Entwurf. 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie
|
|
- Etta Lang
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf
2 1. Änderung des RROP für den Landkreis Leer Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie ENTWURF
3 ENTWURF - Satzung Satzung über die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 durch Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie Gem. 8 ff. des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), und 5 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 252) in Verbindung mit 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 307) hat der Kreistag des Landkreises Leer am als Satzung beschlossen: 1 Feststellung Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Leer 2006 vom wird durch Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie, bestehend aus der beschreibenden Darstellung als textlichem Teil (Ziele, Begründung inkl. Umweltbericht) sowie der zeichnerischen Darstellung (im Maßstab 1 : ). geändert. 2 Inkrafttreten Mit der Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung im Amtsblatt für den Landkreis Leer tritt die Satzung gemäß 11 Abs. 1 ROG i. V. m. 5 Abs. 6, 6 Abs. 1 Satz 2 NROG in Kraft. Leer, den Landrat Genehmigungsvermerk des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Leer 2006, Änderung und Ergänzung eines sachlichen Teilabschnitts Windenergie ist mit Bescheid, Oldenburg vom genehmigt worden. Oldenburg, den Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Bekanntmachung Die Erteilung der Genehmigung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer ist am durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Leer Nr. öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2006 in Kraft. Leer, den Landrat
4 ENTWURF - Lesehilfe 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 (Sachlicher Teilabschnitt Windenergie) - Lesehilfe Anmerkungen: Das geltende Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Leer 2006, öffentlich bekannt gemacht am , ist im Abschnitt D 3.5 (Ziffer 4.2 gem. LROP 2008/12) Energie hinsichtlich der Absätze für unwirksam erklärt worden. Die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) muss nunmehr die gemäß Anlage 3 zu 1 Abs. 2 Ziffer 01 des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) 2008/12 notwendige Anpassung des Aufbaus der beschreibenden Darstellung des LROP berücksichtigen. Daher wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Teilbereich Windenergie statt der teilweise für unwirksam erklärten Ziffer D 3.5 (02 bis 04) nach dem LROP 2008/12 in der Fassung der 1. Änderung die Ziffer 4.2 erhält. Eine Einordnung in die Gesamtgliederungsstruktur ist in der Anlage beigefügt. Im Rahmen des Änderungs-/ Neuaufstellungsverfahrens des RROP wird die Gliederungsstruktur insgesamt an das LROP angepasst. Die zeichnerische Darstellung wird durch Darstellungen mit dem Planzeichen Bezug Ziffer /04 gem. LROP 2008/12- (alt: Planzeichen 13.1) sowie dem Planzeichen 13.5 im Maßstab 1: ergänzt. Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2008 und der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2012 enthaltene Ziele der Raumordnung, die in die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms übernommen wurden, sind durch Verweise auf die entsprechenden Ziffern der Textstellen im LROP kenntlich gemacht. In der Beschreibenden Darstellung sind Ziele der Raumordnung nach 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG in Fettdruck dargestellt. Grundsätze der Raumordnung nach 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG sind in der Beschreibenden Darstellung normal gedruckt. Hinweise zum bisherigen Verfahren: Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Leer am und in den örtlichen Zeitungen (am bzw ) wurden die allgemeinen Planungsabsichten zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer gemäß 5 Abs. 1 NROG [2007] i.d.f. vom (Nds. GVBl. 223), zuletzt geändert am (Nds. GVBl. 353), bekanntgegeben und das Verfahren gemäß 8 ff. Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 3 ff. NROG [2007] zur Ergänzung dieses Teilabschnitts förmlich eingeleitet. In der Folge konnten Stellungnahmen und Anregungen zu den Planungsabsichten abgegeben werden, die in die Entwurfserarbeitung eingeflossen sind. Gemäß 9 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung als unselbstständiger Teil des Aufstellungsverfahrens durchzuführen. Daher wird im Rahmen der Änderung Windenergie des RROP für den Landkreis Leer eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung dient der frühzeitigen Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung und das Beteiligungsverfahren. Mit Schreiben vom wurden die öffentlichen Stellen, deren Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen betroffen sein kann, gemäß 9 Abs. 1 Satz 2 ROG bei der Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) beteiligt. Mit Beschluss des Kreistags des Landkreises Leer vom wurde das Beteiligungsverfahren eingeleitet.
