- 1 - Bekanntmachung. über die Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 Oberbruch Ruraue II.
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- Victoria Kappel
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1 - 1 - Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 Oberbruch Ruraue II. Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 Oberbruch Ruraue II beschlossen. Es ist beabsichtigt, im Anschluss an den bestehenden Bebauungsplan Nr. 75 Oberbruch Ruraue die Wohnbebauung in südöstlicher Richtung fortzusetzen. Mit dem geplanten Baugebiet soll für den nordöstlichen Ortsrand von Oberbruch eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt und der vorhandene Ortsrand sinnvoll arrondiert werden. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 2,1 ha. Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich: Der Bauleitplanentwurf mit Plandarstellung und textlichen Festsetzungen, die Planbegründung, der Umweltbericht, der Landschaftspflegerische Begleitplan, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie weitere umweltrelevante Gutachten und die unten aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom bis einschließlich im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
2 - 2 - Die Geschäftszeiten sind: vormittags montags bis freitags nachmittags montags dienstags bis donnerstags von Uhr bis Uhr, von Uhr bis Uhr, von Uhr bis Uhr. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen zum Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 79 verfügbar sind: A. Quellen für Umweltinformationen: 1. Büro Raumplan, 2016: Begründung (mit Umweltbericht). Stadt Heinsberg. Bebauungsplan Nr. 79 Oberbruch Ruraue II. 2. Büro Schollmeyer, 2016: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag. Stadt Heinsberg. Bebauungsplan Nr. 79 Oberbruch Ruraue II. 3. Büro Straube, 2016: Artenschutzprüfung (Stufe I). Baugebiet Ruraue 2 in Heinsberg- Oberbruch. 4. Büro RaumPlan, 2016: Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen. 5. Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: 5.1 Bezirksregierung Düsseldorf vom Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb vom LVR Amt für Bodendenkmalpflege vom Kreis Heinsberg vom Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg/Viersen vom
3 - 3 - B. Umweltthemen Schutzgut Mensch Geruchs- und Staubbelastung durch Landwirtschaft bzw. Reiterhof; Quelle: 1, 2, 5.4, 5.5. Lärmbelastung durch benachbarten Reiterhof; Quelle: 5.4 Lärmbelastung durch Verkehr, Gewerbe und sonstige Quellen; Quelle: 1. Hochwassergefahr bei Extremereignissen; Quelle: 5.4 Schutz vor hohem Grundwasser (gegen drückendes Wasser) erforderlich; Quelle: 1, 2, 5.4. Naherholung und Wohnqualität; Quelle: 1, 2. Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische Vielfalt Artenschutz: Vorkommen geschützter Arten im Planungsgebiet (z.b. Rauchschwalbe, Feldlerche); Lebensstätten von Allerweltsarten vorhanden; keine relevanten Konflikte mit geschützten Arten bei Berücksichtigung von vorsorgenden Vermeidungsmaßnahmen; Quelle: 1, 2, 3. Keine Vertreter der potentiellen natürlichen Vegetation im Planungsgebiet vorhanden; Quelle: 2. Durchgrünung des Baugebietes mit Laubbäumen und eine naturnahe Gartengestaltung sind wünschenswert; Quelle: 5.4. Schutzgut Boden Einwirkungen ungleichmäßiger Bodenbewegungen / Erdbeben; Quelle: 1, 2, 5.2. Belastete Böden in Überschwemmungsbereichen; Entsorgung belasteter Böden; Quelle: 5.4.
4 - 4 - Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung; Quelle: 1. Schutzwürdiger Boden aufgrund von Bodenfruchtbarkeit; Quelle: 2. Einbau von Recyclingmaterial ist nicht gestattet; Quelle: 5.4. Untersuchung auf Kampfmittelbelastung; Quelle: 5.1. Schutzgut Wasser Kein Wasserschutzgebiet; Überschwemmungsgebiet bei Extremereignissen; Quelle: 1, 2, 5.4. Aktuell erhöhter, aber dennoch insgesamt niedriger Grundwasserabstand; Wiederanstieg des Grundwassers möglich; Quelle: 1, 2, 5.4. Maßnahmen zum Grundwasserschutz; Quelle: 5.4. Einwirkungen von Sümpfungsmaßnahmen; Quelle: 5.2. Reduzierung der Oberflächenversickerung durch Bodenversiegelung und hohen Grundwasserstand; Regenrückhaltung; Quelle: 1, 2. Schadlose Beseitigung einer abflusslosen Mulde auf dem Grundstück 76; Quelle: 5.4. Schutzgut Klima und Luft Kaltluftentstehung und Luftaustauch im Planungsgebiet; Quelle: 1, 2. Schadstoffbelastung durch zukünftige Heizungsanlagen, Einsatz regenerativer Energien; Quelle: 1. Schutzgut Landschaft Landschaftsplan III/8 Baaler Riedelland und obere Rurniederung betroffen, jedoch keine besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft; Quelle: 2, 5.4.
5 - 5 - Darstellung: betroffener Naturraum und Landschaftsbild; Quelle: 2. Verschiebung des Ortsrandes, Begrenzung der Gebäudehöhen, Anpflanzungen am neuen Ortsrand; Auswirkungen auf das Landschaftsbild; Quelle: 1, 2. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Prognose: keine Bodendenkmäler betroffen; Umgang mit Bodendenkmälern; Quelle: 1, 2, 5.3. Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen; Quelle: 5.5. Landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit: durchschnittlich bis überdurchschnittlich für den Ackerbau; Quelle: 2. Wechselwirkungen innerhalb und zwischen den Schutzgütern Schutzgüter bilden ein stark vernetztes und komplexes Wirkungsgefüge; Quelle: 1. Eingriff in Natur und Landschaft Art und Maß der baulichen Nutzung einschließlich Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze, Infrastruktur und ihre Auswirkungen auf die Umwelt; Quelle: 2, 4. Biotopbewertung; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Quelle: 1, 2. Vermeidung, Verminderung und Ausgleich von Beeinträchtigungen Der belebte Boden soll sichergestellt und wiederverwendet werden; Quelle: 2. Artenschutz: Baufeldräumung und Rodung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit der Vögel, Verhinderung von Vogelbruten, Versorgung unerwartet gefundener Tiere; Quelle: 1, 2, 3. Vermeidung oder Entschärfung potentieller Tierfallen: Glasfronten, Rohbauten, Kellerschächte, Gullys, Straßen- und Baustellenbeleuchtung; Quelle: 1, 2, 3.
6 - 6 - Grünordnung: Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, Anpflanzungen und Einsaaten im Planungsgebiet; Einfriedungen und Vorgärten; Quelle: 1, 2, 4. Naturschutzrechtliche Kompensation durch Ersatzgeld; Quelle: 1, 2, 5.4. Während der Auslegungsfrist können gemäß 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen abgegeben werden (z. B. über den Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Heinsberg unter dem Link Aktuelle Beteiligungen). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ferner ist ein Antrag nach 47 Abs. 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Stadt prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Heinsberg, Stadt Heinsberg Der Bürgermeister Dieder Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Website der Stadt Heinsberg ( veröffentlicht.
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