Ergebnisse der Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Jahr 2016

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1 Ergebnisse der Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Jahr 216 Der Landkreis Potsdam Mittelmark ist auf der Grundlage des 47 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg (OBGBB) in eigener Verantwortung für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Hauptanliegen sind hierbei die Bekämpfung einer der Hauptunfallursachen - Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit sowie die Sicherung von Spiel- und Schulwegen. Gemäß Geschäftsverteilung und Aufgabengliederungsplan werden diese Aufgaben durch den Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr wahrgenommen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt sowohl mobil, als auch stationär. Die mobilen Geschwindigkeitsmessungen erfolgen mit zwei verschiedenen Verkehrsradargeräten, zum einen handelt es sich um den Typ speedophot und zum anderen um den Typ Vitronic PoliScan. Grundlage dafür ist der Messstellenkatalog, der entsprechend der Schwerpunkte des Verkehrsgeschehens in Zusammenarbeit mit den Ämtern und Gemeinden erarbeitet wurde. Die Verkehrsunfallkommission des Landkreises Potsdam-Mittelmark bestätigt den Katalog und passt diesen den ständig neuen Erfordernissen an. Weitere Geschwindigkeitsüberprüfungen an anderen Stellen im Landkreis resultieren aus Anträgen von örtlichen Ordnungsbehörden oder aufgrund von Bürgerhinweisen. Diese Kontrollmessungen dienen auch dazu, den Messstellenkatalog eventuell zu ergänzen. Wie bereits 215 wurde auch 216 verstärkt die Umsetzung des Landesstraßenerlasses - zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h auf Landstraßen mit dichtem Baumbestand kontrolliert. In den 18 Ämtern und Gemeinden, in denen der Landkreis den fließenden Verkehr überwacht, gab es im zurückliegenden Jahr insgesamt (-33) 1 Kontrollen Stunden lagen den Messungen zu Grunde. Das ergibt gegenüber dem Vorjahreswert ein Minus von 18 Stunden. Aufteilung nach Geschwindigkeiten: (+36) Kontrollen im Bereich weniger als 5 km/h zulässig, (-59) Kontrollen bei 5 km/h zulässig und - 34 (-1) Kontrollen im Bereich mehr als 5 km/h zulässig 313 Kontrollen (23,1 %) erfolgten außerhalb geschlossener Ortschaften. Damit wird dem Kontrollauftrag zur Messung an Unfallschwerpunkten entsprochen. Nachstehende Übersicht verdeutlicht die Entwicklung von 211 bis 216. Abbildung 1 Übersicht der Jahre

2 Kontrollen bis 5 km/h 5 km/h über 5 insgesamt km/h innerorts außerorts Zu Beginn des Schuljahres 216/217 wurden die beiden mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte schwerpunktmäßig im Rahmen der Schulwegsicherung eingesetzt. Hauptanliegen war, mit Überprüfung der Geschwindigkeit vor Grundschulen und Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe, Schulanfängern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Bei insgesamt 59 Einsätzen wurden (+3.65) Fahrzeuge erfasst, deren Fahrzeugführer in 533 (-33) Fällen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten. Im Ganzen wurden in Potsdam-Mittelmark im Jahr 216 bei einem aufgewendeten Zeitumfang von Stunden (-18) Fahrzeuge ( ) auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert, mit dem Ergebnis von (-2.9) Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei einer durchschnittlichen Feststellungsquote von 7,7 % erreichte die Gemeinde Seddiner See mit 2,7 % den niedrigsten Wert und die Gemeinde Wiesenburg/Mark mit 19,2 % den höchsten Wert. Bedenklich ist, dass der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen am Fahrzeugaufkommen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 3 km/h über dem Erlaubten liegt im Vergleich zu den insgesamt festgestellten Fahrzeugen prozentual bei 3,85 % und liegt damit um,65 % über dem Wert von 215. Waren es im Jahr Fahrzeuge, so überschritten im vergangenen Jahr Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 3 km/h. Den Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden die statistischen Daten für deren Verantwortungsbereich zur Verfügung gestellt. Die Abbildung 2 verdeutlicht das Verhältnis der Verwarngelder zu den Bußgeldern auf der Grundlage der festgestellten Überschreitungen. - Verwarngelder (bis 35, ) Verstöße 83,9 % - Bußgelder Verstöße 16,1 % - Gesamt Verstöße 1 %