5 ENTWURF - Lesehilfe Anlage: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Leer GLIEDERUNG Inhaltsverzeichnis RROP Landkreis Leer 2006 zu LROP 2012 A B RROP 2006 Grundsätze der Raumordung LROP I Ziele der Raumordung LROP I Seite RROP 2006 Ziffer LROP 2012 C/D Beschreibende Darstellung Grundsätze und Ziele der Raumordnung LROP II/RROP 1. Entwicklung der räumlichen Struktur Entwicklung der räumlichen Struktur Entwicklung der Regionen Ländliche Räume Ordnungsräume Siedlungsentwicklung, Wohnen, Schutz siedlungs /3.1.1 bezogener Freiräume 1.6 Zentrale Orte und zentralörtliche Funktionen /3.1.1 Standorte mit besonderen Funktionen 1.7 Naturräume Vorranggebiete und Vorrangstandorte /3.1.1/ Vorsorgegebiete /3.1.1/ Schutz, Pflege und Entwicklung der naturräum /3.2 lichen Lebensgrundlagen, der Kulturlandschaften und der kulturellen Sachgüter 2.0 Umweltschutz allgemein Naturschutz und Landschaftspflege Bodenschutz / Gewässerschutz Luftreinhaltung, Lärm- und Strahlenschutz / Schutz der Erdatmosphäre, Klima / Schutz der Kulturlandschaft und kultureller Sachgüter /2.1
6 ENTWURF - Lesehilfe 3 Nutzung und Entwicklung natürlicher und raum struktureller Standortvoraussetzungen 3.0 Umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung der Wirt /2.1 schaft und der Infrastruktur 3.1 Gewerbliche Wirtschaft und Fremdenverkehr / Landwirtschaft Forstwirtschaft Rohstoffgewinnung Energie Verkehr und Kommunikation / Verkehr allgemein Öffentlicher Personennahverkehr Schienenverkehr Straßenverkehr Schifffahrt Luftfahrt Fußgänger- und Fahrradverkehr Information und Kommunikation Bildung, Kultur und Soziales Erholung, Freizeit, Sport / Wasserwirtschaft Wasserwirtschaft allgemein / Wasserversorgung Abwasserbehandlung / Küsten- und Hochwasserschutz / Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft allgemein /2.1/ Siedlungsabfall, Sonderabfall / Altlasten / Katastrophenschutz, Verteidigung / Katastrophenschutz, zivile Verteidigung / Militärische Verteidigung /2.1
7 ENTWURF Ziele und Grundsätze Beschreibende Darstellung Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Ziele und Grundsätze - Beschreibende Darstellung -
8 ENTWURF Ziele und Grundsätze Beschreibende Darstellung
9 ENTWURF Ziele und Grundsätze Beschreibende Darstellung Ziele und Grundsätze - Beschreibende Darstellung Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) 2012 Energie 1 Auszug der beschreibenden Darstellung aus dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2012 (nicht amtliche Lesefassung) LROP Bei der Energiegewinnung und -verteilung sind die Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen. 2 Die Nutzung einheimischer Energieträger und erneuerbarer Energien soll unterstützt werden. 3 Die Träger der Regionalplanung sollen darauf hinwirken, dass unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten der Anteil einheimischer Energieträger und erneuerbarer Energien insbesondere der Windenergie, der Solarenergie, der Wasserkraft, der Geothermie sowie von Biomasse und Biogas raumverträglich ausgebaut wird. 4 Vorhandene Standorte, Trassen und Verbundsysteme, die bereits für die Energiegewinnung und -verteilung genutzt werden, sind vorrangig zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen. LROP Für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte sind zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen. 2 In den besonders windhöffigen Landesteilen muss dabei der Umfang der Festlegungen als Vorranggebiete Windenergienutzung mindestens folgende Leistung ermöglichen: [ ] Landkreis Leer, 200 MW, [ ]. 3 Ein grenzübergreifender Ausgleich ist möglich. 4 Ein Ausgleich ist auch mit sonstigen Anlagen erneuerbarer Energie möglich, die nach 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich zulässig sind. 5 In Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung sollen Höhenbegrenzungen nicht festgelegt werden. 6 Soweit in einem Teilraum raumbedeutsame Einzelanlagen für die Windenergienutzung außerhalb von Vorrang- und von Eignungsgebieten Windenergienutzung errichtet und deren Standorte für Repowering-Maßnahmen nicht raumverträglich sind, sollen im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden, Grundeigentümern und Projektbetreibern in den Regionalen Raumordnungsprogrammen geeignete, zusätzliche Vorrang- oder Eignungsgebiete Windenergienutzung ausschließlich für Repowering-Maßnahmen festgelegt werden. 7 Für die zusätzlichen Vorrang- oder Eignungsgebiete Windenergienutzung, die nur für Repowering-Maßnahmen genutzt werden sollen, ist der Abbau von Altanlagen in ei- 1 Quelle: Nicht amtliche Lesefassung des LROP In dieser auf dem geltenden LROP vom 08. Mai 2008 basierende Lesefassung sind zur Arbeitserleichterung die im Rahmen der LROP-Aktualisierung 2012 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen eingefügt.
10 ENTWURF Ziele und Grundsätze Beschreibende Darstellung nem raumordnerischen Vertrag zwischen dem Träger der Regionalplanung, den Standortgemeinden, den Grundeigentümern und den Rechteinhabern der Altanlagen näher festzulegen. LROP Für die Weiterführung der in Ziffer 05 Satz 12 festgelegten Trasse vom Anlandungspunkt bei Hilgenriedersiel bis zum Anschlusspunkt an das Hoch- und Höchstspannungsnetz ist in den Regionalen Raumordnungsprogrammen ein Vorranggebiet Kabeltrasse für die Netzanbindung festzulegen.
11 ENTWURF Ziele und Grundsätze Beschreibende Darstellung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2006 Energie Ziele und Grundsätze - Beschreibende Darstellung Das Kapitel 4.2 des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 wird wie folgt (neu) gefasst: Windenergie Ziele und Grundsätze des RROP des Landkreises Leer zur Nutzung von Windenergie Z 01 (LROP ) 1 In der zeichnerischen Darstellung sind für die Nutzung der Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte als Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt. 2 Sie weisen gemäß 8 Abs. 7 Satz 2 Raumordnungsgesetz zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten auf. 3 Dies bewirkt den Ausschluss dieser Nutzung außerhalb dieser Gebiete (Ausschlusswirkung). 4 Raumbedeutsame Windenergieanlagen und -parks sind auf diese Gebiete zu konzentrieren. Z 02 Außerhalb der festgelegten Vorranggebiete Windenergienutzung wird für folgende durch gemeindliche Bebauungspläne rechtsgültig beordnete Sonderbauflächen und Sondergebiete für Windenergiegewinnung gemäß der zeichnerischen Darstellung eine Ausnahme von der Ausschlusswirkung festgelegt: Windpark Filsum (teilweise)/ Samtgemeinde Jümme Windpark Firrel/ Samtgemeinde Hesel Windpark Hohegaste/ Stadt Leer Windpark Holtgaste (teilweise)/ Gemeinde Jemgum Windpark Klostermoor/ Gemeinde Rhauderfehn Windpark Neermoor-Memgaste/ Gemeinde Moormerland Windpark Moorgut/ Gemeinde Ostrhauderfehn.
