Worüber Eltern und Kinder klagen

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1 Worüber Eltern und Kinder klagen Die Erfahrungen der Patientenanwaltschaft aus vielen Kontakten mit Eltern und Kindern 6. Jahrestagung für Politische Kindermedizin Oktober 2012, Klagenfurt Mag. Michael Prunbauer NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft

2 Übersicht Überblick Geschäftsfälle Fälle aus der Praxis Erfahrungen Abwicklung durch die Patientenanwaltschaft Besonderheiten in der Schadenabwicklung Rechtliche Sonderreglungen Zustimmung Schönheitsoperationen Zusammenfassung

3 Geschäftsfälle 2011

4 Minderjährige als Betroffene Bereich / Jahr Krankenanstalten Niedergelassene Ärzte NÖ Patienten- Entschädigungsfonds Errichtung verbindlicher Patientenverfügung Betroffene Minderjährige / 100 Geschäftsfälle Zahlen der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft

5 Fälle aus der Praxis

6

7

8

9 Erfahrungen Große Emotionen Vor, in und nach der Behandlungssituation Hoher Kommunikationsbedarf Zwei Ansprechpartner mit verschiedenen Empfängerhorizonten (erwachsene Eltern Kind als Patient) Besondere An- und Herausforderungen Versorgungsangebot Bestmöglicher Zugang

10 Überprüfung durch die Patientenanwaltschaft Einholung der erforderlichen Unterlagen Prüfung durch Vertrauensarzt Bei Bedarf: Beauftragung eines Sachverständigen Bei Bedarf: Befassung der Schiedsstelle Abwicklung Haftungsrecht Patienten-Entschädigungsfonds Aufklärung der Vorgänge Feedback und Beitrag zur Qualitätssicherung Immer: Kommunikation mit den Betroffenen!

11 Besonderheiten in der Schadenabwicklung Große Emotionalität Besondere Berücksichtigung von Dauerfolgen und erwartbaren, erst zukünftig eintretenden Schadensanteilen Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für den Abschluss eines Vergleiches

12 Rechtliche Besonderheiten Auch rechtlich sind Kinder keine kleinen Erwachsene: Rechtsordnung sieht in verschiedensten Bereichen einen erhöhten Schutz für Kinder vor. Insb. Strafrecht Bsp.: Medizinrecht Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Einwilligung zur Behandlung Strenge Bestimmungen bei Schönheitsoperationen

13 Zustimmung zur Behandlung Wer erteilt die Zustimmung zur Behandlung eines Kindes? Das einsichts- und urteilsfähiges Kind entscheidet selbst Im Zweifelsfall: Altersgrenze bei 14 Jahren Fehlt es an der Einsichts- und Urteilsfähigkeit Erziehungsberechtigter Bei Behandlungen mit schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung: Kind + Erziehungsberechtigter

14 Überblick: Einwilligung Minderjähriger Ist die Einsichts- und Urteilsfähigkeit gegeben? (Wird im Zweifel ab 14 Jahren vermutet) JA NEIN Ist mit der Behandlung gewöhnlich eine schwere und nachhaltige Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder Persönlichkeit verbunden? JA NEIN Einwilligung der Eltern alleine Einwilligung von Eltern + Kind Einwilligung des Minderjährigen alleine

15 Exkurs - Schönheitsoperationen Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (Schönheitsoperationen) - ÄsthOpG Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen Spezielle Bestimmungen für Minderjährige: Unzulässig bei Personen < 16. Jahren Psycholog. Beratung Schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten nach umfassender Aufklärung und Beratung OP frühestens vier Wochen nach Einwilligung Widerruf ohne Kostenfolgen bis 1 Woche vor Termin

16 Zusammenfassung Anteil Minderjähriger an den Beschwerdefällen zw. 5 und 10% Beschwerdepunkte analog zu denen Erwachsener Medizinisch-fachlicher Behandlungsfehler Aufklärungsmangel Kommunikation Datenschutz Kinder sind keine kleinen Erwachsenen Gesetzliche Sonderregelungen Einwilligung Pflegschaftsgericht ÄsthOPG ab

17 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Michael Prunbauer NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft 3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29 Tel.: +43 (0)2742 / Fax: +43 (0)2742 / post.ppa@noel.gv

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