Integrationsamt 12 / DIE AUSGLEICHSABGABE. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
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- Sylvia Weber
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1 Integrationsamt 12 / DIE AUSGLEICHSABGABE Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
2 PARTNER FÜR BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF Das LWV Hessen Integrationsamt ist ein wichtiger Partner für berufstätige behinder- te Menschen und deren Arbeitgeber in Hes- sen. Mit seinen Leistungen trägt es dazu bei, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Diese Leistungen werden aus Mitteln der Ausgleichs- abgabe finan- ziert. WARUM AUSGLEICHSABGABE? Vorrangig soll die Ausgleichsabgabe Arbeitgeber dazu bewegen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (Antriebsfunktion). Kommen Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Abgabe soll einen finanziellen Ausgleich schaffen zwischen Arbeitgebern, die ihre Beschäf- tigungspflicht erfüllen und denen, die dieser Pflicht nicht nachkommen (Ausgleichsfunktion). Die Mittel der Ausgleichsabgabe dürfen nur für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Ar- beitsleben verwendet werden. WER MUSS AUSGLEICHSABGABE ZAHLEN? Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Beschäftigte haben, müssen
3 wenigstens 5% schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, ist das Unternehmen verpflichtet, die Ausgleichsab- gabe bis zum 31. März für das abgelaufene Kalen- derjahr zu zahlen. Um die Höhe der Ausgleichsab- gabe zu ermitteln, erhalten die Unternehmen zu Beginn des Jahres Formulare (siehe unten). Die Zahlung der Ausgleichsabgabe entbindet die Unternehmen nicht von der Pflicht, künftig schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die Aufträge an anerkannte Werk- stätten für behinderte Menschen vergeben, können 50% des auf die Arbeitsleistung entfallen- den Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. BESONDERHEITEN FÜR KLEINERE BETRIEBE Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehin- derten Menschen, Arbeitgeber mit jahresdurch- schnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. WIE WIRD DIE AUSGLEICHSABGABE BERECHNET? Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungs- quote ermittelt. Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz: 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis unter 5%
4 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2% bis unter 3% und 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von unter 2% WIE MELDEN ARBEITGEBER IHRE BESCHÄFTIGUNGSQUOTE? Die Bundesagentur für Arbeit versendet am Anfang eines Jahres die notwendigen Vordrucke für das abgelaufene Jahr: Anzeigenvordruck Verzeichnis über die beschäftigten schwerbehinderten Menschen Aufstellung über Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen sowie Blinden- werkstätten Hinweise zum Anzeigeverfahren sowie eine CD-ROM, die diese Vordrucke ebenfalls enthält Die ausgefüllte Anzeige ist bis spätestens 31. März an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden, eine Durchschrift der Anzeige erhält das Integrati- onsamt WELCHE PERSONEN WERDEN BERÜCKSICHTIGT? Zu den schwerbehinderten Beschäftigten zählen: Mitarbeiter mit einem Grad der Behinde- rung (GdB) von mind. 50.
5 Der Antrag muss beim örtlich zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales -Versorgungsamt- gestellt werden Mitarbeiter mit einem GdB von 30 bis unter 50, die von der Agentur für Arbeit schwerbe- hinderten Menschen gleichgestellt worden sind. WOFÜR WIRD DIE AUSGLEICHS- ABGABE VERWENDET? Mit Zuschüssen (ggf. Darlehen) hilft das Integrationsamt behinderten Arbeitneh- mern sowie ihren Arbeitgebern bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Beschaffung notwendiger Hilfsmittel, arbeitserleichternden Modernisie- rungen, neu eingerichteten Arbeits- und Ausbildungsplätzen, außergewöhnlichen Belastungen, die Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines/r behinder- ten Arbeitnehmers/in entstehen, Gründung und Erhalt einer selbstän- digen beruflichen Existenz, einer Arbeitsassistenz.
6 INTEGRATIONSPROJEKTE Integrationsprojekte schaffen sozialversiche- rungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Hier arbei- ten schwerbehinderte Arbeitnehmer weitge- hend unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Integrationsprojekte ge- währleisten integrationsgerechte und entwick- lungsfördernde Arbeitsbedingungen. Sie unter- stützen, soweit möglich und sinnvoll, wenn sich Beschäftigte eines solchen Projektes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewerben. Als Projektförderung können Aufbau, Neugründung, Erweiterung sowie Modernisierung und Ausstat- tung gefördert werden. INSTITUTIONELLE FÖRDERUNG Die Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinder- ter Menschen am Arbeitsleben wie z. B. Werk- stätten für behinderte Menschen (WfbM) kön- nen vom Integrationsamt ggf. ein Darlehen erhalten, wenn sie Arbeitsplätze schaffen oder neu ausstatten und Arbeitsbereiche erweitern oder modernisieren.
7 WEITERE AUSKÜNFTE Wenn Sie weitergehende Fragen zur Aus- gleichsabgabe haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. KONTAKTE Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt Kölnische Str Kassel Tel Bildtel Fax Steubenplatz Darmstadt Tel Fax Besucheradresse Konrad-Adenauer-Ring Wiesbaden Tel Fax Postadresse Postfach Wiesbaden Unsere hessenweite -Adresse: Besuchen Sie uns im Internet:
8 Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zu- sammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wur- den. Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf. Er betreut Kriegsbeschädigte, deren Angehörige und Hinterbliebene. Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen. Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatri- schen Versorgung in Hessen sicherstellt. Er fördert Arbeitgeber mit Prämien aus dem Hessischen Perspektivprogramm (HePAS) zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen. IMPRESSUM Herausgeber Landeswohlfahrtsverband Hessen Ständeplatz 6-10, Kassel Text Integrationsamt Redaktion Marco Steinbach Foto Elke Bockhorst Gestaltung Heiko Horn Druck Druckerei des LWV Hessen Stand August 2016 Internet
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