, sondern ein Gewerbebetrieb, siehe Grundgesetz Artikel 65. Das Grundgesetz ist daher eher als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Privatrecht anstatt Staatsrecht zu bewerten und zu verstehen. Es wird hier ganz entschieden in das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen, da dem Schenkenden das Recht weg genommen wurde, selbst freiwillig zu entscheiden, wieviel und wofür er Geld schenken möchte! Sie können alle Ihre gezahlten Steuergelder als natürliche Person, die somit lediglich Zwangsabgaben sind, vollumfänglich zurückfordern. Dies betrifft auch alle privaten Rechnungen, für die 19% MwSt. zu bezahlen waren. Auch diese Rechnungsbelege können Sie beim gewerblichen Finanzamt der BRD zur Rückerstattung einreichen. Vor dem Hintergrund des neues SingleEuroPaymentsArea-Systems/Mandats (siehe Mandat), mit Hilfe dessen die EU alle Vorbereitungen für die EU-Versklavung und Zwangsenteignung der Deutschen trifft, gehen Sie einen invisiblen Handelsvertrag ein, indem Sie sich freiwillig zum Schuldner erklären, ohne zu wissen, wer der Gläubiger ist. Auf dieser Basis können sich nun alle Gläubiger, auch ohne Rücksicht auf ein pfändungsgeschütztes Konto (P-Konto), an Ihrem Geld bedienen, wie sie lustig sind. Denn mit der Benutzung des SEPA-Systems haben Sie dem freiwillig zugestimmt! Auch das Finanzamt gehört dann zu den Gläubigern, die bisher in Absprache mit den Banken das verbotene Selbsttitulierungsrecht des Freistaats Oldenburg aus den Ermächtigungsgesetzen von 1933 anwenden. Da das Selbsttitulierungsrecht den Banken durch Urteil bereits 2012 offiziell verboten wurde, ist es nun sogar in ganz großem Stil offiziell, als SEPA-System getarnt, wieder eingeführt worden und legalisiert die Banken zum kompletten Raubzug und Plünderung aller ihrer Kundenkonten, Bankschließfächer und Sonstiges Zitat Ende. Diese Aussagen verwirren mich und ich gerate in einen juristischen und (was noch viel schlimmer ist) in ein Gewissens-Konflikt. Ich finanziere eine Firma (?) mit meinem Geld, die Kriege provoziert und Waffen verkauft, mit denen Menschen getötet werden. Das ist natürlich ungeheuerlich, aber man will sich absichern. Daher fordere ich um Benennung eines Verantwortlichen Ihrer Firma Finanzamt Steinfurt, welchen ich dann mit einem Vertrag behaften werde und mich bzgl. jedweger Schuld an Kriegsfinanzierung und gfs der Anklage in einem Kriegsverbecher-Tribunal wegen Finanzierung einer illegalen Machenschaft entlastet und an meiner statt die Schuld auf sich lädt. Als Anlagen lege ich Ihnen frei im Internet verfügbare Dokumente zur Kenntnis. Falls Die o.g. Aussagen zutreffen, zu stelle ich eine Täuschung nach 123 BGB fest

6 Mit freundlichen Grüßen

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