Offene Tagung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen (LAG-B) am

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1 Offene Tagung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen (LAG-B) am

2 Thema UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland seit 5 Jahren geltendes Recht Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen Herr Jochen Schnabel Referatsleiter 41 Soziales Engagement, Teilhabe behinderter Menschen Offene Tagung der LAG-B

3 Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen 1. Kabinettsbeschluss/ Ressortzuständigkeit Beschluss der Staatsregierung vom Die Staatskanzlei und die Staatsministerien werden beauftragt, auch weiterhin Änderungen für die in die jeweilige Ressortzuständigkeit fallenden Vorschriften dahingehend zu veranlassen, dass die in der UN-Behindertenrechtskonvention genannten Rechte verwirklicht werden. Das Ressortprinzip (Art. 63 Abs. 2 Sächsische Verfassung) gilt auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention uneingeschränkt Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wird für den Freistaat Sachsen zur staatlichen Anlaufstelle für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der UN-Behindertenrechtskonvention bestimmt Offene Tagung der LAG-B 3

4 2. Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) Der Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) hat seine Grundlage im 11 des Sächsischen Integrationsgesetzes. Konstituiert hat er sich zur 2. Berufungsperiode am 7. Juni Der Beirat besteht aus 19 Mitgliedern und unterstützt die Arbeit des Beauftragen der Sächsischen Staatsregierung für die Belangen von Menschen mit Behinderungen und berät das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Offene Tagung der LAG-B

5 3. Allianz Arbeit und Behinderung Offene Tagung der LAG-B

6 Allianz Arbeit und Behinderung Handlungsfelder: Bewusstseinsbildung - die Potentiale von Menschen mit Behinderungen vermitteln Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Übergang Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern - betriebliche Ausbildung stärken Übergänge aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen Offene Tagung der LAG-B

7 Umsetzung: Kooperation der Partner im Ausschuss Arbeit + Behinderung Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedern der Allianz und Koordinierung von Aktivitäten Erarbeitung von Empfehlungen zur konzeptionellen und qualitativen Weiterentwicklung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben Projekte gemeinsam festlegen und umsetzen: Beispiel: Modellprojekt support Öffentlichkeits- und Pressearbeit Offene Tagung der LAG-B

8 Ein Zwischenfazit: wir verfolgen in der Allianz Arbeit + Behinderung einen unternehmensorientierten Ansatz Kooperation auf Landesebene unter Einbeziehung der Wirtschaft effektive Öffentlichkeitsarbeit durch koordinierte Aktionen der Allianzpartner schafft guten Zugang zu Unternehmen mit support haben wir modellhaft erprobt, wie Sensibilisierung und Unterstützung von Betrieben vor Ort erfolgen kann; support fungiert als gemeinsame Servicestelle für KMU Sachsen stellt neben den gesetzlichen Leistungen jährlich je schwerbehinderten Menschen 60 Euro (in 2014 insges. 19,5 Mio. Euro) zur Umsetzung der Ziele der UN-BRK zur Verfügung auch Allianzprojekte werden damit finanziert März 2014 Klaus Bemmann-Ender

9 4. Fünfter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen Aufgabenstellung nach dem Sächsischen Integrationsgesetz Die Staatsregierung legt dem Sächsischen Landtag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vor. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse soll der Bericht Vorschläge enthalten, wie die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigt und verhindert sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden kann. ( 13 i. V. m. 1 Abs. 1 SächsIntegrG) Offene Tagung der LAG-B

10 Berichtskonzept 1. Lebenssituation der Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Bereichen auf empirischer Grundlage darstellen 2. Analyse: Ist eine gleichberechtigte Teilhabe gegeben? Ist die derzeitige Unterstützung ausreichend und zielführend? 3. Umsetzung der Vorgaben der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK): Paradigmenwechsel von Integration des Individuums zur inklusiven Gesellschaft rechtlich verbindlich schrittweise umzusetzen 4. Handlungsempfehlungen auf der Grundlage der empirischen Analysen, der Vorschläge aus der Zivilgesellschaft und der wissenschaftlichen Bewertung Offene Tagung der LAG-B

11 10 Handlungsfelder 1. Frühe Kindheit: Geburt, Prävention, Frühförderung, Betreuung 2. Bildung: inklusives Lernen in Schule, Hochschule, Erwachsenenbildung 3. Teilhabe am Arbeitsleben: berufliche Ausbildung, Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, Integrationsprojekte/ Formen der Unterstützung, WfbM 4. Gesellschaftliche Partizipation: politische Interessenvertretung, zivilgesellschaftliches Engagement, Religion, Kultur und Freizeit 5. Gesundheit und Rehabilitation: Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ohne räumliche und kommunikative Barrieren, Behinderung und Pflege Offene Tagung der LAG-B