12 ENTWURF Ziele und Grundsätze Beschreibende Darstellung
13 ENTWURF Zeichnerische Darstellung Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Zeichnerische Darstellung - Anmerkung: Die zeichnerische Darstellung umfasst die Abgrenzung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Angabe der Primärenergie (W für Wind) sowie die Gebiete mit einer Ausnahme von der Ausschlusswirkung. Die nachfolgende zeichnerische Darstellung erfolgt durch Kartenausschnitte im Maßstab 1: sowie durch Übersichtskarten.
14 1. Änderung des RROP für den Landkreis Leer Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 Übersicht der Zeichnerischen Darstellung - ENTWURF - Kleinoldendorf GroßoldendorfRemels Neermoor BührenGroßsander Hasselt-Nord Erweiterung WP Hohegaste Hasselt-Süd Hasselt-Ost WP Filsum WP Südgeorgsfehn WP Holtgaste WP Bunderhee WP Weenermoor Breinermoor WP Heerenweg Detern-Süd WP Dwarstief WP Steenfelde Großwolde Flachsmeer Klostermoor-Süd Flachsmeer Vorranggebiet Windenergienutzung 0 Maßstab 1: Landkreis Leer Amt für Planung und Naturschutz 15 km Kartengrundlage: DTK200 Quelle: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie GeoBasis-DE/BKG Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer ENTWURF - Übersichtskarte Vorranggebiete ± 1
15 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 Neermoor Hasselt-Süd Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 2
16 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 Hasselt-Ost Hasselt-Nord Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 3
17 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 Kleinoldendorf Großoldendorf-Remels Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 4
18 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 Bühren-Großsander WP Südgeorgsfehn Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 5
19 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 Erweiterung WP Hohegaste Breinermoor Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 6
20 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 WP Filsum Detern-Süd Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 7
21 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 Flachsmeer Großwolde Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 8
22 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 Klostermoor-Süd WP Heerenweg Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 9
23 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 WP Bunderhee WP Weenermoor Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 10
24 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 WP Dwarstief WP Holtgaste Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 11
25 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 WP Steenfelde Landkreis Leer Vorranggebiet Windenergienutzung Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Vorranggebiete 12
26 1. Änderung des RROP für den Landkreis Leer Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 Übersicht der Zeichnerischen Darstellung - ENTWURF - WP Firrel WP NeermoorMemgaste WP Hohegaste WP Filsumer Western WP Holtgaste WP Klostermoor WP Langholt WP Firrel 0 Ausnahme von der Ausschlusswirkung (Weißfläche) Maßstab 1: km Kartengrundlage: DTK200 Quelle: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie GeoBasis-DE/BKG 2014 Landkreis Leer Amt für Planung und Naturschutz 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer ENTWURF - Übersichtskarte Weißflächen ± 13
27 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 WP Firrel WP Filsumer Western Ausnahme von der Ausschlusswirkung (Weißfläche) Landkreis Leer Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Weißfläche 14
28 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 WP Klostermoor WP Langholt Ausnahme von der Ausschlusswirkung (Weißfläche) Landkreis Leer Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Weißfläche 15
29 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 WP Neermoor- Memgaste WP Hohegaste Ausnahme von der Ausschlusswirkung (Weißfläche) Landkreis Leer Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Weißfläche 16
30 ENTWURF Zeichnerische Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 WP Holtgaste Ausnahme von der Ausschlusswirkung (Weißfläche) Landkreis Leer Amt für Planung und Naturschutz Maßstab 1: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Leer 2006 ± 0 0,5 1 2 km Kartengrundlage: TK50 Detailkarte Weißfläche 17
31 ENTWURF Begründung der Ziele und Grundsätze Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Begründung der Ziele und Grundsätze des RROP - Die Begründung besteht aus folgenden Teilen: Teil 1 Textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze des RROP Teil 2 Potenzialstudie zur Ermittlung von Vorranggebieten Windenergienutzung im Landkreis Leer mit Anlagen Teil 3 FFH-Verträglichkeitsprüfung/ Prüfung nach Art. 4 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie Teil 4 Umweltbericht mit Umweltprüfung gem. 9 ROG Anlagen zur Begründung
32 ENTWURF Begründung der Ziele und Grundsätze
33 ENTWURF Teil 1 der Begründung textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 1 der Begründung - Textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze des RROP
34 ENTWURF Teil 1 der Begründung textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze
35 ENTWURF Teil 1 der Begründung textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze Teil 1 der Begründung Textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze des RROP Zu Ziffer 01, Satz 1 Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Leer 2006 wurde durch den Kreistag des Landkreises Leer in seiner Sitzung am gemäß 8 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) als Satzung beschlossen. Das RROP 2006 wurde mit Erlass vom vom seinerzeitigen Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Regierungsvertretung Oldenburg (Az.: RV Ol /457), genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt für den Landkreis Leer Nr. 12 vom ist das RROP 2006 in Kraft getreten. Gegen den Teilabschnitt Windenergie im RROP wurde ein Normenkontrollantrag beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Das Normenkontrollverfahren wurde am abgeschlossen mit dem Urteil, das den Teilabschnitt Windenergie für unwirksam erklärt (Az.: 12 KN 187/08). Der Kreistag des Landkreises Leer hat deshalb in seiner Sitzung vom beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm zu ändern und das Planänderungsverfahren für die Ergänzung des Teilabschnitts Windenergie einzuleiten. Der Landkreis Leer beabsichtigt, seine regionalplanerischen Zielvorstellungen für den Teilabschnitt Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms im Rahmen eines Änderungsverfahrens neu zu fassen. Anlass und Erfordernis zur Änderung ergibt sich weiterhin aus der Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP 2012). Mit der Änderung