Die wirkliche Wahrheit über das AMA- Gütesiegel

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1 Bauernbund-Info 05/13 Die wirkliche Wahrheit über das AMA- Gütesiegel AUSGANGSLAGE: 13. März 2013 Die jüngsten Vorfälle haben die Diskussion über die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich und auch auf EU-Ebene enorm angeheizt. Österreichische Lebensmittel und die österreichische Landwirtschaft kommen einerseits ins Gerede, andererseits bietet das die Chance, die Einmaligkeit und exzellente Qualität österreichischer Agrarprodukte und Lebensmittel mit dem AMA-Gütesiegel ins richtige Licht zu rücken und mit den unzähligen Falschbehauptungen des politischen Mitbewerbs aufzuräumen. UNSER STANDPUNKT: Das von der SPÖ und den Oppositionsparteien geforderte Gütesiegelgesetz ist nicht notwendig, ja sogar überflüssig, da wir bereits ein perfekt funktionierendes staatliches Gütesiegel haben das AMA-Gütesiegel. Die Forderung nach einem neuen Gütesiegel ist nur ein Ablenkungsmanöver und hat in Wirklichkeit nichts mit den aktuellen Etikettierungsbetrugsfällen zu tun. Auch ein neues Gütesiegel könnte derartige kriminelle Machenschaften nicht verhindern. Nur umfassende Kontrollen und die Vollziehung der bestehenden Kennzeichnungsregeln können derartige Vorfälle in Zukunft verhindern. Die neueste market Studie zeigt zudem, dass nur 9% der Befragten der Meinung sind, dass wir zu wenig Gütezeichen haben. Auf die Frage, ob wir noch zusätzliche staatliche Gütezeichen neben dem AMA-Gütezeichen und Biozeichen brauchen, antworteten 75% mit nein. 99% kennen das AMA-Gütezeichen, bei den über 50-jährigen sogar ganze 100%. Das AMA-Gütesiegel steht für: 1. ausgezeichnete Qualität Für jedes Gütesiegel-Produkt gibt es Qualitätsanforderungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und mit objektiven Methoden geprüft werden. 2. nachvollziehbare Herkunft Der Schriftzug wie auch die Landesfarben verweisen auf die nachvollziehbare Herkunft des Produktes. 3. unabhängige Kontrolle Kontrollen gibt es auf allen Stufen der Produktion und Weiterverarbeitung bis ins Geschäft. Neben den ständigen Eigenkontrollen der Betriebe kommt es zu regelmäßigen Kontrollen unabhängiger und spezialisierter Prüfer. Mit dem AMA-Gütesiegel wird somit ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Das AMA-Gütesiegel hat zudem bewirkt, dass in gewissen Produktbereichen, wie Rind- und Schweinefrischfleisch nur Produkte aus Österreich zu finden sind. 1

2 Allgemeines Die Gütesiegel-Richtlinien sind strenger als das Gesetz und der österreichische Lebensmittelcodex. Die AMA-Gütesiegel-Programme sind freiwillig. Grundlage hierfür ist der Gesetzesauftrag an die AMA, für ein hohes Qualitätsniveau und Qualitätsverbesserungen sowie den Verbraucherschutz bei Lebensmitteln und das Tierwohl zu sorgen. Aus diesem Grund hat das AMA-Gütesiegel eine solide rechtliche Basis und ermöglicht Konsumenten hochwertige Lebensmittel mit Herkunftsgarantie auf den ersten Blick zu erkennen. Das AMA-Gütesiegel besitzt Alleinstellung unter den Zeichen, Marken und Logos. Die Richtlinien dafür werden dem Landwirtschaftsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Ihre Einhaltung kontrollieren unabhängige, staatlich akkreditierte Kontrollstellen und Labors. Sämtliche Richtlinien sind auf der Website öffentlich zugänglich. In erster Linie werden Frischeprodukte und einige verarbeitete Produkte mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet: Obst / Gemüse / Kartoffel Rind / Kalb / Schwein / Hendl / Pute / Lamm -Fleisch Wurstwaren und Fleischerzeugnisse Milch- und Milchprodukte Eier Ausgewählte be- und verarbeitete Produkte: Speiseöl, Bier, TK-Gemüse, Pommes, Brot und Gebäck, Fruchtsäfte, Honig Teilnehmer an den Qualitätsprogrammen sind: Rund landwirtschaftliche Erzeuger Milchviehhalter Rinderhalter Schweinehalter Legehennenhalter Masthendl- und Putenhalter Obst-, Gemüse- und Kartoffelproduzenten Rund 700 Lizenznehmer zeichnen ihre Produkte mit dem AMA-Gütesiegel aus Das AMA-Gütesiegel darf nicht verwendet werden, wenn Lebensmittel GVO enthalten oder daraus bestehen. Eine GVO-freie Fütterung gibt es derzeit bei den AMA- Gütesiegelprodukten Milch und Milchprodukte sowie bei Eiern und Mastgeflügel. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Österreich ausnahmslos verboten, daher sind österreichisches Obst und Gemüse sowie Kartoffeln ausnahmslos gentechnikfrei. Gentechnisch veränderter Sojaschrot ist als Eiweißquelle im Futter, vor allem in der Schweinemast, kaum ersetzbar und nicht zu markttauglichen Preisen verfügbar. Die AMA- Gütesiegel-Richtlinie bietet aber die Möglichkeit einer freiwilligen Auslobung der GVO-freien Fütterung an. Der Konsument hat daher die Möglichkeit garantiert GVO-frei gefüttertes Schweinefleisch zu kaufen. 2

