GEMEINDE SCHERZ ENTSCHÄDIGUNGS- UND SPESENREGLEMENT BEHÖRDEN VERSION 1.1

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1 GEMEINDE SCHERZ GEMEINDE SCHERZ ENTSCHÄDIGUNGS- UND SPESENREGLEMENT BEHÖRDEN VERSION 1.1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Allgemeines Zweck 3 2. BESOLDUNGEN, PAUSCHALE UND ENTSCHÄDIGUNGEN Gemeinderat Festlegung der Besoldung Pauschale Besoldung Entschädigungen Spesen Schulpflege Festlegung der Besoldung Pauschale Besoldung Entschädigungen Spesen Kommissionen Entschädigungen 5 3. ALLGEMEINES Dienstfahrten Dienstfahrtenkasko Telefonspesen AHV-Abrechnungspflicht Weiterbildung Auszahlung Besondere Regelungen Anhänge I-IV 6 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Inkrafttreten Aufhebung bisherigen Rechts 6 5. ANHÄNGE I-IV 7-11 Entschädigungs- und Spesenreglement Behörden Seite 2 von 9

3 Der Gemeinderat Scherz erlässt, gestützt auf 37 des Gesetztes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 folgendes Entschädigungs- und Spesenreglement 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1 Allgemeines Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für beide Geschlechter. 1.2 Zweck Dieses Reglement hat zum Zweck, die Entschädigungen, die Spesen inkl. Vergütungen zwischen der Einwohnergemeinde Scherz und dem Gemeinderat, der Schulpflege und allen Kommissionen zu regeln. 2. BESOLDUNGEN, PAUSCHALE UND ENTSCHÄDIGUNGEN 2.1 Gemeinderat Festlegung der Besoldung Die Gemeinderatsbesoldung wird durch die Gemeindeversammlung festgelegt Pauschale Besoldung In der Gemeinderatsbesoldung sind die Leistungen gemäss Anhang I inbegriffen. In der Gemeinderatsbesoldung nicht inbegriffene und separat vergütete Leistungen sind ebenfalls im Anhang I geregelt Entschädigungen Der Gemeinderat erhält bei dienstlichen Verrichtungen für die nicht inbegriffenen Leistungen eine Stundenentschädigung gemäss Anhang I. Entschädigungs- und Spesenreglement Behörden Seite 3 von 9

4 2.1.4 Spesen Die jährlichen Auslagen für Korrespondenzarbeiten und Fahrtspesen innerhalb der Gemeinde werden nicht entschädigt. Sie sind Bestandteil der Gemeinderatsbesoldung und werden als pauschaler Spesenansatz gemäss Merkblatt der SVA Aargau berücksichtigt. Die Fahrtspesen richten sich nach Anhang IV. 2.2 Schulpflege Festlegung der Besoldung Die Schulpflegebesoldung wird durch die Gemeindeversammlung im Rahmen des jeweiligen Budgets festgelegt Pauschale Besoldung In der Schulpflegebesoldung sind die Leistungen gemäss Anhang II inbegriffen. In der Schulpflegebesoldung nicht inbegriffene und separat vergütete Leistungen sind ebenfalls im Anhang II geregelt Entschädigungen Die Schulpflege erhält bei dienstlichen Verrichtungen für die nicht inbegriffenen Leistungen eine Stundenentschädigung gemäss Anhang II. Die Ansätze werden jeweils mit dem Budget durch die Gemeindeversammlung bestimmt Spesen Die jährlichen Auslagen für Korrespondenzarbeiten und Fahrtspesen innerhalb der Gemeinde werden nicht entschädigt. Sie sind Bestandteil der Schulpflegebesoldung und werden als pauschaler Spesenansatz gemäss Merkblatt der SVA Aargau berücksichtigt. Die Fahrtspesen richten sich nach Anhang IV. Entschädigungs- und Spesenreglement Behörden Seite 4 von 9

5 2.3 Kommissionen Entschädigungen Die Kommissionen erhalten für alle dienstlichen Verrichtungen eine Stundenentschädigung gemäss Anhang III. Die Ansätze werden jeweils mit dem Budget durch die Gemeindeversammlung bestimmt. 3. ALLGEMEINES 3.1 Dienstfahrten Nur für Fahrten ausserhalb des Gemeindegebietes werden Reisespesen vergütet. Die Kilometerentschädigung für die Benützung eines Personenwagens wird mit dem Budget festgelegt. Beim öffentlichen Verkehr werden die Fahrtkosten für das Billett der 2. Klasse vergütet. 3.2 Dienstfahrtenkasko Die Kilometerentschädigung enthält den Anteil für den Versicherungsschutz durch den Arbeitnehmer (Haftpflicht- und Kaskoversicherung). 3.3 Telefonspesen Die Telefonspesen werden jährlich als Pauschale nach Antrag des Arbeitsnehmers bzw. Kommissionsmitgliedes ausgerichtet. Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen einen detaillierten Verbindungsnachweis verlangen. 3.4 AHV-Abrechnungspflicht Die Entschädigungen an Gemeinderat, Schulpflege und Feuerwehr sind AHVabrechnungspflichtig. Es gelten die Weisungen der SVA Aargau Entschädigungen an Behörden- und Kommissionsmitglieder 3.5 Weiterbildung Die Kosten für Aus- und Weiterbildungen werden in der Regel im Budget ausgewiesen. Entschädigungs- und Spesenreglement Behörden Seite 5 von 9