verfolgt der Landkreis Leer das Ziel, einen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende zu leisten. Diese und der gewünschte Zuwachs erneuerbarer Energien in Region und Land stellen auch den Landkreis Leer vor die Anforderung, (weiteren) Raum für die Windenergie bereit zu stellen. Ziel der Planung ist es, eine Steuerung der Standorte für Windenergieanlagen im Landkreis Leer vorzunehmen und der Nutzung der Windenergie substanziell Raum zu geben. Mithilfe einer regionalplanerischen schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeption sollen Flächen als Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt werden. Gleichzeitig soll die Zulässigkeit raumbedeutsamer Windenergieanlagen in den übrigen Bereichen des Kreisgebietes ausgeschlossen werden (Ausschlusswirkung). Ziel ist es durch entsprechende Konzentration der Anlagen und die Bündelung in entsprechenden Parks empfindliche Landschaftsräumen von Windenergie freizuhalten. Eine Höhenbegrenzung wird durch den Landkreis nicht festgelegt, um einen möglichst effizienten und an den örtlichen Gegebenheiten ausgerichteten Handlungsspielraum nicht einzuschränken. Es wird von einer Referenzanlage von 150 m ausgegangen. Gem. LROP 2008/ 2012 ist der Landkreis Leer als ein besonders windhöffiger Landesteil verpflichtet, Vorranggebiete Windenergienutzung in einem Umfang festzulegen, der eine Leistung von mindestens 200 MW ermöglicht. Mit der Änderung/ Ergänzung des RROP 2006 sollen die planerischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die energiepolitischen Ziele des Bundes und des Landes Niedersachsen im Landkreis Leer im Hinblick auf 1
36 ENTWURF Teil 1 der Begründung textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze eine effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung umgesetzt werden können. Die größten Potenziale für erneuerbare Energien zur Stromerzeugung liegen im Landkreis Leer in der Nutzung von Windenergie. Biomasse und Photovoltaik nehmen auf Grund der regionalen Rahmenbedingungen nur eine untergeordnete Rolle ein. Es besteht kein regionalplanerisches Steuerungserfordernis. Mit Stand Juni 2014 sind im Landkreis Leer Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 175 MW installiert. Der überwiegende Teil ist durch Sondergebiete für die Windenergienutzung durch die gemeindliche Flächennutzungsplanung dargestellt. Um einerseits zusätzliche Flächen und ggf. die bestehenden Standorte langfristig für die Windenergienutzung und auch ein Repowering zu sichern, andererseits aber die Belastungen für die Bevölkerung zu minimieren und für Erholungsnutzung und Naturschutz wertvolle Bereiche von Windenergieanlagen freizuhalten, werden im RROP Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt und gleichzeitig andere Stellen des Kreisgebietes für die Errichtung raumbedeutsamer Anlagen ausgeschlossen. Da nur in geringem Maße (raumbedeutsame) Einzelanlagen für die Windenergienutzung außerhalb von gemeindlichen Sondergebieten Windenergiegewinnung errichtet sind, bedarf es keiner Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebiete Windenergienutzung ausschließlich für Repowering-Maßnahmen. Als Grundlage für die Festlegung der Vorranggebieten Windenergienutzung wurde eine gesamträumliche Potenzialstudie erstellt. Hier wurde mittels eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeptes in vier Schritten die Grundlage für die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung (alt: Vorrangstandort für Windenergiegewinnung) zur Übernahme in den Entwurf des RROP entwickelt. Anhand von geeigneten Planungs- und Ausschlusskriterien wurde für den gesamten Landkreis Leer untersucht, auf welchen Flächen raumbedeutsame Windenergieanlagen konzentriert werden können und welche Bereiche von Windenergieanlagen freizuhalten sind (insbesondere harte und weiche Tabuzonen). 1. Im ersten Abschnitt sind diejenigen Bereiche als harte Tabuzonen zu ermitteln, die sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Nutzung der Windenergie nicht eignen, in denen die Errichtung von WEA also schlechthin ausgeschlossen ist. Zeichnet sich die Erteilung einer Befreiung für die Zukunft ab, weil eine Befreiungslage objektiv gegeben ist und einer Überwindung der Verbotsregelung auch sonst nichts im Wege steht, so darf der Planungsträger dies im Rahmen der Prognose, die er bei der gebotenen Erforderlichkeitsprüfung anzustellen hat, berücksichtigen. Hierbei bildet die Einschätzung der zuständigen Behörde ein gewichtiges Indiz. 2. In einem zweiten Planungsschritt sind die Zonen zu bezeichnen, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich ist, in denen nach den eigenen, anhand städtebaulicher bzw. regionalplanerischer Vorstellungen zu entwickelnden Kriterien des Planungsträgers aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen, sogenannte weiche Tabuzonen. Die Unterscheidung von harten und weichen Tabuflächen kann im Einzelfall schwierig sein, ist aber aus Gründen der Nachvollziehbarkeit grundsätzlich einzuhalten. Bei der Bildung von Abständen zu schützenswerten Nutzungen lässt sich auf dieser Ebene im Zweifel nicht immer vollständig abstrakt ermitteln, welcher Abstand schon aus rechtlichen Gründen einzuhalten ist. In diesen Fällen wird die Anwendung eines generalisierenden, fachlich begründeten Abstandes für vertretbar gehalten, wenn sich dieser auch im Übrigen im Rahmen des Planungsermessens rechtfertigen lässt. 3. Nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen bleiben sogenannte Potenzialflächen übrig, die für die Darstellung von Konzentrationszonen in Betracht kommen. Sie sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d. h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines 2
37 ENTWURF Teil 1 der Begründung textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird. 4. Als Ergebnis der Abwägung muss der Windenergie in substantieller Weise Raum gegeben werden. Es müssen jedoch nicht die bestmöglichen Potenzialflächen ausgewiesen werden. Erkennt der Planungsträger, dass der Windenergie nicht ausreichend substantiell Raum geschaffen wird, muss er sein Auswahlkonzept jedoch nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern, also die Abwägungskriterien überdenken. Auf der Grundlage der Potenzialstudie wurde eine Vorzugsvariante ermittelt, die nach fachlicher Einschätzung und Abwägung aller Belange die Grundlage für die Darstellung von Vorranggebieten Windenergienutzung sowie von Bereichen, für die eine Ausnahme von der Ausschlusswirkung (Weißflächen) formuliert wurde, bildet. Die Potenzialstudie ist somit wesentlicher Bestandteil der Begründung. Sie wird ergänzt durch den gem. 9 ROG zu erstellenden Umweltbericht sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung/ Prüfung nach Art. 4 a der Vogelschutzrichtlinie. Zu Ziffer 01, Satz 2-4 Das Raumordnungsgesetz (ROG) eröffnet in 8 Abs. 7 Satz 2 die