3 Fakt 1: Fleisch mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel ist immer aus Österreich Fleisch darf nur dann das rot-weiß-rote Gütesiegel tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden. Bei Fleischerzeugnissen muss auch die Herstellung im Inland erfolgen. Zusätzlich muss solches Fleisch über das Gesetz hinausgehende Qualitätsparameter erfüllen, wie Reifung, Hygiene und ph-wert. Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, in Produkten mit dem rot-weißroten AMA-Gütesiegel dürfen auch ausländische Tiere drinnen sein, ist somit kompletter Unsinn! So sieht ein AMA-Gütesiegel-Schwein nach der Schlachtung aus, das alle Kriterien erfüllt. Kein einziges anderes System (auch nicht bio!) erfüllt in Österreich diesen Kriterienkatalog mit Rückverfolgbarkeit und externer Kontrolle über mehrere Stufen. Bei Rind, Schaf und Geflügel sind analoge Systeme im Einsatz. Herkunfts- und Qualitätskennzeichnung am Schweineschlachtkörper: Der AT-Stempel (Genusstauglichkeitskennzeichen) gibt keine Auskunft über die Herkunft der Tiere, sondern bestätigt nur, dass das Tier in Österreich geschlachtet wurde. Will man eine lückenlose österreichische Herkunft, ist der AAA Stempel entscheidend. 3

4 Bei Schweine- und Rindfleisch gibt es folgende Kennzeichnungssysteme: SUS = Schweinefleischkennzeichnungs-System BOS = Rindfleischkennzeichnungs-System Durch diese Kennzeichnungssysteme wird die lückenlose Dokumentation des Warenflusses ermöglicht. Diese Systeme garantieren 100% kontrollierte Herkunft und ermöglichen den teilnehmenden Produzenten nähere Angaben zur Herkunft oder zu bestimmten Eigenschaften des Tieres bzw. Fleisches mittels genehmigten Etikettierungsangaben zu machen. Fakt 2: Klare Kriterien bei verarbeiteten Produkten Beim rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel müssen alle Rohstoffe, auf die es ankommt, also die wertbestimmend sind, aus Österreich stammen. Nur dann, wenn diese Zutaten nicht in Österreich erzeugt werden, dürfen sie aus dem Ausland stammen. Aber auch diese Zutaten dürfen nicht mehr als maximal ein Drittel des Produktes ausmachen. So z.b. die Banane im Fruchtjoghurt oder der Pfeffer in der Wurst. Zudem werden die für die Fruchtjoghurtproduktion erforderlichen Fruchtkonzentrate nicht in Österreich hergestellt. Es gibt weltweit nur eine Handvoll Fruchtkonzentrathersteller, unter anderem ein Werk in Deutschland. Somit ist die Vorgabe, wenn die Zutat nicht in Österreich erzeugt werden kann, erfüllt. Keine Drittelregelung gilt bei landwirtschaftlichen Primärprodukten, wie Milch, Fleisch, Eier, Obst und Gemüse. Auch bei Fleischerzeugnissen findet diese Regelung keine Anwendung. Hier müssen alle wertbestimmenden Zutaten aus Österreich sein. Fakt 3: Das AMA-Gütesiegel gehört nicht den Bauern Das AMA-Gütesiegel bindet alle Stufen der Lebensmittelkette mit ein beginnend mit der landwirtschaftlichen Urproduktion über die Verarbeiter und den Handel. Dieses integrierte Qualitätssicherungssystem ist entscheidend für die Lebensmittelsicherheit und -qualität vom Feld und Stall bis auf den Teller. 4

