Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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- Judith Klein
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1 BAG UB Schulterblatt Hamburg Fon: 040 / Fax: 040 / info@bag-ub.de Internet: Unterstützte Beschäftigung zwischen WfbM und allgemeinem Arbeitsmarkt Jörg Bungart BAG UB Fachtag Arbeit von Menschen mit Behinderung in einer globalisierten Welt Neuendettelsau, 20. Mai 2009 Diakonie Neuendettelsau und Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Das Benachteiligungsverbot (1994) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz BAG UB 2 1
2 Paradigmenwechsel SGB IX (2001) - Leitlinien Paradigmenwechsel SGB IX (2001) - Neuerungen Integrationsfachdienste ( ) Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe ( 1) Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft sichern ( 4) ganzheitliche Förderung der persönlichen Entwicklung ( 4) Wunsch- und Wahlrecht ( 9) Persönliches Budget ( 17) Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz ( 102, 4) Integrationsvereinbarungen in Betrieben ( 83) Betriebliches Eingliederungsmanagement ( 84, 2) Ausweitung betrieblicher Ausbildung ( 35, 2) Integrationsprojekte ( ) Förderung des Übergangs WfbM - allgemeiner Arbeitsmarkt ( 136) ab 2009: Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ( 38a) Dauerhaft ausgelagerte Berufsbildungs- /Arbeitsplätze von WfbM ( 136, 1) BAG UB 3 BAG UB 4 2
3 VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2009) Artikel 27, Arbeit und Beschäftigung: Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. BAG UB 5 Arbeit und Ausbildung Beschäftigte in WfbM-Arbeitsbereich (2006) Personen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (2008) schwerbehinderte Beschäftigte in Integrationsprojekten (2007) Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen (2007) Arbeitsmarkt-Beschäftigte Arbeitsplatzsicherung Arbeitslose Vermittlung Schulabgänger/innen Vermittlung Übergänger aus WfbM Vermittlung Vermittlungsquote: 33,7% (6.635 Personen) / abgeschl. Fälle Arbeitsplatzsicherung: 72,9% (8.567 Personen) / abgeschl. Fälle behinderte Menschen in Erstausbildung in Berufsbildungswerken (eigene Betriebsstätten / zunehmend verzahnte Ausbildung) (2005) Jugendliche in wohnortnahen beruflichen Rehabilitationseinrichtungen (Begleitung betrieblicher Erstausbildung) (2004) Mindestens 50% der behinderten Jugendlichen in außerbetrieblicher Ausbildung IFD können betriebliche Ausbildung begleiten schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt (2005) schwerbehinderte Menschen durchschnittlich arbeitslos (2007) BAG UB 6 3
4 Definition Unterstützte Beschäftigung Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder anderen benachteiligten Gruppen beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit (tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung) in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes BAG UB 7 Das Konzept Unterstützte Beschäftigung Gilt unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung Die Unterstützung ist so lange wie erforderlich zu gewährleisten. Zentrale Bausteine sind eine individuelle Zukunftsplanung und das Job Coaching Der Mensch mit seinen Stärken, Interessen und Teilhabewünschen steht im Mittelpunkt Basiert auf Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes Die Qualitätsstandards gelten für alle Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben, die auf Beschäftigung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zielen Das umfassende Konzept Unterstützte Beschäftigung zur Erweiterung des Wunsch- und Wahlrechts sowie von Teilhabemöglichkeiten nutzen BAG UB 8 4
