Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer
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- Viktor Kneller
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1 Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg Dortmund Tel.: Fax: Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer Gebäudetyp D1 Stand: 31.März 2013
2 Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am PHOENIX See Teilbereich C Wohnen am Südufer
3 2_ Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am PHOENIX See Teilbereich C Wohnen am Südufer PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft mbh Barcelonaweg Dortmund Stadt Dortmund Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Burgwall Dortmund pp a s pesch partner architekten stadtplaner Zweibrücker Hof Herdecke 31. März 2013
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5 4_ Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am PHOENIX See Teilbereich C Wohnen am Südufer Gebäudetypen
6 Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am PHOENIX See Teilbereich C Wohnen am Südufer _5
7 14_ Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am PHOENIX See Teilbereich C Wohnen am Südufer Wohnquartier Südufer Baureihe 3 und 4 Binsenweg/Schilfweg Einfamilienhaus B-Plan Hö 252 Teilbereich C WA 4 Gebäudetyp D 1 Nutzung maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude Bauweise freistehendes Einzelhaus in offener Bauweise Dächer zulässige Dachformen und Neigungen: - Satteldach / Zeltdach, Neigung max oder Flachdach, Neigung max. 5 Satteldächer sind traufständig Traufhöhe maximal 6,50 m; Bezugspunkt für die Traufhöhe ist die Oberkante der unmittelbar vor dem Grundstück angrenzenden öffentlichen Wegefläche mittig zum Gebäude Dachterrassen auf dem obersten Geschoss sind unzulässig Gauben und Zwerchgiebel sind unzulässig Dachflächenfenster und Dacheinschnitte sind auf insgesamt maximal 1/3 der Länge der Gebäudebreite zulässig Dachüberstände an Traufen und Ortgängen betragen maximal 30 cm nicht zulässig sind Dacheindeckungen aus Zink (ausgenommen Rinnen und Rohre), Kupfer, Blei und glasierten Ziegeln sowie bitumierte Dachoberflächen, sofern diese nicht mit einer Kiesschüttung oder Begrünung versehen sind zulässige Farbtöne der Dacheindeckungen: - Grautöne entsprechend RAL 7012 Basaltgrau, RAL 7016 Anthrazitgrau - Brauntöne entsprechend RAL 8014 Sepiabraun, RAL 8019 Graubraun - Rottöne entsprechend RAL 8004 Kupferbraun, RAL 8012 Rotbraun Fassaden zulässige Fassadenmaterialien: Putz, Holz, Ziegel Naturstein, Sichtbeton und Glas auf maximal 1/3 der geschlossenen Fassadenfläche können Metall und Faserzement ergänzend verwendet werden nicht zulässig sind glänzende Ziegel- (glasiert), Metall- und Natursteinflächen (poliert) Stellplätze / Garagen / Carports für die Hauptwohneinheit sind 2 Stellplätze erforderlich (Garage, Carport oder nicht überdachter Stellplatz) für eine zweite abgeschlossene Wohneinheit wird 1 weiterer Stellplatz erforderlich Garagen, Carports und Stellplätze sind zulässig in der bebaubaren Fläche und im seitlichen Grenzabstand; die Garagen- oder Carportzufahrt wird als Stellplatz mitgerechnet 1 weiterer nicht überdachter Stellplatz ist vor dem Wohnhaus innerhalb der Vorgartenfläche, ausschließlich parallel und unmittelbar angrenzend an die Garagenzufahrt möglich Nebenanlagen Nebenanlagen sind vorzugsweise in direkter baulicher Verknüpfung mit der Garage zu errichten darüber hinaus ist ein freistehendes Gartenhaus bis 30 cbm Rauminhalt je Grundstück zulässig; es kann im rückwärtigen Bereich mit mindestens 1,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze aufgestellt werden Vorgärten / Einfriedungen Vorgärten sind bis auf die notwendige Erschließung (Stellplätze, Zufahrt zur Garage, Zuwegung zum Eingang) zu begrünen die Regeln für festgesetzte Einfriedungen sind dem Bebauungsplan zu entnehmen Gelände eventuell notwendige Stützwände sind zulässig als Natursteinmauern, mit Naturstein verblendete Mauern oder mit Naturstein gefüllte Gabionen Abgrabungen und Aufschüttungen sind straßenseitig unzulässig Sonstiges Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind nur in der überbaubaren Fläche zugelassen und in die Gebäudehülle mit einem Abstand von min. 1,50 m zur seitlichen Gebäudekante einzubinden. Unterkonstruktionen sind einzuhausen Abfallbehälter sind durch einen Sichtschutz in Form einer Pergola oder Rankkonstruktion einzugrünen
8 Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am PHOENIX See Teilbereich C Wohnen am Südufer _15 Systemdarstellung Genaue Situation der einzelnen Grundstücke und Gebäude sind der Übersichtskarte und dem Bebauungsplan zu entnehmen
9 26_ Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am PHOENIX See Teilbereich C Wohnen am Südufer
Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,
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