Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX Gemeinsame Empfehlung (GE UB)

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1 Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX Gemeinsame Empfehlung (GE UB) Jörg Bungart BAG UB BAG UB Schulterblatt Hamburg Fon: 040 / Fax: 040 / info@bag-ub.de Internet: Fachforum Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung Juni 2011

2 Rechtlicher Hintergrund Leitlinien 1994: Benachteiligungsverbot im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) 2001: SGB IX - Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe 2009: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen BAG UB 2

3 Leistungen für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach SGB IX Werkstätten für behinderte Menschen ( 136) / Personen (2010/2011) behinderte Personen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können Integrationsprojekte ( 132) / schwerbehinderte Arbeitnehmer (2009) schwerbehinderte Personen, deren Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von IFD auf besondere Schwierigkeiten stößt Integrationsfachdienste ( 109) / Personen Beratung/ Begleitung (2009) (schwer-) behinderte Personen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung (Vermittlungsquote: 32% / Arbeitsplatzsicherungsquote: 74%) Arbeitsassistenz ( 33, 8, Nr.3 und 102, 4) / Personen (2009) regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitsausführung in Form einer von ihnen beauftragten Assistenzkraft im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Unterstützte Beschäftigung ( 38a) / Plätze (Stand: Oktober 2010) Maßnahme ( 38a): behinderte Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf beim Erlangen und Erhalten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Konzept (EUSE): behinderte bzw. benachteiligte Personen, die Unterstützung beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit auf dem allg. Arbeitsmarkt benötigen BAG UB 3

4 Unterstützte Beschäftigung Das Originalkonzept und die Maßnahme Durch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ( 38a SGB IX) Ende 2008 wird ein Personenkreis anerkannt, dessen Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt liegt. Die Maßnahme zielt auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Konzept Unterstützte Beschäftigung zielt auf bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann. BAG UB 4

5 Unterstützte Beschäftigung Unterstützung Definition von Menschen mit Behinderungen oder anderen benachteiligten Gruppen beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit (tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung) in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes BAG UB 5

6 Unterstützte Beschäftigung Individuelle Passung Prinzipien Erst platzieren, dann qualifizieren (auch: betriebsübergreifende Schlüsselqualifikationen, Persönlichkeitsbildung, Vorbereitung, begleitende Schulungen) Unterstützung so lange wie erforderlich Ganzheitlichkeit Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung BAG UB 6

7 Unterstützte Beschäftigung Bausteine Berufsorientierung und persönliche Zukunftsplanung Fähigkeits- und Interessenprofil Praktikums- bzw. Arbeitsplatzsuche Information und Beratung der Betriebe Inner- und außerbetriebliche Unterstützung (Job Coaching, Arbeitsweg, Formales, Vernetzung, Reflexion ) BAG UB 7

8 Entwicklung von Unterstützter Beschäftigung Das Konzept wurde Ende der 1970er Jahre basierend auf dem Normalisierungsprinzip in den USA entwickelt und dort 1984 gesetzlich verankert Europäischer Dachverband seit 1993 (2011: 19 Mitglieder) European Union of Supported Employment - EUSE - Handbuch Qualitätsstandards Unterstützte Beschäftigung (2004eng/2007deu) - Europäischer Werkzeugkoffer für Unterstützte Beschäftigung (2010eng/2011deu) Nationaler Dachverband in Deutschland: Die BAG UB wurde 1994 gegründet BAG UB 8

9 Entwicklung von UB in Deutschland Erste Anbieter mit Konzept UB ca. Anfang 1990er Jahre - Gründung Hamburger Arbeitsassistenz: Gründung BAG UB: 1994 UB Konzept (-Bausteine) werden zunehmend von Schulen, WfbM, BBW, BTZ, Integrationsprojekten etc. und v.a. IFD aufgenommen Nachweisbare Erfolge führen zur gesetzlichen Verankerung der Maßnahme UB nach 38a SGB IX Ende 2008 Start der 1. Maßnahmen UB im Mai 2009 Entwicklung der GE UB zwischen April 2009 und November 2010 Inkrafttreten der GE UB im Dezember 2010 Erste Umfrage zur Umsetzung der Maßnahme UB im Oktober 2009 durch die BAG UB BAG UB 9