5 Entwicklung von Unterstützter Beschäftigung Das Konzept wurde Ende der 1970er Jahre basierend auf dem Normalisierungsprinzip in den USA entwickelt und dort 1984 gesetzlich verankert Europäischer Dachverband seit 1993 (2009: 19 Mitglieder) European Union of Supported Employment - EUSE - Handbuch Qualitätsstandards Unterstützte Beschäftigung - Nationaler Dachverband in Deutschland Die BAG UB wurde 1994 gegründet BAG UB 9 BAG UB - Aktivitäten Interessenvertretung für Unterstützte Beschäftigung, Integrationsfachdienste u.a. Vielfalt der Mitglieder Weitere Schwerpunktthemen: Arbeitsassistenz, Übergang Schule-Beruf, Persönliches Budget, Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt Fort- und Weiterbildung Fachtagungen Forum Übergang Schule-Beruf Fachmagazin impulse BAG UB 10 5
6 Unterstützte Beschäftigung Das Originalkonzept und die Maßnahme Durch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ( 38a SGB IX) wird ein Personenkreis anerkannt, dessen Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt liegt. Die Maßnahme (2-3 Jahre betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf anschließend Berufsbegleitung) zielt auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Konzept Unterstützte Beschäftigung zielt auf bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann. BAG UB 11 38a SGB IX Maßnahme Unterstützte Beschäftigung Zielgruppe: Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Berufsbildungsbereich WfbM UB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) Ziel: Eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten Art der Leistung: 1. Individuelle betriebliche Qualifizierung (Vorbereitung, Erprobung + Einarbeitung) inkl. berufsübergreifende Lerninhalte, Schlüsselqualifikationen und Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen Rehabilitationsträger: i.d.r. Bundesagentur für Arbeit; Ausschreibung (sonst: UV, RV, Kriegsopferfürs./-vers.) 2. Berufsbegleitung bei Bedarf (Stabilisierung + Krisenintervention) Leistungsträger: i.d.r. Integrationsämter; Pflichtleistung für Schwerbehinderte + Gleichg. (sonst: UV) Rehabilitationsträger beteiligt bei Bedarf frühzeitig Leitungsträger Berufsbegleitung BAG UB 12 6
7 38a SGB IX Maßnahme Unterstützte Beschäftigung Dauer: Individuelle betriebliche Qualifizierung: bis zu 2 Jahre und ggf. Verlängerung bis zu weiteren 12 Monaten, wenn aufgrund Art oder Schwere der Behinderung der gewünschte und nachhaltige Qualifizierungserfolg nicht anders erreicht werden kann Berufsbegleitung Solange und soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisse erforderlich ist Anbieter: Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, die ihre Aufgaben entsprechend der Bedürfnisse der behinderten Menschen erfüllen über Fachkräfte mit geeigneter Berufsqualifikation / Berufserfahrung verfügen Teilnehmenden geeignete betriebliche Qualifizierungsplätze anbieten die berufliche Eingliederung der Teilnehmenden unterstützen über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen ein System des Qualitätsmanagements nach 20/2, Satz 1 SGB IX anwenden BAR: GE UB zu Qualitätsanforderungen, Leistungsinhalten + Zusammenarbeit BAG UB 13 Das Konzept Unterstützte Beschäftigung Ein innovativer, wertegeleiteter und methodischer Ansatz zur beruflichen Integration BAG UB 14 7
8 Werte Unterstützter Beschäftigung Individualität Respekt und Vertraulichkeit Selbstbestimmung Entscheidungs- und Wahlmöglichkeiten Empowerment (Selbstermächtigung) Flexibilität Barrierefreiheit Prinzipien Unterstützter Beschäftigung Individuelle Passung Erst platzieren, dann qualifizieren (auch: betriebsübergreifende Schlüsselqualifikationen, Persönlichkeitsbildung, Vorbereitung, begleitende Schulungen) Unterstützung so lange wie erforderlich Ganzheitlichkeit BAG UB 15 BAG UB 16 8
9 Bausteine Unterstützter Beschäftigung Berufsorientierung und persönliche Zukunftsplanung Fähigkeits- und Interessenprofil Praktikums- bzw. Arbeitsplatzsuche Information und Beratung der Betriebe Inner- und außerbetriebliche Unterstützung (Job Coaching, Arbeitsweg, Formales, Vernetzung, Reflexion ) Persönliche Zukunfts- und Berufsplanung Ziel Lebendiges und vielfältiges Profil von der Person Zentrale Prinzipien: Interessen, Wünsche und Träume herausfinden Ziele erarbeiten und umsetzen Die Person steuert den Prozess Fokus auf Kompetenzen und Ressourcen Unterstützungsnetzwerk aufbauen und nutzen BAG UB 17 BAG UB 18 9