12 10 Handlungsfelder 6. Wohnen: barrierefreie Wohnungen, unterstütztes Wohnen, Ambulantisierung 7. Mobilität und Barrierefreiheit: öffentlicher Personenverkehr, öffentliche Gebäude und Flächen, barrierefreie Kommunikation 8. Behinderung im Alter: Behinderung im demografischen Wandel, Wohn- und Begegnungsangebote 9. Schutz der Persönlichkeit: Gewalterfahrung und rechtliche Vertretung 10. Information: gut zugängliche Information und Beratung, Bewusstseinsbildung Offene Tagung der LAG-B

13 Datengrundlagen Datenquelle Inhalt Datenhalter aktueller Stand Behindertenstrukturstatistik Statistik schwerbehinderter Menschen Schulstatistik Arbeitsmarktstatistik Sozialhilfestatistik Leistungsstatistiken der Einrichtungsträger Menschen mit anerkannter Behinderung Menschen mit Grad der Behinderung ab 50 und gültigem Ausweis Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Bezieher von Eingliederungshilfe Werkstattbeschäftigte, Heimbewohner etc. Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) Statistisches Landesamt Statistisches Landesamt Bundesagentur für Arbeit Statistisches Landesamt Schuljahr 2012/2013 teils 2010, teils 2012/ KSV 2012 Mikrozensus Bevölkerung Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2012, mit Erhebungsmerkmal Behinderung: Offene Tagung der LAG-B Quelle: ISG

14 5. Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2014 Lieblingsplätze für alle Die Umsetzung des Investitionsprogramms erfolgt im Rahmen des Vollzugs der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom 23. April 2007 (FRL Eingliederungshilfe). Instanzen der Umsetzung des Investitionsprogramms: Sächsische Aufbaubank - Förderbank Bewilligungsbehörde Landkreis / kreisfreie Stadt Erstempfänger Betreiber der Einrichtung (Zuwendungsempfänger) Letztempfänger Offene Tagung der LAG-B

15 Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2014 Lieblingsplätze für alle Wer? Empfänger der Zuwendung Letztempfänger ist der Betreiber (auch Mieter/Pächter) der öffentlich zugänglichen Einrichtung. Was? Die Fördermittel sollen für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich bereit gestellt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt Offene Tagung der LAG-B

16 Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2014 Lieblingsplätze für alle Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen pro Einzelprojekt bis höchstens Euro. Die Landkreise/kreisfreien Städte entscheiden über die Vergabe der Fördermittel an die Letztempfänger. Dabei können sie eigene Schwerpunkte setzen. Wichtig ist, dass sie dabei die Behindertenbeauftragten und -beiräte beteiligen. Beispiele für Einzelprojekte: induktive Höranlage, Audio-Guides sowie Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, barrierefreier Zugang (Rampen, Aufzug, Treppenlift), barrierefreie Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) etc. Im Rahmen des Höchstbetrags von Euro sind bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig. Die Maßnahmen sind im Kalenderjahr 2014 umzusetzen Offene Tagung der LAG-B

17 Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2014 Lieblingsplätze für alle Wie? Der Letztempfänger beantragt die beabsichtigte Maßnahme zum Abbau von Barrieren bei seinem zuständigen Landkreis oder seiner zuständigen kreisfreien Stadt zur Aufnahme in die Maßnahmenliste. Die Bewilligung erfolgt in Höhe einer Pauschale pro Landkreis/kreisfreier Stadt als Erstempfänger auf Grundlage der abgestimmten Maßnahmenliste. Der Erstempfänger reicht die Zuwendung in öffentlich-rechtlicher Form an die Letztempfänger aus. Der Letztempfänger weist dem Erstempfänger die Verwendung der Zuwendung nach und hält ergänzend den Ist-Zustand vor und nach der baulichen Umsetzung im Bild fest Offene Tagung der LAG-B

18 Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2014 Lieblingsplätze für alle Der Erstempfänger Landkreis/Kreisfreie Stadt war aufgefordert bis 30. März 2014 einen entsprechenden Antrag mit einer abgestimmten, priorisierten Maßnahmenliste der Bewilligungsbehörde Sächsische Aufbaubank Förderbank vorzulegen. Weiterführende Informationen sind der Internetseite des SMS zu entnehmen Offene Tagung der LAG-B

19 6. Konzeptpreis Barriere? frei! Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. in Zusammenarbeit mit dem SMS und dem LJA Ziel: Entwicklung von Konzepten, wie Angebote von Jugend- und Kultureinrichtungen in Sachsen barrierefrei gestaltet werden können 3 Preisträger erhalten je 4.000, die für die Umsetzung des Konzept eingesetzt werden sollen 13 Teilnehmer Die Preisträger mit den drei überzeugendsten Konzepten sind: Soziokulturelles Zentrum Conne Island - Projekt Verein e.v. (Leipzig) Soziokulturelles Zentrum Die VILLA (Leipzig) Soziokulturelles Zentrum Putjatinhaus e.v. (Dresden) Offene Tagung der LAG-B