10 Maßnahme Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX Start 2009 Zielgruppe: Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Berufsbildungsbereich WfbM UB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) Ziel: Eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten Art der Leistung: 1. Individuelle betriebliche Qualifizierung (Vorbereitung, Erprobung + Einarbeitung) inkl. berufsübergreifende Lerninhalte, Schlüsselqualifikationen u. Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen Dauer: bis zu 2 Jahre plus ggf. bis zu 1 Jahr Verlängerung Rehabilitationsträger: i.d.r. Bundesagentur für Arbeit; Ausschreibung (sonst: UV, RV, Kriegsopferfürs./-vers.) 2. Berufsbegleitung bei Bedarf (Stabilisierung + Krisenintervention) Dauer: solange wie erforderlich Leistungsträger: i.d.r. Integrationsämter; Pflichtleistung für Schwerbehinderte + Gleichg. (sonst: UV) Rehabilitationsträger beteiligt bei Bedarf frühzeitig Leitungsträger Berufsbegleitung BAR: GE UB zu Qualitätsanforderungen, Leistungsinhalten + Zusammenarbeit BAG UB 10

11 Erarbeitung der GE UB - Beteiligte Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (verantwortlich) Bundesagentur für Arbeit Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter u. Hauptfürsorgestellen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie u. Frauen Rheinl.-Pfalz Deutsche Rentenversicherung Bund Verwaltungsberufsgenossenschaft Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Kommunalverband für Jugend und Soziales Paritätischer Gesamtverband Diakonisches Werk ACCESS Integrationsbegleitung BAG UB BAG UB 11

12 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX Präambel Unterstützte Beschäftigung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des gleichen Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderung nach Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN- Konvention. Es erweitert für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf die Möglichkeiten, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen werden kann. BAG UB 12

13 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 1 Ziele der Gemeinsamen Empfehlung Um ein einheitlich hohes Niveau der Leistungserbringung bei gleichzeitiger Vergleichbarkeit der Leistungsangebote im Rahmen Unterstützter Beschäftigung zu erreichen, konkretisieren die Vereinbarungspartner die in 38a Abs. 5 SGB IX genannten Qualitätsanforderungen und entwickeln sie weiter. Standards zu Leistungsinhalten und zur Zusammenarbeit der Beteiligten 2 Ziele der Unterstützten Beschäftigung Behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf unter Berücksichtigung ihres Wunsch- und Wahlrechtes eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. BAG UB 13

14 Weitere Zielsetzungen: Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX Mehr Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten. Die Unterstützung durch den Leistungserbringer erfolgt individuell und unmittelbar am Arbeitsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und in direktem Kontakt mit betrieblichen Vorgesetzten und Kolleg/innen (Job-Coaching). Die individuelle betriebliche Qualifizierung und die Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes wird sichergestellt. Leistungen der Unterstützten Beschäftigung dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung die berufliche Integration durch andere Teilhabeleistungen, insbesondere Berufsvorbereitung und Berufsausbildung oder Weiterbildung nicht möglich ist. BAG UB 14

15 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 4 Leistungsinhalte der individuellen betrieblichen Qualifizierung Die InbeQ umfasst drei Phasen mit folgenden Zielsetzungen: Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs, Akquise grundsätzlich geeigneter Qualifizierungsplätze und betriebliche Erprobung zur Integration des Teilnehmers im Betrieb (Einstiegsphase), Unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung, damit ein passender Arbeitsplatz geschaffen werden kann (Qualifizierungsphase), Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb (Stabilisierungsphase). Die Dauer der einzelnen Phasen ist grundsätzlich nicht festgelegt und orientiert sich an den Erfordernissen zur erfolgreichen Umsetzung der InbeQ. BAG UB 15