Möglichkeit, regionalplanerisch Vorranggebiete für Windenergienutzung festzulegen, die gleichzeitig die Wirkung von Eignungsgebieten haben. Bei den Vorranggebieten handelt es sich um Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind. Bei den Eignungsgebieten handelt es sich um Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Maßnahmen oder Nutzungen, die städtebaulich nach 35 des Baugesetzbuches zu beurteilen sind, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen, wobei diese Maßnahmen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen sind. Durch die Regelung, dass Vorranggebiete zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben, besteht die Möglichkeit der gezielten Steuerung von Nutzungen und Funktionen. Damit wird bestimmt, dass eine innerhalb eines bestimmten Gebietes mit Vorrang ausgestattete Nutzung oder Funktion zugleich außerhalb dieses Gebietes ausgeschlossen ist (Ausschlusswirkung). Eine demgemäß erfolgende Festlegung der Vorranggebiete Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung bezieht sich abschließend auch auf raumbedeutsame WEA und Windparks im Außenbereich gemäß 35 BauGB. Gemäß der Regelung des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist in der Regel die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich ausgeschlossen, soweit hierfür als Ziele der Raumordnung eine Darstellung an anderer Stelle erfolgt ist. Die Ausschlusswirkung umfasst dabei grundsätzlich alle Windenergieanlagen außer die nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegierten Anlagen, die der Steuerungsmöglichkeit gem. 35 Abs. 3 BauGB entzogen sind. Sie betrifft somit unmittelbar auch private Vorhabenträger. Neben 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, wonach im Außenbereich Vorhaben privilegiert zulässig sind, die der Nutzung von Windenergie dienen, wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, können Windenergieanlagen auch privilegiert zulässig sein, soweit sie als untergeordnete Nebenanlage von der Privilegierung einer anderen Nutzung nach 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 BauGB mitgezogen werden, weil 3
38 ENTWURF Teil 1 der Begründung textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze sie der überwiegenden Eigenversorgung dienen. Allerdings kann eine nach 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 privilegierte Windenergieanlagen von der Ausschlusswirkung ebenso umfasst sein wie eine nach 35 Abs. 1 Nr. 5 eigenständig privilegierte Windenergieanlagen, da diese dem Grunde nach unter dem Planvorbehalt des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen, während nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegierte Windenergieanlagen keiner Steuerung nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unterliegen. Den gemeindlichen Planvorbehalt nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat der Gesetzgeber beschränkt auf Vorhaben nach 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB; für Windenergieanlagen, die gemäß 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sind, gilt 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unabhängig von der Höhe der in Rede stehenden Windenergieanlage nicht. Da der Gesetzgeber, dem die Rechtsprechung zur mitgezogenen Privilegierung von Windenergieanlagen im Rahmen des 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bekannt war, gleichwohl darauf verzichtet hat, den Gemeinden zur Steuerung von solchen Anlagen das naheliegende Instrument des Planvorbehalts zur Absicherung ihrer gesamträumlichen Planungskonzepte durch Konzentrationsplanung an die Hand zu geben, verbietet sich die Annahme, dass insoweit eine im Wege der Analogie zu schließende Regelungslücke vorliege. (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. November B ) Demgemäß erstreckt sich der Planvorbehalt auch auf die nach 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB mitgezogenen Windenergieanlagen, da diese dem Grunde nach einer Steuerungswirkung unterfallen, wenn die Konzentrationsplanung diese nicht ausgenommen hat. Da die Errichtung von raumbedeutsamen Einzelanlagen, auch wenn diese sich im räumlichen Zusammenhang mit Nutzungen nach 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB befinden, grundsätzlich der planerischen Grundkonzeption und dem gefundenen Ausgleich der berührten Belange widersprechen würde, wird mit dieser Darstellung von Vorranggebieten Windenergienutzung auch die Ausschlusswirkung für nach 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB als sog. mitgezogene Betriebsteile zu bewertende Windenergieanlagen festgelegt. Durch diese Vorgehensweise werden raumbedeutsame Windenergieanlagen unter der Zielsetzung einer raumplanerischen Gesamtabwägung an festgelegten Standorten konzentriert. Für das RROP des Landkreises Leer wird klargestellt, dass die Ausschlusswirkung nur für raumbedeutsame Windenergieanlagen gilt (Grenze der Steuerungswirkung). Bei der Raumbedeutsamkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Konkretisierung bedarf. Raumbedeutsam im Sinne des 3 Abs.1 Nr. 6 ROG sind Planungen einschließlich der Raumordnungspläne, Vorhaben oder sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. Zwar ist der Träger der Regionalplanung grundsätzlich befugt, die Raumbedeutsamkeit von Vorhaben mit Verbindlichkeit für die Ebene der Vorhabenszulassung festzulegen. Unerlässlich wäre dann aber, dass hinreichend bestimmt wird, welche Windenergieanlagen als raumbedeutsam anzusehen sind. Ob eine einzelne Windenergieanlage in dem o.a. Rahmen raumbedeutsam ist, beurteilt sich jedoch nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls, weshalb im RROP des Landkreises Leer folglich keine pauschale Festlegung der Raumbedeutsamkeit auf eine konkrete Höhe vorgenommen wird. Die Prüfung der Raumbedeutsamkeit von Einzelanlagen oder Windparks erfolgt insbesondere anhand von nachfolgenden Beurteilungskriterien: Dimension und Größenordnung (Höhe, Rotordurchmesser etc.), Standort und räumlicher Zusammenhang mit ggf. weiteren Anlagen/ Bebauung spezifische Gegebenheiten des Planungsraumes (s. regionale Planungserfordernisse), 4