20 Konzeptpreis Barriere? frei! Verliehen wurden die Preise im Rahmen eines Fachtages im Deutschen Hygiene- Museum Dresden. Knapp 150 Vertreterinnen und Vertreter aus Jugend- und Kultureinrichtungen, Ministerien und Kommunen sowie der Behinderten(selbst)hilfe nahmen am Fachtag teil. Der Fachtag widmete sich der Frage, wie Institutionen und Angebote gestaltet sein müssen, damit behinderte Menschen selbstbestimmt daran teilhaben können und welche Rahmenbedingungen dazu geschaffen werden müssen. Im Mittelpunkt standen Jugend- und Kultureinrichtungen und ihre BesucherInnen Offene Tagung der LAG-B

21 7. Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit Die Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe Otto Perl fördert im Freistaat Sachsen institutionell die Kontakt- und Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. in Dresden, beim Sozialverband VdK Sachsen e. V. in Chemnitz und beim Behindertenverband Leipzig e. V. Im Rahmen der Ergänzung und Weiterentwicklung dieser Förderung, insbesondere auf eine umfassende Barrierefreiheit hinzuwirken, ist der Aufbau eines Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit im Freistaat Sachsen vorgesehen Offene Tagung der LAG-B

22 Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit Der Aufbau eines Landeskompetenzzentrums sollte mit den Zielen einhergehen: die Barrierefreiheit umfassend unter Beteiligung der entsprechenden Interessenverbände zu betrachten, wie z. B. barrierefreier Tourismus, barrierefreies Bauen, barrierefreie und -arme Wohnungen/Wohnumfeld etc., auf eine aktive Bewusstseinsbildung für das Thema Barrierefreiheit hinzuwirken, interdisziplinärer fachlicher Austausch zu ermöglichen, Strukturoffenheit des Gremiums zu gewährleisten, offene und lösungsorientierte Kommunikation zwischen Fachkompetenz und Behindertenselbsthilfe sicherzustellen Offene Tagung der LAG-B

23 Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit Die Aufgaben eines Landeskompetenzzentrums könnten sein: A - Informationsaufgaben Sammeln von Fachinformationen, Verfolgen der aktuellen Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene, Besuche von Seminaren, Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Seminarkonzepten, Offene Tagung der LAG-B

24 Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit B Dienstleistungsaufgaben: Vermittlung von Beratungsangeboten, Aufbau und Pflege eines bau beratenden Netzwerkes, Beratung von Initiativen, Selbsthilfegruppen, Vereinen, die bauliche Maßnahmen barrierefrei planen oder ausführen wollen, Koordinierung der Meinungsbildung von einzelnen Betroffenen und/oder ihren Vertretungen, Öffentlichkeitsarbeit/Schulungen mit dem Ziel der Förderung des Verständnisses für die Belange der Barrierefreiheit, Sicherung der landesweit gleichmäßigen Wirksamkeit des Beratungsangebotes in städtischen und ländlichen Regionen, Moderation bzw. Mitwirkung bei der Lösung von verschiedensten Konfliktfällen Offene Tagung der LAG-B

25 Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit Ein vorstellbares Konstrukt eines Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit könnte nach Ansicht des Sozialministeriums wie folgt aussehen: Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit im Freistaat Sachsen LAG SH Beratungsstellen für barrierefreies Bauen im Rahmen der Behindertenselbsthilfe VdK Sachsen Behindert enverband Leipzig e.v. Architekt enkammer Sachsen Arbeitskr eis Barrierefr eies Planen und Bauen Landesverbände der Behindertenselbsthilfe Landesve rband Selbsthilf e Körperbehindert er Sachsen e. V. Landesve rband der Gehörlos en Sachsen e.v. Blindenund Sehbehin dertenverba nd Sachsen e.v. weitere Partner weitere Partner z.b. SSG; SLKT; SMI; SMWK ; kommuna le Behindert enbeauftrag te/ - beiräte Offene Tagung der LAG-B

26 8. Besuchskommissionen Das SMS ist nach 12 Abs. 2 Satz 3 SächsIntegrG verpflichtet, dem Landtag einmal in der Legislaturperiode zusammenfassend über die Ergebnisse der Arbeit der Besuchskommissionen zu berichten. Der erste Bericht dieser Art wurde dem Landtag im Frühjahr 2009 vorgelegt; zu diesem Zeitpunkt lagen jedoch erst wenige Besuchsberichte vor, weil die Besuchskommissionen erst im Herbst 2008 ihre Arbeit aufgenommen hatten. Seither wurden alle Werkstätten für behinderte Menschen mit den ihnen angegliederten Förder- und Betreuungsbereichen sowie alle Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen mindestens einmal besucht, etwa die Hälfte auch mehrfach. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Besuchskommissionen ein grundsätzlich positives Bild der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten und Wohnstätten im Freistaat Sachsen zeichnen. Die Menschen mit Behinderungen werden von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut und unterstützt Offene Tagung der LAG-B