10 Akquisition von betrieblichen Qualifizierungs- und Arbeitsplätzen Ziel passgenaue Arbeitsvermittlung Individuelle Entwicklung von Arbeitsplätzen: Hohe Motivation, Lernwillen und soziale Kompetenz der Bewerberin Betrieb ist offen für Neues und stellt gewisse Ressourcen zur Begleitung zur Verfügung IntegrationsberaterIn kann tragfähigen Kontakt zum Betrieb aufbauen IntegrationsberaterIn verfügt über Ideenreichtum, Begeisterungs- und Problemlösungsfähigkeit Ausreichende Erprobungs- und Belastungspraktika können individuell gestaltet werden BAG UB 19 Job Coaching - Unterstützung im Betrieb Ziel Passung von Anforderungen und Fähigkeiten Unterstützung zur Einarbeitung am Arbeitsplatz zur sozialen Integration im Betrieb orientiert am individuellen Bedarf Speziell geschulte Fachkräfte unterstützen ArbeitnehmerIn / PraktikantIn beraten ArbeitgeberIn (KollegInnen, Vorgesetzte) unterstützt durch Paten im Betrieb Finanzierung: neben 38a SGB IX (seit 2009) auch 102 Abs. 3 Nr. 1e SGB IX i.v.m. 24 SchwbAV BAG UB 20 10
11 Leitlinien für Fachkräfte Beispiel: Herr Ole H., Tankstellenhelfer Hamburger Arbeitsassistenz Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz (Vielfalt, Reflexion, Weiterentwicklung) Integrität (ehrlich, fair, respektvoll) Chancengleichheit (Rechte, Würde, Werte beachten) Soziale Verantwortung (Lebensführung beachten) Vertraulichkeit (sensible Informationen schützen) Selbstbestimmung und Selbstvertretung (fördern und stärken) Sonderschule für Geistigbehinderte Berufsvorbereitungsklasse Betrieblicher Berufsbildungsbereich 5 Praktika à 3-5 Monate in Friedhofsgärtnerei (4 Monate) 2x Tankstelle (3 Monate) Tennisplatzanlage (5 Monate) und Flughafen (3 Monate) Seit dem 01. Mai 2001 sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb (EGZ) Berufsbegleitung 2 Jahre regelmäßige Begleitung (1. Jahr: 200 Std., 2. Jahr: 180 Std.); anschließend 2 Nachqualifizierungen BAG UB 21 BAG UB 22 11
12 Beispiel: Herr David T., Produktionshelfer NIAB Fürstenwalde Bis 2003 Schule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vom bis Berufsbildungsbereich (Holzwerkstatt + Hausmeisterbereich) Arbeitsbereich (z.t. ausgelagerter Arbeitsplatz) Vom bis Teilnahme am Projekt von NIAB Persönliche Zukunftsplanung (Wünsche, Ziele, biografische Ressourcen) Schnupper- und Erprobungspraktika (Hausmeister, Tischlerei; je mehrere Wochen) 2x Qualifizierungspraktika in Klinkerherstellung (Produktion; 3 Monate und 6 Monate) Seit dem 16. Juni 2008 Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb (EGZ) Berufsbegleitung 4 x Job Coaching im Betrieb von insgesamt 8 Std. in 4 Monaten und verschiedene Gespräche mit Betrieb und Eltern BAG UB 23 Beispiel: Frau Kerstin R., Spülhilfe ACCESS Integrationsbegleitung Erlangen Bis 2004 Schule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vom bis Betriebliches Arbeitstraining als BvB 3 Qualifizierungspraktika: 3,5 Monate Küche eines Altenheimes 4,0 Monate Bäckereifiliale 4,5 Monate Bäckereifiliale (Übernahmeoption) Seit dem sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb zunächst befristeter Arbeitsvertrag für 2 Jahre, 100 Monatsstunden Ab unbefristeter Arbeitsvertrag, 100 Monatsstunden (EGZ) Berufsbegleitung: Kontinuierliche Betriebsbesuche zunächst im 2wöchigen Abstand, jetzt im 3-4wöchigen Abstand BAG UB 24 12
13 Ergebnisse Unterstützter Beschäftigung Beschäftigung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes passgenauer Arbeitsplatz Der / Die Beschäftigte wird als wertvolle/r Mitarbeiter/in betrachtet Dem / Der Beschäftigten stehen Möglichkeiten der beruflichen Weiterqualifizierung offen Klärung der - vorläufigen - beruflichen Perspektive BAG UB 25 BAG UB Schulterblatt Hamburg Fon: 040 / Fax: 040 / info@bag-ub.de Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen: 13
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