5 Fakt 4: Umfangreiche Kontrollen Um dem Konsumenten größtmögliche Sicherheit zu bieten ist jede Stufe der Lebensmittelkette vom Landwirt bis zum Lebensmittelhandel eingebunden. Sogar die Kontrollorgane selbst unterliegen peniblen Kontrollen. Basis der Kontrollen ist eine dreistufige Kontrollpyramide: Überkontrollen: Überprüfung der Arbeit der Kontrollorgane Externe Kontrollstellen die von der AMA-Marketing zugelassen sind Landwirte, Lebensmittelproduzenten und Handelsbetriebe führen mittels Checklisten regelmäßige Eigenkontrollen durch und dokumentieren diese Häufigkeit der Kontrollen pro Jahr: Ca Vor-Ort-Kontrollen - Davon rund auf Schlacht- und Zerlegebetriebe und im Lebensmittelhandel Analysen: Produktanalysen, Harn- und Kotproben, Blatt- und Fruchtproben rund 40 Kontrollen pro Arbeitstag! 5

6 Fakt 5: Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben muss es verschiedenfarbige AMA- Gütesiegel je nach Herkunft geben Dies sind Beispiele für eine korrekte Verwendung des AMA- Gütesiegels mit unterschiedlichen Herkunftsangaben: Beim AMA-Gütesiegel hat eine deutliche Kennzeichnung der nachvollziehbaren Herkunft zu erfolgen. Dabei bezieht sich die Herkunftsangabe entweder auf eine Region (z.b. Tirol, Bayern), einen Staat (z.b. Österreich, Frankreich) oder auf ein länderoder staatenübergreifendes homogenes Gebiet (z.b. Alpenregion, Europäische Union). Als Herkunftsregion im Sinne der beschriebenen Herkunftsangabe gilt jene Region, in der alle Be- und Verarbeitungsschritte erfolgen und aus der gänzlich die wertbestimmenden, landwirtschaftlichen Rohstoffe stammen. Bei verarbeiteten Produkten gilt für die nicht in dieser Region herstellbaren Rohstoffe ein mengenmäßiger Toleranzbereich von bis zu einem Drittel. Die Region ist im Gütesiegelzeichen durch die Farbe der Pinselstriche und den Wortlaut im ovalen Feld auf weißem Grund erkennbar. Ist die Verwendung von Regions- bzw. Landesfarben nicht möglich, sind die Pinselstriche des Zeichens in Schwarz bzw. in einem Grauton zu halten. AMA-BIO-Gütesiegel Hier ist allerdings anzumerken, dass nur das graue, internationale AMA- Gütesiegel von einigen wenigen Firmen (ca. 3) verwendet wird. Die anderen nicht österreichischen Versionen werden in der Praxis nicht eingesetzt. Die theoretische Möglichkeit muss aber aufgrund EUrechtlicher Vorschriften gegeben sein. Um den Konsumenten den Einkauf von biologisch erzeugten Lebensmitteln zu erleichtern, wurde von der AMA-Marketing das BIO-Gütesiegel entwickelt. Das rote Gütesiegel steht für Bioqualität aus Österreich und das schwarze für nichtösterreichische Herkunft. 6

7 SO GEHT ES WEITER: Österreich hat bereits mit dem AMA-Gütesiegel vorgezeigt, wie es gehen kann. Wir brauchen kein neues staatliches Gütesiegelgesetz. Die immer wieder aufgestellte Behauptung eines Gütesiegeldschungels muss an dieser Stelle relativiert werden: Wir haben nur zwei Gütezeichen, das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel. Bei allen anderen, über 100 Kreationen, die fälschlicherweise oftmals als Gütezeichen betitelt werden, handelt es sich um Wort-Bild-Marken. Somit ist auch der Eindruck, der in den aktuellen Diskussionen immer wieder erweckt wird, dass diese Vielzahl an Zeichen über ein neues Gütesiegelgesetz reguliert werden könnte, schlichtweg falsch. Das AMA-Gütesiegel ist im internationalen Vergleich eine herausragende Lösung, mit der Qualitätssicherheit, Herkunft, Rückverfolgbarkeit und Kontrolle garantiert wird. Zudem werden zurzeit Überlegungen für die Einbeziehung weiterer Nachhaltigkeitsmodule angestellt. Diesen hervorragenden Weg gilt es nunmehr beizubehalten und auch auf EU- Ebene eine verstärkte Kennzeichnungspflicht in diesem Sinne zu fordern. 7

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