16 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 4 Leistungsinhalte der individuellen betrieblichen Qualifizierung Die Einstiegsphase (vorher: Orientierungsphase) ist ausgerichtet auf eine möglichst frühzeitige Erprobung des Teilnehmers im Betrieb und beinhaltet alle Aktivitäten, die zur Vorbereitung darauf notwendig sind. Die Einstiegsphase sollte eine Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. In Einzelfällen kann eine Verlängerung dieser Phase erfolgen. Die teilnehmerorientierte Vorbereitung kann auch das Erledigen von häuslichen Aufträgen durch den Teilnehmer beinhalten. Eine durchgehende Anwesenheit des Teilnehmers in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers in Vollzeit ist während der Einstiegsphase nicht zwingend notwendig. Die Anwesenheit des Teilnehmers beim Auftragnehmer sollte jedoch wöchentlich mindestens 15 Stunden (inklusive Projekttag) umfassen. BAG UB 16

17 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 4 Leistungsinhalte der individuellen betrieblichen Qualifizierung Die Qualifizierungsphase beinhaltet in der Regel mehrere Praktika (betriebliche Qualifizierungen) in unterschiedlichen Betrieben und Arbeitsfeldern, um eine optimale Passung von individuellen Fähigkeiten und betrieblichen Anforderungen zu erreichen und somit den am besten geeigneten Arbeitsplatz zu identifizieren. Der Übergang von der Einstiegsphase in die Qualifizierungsphase erfolgt, sobald der Teilnehmer beruflich und betrieblich soweit orientiert ist, dass er erstmals auf einem geeigneten Qualifizierungsplatz im Betrieb oder in einem anderen Unternehmen entsprechend der Zielsetzung von InbeQ betrieblich qualifiziert wird. BAG UB 17

18 Aus der Praxis erfolgreicher Modelle Unterstützter Beschäftigung Job Coaching Ziel Passung von Anforderungen und Fähigkeiten Unterstützung zur Einarbeitung am Arbeitsplatz zur sozialen Integration im Betrieb orientiert am individuellen Bedarf Speziell geschulte Fachkräfte unterstützen Arbeitnehmer/in / Praktikant/in beraten Arbeitgeber (Kollegen, Vorgesetzte) unterstützt durch Paten (Kolleg/in, Vorgesetzte) im Betrieb BAG UB 18

19 Das Konzept Passgenaue Arbeitsplätze Übliche Arbeitsplätze entstehen aus den Anforderungen eines Betriebes und umfassen einen bestimmten Leistungs- und Stundenumfang Passgenaue Arbeitsplätze sind neue, meist zusätzlich eingerichtete Arbeitsplätze, die auch Teile eines regulären Arbeitsplatzes umfassen können. Immer werden sie aber an den Fähigkeiten und Fertigkeiten des behinderten Menschen ausgerichtet, der dort arbeiten möchte Die Leistungsanforderungen werden dem Leistungsvermögen des behinderten Menschen angepasst Der Stundenumfang wird auf die von dieser Person für diese Arbeit benötigte Zeit festgelegt. Ausgangspunkt ist der behinderte Mensch mit seinen individuellen Fähigkeiten und Neigungen BAG UB 19

20 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 4 Leistungsinhalte der individuellen betrieblichen Qualifizierung Die Stabilisierungsphase zielt auf die Integration der zu unterstützenden Person im betrieblichen Alltag und die Vorbereitung aller Beteiligten auf eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Betrieb ab. Sie beginnt frühestens mit der Absichtserklärung des Arbeitgebers für eine Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Entsprechend ist die betriebliche Unterstützung durch den Leistungserbringer zu gestalten. In dieser Phase wird auch die Brücke zur Berufsbegleitung hergestellt. BAG UB 20

21 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 4 Leistungsinhalte der individuellen betrieblichen Qualifizierung Die InbeQ im Betrieb erfolgt grundsätzlich in einem zeitlichen Umfang, der den im Betrieb maßgebenden Arbeits- und Pausenzeiten entspricht. Im Einzelfall kann die Zahl der wöchentlichen Teilnahmestunden auf bis zu 20 Stunden reduziert werden. Es sind ganztägige Projekttage (im Durchschnitt ein Projekttag pro Woche) mit allen Teilnehmern durchzuführen. Projekttage können insbesondere zur intensiven Bearbeitung bestimmter Themen auch zusammengefasst werden. Die InbeQ kombiniert Arbeits-, Beschäftigungs- und Bildungsprozesse. Sie fördert auch die Weiterentwicklung der Persönlichkeit BAG UB 21