27 Besuchskommissionen Gravierende Mängel haben die Besuchskommissionen nicht festgestellt. Wo bestehende Verhältnisse kritisch betrachtet oder Veränderungen angeregt wurden, konnten bei Wiederholungsbesuchen häufig positive Entwicklungen festgestellt werden. Die Besuchskommissionen berichten fast durchgängig von sehr offenen und gegenseitig wertschätzenden Gesprächen mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Einrichtungen sowie den Menschen mit Behinderungen. Das führt zu einem Erfahrungsaustausch und der Verbreitung guter Ideen. Das gibt den Verantwortlichen in den Einrichtungen Anlass, ihr eigenes Handeln zu reflektieren und Vorschläge für Veränderungen aufzunehmen. Insofern leisten die Besuchskommissionen einen Beitrag zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen der Behindertenhilfe im Freistaat Sachsen Offene Tagung der LAG-B

28 Besuchskommissionen Die Besuchskommissionen sind ehrenamtlich und unabhängig tätig. Ihre Mitglieder sind u. a. Fachkräfte, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig sind (ca. 50 %), kommunale Behindertenbeauftragte oder -beiräte (ca. 20 %), Angehörige von Menschen mit Behinderungen (ca. 10 %), Menschen mit Behinderungen, die in der Selbsthilfe aktiv sind sowie Beschäftigte in Werkstätten (ca. 20 %) Offene Tagung der LAG-B

29 9. Sachsen weiterdenken Was wir wollen Die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten ist für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung gewährleistet und wird gefördert (Art. 4 Abs. 1 UN-BRK). Wo wir stehen Mit Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und seines Zusatzprotokolls hat sich Deutschland verpflichtet, hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel, Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen Offene Tagung der LAG-B

30 Sachsen weiterdenken Diese Verpflichtung gilt natürlich auch für den Freistaat Sachsen und die sächsischen Kreise, Städte und Gemeinden. Die UN-BRK konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie orientiert sich dabei an den Grundsätzen der Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung und fordert umfassende Barrierefreiheit sowie gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft (Inklusion). Die Staatsregierung wird auch weiterhin ihre Vorschriften so ändern, dass die in der UN-Behindertenrechtskonvention genannten Rechte verwirklicht werden Offene Tagung der LAG-B

31 Sachsen weiterdenken Was wir tun Mit dem 5. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen werden wir eine umfassende Bestandsaufnahme und Analyse vorlegen. Zudem wird der Bericht auch Vorschläge zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft enthalten. Auf dieser Grundlage soll eine generelle Strategie zur Inklusion in Form eines ressortübergreifenden sächsischen Aktionsplanes erarbeitet werden. Denn die Forderungen der UN-BRK betreffen alle Lebensbereiche und damit grundsätzlich auch die Zuständigkeit aller Ressorts. Die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen verbessert werden. Der Freistaat wird dies gemeinsam mit den Kammern, Wirtschaftsverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen, der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und weiteren Akteuren in der Allianz Arbeit + Behinderung vorantreiben Offene Tagung der LAG-B

32 Sachsen weiterdenken Für Menschen mit Behinderungen soll der Zugang zur betrieblichen Ausbildung verbessert werden. Dafür wird der Landesausschuss für Berufsbildung Empfehlungen erarbeiten. Sachsen setzt die UN-Behindertenrechtskonvention im schulischen Bereich schrittweise, kontinuierlich sowie aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen um. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll auch im sächsischen Bildungswesen umgesetzt werden. Dementsprechend soll der Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung von Artikel 24 UN-BRK Inklusive Bildung weiter fortgeschrieben werden. In mehrjährigen Modellprojekten sollen die Bedingungen für Inklusion in Kita und Schule untersucht werden Offene Tagung der LAG-B

33 Sachsen weiterdenken Die Barrierefreiheit touristischer Angebote und die Leistungsfähigkeit der touristischen Infrastruktur sollen im Sinne eines Tourismus für alle verbessert werden. Kultureinrichtungen wie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, das Deutsche Hygiene-Museum oder auch die Albrechtsburg Meißen werden ihre Ausstellungen schrittweise barrierefrei gestalten. Sachsen fördert auch künftig das barrierearme und barrierefreie Bauen beim Umbau oder der Errichtung von Wohnungen. Damit trägt der Freistaat auch zur Deckung des demografisch bedingten zusätzlichen Bedarfs bei Offene Tagung der LAG-B

34 Offene Tagung der LAG-B

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