Die drei wichtigsten Gründe für die Jagd

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1 Die drei wichtigsten Gründe für die Jagd Wildregulierung zum Schutz des Waldes, der Natur- und Kulturlandschaft nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestandes Jagd als Waldschutz, d.h. Schaffung von waldverträglichen Wilddichten Jagd als Beitrag zum Waldumbau Jagd zur Gewinnung von Wildfleisch unter Verwendung bleifreier Munition Erhalt angepasster und gesunder Wildbestände Wildschadensverhütung Wildbretgewinnung partieller Ersatz der ausgerotteten Beutegreifer naturnahe Waldbewirtschaftung gesunde Wildbestände als Teil des Ökosystems Nutzung natürlicher Ressourcen (Wildbret) angepasste Schalenwilddichten Schutz gefährdeter Arten (meist regional beschränkt)

2 Änderungsbedarf im Katalog jagdbarer Arten CDU und CSU sehen keine Notwendigkeit die Liste der jagdbaren Tierarten zu ändern. Selbstverständlich müssen Tierarten, die in ihrem Bestand bedroht sind, ganzjährig geschont werden. Die Herausnahme aus dem Katalog der jagdbaren Arten hätte aber den Verlust der Hegepflicht zur Folge. Das wäre gerade für den Schutz und den Erhalt der Arten nachteilig. Wir brauchen einen ambitionierten jagdpolitischen Dialog, der vom Bundesgesetzgeber angestoßen und geleitet wird. Die SPD tritt in diesem Prozess für eine Neubewertung der Bejagungs notwendigkeit einzelner Arten ein. Die jagdbaren Wildarten haben sich bewährt. Eine Veränderung der Liste ist nicht vorgesehen. Allerdings sollten Sondergenehmigungen möglich sein, wenn Managementpläne unverhältnismäßige Wildschadens- oder Bestandsentwicklungen be legen. Sondergenehmigungen können in Notsituationen sinnvoll sein. Die Liste der nach 2 BJagdG aufgeführten, dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, sollte überprüft werden. Das Ziel sollte sein, nur Tierarten aufzuführen, welche auf absehbare Zeit tatsächlich bejagt werden müssen, für die es eine sinnvolle Nutzung oder einen wildbiologisch begründbaren Bejagungsgrund gibt. Der Wolf gehört aktuell aus unserer Sicht nicht dazu. Jagdbar sollten nur Arten sein, für die entweder ein Nutzungsinteresse besteht oder deren Bejagung zur Vermeidung von Wildschäden oder aus Naturschutzgründen angebracht ist, und die gleichzeitig nicht im Bestand gefährdet sind. Gefährdete Arten können ohne Jagdzeit jagdbar bleiben, wenn eine Bestandserholung realistisch ist.

3 Erhalt der Fangjagd (Lebend- und Totfangfallen) Die Fangjagd ist eine Jagdart, um baubewohnende und insbesondere nachtaktive Tierarten, wie den Fuchs, angemessen zu bejagen. Die Fangjagd, insbesondere die mit Totfangfallen, unterliegt zu Recht strengen arten-, tierschutz- und jagdrechtlichen Anforderungen. Sind diese erfüllt, darf die Fangjagd erfolgen. Auch im Natur- und Artenschutz werden Wildtiere zur Markierung in Lebendfallen gefangen. Für die Fangjagd ist eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung zum Fangjagdberechtigten eine zwingende Voraussetzung. Der Fang von Tieren erfolgt aus vielerlei Gründen. Es wird darüber zu sprechen sein, ob nicht einzelne Gründe dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz widersprechen. Die Fallenjagd ist ein wichtiger und effektiver Bestandteil der Jagd. Fallenjagd ist aktiver Artenschutz und sichert den Aufwuchs von Bodenbrütern und Niederwild. Die Jagd mit Totschlagfallen ist im 19 Abs. 1 BJagdG aus Tierschutzgründen zu verbieten. Die Regeln für die Jagd mit Lebendfallen sind strenger an tierschutzfachlichen Belangen auszurichten und müssen besser überwacht bzw. Zuwiderhandlungen konsequenter verfolgt werden. Aus unserer Sicht ist die Fangjagd mit Totfangfallen zu verbieten. Der Fang mit Lebendfallen muss weiter möglich bleiben, aber die Anforderungen für einen tierschutzgerechten Einsatz müssen erhöht werden.