22 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 5 Leistungsinhalte der Berufsbegleitung Die Berufsbegleitung setzt nach Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ein mit dem Ziel, das bestehende Arbeitsverhältnis dauerhaft zu sichern. Die Leistungen werden erbracht, solange und soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Auf Berufsbegleitung besteht ein Rechtsanspruch. Berufsbegleitung entspricht im Bereich der Integrationsämter inhaltlich weitgehend der psychosozialen Betreuung nach 102 Abs. 2 Satz 4 SGB IX, unterscheidet sich von ihr jedoch durch die prognostizierte Dauer und Intensität des Unterstützungsbedarfs. Die Berufsbegleitung wird bei Bedarf durch beratende oder finanzielle Leistungen des für sie zuständigen gesetzlichen Leistungsträgers selbst ergänzt. BAG UB 22

23 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 5 Leistungsinhalte der Berufsbegleitung Die Berufsbegleitung stellt eine prozessorientierte Unterstützung des Menschen mit Behinderung und seines Arbeitgebers dar. Erreicht und sichergestellt werden soll ein optimales Passungsverhältnis zwischen den Fähigkeiten des behinderten Arbeitnehmers und den Anforderungen seines Arbeitsverhältnisses. Dabei sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglichst unabhängig von der Hilfe Dritter werden. Ausgangspunkt jeder Unterstützungsleistung ist die Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs sowie der betrieblichen Situation unter Berücksichtigung der persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und beruflichen Aspekte. Der Leistungserbringer der Berufsbegleitung ist dabei als unparteiischer Unterstützer und berät und informiert den Menschen mit Behinderung und seinen Arbeitgeber gleichberechtigt. BAG UB 23

24 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 5 Leistungsinhalte der Berufsbegleitung - Anlässe (insbesondere): 1. während der Probezeit 2. wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist 3. wenn Nach- und Weiterqualifizierungen erforderlich sind 4. wenn die eigene betriebliche Rolle im Umgang mit KollegInnen noch nicht gefunden ist 5. wenn der Mensch mit Behinderung von Konflikten im Betrieb betroffen ist 6. wenn das Leistungsvermögen von den betrieblichen Anforderungen abweicht 7. wenn sich betriebliche Arbeitsabläufe ändern oder Ansprechpartner wechseln 8. wenn psychische und/oder emotionale Instabilität vorliegt 9. wenn die vermittelte Person weiterhin Unterstützung benötigt 10. wenn die Verantwortlichen im Betrieb weiterhin Unterstützung benötigen BAG UB 24

25 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 5 Leistungsinhalte der Berufsbegleitung Maßnahmen (insbesondere): 1. Arbeitsdiagnostik 2. Training sozialer und kommunikativer Kompetenzen 3. Regelmäßige Einzelfallberatung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf unterschiedlichen Betriebsebenen 4. Beratung bei Veränderung der Arbeitsorganisation/Arbeitsbedingungen und Begleitung ihrer Umsetzung 5. Gewährleistung einer innerbetrieblichen personellen Unterstützung 6. Organisation eines Job Coachings BAG UB 25

26 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 6 Allgemeine Qualitätsanforderungen an den Leistungserbringer mehrere Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und unterschiedlichen Berufswünschen gleichzeitig bei der Einarbeitung und Qualifizierung auf einem betrieblichen Arbeitsplatz zu unterstützen und den Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Der Leistungserbringer Unterstützter Beschäftigung hat ein System des Qualitätsmanagements im Sinne des 20 Abs. 2 Satz 1 SGB IX anzuwenden, in das auch die Qualitätskriterien der European Union of Supported Employment (EUSE) einfließen sollen. BAG UB 26