3 Abbildung 2 Verhältnis Verwarnungen / Bußgelder bei der mobilen Kontrolle 4685 Verwarnungen Bußgelder Sechs Innenteilen vom Typ Traffiphot-S kamen 216 zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung an folgenden Standorten zum Einsatz: Neubensdorf (5 km/h) seit 1998 Derwitz (5 km/h) seit 21 Groß Kreutz Ausbau (5 km/h) seit 23 Kleinmachnow (5 km/h) seit 211 Treuenbrietzen (5 km/h) nach Instandsetzung 27 Michendorf (7 km/h) seit 28 Seddin (5 km/h) seit 28 Rogäsen (5 km/h) seit 212 Niemegk (5 km/h) seit 214 Dippmannsdorf (5 km/h) seit 214 Glindow (3 km/h von 7:-19:) seit 215 Insgesamt wurden ( ) Fahrzeuge kontrolliert, von denen (+9.793) Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Einsatzzeit der stationären Anlagen lag bei insgesamt Stunden an Tagen. Das Verhältnis zwischen den kontrollierten Fahrzeugen und den festgestellten Überschreitungen beträgt,72 % und weist damit im Vergleich zum Jahr 215 eine Senkung um,5% auf absolut % Fahrzeuge ,8 Verstöße ,6 Das Ignorieren von Ampeln (Lichtzeichenanlagen) wurde im Jahr 216 in der Gemeinde Seddiner See geahndet. Vorrangiges Ziel ist dabei die Verkehrsunfallprävention.

4 Während der Einsatzdauer der Anlage von Stunden passierten Fahrzeuge die Kreuzung, 115 Fahrzeugführer (-739) begingen eine Ordnungswidrigkeit. Stunden Kfz. Gesamt Owi in % Tage Gesamt ,3 114 Wie bereits in den Vorjahren blieben 216 strafbare Handlungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung nicht aus. Insgesamt mussten 4 (+32) Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam erstattet werden. 1 Straßenverkehrsgesetz Pflichtversicherungsgesetz Straßenverkehrsgesetz Straßenverkehrsgesetz Strafgesetzbuch Strafgesetzbuch 5 1 Im Jahr 216 sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Kräder im Vergleich zum Jahr 215 wieder gesunken. Abbildung 3 nicht geahndete Verstöße von Krädern Durch die gegenwärtige Rechtslage besteht bei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen keine Möglichkeit, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln. Die Anlage erfasst von vorn kein amtliches Kennzeichen, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben somit ungeahndet. Die Zahl der ausländischen Fahrzeuge, die eine zur Verantwortung ziehende Geschwindigkeitsüberschreitung verursachten, ist im Vergleich zum Jahr 215 gesunken. 1 Fahren ohne Versicherungsschutz 2 Fahren ohne Fahrerlaubnis 3 Kennzeichenmißbrauch 4 Falsche Verdächtigung 5 Diebstahl

5 Abbildung 4 Geschwindigkeitsüberschreitungen ausländischer Fahrzeuge Gegen die Fahrzeugführer dieser Kraftfahrzeuge besteht derzeit keine Möglichkeit, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und abzuschließen. Die oben aufgeführten Zahlen und Statistiken des Jahres 216 verdeutlichen erneut die Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung durch den Landkreis. Unsere Behörde sieht sich als Unterstützer im Rahmen der Gesamtanstrengungen zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen, zur Gewährung eines sicheren Straßenverkehrs und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern vor Schäden im Straßenverkehr.

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