39 ENTWURF Teil 1 der Begründung textliche Erläuterung und Begründung der Ziele und Grundsätze Auswirkungen auf bestimmte Ziele der Raumordnung oder Raumnutzungen (Wohngebiete, Schutz von Natur und Landschaft, Erholungsgebiete etc.) Wirkungen auf das Landschaftsbild, Sichtbeziehungen Beeinflussung der räumlichen Entwicklung und Funktion des Gebietes. Zu Ziffer Z 02, Satz 1 Die Festlegung der Standorte für Windenergie mit der Herstellung der Ausschlusswirkung bindet auch die Gemeinden, da deren Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung anzupassen ist. Ausgenommen von der Ausschlusswirkung werden daher die Flächen, für die eine gemeindliche Darstellung im Flächennutzungsplan besteht, soweit diese Flächen nach dem Plankonzept für neue Standorte nicht ermittelt wurden, sie sich als alter Standort auch in der planerischen Abwägungsentscheidung trotz der Vorprägung nicht als Vorranggebiete Windenergienutzung ergeben haben, aber es nach Abwägung aller Interessen raumordnerisch vertretbar und mit dem Plankonzept vereinbar ist, die weitere Entwicklung des Standortes zunächst in das Planungsermessen der Kommune zu stellen. In diesen Fällen wurde von der Herstellung der Ausschlusswirkung mit dieser 1. Änderung des RROP abgesehen. Im Rahmen der gebotenen Überprüfung bzw. Fortschreibung des RROP sind diese Flächen ggf. erneut daraufhin in den Blick zu nehmen, ob ein raumordnerisches Planungserfordernis besteht. Die Ausnahme von der Ausschlusswirkung enthält keine raumordnerische Letztabwägung. Sowohl im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung (bei einem Repowering) als auch bei einer Vorhabenszulassung sind daher die Belange der Raumordnung wie auch alle übrigen öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. 5
Karte 6: Konfliktpotenzial. Relevante Abstandspuffer. Sonstige Darstellungen. Landkreis Leer. Potenzialflächen Wenige Konfliktpunkte
Windpotenzialstudie Karte 5. Zusammenfassung - harte/weiche Tabuzonen nach Kategorien mit Vorranggebiet Grünland Siedlung Natur und Landschaft Infrastruktur Linie Fläche Raumordnung Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung,
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrRegionales Raumordnungsprogramm 2003
Landkreis Lüneburg Regionales Raumordnungsprogramm 2003 2. Änderung - Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung Entwurf Januar 2014 - Zeichnerische Festlegungen Entwurf Januar 2014 Maßstab
MehrErmittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit
Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit 1 Die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Konzentrationsflächen für
MehrNeuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Hameln-Pyrmont. Öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Hameln-Pyrmont Öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten Der Landkreis Hameln-Pyrmont macht hiermit gemäß 5 Abs.
MehrSatzungsbeschluss. über die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Wesermarsch 2003 im Abschnitt Wind-Energie.
Satzungsbeschluss über die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Wesermarsch 2003 im Abschnitt Wind-Energie. Aufgrund der 8 Abs. 6, 9 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung
MehrWindenergie - Rechtsfragen
Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:
MehrÄnderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie
Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie - 205 - ENTWURF (Stand Juni 205) Inhaltsübersicht. Beschreibende Darstellung
MehrMöglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen
Expertenanhörung Biogasanlagen am 17.09.2007 Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen Ulrich Tasch, Abteilung Landesplanung und Rechtsstatus nach
MehrSteuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012
Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012 Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn Fon: 0228
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am
HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt
MehrDie Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB
Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder Dr. Rainard Menke Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart Fon: 0711 601 701 0 Fax: 0711 601 701 99 stuttgart@doldemayen.de
MehrWindenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema
Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Inhalte Gesetzliche Grundlagen Aktuelle Planungssituation in Prignitz-Oberhavel Aktuelle Rechtsprechung zur Windenergie Aktueller Planentwurf
MehrBeschreibende Darstellung
1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Anmerkung für nachfolgenden Text: Fett gedruckt: Ziel der Raumordnung im Sinne von 3 Nr.
MehrWindenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung
Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung Fachtagung der Energieagentur Rheinland Pfalz am 02.12.2013 in Kirchberg Folie 1 Inhalt Steuerung der Windenergienutzung
MehrDer Windenergie-Erlass vom
Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes
MehrWindenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis
Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg
MehrPlanerische Steuerungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Windkraftanlagen am Beispiel der Industrieregion Mittelfranken
Planerische Steuerungsmöglichkeiten bei der Errichtung Windkraftanlagen am Beispiel der Industrieregion Regionalkongress der Energiewende in Röthenbach a.d. Pegnitz, 21.03.2012 Thomas Müller Regionsbeauftragter
MehrSteuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich
Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich I. Allgemeine Anforderungen und Möglichkeiten der Flächennutzungsplanung 1. Hintergrund Gemeinden können die Zulässigkeit von Windenergieanlagen
MehrDie bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg
Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich
MehrSteuerung der Windenergie im Regionalplan
Steuerung der Windenergie im Regionalplan Rahmenbedingungen Regelungsinhalte Vorgehen Stand der Fortschreibung SG 24.1, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 Rechtliche Rahmenbedingungen Neues Bayerische
MehrBeschreibende Darstellung
Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnittes Windenergie - 2016 - Beschreibende Darstellung ENTWURF (Stand Februar 2016) Regionales
MehrSteuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern
der Windkraft im Regionalplan Erfahrungen aus Nordbayern Praxisforum Windenergie bei der Regierung von Oberbayern München, 23. April 2013 Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Referent: Martin Füßl, Regionsbeauftragter
MehrSTADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F
PETER DIPL.-ING. ARCHITEKT & STADTPLANER FALKENWEG 16 31840 HESSISCH OLDENDORF FON: 0 (49) 51 52 96 24 66 FAX: 0 (49) 51 52 96 24 67 peter.flaspoehler@t-online.de www.peter-flaspoehler.de Bearbeitung:
MehrArbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen
Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien
MehrRegionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5
Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5 Katja Gloser, Regionsbeauftragte Regionalplanfortschreibung Windenergie Ziel RPV: Räumliches Steuerungskonzept für die Errichtung von
MehrNaturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten
Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Referat 250 Angelegenheiten der obersten Naturschutzbehörde Was
MehrIFE Eriksen AG. 11. Juni Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung?