27 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 7 Anforderungen an die Strukturqualität Personelle Anforderungen Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung; im begründeten Einzelfall weniger Verschiedene fachliche und pädagogische Kenntnisse Kenntnisse regionaler Arbeitsmarkt und betriebswirtschaftliches Denken Zahlenverhältnis InbeQ: 1:5 Zahlenverhältnis Berufsbegleitung: nach Erfordernis im Einzelfall Weitere Anforderungen Ausstattung und Lage (barrierefrei etc.) Vernetzung (vorher tätige Organisationen, weitere Beratungsbedarfe etc.) BAG UB 27

28 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 8 Anforderungen an die Prozessqualität Beratung des Menschen mit Behinderung (z.b. Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung) Fähigkeitsprofil und Prozessplanung Gestaltung und Entwicklung des Arbeitsplatzes (passgenaue Qualifizierung, Anzahl und Dauer der Praktika je nach individuellem Bedarf, Praktika vorbereiten, begleiten und auswerten) Arbeitgeberberatung (betriebliche Einsatzmöglichkeiten gemeinsam erschließen) Abschluss der InbeQ (Teilnahmebescheinigung, ausreichende Passung, berufliche Weiterentwicklung, weitergehende Unterstützung) Arbeitsplatzsicherung BAG UB 28

29 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 9 Anforderungen an die Ergebnisqualität inwieweit eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten, erreicht wurde. Ergänzend: Sofern unter Beachtung der in der Gemeinsamen Empfehlung beschriebenen Leistungsinhalte und Leistungsanforderungen keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht oder erhalten werden kann, sind andere angemessene und geeignete Formen zur Teilhabe am Arbeitsleben abzubilden. BAG UB 29

30 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 10 Qualitätsprüfung und -weiterentwicklung Die vom Leistungserbringer dokumentierten Qualitätsziele und - ergebnisse werden von den Leistungsträgern nach einheitlichen Kriterien regelmäßig geprüft und bewertet, um erforderliche Schritte der Qualitätsweiterentwicklung festzulegen. An dem Prozess der Entwicklung der Kriterien, der Prüfung und der Bewertung sind die Leistungserbringer sowie die Menschen mit Behinderung bzw. deren Interessenvertretungen zu beteiligen. BAG UB 30

31 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 11 Beauftragung des Leistungserbringers Die Art und Weise der Beauftragung eines Leistungserbringers Unterstützter Beschäftigung unterliegt dem Regelungsbereich des jeweils zuständigen Leistungsträgers. Aus der Beauftragung eines Leistungserbringers durch einen Leistungsträger entsteht keine Bindungswirkung für einen anderen Leistungsträger. Dies gilt auch für den Fall eines Wechsels der Zuständigkeit während der Leistungserbringung. Die Leistungen Unterstützter Beschäftigung nach 38a SGB IX sind entsprechend den Regelungen des 17 Abs. 2 SGB IX budgetfähig. BAG UB 31

32 12 Teilhabeplan Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX Es wird gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ein Teilhabeplan erstellt (vgl. 13 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX). Verantwortlich ist der zuständige Leistungsträger. Mit dem Teilhabeplan konkretisieren die beteiligten Leistungsträger ihre frühzeitige Vernetzung und enge Zusammenarbeit im Sinne des 12 SGB IX. Sie tragen damit auch der Anforderung Rechnung, eine möglichst hohe Kontinuität und Zuverlässigkeit bei der Unterstützung des Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Übergang zwischen der individuellen betrieblichen Qualifizierung und der Berufsbegleitung zu gewährleisten. Der Teilhabeplan soll bei der Übergabe die bereits erreichten Fähigkeiten und den bereits erkennbaren weiteren Unterstützungsbedarf enthalten. Weiterhin: Angebot regelmäßiger Beratungsgespräche zum Verlauf BAG UB 32

33 Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX 13 Zusammenarbeit der Akteure Leistungserbringer informiert Leistungsträger über Wechsel zwischen Einstiegs-/ Qualifizierungs-/ Stabilisierungsphase Beginn Stabilisierungsphase: Planungsgespräch (zuständig: Leistungsträger InbeQ) zwischen Teilnehmendem/r, Leistungserbringer und träger zum Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung regelt, wenn der Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht möglich ist regelt, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist BAG UB 33

