Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie?
|
|
- Laura Falk
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Les transports de marchandises dangereuses sur les routes suisses Sont-ils vraiment dangereux? Peter Hari Bereichsleiter Gefahrgut/Sicherheit, ASTAG
2 Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie?
3 Peter Hari Gelernter Landwirt/Forstwart - Bereichsleiter Gefahrgut und Sicherheit ASTAG - Gefahrgutbeauftragter mit Sprengausweis B und FWA - Fahrlehrer Kat. B + C Kantonspolizei Bern ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband Wölflistrasse 5, 3006 Bern/Mobilcity p.hari@astag.ch
4 Wer von Ihnen hatte noch nie mit Gefahrguttransporten zu tun?
5 Kühl- oder Konditionierungsmittel Wiesbaden In diesem PKW Kombi wurde der Tote gefunden. Rechts im Bild die Kühlbehälter aus dem Fahrzeug. Eine Ladung Trockeneis ist zum Verhängnis geworden. Der Mann sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch das ausströmende Kohlendioxid ums Leben gekommen. Messungen haben eine erhöhte CO 2 -Konzentration im Auto und um den Kombiwagen ergeben. Das Eis wurde als Kühlmittel verwendet. Der Gastronom soll den Wagen selbst beladen haben.
6 Gotthardtunnel A13 Simplon Uetlibergtunnel
7 Zürich-Affoltern Via Reggio Daillens
8 Gesetzliche Vorschriften UNO Modellvorschriften "orange book"
9 SISTRA Fachtagung 11. November 2015 Zusätzliche Vorschriften für die Sicherung
10 13 Gefahrklassen SDR (Stand am 1. Januar 2015) innerhalb Freistellung über Freistellung
11 Beförderung von Gefahrgütern auf öffentlichen Strassen innerhalb der Freistellung Von gewissen Vorschriften des ADR und der SDR befreit, jedoch sind zu beachten: Unterweisung, Dokumentation 5 Jahre aufbewahren; ADR-Schulungsbescheinigung nicht nötig Rauchverbot 0,1 Promille für Lastwagenführer; Lfw 0,5 Promille 2 Fass UN 1830 Schwefelsäure, 8, II, (E) 500 l Z.B. pyrotechnische Gegenstände jederzeit gegen Diebstahl und Wegnahme durch Unbefugte sichern Beförderungspapiere mitführen (3 Monate aufbewahren) 1 Feuerlöscher à 2 kg Keine Tunnelbeschränkungen
12 Bei Beförderung von Gefahrgütern auf öffentlichen Strassen über der Freistellung zusätzlich zu beachten: Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV, Art. 1 und 2) Regelt: - Ernennung - Aufgaben - Ausbildung - Prüfung Gilt für: Unternehmen, die - befördern - verpacken - einfüllen - versenden - laden - entladen
13 Schulung von Fahrzeugführern benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung: Führer von Fahrzeugen, die Gefahrgut in Versandstücken über der Freigrenze transportieren Führer von Fahrzeugen mit festverbundenen Tanks, Tankcontainern
14 Schulung von Fahrzeugführern BK Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr AK + 5 Jahre
15 SISTRA Fachtagung 11. November 2015 Verpackung (Gefahrgut) Jede Verpackung muss einer Bauart entsprechen, die nach ADR geprüft und zugelassen ist Die Verpackungen müssen so hergestellt und verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen der Inhalt nicht austreten kann
16 Fahrzeugdokumente Zulassungsbescheinigung Für Fz des Typs EX/II EX/III FL OX AT Wird durch die zuständige Behörde ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Enthält Informationen über das Fahrzeug den festverbundenen Tank die Stoffe, die damit befördert werden dürfen
17 SISTRA Fachtagung 11. November 2015 Prüfungsintervall / Kontrollpflicht Tank L (zwischen) P (periodisch) Tankfahrzeug 3 6 Jahre Tankcontainer Jahre L- und P-Kennzeichnung seit vorgeschrieben L = Leakproofness test P = Periodic test
18 Bei Beförderung von Gefahrgütern auf öffentlichen Strassen über der Freistellung zusätzlich zu beachten: Als Mitglied der Fahrzeugbesatzung gilt ein Fahrer oder jede andere Person, die den Fahrer aus Sicherheits-, Sicherungs-, Ausbildungs- oder Betriebsgründen begleitet. Verbot des Mitführens von Fahrgästen
19 Bei Beförderung von Gefahrgütern auf öffentlichen Strassen über der Freistellung zusätzlich zu beachten: - Sicherungsmassnahmen, um Diebstahl oder Missbrauch gefährlicher Güter zu verhindern - Freiwilliges Halten und Parkieren nur wenn Transport es erfordert - Zutritt nur mit amtlichem Lichtbildausweis