4 Änderungsbedarf bei Jagdzeiten CDU und CSU sehen auf Bundesebene grundsätzlich keinen Änderungsbedarf bei den Jagd- und Schonzeiten. Die Länder können bei Bedarf die Jagdzeiten entsprechend der regionalen Situation und Erfordernisse anpassen. Was die Diskussion über eine generelle Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock in den Herbst/Winter hinein anbelangt, gibt es sowohl Gründe, die dafür, wie auch solche, die dagegen sprechen. Hier bedarf es insbesondere mit Jägern, Waldbesitzern und Verbänden (einschließlich des Natur schutzes) einer noch intensiveren Diskussion, um zu einer ausgewogenen Lösung zu kommen. Wir wollen eine Überarbeitung und Angleichung der Jagdzeiten erreichen, unter anderem ist die Jagdzeit für den Rehbock auch auf den Winter zu verlängern. Die Jagdzeiten haben sich bewährt. Eine Änderung ist aus Sicht der FDP nicht geboten. Sollte aus jagdpraktischer Sicht neue Bewertungsgrundlagen für die Jagdzeiten bestehen, sind diese zu diskutieren. Die Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV) ist so zu verändern, dass die Beunruhigung des Wildes und der Einfluss auf das Ökosystem Wald minimiert und die Effektivität der Jagd erhöht werden können. Eine Angleichung der Abschusszeiten für das Rehwild ist genauso zu prüfen, wie eine Verringerung und Verdichtung der Jagdzeiten. Wir halten eine weitgehende Harmonisierung der Jagdzeiten für notwendig, um die Zeiten für eine tatsächliche Jagdruhe für die Wildtiere v.a. im Winter zu verlängern. Das wird nur bei insgesamt verkürzten Jagdzeiten zu erreichen sein. Gejagt werden kann dann v.a. im Herbst und im frühen Frühjahr.

5 Tierschutz Alternativen zur Jagdhundeausbildung hinter lebendem Wild notwendig Ein Verbot der Jagdhundeausbildung hinter lebendem Wild, wie es vereinzelt gefordert wird, wäre mit den Zielen des Tierschutzes nicht vereinbar. Es bestünde die Gefahr, dass der Hund im Jagdeinsatz später erhebliche Fehler mit negativen Folgen für sich und die Beutetiere macht. Dies schließt nicht aus, an der Weiterentwicklung einer tierschutzgerechteren Jagdhundeausbildung zu arbeiten und zu forschen. Wir brauchen einen ambitionierten jagdpolitischen Dialog, der vom Bundesgesetzgeber angestoßen und geleitet wird. Die SPD tritt in diesem Prozess u.a. für eine Neubewertung der Bedingungen des Hundeeinsatzes ein und für eine Debatte um Befähigung, Rechte und Pflichten des Hundeführers. Die Jagdhundeausbildung ist für eine tierschutzgerechte Jagd besonders wichtig. Nur gut ausgebildete Hunde können Tiere von unnötigem Leiden befreien. Dafür ist eine Ausbildung am lebenden Wild notwendig. Apportierübungen an lebendem Wild sind unverzichtbar für eine praxistaugliche Hundeausbildung. Alternativen müssen entwickelt werden. Die Jagdhundeausbildung mit Tieren muss überdacht und tierschutzgerecht überarbeitet werden. Tierschutz bei Jagd ausreichend berücksichtigt

6 Waffen Änderungsbedarf im Waffenrecht Das Waffenrecht hat sich in der Praxis bewährt. Deutschland verfügt über eines der strengsten Waffengesetze in der Welt. Für eine Verschärfung gibt es derzeit keine Notwendigkeit. Es unterliegt jedoch, wie andere Rechtsgebiete auch, einer fortlaufenden Evaluation. Die SPD-Bundestagsfraktion plant aktuell keine konkreten Veränderungen des Waffengesetzes. Eine Verschärfung des Waffenrechts lehnen wir ab. Wir wollen, nach einer Evaluierung des Waffenrechts unter Einbeziehung der Wissenschaft und der Fachverbände, das Waffenrecht neu ordnen, damit es verständlich und anwendungsfreundlicher wird sowie mehr Rechtssicherheit bietet. DIE LINKE sieht die Angemessenheit verdachtsunabhängiger Kontrollen angesichts der begrenzten Wirksamkeit nach wie vor skeptisch und und kritisiert ihre Gebührenpflichtigkeit. Die Notwendigkeit bestimmter Waffen für den Schießsport muss hinterfragt werden (z.b. große Kaliber, hohe Geschossenergie, etc.). Der private Waffenbesitz sollte begrenzt und halbautomatische Feuerwaffen vom Schießsport ausgeschlossen werden. Ebenso sollten kriegswaffenähnliche Schusswaffen verboten werden. Den Vollzug waffenrechtlicher Vorschriften wollen wir verbessern. Bei all dem müssen die Besonderheiten der Jagd berücksichtigt werden. Biometrische Sicherungssysteme bei Waffen Einführung einer Waffenbesitzsteuer Gebührenpflichtige Kontrolle von Waffenaufbewahrung und Zuverlässigkeit

7 (Auswahl) Änderungsbedarf im Katalog jagdbarer Arten Änderungsbedarf bei Jagdzeiten Einführung einer Waffenbesitzsteuer Gebührenpflichtige Kontrolle von Waffenaufbewahrung und Zuverlässigkeit Fangjagd (Lebend- und Totfangfallen) erhalten Alternativen zur Jagdhunde ausbildung hinter lebendem Wild notwendig Tierschutz bei Jagd ausreichend berücksichtigt Änderungsbedarf im Waffenrecht Biometrische Sicherungssysteme bei Waffen Ausführliche Antworten zu den DJV-Wahlprüfsteinen gibt es unter Deutscher Jagdverband 2013

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