34 14 Datenschutz Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a (6) SGB IX Der Schutz der personenbezogenen Daten einschließlich der Sozialdaten sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind zu gewährleisten. 15 In-Kraft-Treten Die Gemeinsame Empfehlung tritt am 1. Dezember 2010 in Kraft. Die Vereinbarungspartner teilen der BAR ihre Erfahrungen mit dieser Gemeinsamen Empfehlung mit (vgl. Regelungen in 13 Abs. 8 SGB IX). erklären die beteiligten Leistungsträger ihre Bereitschaft, sich unter Einbeziehung der Verbände - über die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Rahmen der Fachgruppe regelmäßig (mindestens jährlich) auszutauschen und dies für mögliche Weiterentwicklungen Unterstützter Beschäftigung zu nutzen. BAG UB 34

35 Beispielhafte Herausforderungen Qualitätsstandards flächendeckend umsetzen Passende Qualifizierungsplätze akquirieren Unterschiedliche Qualifizierungsbedarfe beachten Professionelle Unterstützung im Betrieb Job Coaching Gestaltung des Projekttages Gestaltung Übergang UB-Qualifizierung UB-Berufsbegleitung Art und Intensität der Unterstützung bei Menschen mit psychischer Erkrankung Akquisitions- und Fahrwegeaufwand in ländlichen und strukturschwachen Regionen Mobilität der Teilnehmenden und regionales ÖPNV-Angebot BAG UB 35

36 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Allgemeine Informationen: Spezifische Informationen zur Maßnahme UB nach 38a SGB: Qualitätsstandards des Europäischen Dachverbandes EUSE: Weiterbildungsangebote der BAG UB: Fach-Informations-Pool des Projekts Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung : BAG UB 36

37 Anhang BAG UB 37

38 Beispiel: Herr B., Bürohelfer unterstützt durch die Hamburger Arbeitsassistenz 1993 Hauptschulabschluss Berufsvorbereitungskurs und Fortbildung Garten- und Landschaftsbau Arbeitslos UB-Qualifizierung Praktika: Büro (im Gastronomiebereich) (4 Monate) Bürohelfer (soziale Organisation) (3 Monate) (Übernahmeoption) Seit dem sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb (Eingliederungszuschuss) UB-Berufsbegleitung Std. /Jahr Betriebsbesuche / pro Woche BAG UB 38

39 Beispiel: Frau M., Lagerhelferin unterstützt durch die Hamburger Arbeitsassistenz Bis 2006 Förderschule, 3 x 3 Wochen Praktikum (2 x Modeladen, 1 x Friseur) Berufsvorbereitung Wirtschaft/Verwaltung Berufsvorbereitung Friseur/Kosmetik UB-Qualifizierung Praktika: Supermarkt Regalservice (4 Wochen) Baumarkt Regalservice (4 Wochen) Brötchenverkaufsstand (8 Wochen) Küche im Theater (8 Wochen) Küche im Alten- und Pflegeheim (8 Wochen) Lager Globetrotter (6,5 Monate, Übernahmeoption) Seit dem sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb befristeter Arbeitsvertrag (2 Jahre) UB-Berufsbegleitung 150 Std. / Jahr z. Zt. 2-3 Betriebsbesuche pro Woche BAG UB 39

40 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober erfasste Standorte aus 13 Bundesländern N = 912 Plätze insgesamt Ende Oktober 2010 durch die Bundesagentur für Arbeit vergebene Qualifizierungs- Plätze Frühester Beginn der Maßnahme UB: Mai 2009 Erste Aussagen zur Berufsbegleitung BAG UB 40

41 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Art der Behinderung 74,1% Lern- bzw. geistige Behinderung 12,3% psychische Erkrankung 10,4% Körper- und/oder Sinnesbehinderung 2,4% Sonstige Behinderung 0,8% keine Angaben BAG UB 41

