Vorlesung Öffentliches Recht I. Einführung
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- Hans Pfeiffer
- vor 7 Jahren
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1 Vorlesung Öffentliches Recht I Einführung
2 Organisation Zeitplan und Folien im Netz Kontakt Sprechstunde: Mittwoch, 14:30 Uhr (bitte mit Anmeldung)!! Tutorium bei Herrn Fleißner: donnerstags, 14:00 Uhr, Raum -120!!!! Klausurenkurs bei Herrn Hammer: dienstags, 14:00 Uhr, Gebäude , Raum SR 313!!
3 Literatur Allgemein Degenhart, Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) Pieroth/Schlink/Kingreen/Poscher, Staatsrecht II (Grundrechte) Vertiefungshinweise auf den Folien!! Gesetzestexte!! Mindestens: Grundgesetz Perspektivisch: größere Sammlung, z.b. Nomos Gesetze Öffentliches Recht
4 Themen heute Begriff des Öffentlichen Rechts Teilgebiete des Öffentlichen Rechts Staatsrecht: Grundlagen
5 Begriff des Öffentlichen Rechts Zentral ist Abgrenzung zum Privatrecht Privatrecht dient einem Interessenausgleich zwischen rechtlich prinzipiell Gleichgeordneten Öffentliches Recht ermöglicht und begrenzt hoheitliche Gewalt Hilfreich zur Abgrenzung insb. Sonderrechtslehre: Öffentlich-rechtlich ist eine Rechtsnorm, die einen Träger hoheitlicher Gewalt als solchen berechtigt oder verpflichtet
6 Beispielsfall E ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, das am Stadtrand unmittelbar neben einem Feld des Bauern B liegt. Nach ihrer Rückkehr aus dem Sommerurlaub stellt E entsetzt fest, dass B direkt neben ihrem Haus einen großen Schweinestall errichtet hat, aus dem es entsetzlich stinkt. Die erforderliche Baugenehmigung hat B nicht eingeholt. Errichtung und Betrieb des Stalls verstoßen zudem gegen nachbarschützende Vorschriften des Baugesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs. E überlegt, sich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beschweren und B vor dem Amtsgericht zu verklagen, damit der Stall entfernt wird. Ist der Sachverhalt privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich zu beurteilen?
7 Entscheidend für Abgrenzung: Normen, nicht Sachverhalte! Beschwerde bei Bauaufsichtsbehörde: Behörde hat aufgrund gesetzlicher Regelungen zu überprüfen, ob Anforderungen an Bauwerke eingehalten sind Behörde kann ggfs. Maßnahmen ergreifen, um baurechtsgemäße Zustände herzustellen Öffentliches Recht Klage vor dem Amtsgericht: Rechtsstreit zwischen zwei Privatpersonen Entscheidungsgrundlage ist das für jedermann geltende BGB Privatrecht
8 Teilgebiete des Öffentlichen Rechts Staatsrecht Verwaltungsrecht ÖR II Prozessrecht ÖR II Europarecht ÖR II (Strafrecht)
9 Gang der Vorlesung Staatsorganisationsrecht Grundrechte Allgemeine Grundrechtslehren Wirtschaftsfreiheiten Kommunikationsfreiheiten Verfassungsbeschwerde
10 Staatsrecht: Begriff und Einordnung (1) Staatsrecht = Recht eines Staates Völkerrechtlicher Staatsbegriff: definiert durch drei Elemente Staatsgebiet Staatsvolk Staatsgewalt
11 Staatsrecht: Begriff und Einordnung (2) Gegenstände des Staatsrechts Grundlagen des Staates Aufbau und Tätigkeit der obersten Staatsorgane Grundlegende Rechte des Einzelnen ggü. dem Staat Staatsrecht und Verfassungsrecht Möglich und gängig: Staatsrecht außerhalb der Verfassung Formeller Verfassungsbegriff maßgeblich sind Rang und Zustandekommen, nicht Gegenstand zumindest denkbar ist Verfassungsrecht, das kein Staatsrecht ist
12 Beispielsfall Ein Großteil der Einwohner der Provinz P des Staates S fühlt sich von der Zentralgewalt unterdrückt. Daher bildet sich eine Befreiungsfront von P, die eine Loslösung der Provinz von S erstrebt. Die Befreiungsfront errichtet eine Regierung, eine Polizeibehörde und eine Gerichtsbarkeit für P, die regen Zuspruch in der Bevölkerung finden, bis die staatlichen Institutionen von S nur noch in wenigen Regionen von P in Erscheinung treten und die öffentliche Gewalt ansonsten faktisch weitgehend von den neu errichteten Institutionen ausgeübt wird. Ist P nunmehr als eigenständiger Staat im völkerrechtlichen Sinne anzusehen?
13 Verfassungsinterpretation Geltung der allgemeinen Auslegungsprinzipien Grammatische Auslegung Historische Auslegung Systematische Auslegung Teleologische Auslegung Abgrenzung: Verfassungskonforme Auslegung
14 Beispiel Stellen Sie sich vor, Sie wohnen auf einem weit entfernten Planeten. Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Staatssymbole sind Ihnen völlig unbekannt. Sie finden eine Raumsonde mit einem Exemplar des Grundgesetzes, das Sie wundersamerweise lesen können. Bitte versuchen Sie, auf der Grundlage von Art. 22 Abs. 2 GG die Bundesflagge zu malen
15
16 Das Grundgesetz im Überblick Präambel Grundrechtsteil, Art. 1 bis Art. 19 GG. Organisationsrechtliche Bestimmungen, Art. 20 bis Art. 115 l GG Übergangs- und Schlussbestimmungen
17 Lehren des Tages Begriff des Öffentlichen Rechts Teilgebiete des Öffentlichen Rechts Dreigliedriger Staatsbegriff Verhältnis von Staatsrecht und Verfassungsrecht
18 Nacharbeit Degenhart,
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