20 Bei Beförderung von Gefahrgütern auf öffentlichen Strassen über der Freistellung zusätzlich zu beachten: Verhalten Zusätzliche Hinweise über die Gefahreneigenschaften Ausrüstung
21 Erhöhte Haftpflichtversicherung Zulassungsbescheinigung * * * * Sachentransport-Anhänger * * * * 333 Beim Transport von gefährlichen Gütern ist ein Zugfahrzeug erforderlich, in dessen Fahrzeugausweis im Feld 17 der Eintrag Gefährliche Güter eingetragen ist.
22 Bei Beförderung von Gefahrgütern auf öffentlichen Strassen über der Freistellung zusätzlich zu beachten: 4 kg 8 kg 12 kg min. min. 2 kg min. 2 kg min. 2 kg 6 kg min. 6 kg min. 6 kg Bis 3,5 t > 3,5 t bis 7,5 t > 7,5 t Ausrüstung
23 Tunnels mit Einschränkungen KS N 2/13 Kreisel Bahnhof Frauenfeld Galerie du Marcolet Seelisberg a) San Gottardo Mappo/Morettina Gran San Bernardo Vedeggio-Cassarate San Bernardino
24 Beitrag Fachzeitschrift Umwelttechnik: SISTRA Fachtagung 11. November 2015 Eine EU-weite Statistik zeigt, dass bloss 12,1 Prozent der kontrollierten Gefahrguttransporte nicht vorschriftsgemäss unterwegs waren. CH: Anteil von 22 Prozent = 318 Beanstandungen umfassen aus Erfahrungen mehrheitlich leichte Fälle (z.b. Beförderungspapier nicht korrekt ausgefüllt, von zwei vorgeschriebenen Warnlampen funktioniert nur eine).
25 Gefahrguttransporte sind grundsätzlich sicher! Fahrzeug- und Tankprüfung Bauartgeprüfte Umschliessungen Schulung Fahrzeugführer Sicherungs- und Überwachungsvorschriften
26
27 SISTRA Fachtagung 11. November 2015
Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren
Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut
MehrGEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks
Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut
MehrInhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung
Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................
MehrVerzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305
< ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich
MehrADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27
< ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
MehrFragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:
Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme
MehrTeil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343
ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
MehrMerkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern
Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Sie wollen gefährliche Chemikalien transportieren? Was ist vorerst zu tun? Konsultieren Sie bitte die Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Ihrer
MehrTransportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern
Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen
Mehr1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I
Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit
MehrGefahrguttransport. Verkehrs- und Berufsbildendes Zentrum
AADR-Fahrerschulungen D R - F a h r e r s c h u l u n g e n Gefahrguttransport «Vertrauen V e r t rin a die, u e n i n d i e, ddie i es e machen! e s m» a c h e n!» Um gefährliche Güter zu transportieren,
MehrAnlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25
Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31
MehrÄnderungen ADR/SDR 2015
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Änderungen ADR/SDR 2015 11. GGB-Treff 6. November 2014 Beat Schmied Tel. 058 462 38 69 / beat.schmied@astra.admin.ch www.astra.admin.ch
MehrDie Erstschulung besteht aus den folgenden Kursen und vorgeschriebenen (Mindest-)Unterrichtungseinheiten (UE / 1 UE = 45 Minuten):
GEFAHRGUT: AUSBILDUNG von Gefahrguttransporten Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung
MehrGefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit
Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte
MehrGefahrstoff Gefahrgut
Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.
MehrBasiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer
Basiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer Schulung nach ADR 2013 - Teilnehmer- und Referentenunterlagen (Broschüre + CD-ROM) Bearbeitet von Dipl.-Ing. Klaus Ridder, Uta Sabath 19. Auflage
MehrKantonspolizei ARV- / Gefahrgutkontrolle
ARV- / Gefahrgutkontrolle Fachstelle ARV-/Gefahrgutkontrolle Tel. +41 (0)52 728 20 53 Fax +41 (0)52 728 20 52 VP-ARV@kapo.tg.ch Was bedeutet ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung
MehrMerkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR)
Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR) Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Herrn Fred H. Scholz, Tel. 0531 4715-251 E-Mail fred.scholz@braunschweig.ihk.de Herrn
MehrAnhörung zur Revision des Gefahrgutrechts - Position des Schweizerischen Gewerbeverbandes
sgv@usam Dachorganisation der Schweizer KMU Organisation faitiere des PME suisses Organizzazione mantello delle PMI svizzere Umbrella organization of Swiss SME Bundesamt für Strassen ASTRA Herr Beat Schmied
MehrFragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Kanton: Bund: Verband, Organisation: Übrige: Absender:
Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 10. Juli 2016 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme
MehrVerordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) 741.621 vom 29. November 2002 (Stand am 1. Januar 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 30 Absatz 4, 103
MehrCheckliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009
Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
MehrVerordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) 741.621 vom 29. November 2002 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 30 Absatz 4, 103
MehrVORTRAG RAK Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen
VORTRAG RAK 2017 Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen Recht Glaube Was ist für sie alles Gefahrgut? Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut rechtl. Definition Gefahren während der Beförderung
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen
Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -
MehrWeiterbildung Gefahrgut
2012 Weiterbildung Gefahrgut Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (abgekürzt ADR, von Accord européen relatif au transport international
MehrSafeSide-Weiterbildung
On safe side with SafeSide SafeSide-Weiterbildung Ausbildung zum/zur Gefahrgutbeauftragten Inhalte der Veranstaltung Erstschulung Allgemeiner Teil und Transport auf der Straße Gesetzliche Grundlagen Verpflichtungen
MehrGefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Gefahrguttransport
MehrKursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR
Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR Erläuterungen Die Schulung Aufbaukurs Tank müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern,
MehrInhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1-3 1.1.1 Aufbau 1-3 1.1.2 Geltungsbereich 1-3 1.1.3 Freistellungen 1-3 1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
MehrGiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10
Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten Teil 12 Seite 1 / 10 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher
MehrInhalt. Ridder Sabath Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer 14. Auflage 2012
Inhalt Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................ 8 1.1 Umfang
MehrGefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information
Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit
MehrVerkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf
1 PHK Mario Gaede Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 746 212 Fax: 030/4664 746 299 Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de Weiterbildung für Gefahrgutbeauftragte
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 367/23
14.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23 RICHTLINIE 2004/112/EG DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2004 zur Anpassung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle
Mehr- 1 - Anleitung zum Ausfüllen der ADR-Zulassungsbescheinigung
- 1 - Anleitung zum Ausfüllen der ADR-Zulassungsbescheinigung Anlage 16 Die einzelnen nummerierten Felder der ADR-Zulassungsbescheinigung sind wie folgt auszufüllen: 1. Bescheinigung Nr.: Eine Nummer,
MehrADR 2017 Vorgehen und Kennzeichnung bei Beförderungen von Trockeneis
ADR 2017 Vorgehen und Kennzeichnung bei Beförderungen von Trockeneis IGV-MB-04T-Rev0 Stand: 19.08.2018 Erstellt von der Expertengruppe Transport (EG-T) Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung entspricht
MehrCheckliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis
Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2017 - Definition Auftraggeber des Absenders: Das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als
MehrFortbildungen im Bereich Güterverkehr
Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung
MehrFragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:
Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme
MehrFragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2.
Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. August 2012 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied,
MehrTransport von Flüssiggasflaschen mit Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen
Transport von Flüssiggasflaschen mit Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen Informationen vor der Beförderung von Flüssiggas-Flaschen Bevor Sie Flüssiggas-Flaschen im PKW transportieren, lesen Sie die nachfolgenden
MehrBussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab
1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder
MehrInformationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff
Der Gefahrgutbeauftragte Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff 1. Stickstoff, tiefkalt, flüssig ist Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und
MehrChemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs
Begrüssung Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September 2012 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Programm Grundsätzliches Einstufung Verpackung Dokumentation Pflichten, Ausbildung
MehrIHK Information Gefahrgutfahrer
IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-CARD) Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz
MehrKursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR
Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Erläuterungen Die Schulung Aufbaukurs Klasse 1 müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen und MEMU absolvieren, die Stoffe
MehrInhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt)
Inhalt Inhaltsübersicht Aufbaukurs Tankwagenfahr er Vorwort.................................................... 5 Inhalt...................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften..............................
MehrBEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -
BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - Volker Tornau Telefon: 0179 2937783 volker@tornau.de Telefax: 0179 332937783 Begleitpapiere gleich
MehrSafety und Security. neue Inhalte im Gefahrgutrecht. Kapitel ADR Vorschriften für die Sicherung
Safety und Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Kapitel 1.10. ADR Vorschriften für die Sicherung 25.05.2004 www.sitek-europe.de 1 Einführung Bisher: Vorschriften zur Sicherheit (Safety) der Beförderung
MehrI N F O - N E W S. Über SDR-ADR Änderungen gültig ab Logistikbasis der Armee Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA I N F O - N E W S Über SDR-ADR Änderungen gültig ab 01.01.2017 Logistikbasis der
MehrBeförderung von pyrotechnischen Gegenständen
gemäss ADR / SDR E Version: 06.02.2017 Copyright 2017 by ASDAP / SFV / SKF / SVS / PML Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines... 2 1.1. Einteilung... 2 1.2. Unterscheidung... 2 2. Beförderung auf Werkstrassen...
MehrVorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR
Gefahrgutfahrerschulung nach ADR Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Wer was
MehrVERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015
VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015-36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313,
MehrAnleitung zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung nach der Anlage B des ADR (CH-angepasste Version)
Allgemeine Hinweise Anleitung zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung nach 9.1.2.1 der Anlage B des ADR (CH-angepasste Version) Zulassungsbescheinigungen werden nur für Gefahrgut-Fahrzeuge der Klassen
MehrHinweise zum Gebrauch des Werkes... 1
3.2 Band 1 Vorwort... 1 Hinweise zum Gebrauch des Werkes.... 1 I I 1 (derzeit nicht belegt) I 2 (derzeit nicht belegt) I 3 Inhaltsverzeichnis... 1 I 3.1 Inhaltsübersicht... 1... 1 I 4 Stichwortverzeichnis...
MehrFragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2.
Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. August 2012 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied,
MehrTransport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für
Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen
MehrKursplan GGBV Grundkurs Ausbildung gemäss ADR/SDR und RID/RSD sowie nach GGBV sr Ausbildung gemäss Art. 14 GGBV
Kursplan GGBV Grundkurs Ausbildung gemäss ADR/SDR und RID/RSD sowie nach GGBV sr 741.622 Ausbildung gemäss Art. 14 GGBV Kursort: Trainer: Datum: Prüfung: Business Parc Reinach Christoph Merian-Ring 11
MehrEin Kapitel für sich..
Titelfolie Ein Kapitel für sich.. BK-Container und Mischladefahrzeuge (MEMUs) Michael Pötzsch Fachgruppe III.2 Tel.: +49 (0) 30/8104-1323 Fax: +49 (0) 30/8104-1327 E-Mail: michael.poetzsch@bam.de Berlin
MehrÄnderungen im Gefahrgutrecht
Herrn Dr. Rudolf Dieterle Direktor Bundesamt für Strassen (ASTRA) 3003 Bern Bern, 4. Juli 2008 Änderungen im Gefahrgutrecht Stellungnahme von strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Sehr geehrter
MehrIn Anwendung seit dem
K.E. vom 11.06.2011 in Abänderung des K.E. vom 24.03.1997 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Verstöße in Sachen Gefahrgutbeförderung per Straße, mit
MehrMitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen
Begleitpapiere ADR 2017 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung
MehrVoraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!
Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR
MehrNeuerungen ADR/RID Neuerungen 2013 SDR/RSD GGUV GGBV
Neuerungen 2013 SDR/RSD GGUV GGBV SDR Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621) Art. 5 Abs. 3, Abweichungen 3 Es (das ASTRA) kann mit zuständigen Behörden anderer
MehrGiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN
FREIGRENZEN Freistellung je Beförderungseinheit bis 1000 Punkte Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR Teil 05 Seite 1 / 12 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch
MehrVerordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) vom 29. November 2002 (Stand am 24. Dezember 2002) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 30 Absatz 4, 103 und 106
MehrMERKBLATT. Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
MERKBLATT Berufliche Bildung Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Frieder Hink hink@bayreuth.ihk.de 0921 886-153 Datum/Stand
MehrMerk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Stand: 1. Januar 2013 Merk blatt IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung) Industrie- und Handelskammer
MehrCheckliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08
Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Anforderungen an das Fahrzeug und die Ausrüstung: EG - Kontrollgerät / Digitaler Tachograf (> 3,5
MehrInformation zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel
Gefahrgutbeauftragter der Universität Kassel E-Mail: moesbauer@uni-kassel.de Tel: +49-561 804-3811 Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel An der Universität Kassel werden zur Gebäudebewirtschaftung
MehrÖsterreichische Gefahrgutkonferenz 2017 Terrorismus und Gefahrguttransport ADR Kapitel 1.10 Sicherung Gefahrgutrechtliche Vorschriften
Österreichische Gefahrgutkonferenz 2017 Terrorismus und Gefahrguttransport ADR Kapitel 1.10 Sicherung Gefahrgutrechtliche Vorschriften 19. Oktober 2017, WIFI Salzburg 1 ADR Kapitel 1.10 Sicherung 2005
MehrNationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau
Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch
MehrAnlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS
MehrMitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen
Begleitpapiere ADR 2015 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung
MehrSafety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: /
Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: 036 424 / 886 16 webmaster@att-gefahrgut.de Telefax: 036 424 / 886 86 bisher: Safety and Security Vorschriften zur Sicherheit
MehrAufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer - Expertenpaket
Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer - Expertenpaket Schulung nach ADR 2015 - Teilnehmer- und Referentenunterlagen Bearbeitet von Klaus Ridder, Torsten Bütow 20. Auflage 2014 2014. Buch. 140 S. ISBN 978
MehrNeue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security)
Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum-rechtlicher-hinweis-.364.htm.
MehrBeförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung zum Fahrzeugführer Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 3 Schulungen der Gefahrgutfahrer
MehrADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen
ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen VORWORT ACHTUNG! Das folgende Merkblatt beschreibt an drei Fallbeispielen die zu beachtenden gefahrgutrechtlichen Regelungen im Straßentransport
MehrTransport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße
Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel
MehrGefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal
Gefahrgut ADR / SDR Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Basiskurse ADR / SDR Auffrischungskurs ADR / SDR Aufbaukurse ADR / SDR Instruktion von Absendern gefährlicher Güter ADR / SDR An der
MehrMerkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen
Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die
MehrADR Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Was bedeutet ADR?
ADR 2011 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Der Service macht den Unterschied! Was bedeutet ADR? Die ADR ist ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
MehrGefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal
Gefahrgut ADR / SDR Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Basiskurs ADR / SDR (2 Tage) Basiskurs ADR / SDR inkl. Tanks (3.5 Tage) Auffrischungskurs ADR / SDR (2 Tage) Aufbaukurs ADR / SDR
MehrStellungnahme des Schweizerischen Strassenverkehrsverbands FRS
Herrn Dr. Rudolf Dieterle Direktor Bundesamt für Strassen (ASTRA) 3003 Bern Bern, den 31. Januar 2005 Revision der - Anhänge 1 und 2 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
Mehr