IFE Eriksen AG 11. Juni 2012 Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung? Themen des heutigen Vortrags I. Kurzvorstellung IFE Eriksen AG II. Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung III.
MehrHINTERGRUNDPAPIER. Bauleitplanung und Windenergie Zum Verhältnis von Raumordnungsplanung zur Bauleitplanung
HINTERGRUNDPAPIER Bauleitplanung und Windenergie Zum Verhältnis von Raumordnungsplanung zur Bauleitplanung Impressum FA Wind, Februar 2015 Herausgeber: Fachagentur Windenergie an Land Fanny-Zobel-Straße
MehrHCU. Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung. HafenCity Universität Hamburg
Möglichkeiten und Schranken der räumlichen Planung auf Bundes, Landes und Regionsebene für die Stützung und Steuerung des Ausbaus regenerativer Energien aus rechtlicher Sicht Expertentagung Folgen und
MehrRegionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008
Gifhorn Wolfsburg Peine Braunschweig Helmstedt Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 1. Änderung Weiterentwicklung der - Entwurf Kurzeinführung
MehrWindkraft im Landkreis Schwäbisch Hall
Windkraft im Landkreis Schwäbisch Hall Dipl.-Ing. Stadtplaner Jens Fuhrmann Bau- und Umweltamt, FB Kreisplanung Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 02.07.2013 im Landratsamt Schwäbisch Hall
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
Mehrin Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende
Planerische Steuerung des Windenergieausbaus in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende Tagung der Agentur für Erneuerbare Energien,
MehrWindenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West
Windenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West Hintergründe der Teilfortschreibung 2017 Teilfortschreibung der Regionalpläne zum Fachthema
MehrII. Teil Planungsrecht
II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrOrganisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland
Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland 27. November 2013 in Glanerbrug Maria Gerling Regierungsvertretung Oldenburg Das System der Raumplanung in Deutschland (im weiteren
MehrAlte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Bürgerversammlung, 11. Juli 2013 Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Rheda-Wiedenbrück
MehrGroße Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung
Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen
MehrGemeinde Uetze 19. Änderung des Flächennutzungsplans
19. Änderung des Flächennutzungsplans Aufhebung der Konzentrationswirkung für die Windenergienutzung Begründung Vorentwurf Revision 01 Fassung vom 12.01.2016 Verfasser: Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...
MehrDer ländliche Raum als Energiestandort - Erneuerbare Energien im Konflikt mit Landschaft und Wohnen
Der ländliche Raum als Energiestandort - Erneuerbare Energien im Konflikt mit Landschaft und Wohnen Zukunftsforum Ländliche Entwicklung Grüne Woche Berlin 20. Januar 2016 Ulrich Böcker Rechtsanwalt Fachanwalt
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN
MehrRegionales Raumordnungsprogramm. für den Landkreis Hildesheim
Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Hildesheim 2016 II Landkreis Hildesheim FD 305 Kreisentwicklung und Infrastruktur Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim Oktober 2016 III Vorbemerkungen
MehrDie Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen
Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. Einleitung 2. (Teil-)Flächenutzungspläne als Steuerungsinstrument von Windkraftanlagen
MehrÜberblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am
MehrProf. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, Veranstaltung Windenergie beim Landkreis Oldenburg. am 22. August 2017
1 Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, 28.08.2017 Veranstaltung Windenergie beim Landkreis Oldenburg am 22. August 2017 - Thesen zum Referat Planungsrecht - Im Vordergrund der planungsrechtlichen Fragen im Landkreis
MehrSteuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011
Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung
Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung Vortrag am 07.03.2009 in Kempten Referent: Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer 2006. Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf 1. Änderung des RROP für den Landkreis Leer 2006 - Ergänzung um einen
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
MehrAmtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung
MehrSAMTGEMEINDE FLOTWEDEL LANDKREIS CELLE UNTERSUCHUNG DER EIGNUNG VON FLÄCHEN FÜR DIE WINDENERGIENUTZUNG. Samtgemeindeausschuss
SAMTGEMEINDE FLOTWEDEL LANDKREIS CELLE UNTERSUCHUNG DER EIGNUNG VON FLÄCHEN FÜR DIE WINDENERGIENUTZUNG Stand der Planung Entwurf Samtgemeindeausschuss erneut Samtgemeindeausschuss 22.11.2012 BÜRO KELLER
MehrRahmenbedingungen zur Windkraft im Saarland
Rahmenbedingungen zur Windkraft im Saarland St. Wendel, 29.März 2012 Dipl.-Ing. Nicola Saccà Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Referatsleiter B/1 Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien
MehrDie planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich
Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Rechtsanwalt Frank Sommer Oberbergkirchen, 15. Februar 2012 RA Frank Sommer: Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Vorstellung
MehrTOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung Nutzung der Windkraft
Sitzung des Planungsausschusses am 27.05.2014 in Mindelheim Beratungsunterlage zu TOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung
MehrAusbau der Windenergie in Niedersachsen
Ausbau der Windenergie in Niedersachsen - Ziele und Instrumente Tagung Recht und Finanzierung von Erneuerbaren Energien im ländlichen Raum Leuphana Universität Übersicht I. Daten und Fakten zum Stand der
MehrWindenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrWorkshop Regionalplanung Dezember 2011, Tangermünde. Nutzung der Windenergie in MV
Nutzung der Windenergie in MV Windkraft ist mit einem Anteil von 64 % an der regenerativen Stromerzeugung in MV nach wie vor die Ökostrom-Quelle Nr. 1 Der Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie an
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrBWE-Forum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb. Repowering in der Regionalplanung
Husum, 14. September 2017 BWE-Frum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb Repwering in der Reginalplanung RA Philipp v. Tettau MWP Rechtsanwälte Leibnizstraße 53, 10629 Berlin Tel.: 030 399 250 0 tettau@mwp-berlin.de
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO
MehrZum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:
Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
MehrDer Windenergieerlass Niedersachsen 2016
Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016 Energiepolitischer Hintergrund Bedeutung für die Regional- und Bauleitplanung sowie die Genehmigungspraxis, Nds. Ministerium Niedersachsen - Windenergieland Nr.