42 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Schwerbehindertenausweis 54,7% mit Schwerbehindertenausweis 41,2% ohne Schwerbehindertenausweis (!) 4,1% keine Angaben Geschlecht 37,7% weiblich 62,2% männlich 0,1% keine Angaben BAG UB 42

43 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Alter 3,2% unter 18 Jahre 69,0% Jahre 24,9% Jahre 2,4% über 40 Jahre 0,5% keine Angaben BAG UB 43

44 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Schulbesuch 65,3% Sonderschule 20,6% Hauptschule 4,0% Realschule 1,7% Gymnasium 2,7% sonstige Schule 5,6% keine Angaben BAG UB 44

45 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Letzte Berufs-/Schulstation vor Beginn InbeQ 48,6% arbeitslos (davon 39,7% länger als 1 Jahr) 16,3% berufsvorbereitende Maßnahme 14,3% Schulbesuch 1,9% Ausbildung 0,7% Werkstatt für behinderte Menschen 0,3% sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 0,3% Studium 3,5% Sonstiges 14,1% keine Angaben BAG UB 45

46 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Berufliche Perspektive der Teilnehmenden 27,5% sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis* 3,2% Ausbildung 0,7% berufsvorbereitende Maßnahme 21,8% Werkstatt für behinderte Menschen 32,7% arbeitslos (eine weitere Unterstützung ist zu prüfen!) 14,1% sonstiges *Die Vermittlungsquote wäre höher, wenn die echten Abbrecher/innen (z.b. krankheitsbedingt, Umzug) abgezogen werden könnten, was aber mit den vorliegenden Daten nicht möglich ist. Zudem ist zu vermuten, dass die Vermittlungsquote eher ansteigt, wenn die Regellaufzeit der ersten UB-Qualifizierungsmaßnahmen von 24 Monaten abgeschlossen ist (frühestens Mai 2011). Weiterhin ist davon auszugehen, dass sich unter den hier erfassten Teilnehmenden voraussichtlich überproportional jene Personen befinden, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (vorläufig) nicht erreichbar ist bzw. die die Maßnahme abgebrochen haben. BAG UB 46

47 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Eingliederungszuschuss (EGZ) - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 80,6% Beschäftigte mit EGZ 18,1% Beschäftigte ohne EGZ 1,4% keine Angaben BAG UB 47

48 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Arbeitsverhältnis befristet / unbefristet - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 48,6% befristet 50,0% unbefristet 1,4% keine Angaben BAG UB 48

49 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Arbeitsverhältnis Vollzeit / Teilzeit - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 52,8% Vollzeit 47,2% Teilzeit 0,0% keine Angaben BAG UB 49

50 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Betriebsgröße - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 44,4% bis 19 Beschäftigte 31,9% Beschäftigte 12,5% Beschäftigte 6,9% 500 und mehr Beschäftigte 4,2% keine Angaben BAG UB 50

51 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Tätigkeitsbereiche - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 8,5% Produktion/Montage 8,5% Handwerk 4,2% Recycling 7,0% Lager/Versand/Verpackung 12,7% Küche/Lebensmittelverarbeitung 4,2% Bürobereich 1,4% Tierpflege 4,2% Alten-/Krankenpflege/-betreuung 11,3% Garten- und Landschaftsbau 2,8% Reinigung 4,2% Hausmeistertätigkeit 7,0% Gastronomie - Bedienung 1,4% Wäscherei/Zimmerservice 7,0% Verkauf 5,0% Tankstelle/KFZ-Pflege 9,9% sonstiges BAG UB 51

52 Umsetzung 38a SGB IX: Mitgliederumfrage BAG UB - Oktober 2010 Berufsbegleitung nach 38a Abs. 3 SGB IX - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 49,3% der UB-Beschäftigten BAG UB 52

53 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Allgemeine Informationen: Spezifische Informationen zur Maßnahme UB nach 38a SGB IX (inkl. Umfrage): Qualitätsstandards des Europäischen Dachverbandes EUSE: Fach-Informations-Pool des Projekts Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung : BAG UB 53

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