6 3.6 Auszahlung Gemeinderat und Schulpflege werden halbjährlich abgerechnet. Bei den Kommissionen werden Sitzungslisten geführt und mit Stichtag 30. November abgerechnet. Die Einreichung der Listen an die Abteilung Finanzen hat bis spätestens 1. Dezember zu erfolgen. 3.7 Besondere Regelungen Der Gemeinderat ist berechtigt, in besonderen Fällen Regelungen zu treffen, die von den Vorschriften dieses Reglements abweichen. 3.8 Anhänge I-IV Die Anhänge I-IV bilden einen integrierenden Bestandteil zu diesem Reglement. 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 4.1 Genehmigung und Inkraftsetzung Dieses Reglement wurde an der Sitzung vom 19. August 2013 durch den Gemeinderat beschlossen. Das Reglement tritt per 01. Januar 2014 in Kraft. 4.2 Aufhebung bisherigen Rechts Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden alle, diesem Reglement widersprechenden kommunalen Entscheide oder Erlasse, aufgehoben. Scherz, 19. August 2013 GEMEINDERAT SCHERZ Hans Vogel, Gemeindeammann Michèle Bächli, Gemeindeschreiberin Entschädigungs- und Spesenreglement Behörden Seite 6 von 9

7 Anhang I Gemeinderat Amt Besoldung Leistungen Kompetenz Gemeindeammann Vizeammann Gemeinderat Fr Fr Fr Inbegriffene Leistungen: Ordentliche Sitzung mit Aktenstudium Teilnahme an der Gemeindeversammlung inkl. Vorbereitung GVE Nicht inbegriffene Leistungen: (Entschädigung gem. Budget) Repräsentationsaufgaben innerhalb der Gemeinde, Teilnahme an Vereinsveranstaltungen - Feuerwehrschlussprobe - Jungbürgerfeier - Neuzuzügeranlass - Bundesfeier - Sommerapéro - Schulschlussfeier Gratulationsbesuche Besprechungen, Augenscheine oder Abklärungen im Hinblick auf die Behandlung von Geschäften an Gemeinderatssitzungen oder Gemeindeversammlungen Repräsentationsaufgaben ausserhalb der Gemeinde Weiterbildungsanlässe Informationsveranstaltungen und Orientierungsversammlungen die Vorbereitungen werden separat ausgewiesen Sitzungen oder Versammlungen in gewählten Kommissionen, Arbeitsgruppen, Ausschüssen oder Verbänden (sofern keine direkte Entschädigung ausbezahlt wird) Besprechungen und Augenscheine mit offiziellem Charakter Gesamtgemeinderat Stundenweise Einsätze an Werk- Sonnund Feiertagen GVE Kompetenz: GVE Separater Entscheid Gemeindeversammlung Entscheid Gemeindeversammlung im Rahmen des Budgets Entschädigungs- und Spesenreglement Behörden Seite 7 von 9

8 Anhang II Schulpflege Amt Besoldung Leistungen Kompetenz Präsident Aktuar Mitglieder Fr Fr Fr Inbegriffene Leistungen: Ordentliche Sitzung mit Aktenstudium inkl. Sitzungen mit der Schulleitung Vorbereitung der Sitzungen Repräsentationsaufgaben innnerhalb der Gemeinde Nicht inbegriffene Leistungen: (Entschädigung gem. Budget) Besprechungen, Augenscheine oder Abklärungen im Hinblick auf die Behandlung von Geschäften der Schulpflege Repräsentationsaufgaben ausserhalb der Gemeinde Weiterbildungsanlässe Informationsveranstaltungen und Orientierungsversammlungen die Vorbereitungen werden separat ausgewiesen Sitzungen oder Versammlungen in gewählten Kommissionen, Arbeitsgruppen, Ausschüssen oder Verbänden (sofern keine direkte Entschädigung ausbezahlt wird) Besprechungen und Augenscheine mit offiziellem Charakter Schulbesuche, Schulanlässe Informationsveranstaltungen Schulpflege Stundenweise Einsätze an Werk- Sonnund Feiertagen Kompetenz: GVE Separater Entscheid Gemeindeversammlung Entscheid Gemeindeversammlung im Rahmen des Budgets Entschädigungs- und Spesenreglement Behörden Seite 8 von 9

9 Anhang III Kommissionen Amt Entschädigung Leistungen Kompetenz Finanzkommission Rechnungsprüfung inkl. Bericht an Gemeinderat Prüfung Budget inkl. Bericht an Gemeinderat Jährliche Revision des Geldverkehrs Steuerkommission Kommissionssitzungen Augenscheine Wahlbüro Betrieb Wahlbüro nach den Vorschriften des GPR Urne pauschal: Kommissionen des Gemeinderates Gemäss separatem Auftrag Anhang IV Spesen und Entschädigungen Art Entschädigung Leistungen Kompetenz Kilometerentschädigung Fr Kilometerentschädigung auswertige Angelegenheiten, inkl. Entschädigung für den Versicherungsschutz durch Arbeitnehmer Telefonspesen Pauschal gemäss Pkt. 3.3 dieses Reglementes Kompetenz: GVE Separater Entscheid Gemeindeversammlung Entscheid Gemeindeversammlung im Rahmen des Budgets Entschädigungs- und Spesenreglement Behörden Seite 9 von 9

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