MehrBeispiele für harte Tabuzonen (Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung)
Beispiele für harte Tabuzonen (Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung) a Es wird von einer WEA der aktuellen Anlagengeneration ausgegangen (Leistung 2,5-3 MW, Nabenhöhe 150 m, Rotordurchmesser
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
Mehr4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich
Gemeinde Jade 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt Donnerstag, 25.08.2016, 18:00 Uhr Gemeindehaus
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER
MehrGEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:
FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES
MehrAusweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet
Gemeinde Bühlertann GRDrs 41/2012 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 09.07.2012 Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Beschlussvorlage
MehrProf. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, im Oktober 2016 Planung im Außenbereich? Wo Fuchs und Hase entscheiden
1 Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, im Oktober 2016 wilhelm.soefker@arcor.de Planung im Außenbereich? Wo Fuchs und Hase entscheiden Fachveranstaltung zur Reformbedürftigkeit des 35 BauGB der ARL am 6. 10.
MehrKlimaoptimierter Regionalplan Erneuerbare Energien
Ziele und Festlegungen zu Erneuerbaren Energien im Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 Nur Windenergie Abschließende Steuerung auf der Ebene der Regionalplanung Festlegung von 29 Vorrangstandorten und
MehrGesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005
Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere
MehrWindenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen. Bürgerversammlung Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor
Windenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor Bürgerversammlung Hausen ob Verena 29.06.2012 Regionalverband und Windenergie Regionalverbände in B-W gem. Landesplanungsgesetz
MehrWindenergie in Niedersachsen
Windenergie in Niedersachsen Energiepolitische Hintergründe Veranstaltung zur Windenergie im Landkreis Oldenburg Wildeshausen 22.08.2017 Übersicht I. Windenergie in Niedersachen - Klima- und energiepolitscher
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald nutzung Drucksache Nr.: RR 14/2004 Köln, den 22. Januar 2004 Vorlage für die 17. Sitzung des Regionalrates
MehrWindenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung
Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung AK Bürgerenergiegenossenschaften, Gundersheim Christoph Trinemeier Leitender Direktor Verband Region Rhein-Neckar 0 Rechtsgültige
MehrRegionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2008 für den Großraum Braunschweig 1. Änderung bzgl. der Weiterentwicklung der Windenergienutzung
Bekanntmachung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig öffentlichrechtliche Körperschaft Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2008 für den Großraum Braunschweig 1. Änderung bzgl. der Weiterentwicklung
MehrSachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Zusammenfassende Erklärung
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Zusammenfassende Erklärung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Begründung Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Seite 3 2. Anlass und Zielsetzung
MehrSATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland
1 SATZUNG zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
MehrAngaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan
Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans ( B-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt
MehrRaumplanerische Strategien der Standortsteuerung
Ausbau der Windkraft sozialgerecht, umweltverträglich und effizient Symposium am 25.7.2013 in Bonn Raumplanerische Strategien der Standortsteuerung Prof. Dr.-Ing. Theo Kötter Professur für Städtebau und
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Künftige Windenergieplanung in Schleswig-Holstein Ernst Hansen Leiter der Abteilung Landesplanung Vorgeschichte - Teilfortschreibung der Regionalpläne 2012-51 Normenkontrollklagen
MehrWindenergie für Weinheim
Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung
MehrWindenergie in Büchenbronn aus Sicht der Region
REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD Windenergie in Büchenbronn B aus Sicht der Region Wiederkehrende Fragen im Bürgerdialog Warum Windkraft im Nordschwarzwald? Gibt es in der Region nicht besser geeignete
MehrB-Plan Nr. 50 Bardowick-West
B-Plan Nr. 50 Bardowick-West Flecken Bardowick, Ausschuss für Bauen, Planung, Verkehr und Dorfentwicklung am 23.06.2015 Stadtplanungsbüro Elbberg Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Volker Rathje
MehrRegionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 4
Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 4 Rechtliche Anforderungen Ausweisung von ausreichend Positivflächen Windenergie substantiell Raum verschaffen Windenergie muss sich in
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
Mehr4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West
4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West Übersichtsplan M. 1:10.000 Geltungsbereich der 4. Berichtigung Kartengrundlage:
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrTeilregionalplan Windenergie. Entwurf für den Planungsausschuss 07/2017
Entwurf für den Planungsausschuss 07/2017 10. MAI 2017 Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Teilregionalplans Windenergie 7. April 2004 Beschluss zur ersten Anhörung durch den Planungsausschuss: Satzungsbeschluss
MehrBebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
MehrTeil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger
MehrMasterplan Neue Energien. Teil I Standortkonzept Windenergie
Fachdienst Kreisentwicklung Masterplan Neue Energien Teil I Standortkonzept Windenergie unter besonderer Berücksichtigung des Repowering-Potenzials im Landkreis Diepholz Diepholz, Februar 2010 Inhalt 1.
Mehr