Bauen im Außenbereich 35 BauGB
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- Dieter Otto
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1 Bauen im Außenbereich 35 BauGB 22. Januar 2016, AELF Töging
2 Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde einzureichen ( ) Behandlung im Gemeinderat ( ) Stellungnahme der Gemeinde, Weitergabe an LRA ( ) Beteiligung der Fachbehörden und -stellen im LRA (Eingang AELF ) Stellungnahmen durch AELF, SBA, WWA, Wasserrecht, ImSch-Behörde, UNB, Kreisbrandinspektion... Äußerungsfrist 4 Wochen (Auslauf ) Baugenehmigung durch das Landratsamt (gilt 4 Jahre) (Mitte Juni 2015)
3 Voraussetzungen zur Privilegierung nach 35 BauGB 1. Ist es Landwirtschaft? 201 BauGB 2. Ist es ein landwirtschaftlicher Betrieb? 35 BauGB 3. Dient das Vorhaben diesem Betrieb? 35 BauGB + + Privilegiert ist nicht der Landwirt oder der Betrieb, sondern das!
4 Definition Landwirtschaft, 201 BauGB Landwirtschaftsbegriff des Baurechts ( 201 BauGB) Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuches ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei.
5 Wichtige Begriffe zur Beurteilung der Landwirtschaftlichen Privilegierung Baurechtliche Kriterien Organisatorische Einheit Sachkundige Leitung Ernsthaftigkeit Dauerhaftigkeit Nachhaltigkeit Landw. Kriterien Flächen (Eigentum, Pacht) Viehhaltung Mechanisierung Haupt-/Nebenerwerb Hofnachfolge Arbeitskräfte (Zahl, Alter) Qualifikation, Erfahrung Wirtschaftlichkeit (Ist, Ziel, Anteil am Gesamteinkommen)
6 Haupt- und Nebenerwerb im Grundsatz gleichgestellt wesentliches Kriterium mit der Landwirtschaft wird ein nicht unwesentlicher Einkommensbeitrag erzielt Bei neu gegründetem Nebenerwerbsbetrieb sind strenge Maßstäbe anzusetzen Können die Festkosten abgedeckt und ein angemessenes Entgelt für die eingesetzte Arbeit und das eingesetzte Kapital erzielt werden?
7 Beurteilung des Dienens Wann dient ein Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb? (Größe, Masse, Standort, Zuordnung, Angemessenheit..) Ist das Vorhaben für den angegebenen Zweck erforderlich nützlich? Besteht ein Bedarf für das Vorhaben? Ist es landwirtschaftlich begründbar? Ist es einfach und zweckmäßig? Ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll? Vorhaben überdimensioniert, zu teuer, für angegebenen Zweck nicht geeignet? Würde ein vernünftiger Landwirt unter dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs und seiner finanziellen Möglichkeiten das auch so bauen?
8 Abgrenzung der Genehmigungspflicht oder: Wann brauche ich eine (Bau)-Genehmigung? Verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57/1 BayBO: (1) Verfahrensfrei sind: 1. c) Freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinn der 35/1/1+2 und 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, höchstens 100 m 2 Grundfläche und höchstens 140 m 2 überdachte Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind, Fahrsilos (gilt nicht für Biomasselager für Biogasanlagen) (bis zu 3 m)
9 Nutzungsänderungen: Immer Genehmigung (= Antrag auf Umnutzung) nötig, wenn neue Nutzung anders als die ursprüngliche Genehmigung ist, oder ein wesentlicher Eingriff in die (tragende) Bausubstanz erfolgt: z.b.: Maschinenhalle in Jungviehstall Bullenmaststall in Schweinestall Hackschnitzelheizung in ehemaligen Pferdestall Fahrsilo in Rinderstall Einbau einer Wohnung in Betriebsgebäude Ferienwohnung festvermietete Wohnung Nicht nötig, wenn z. B. nur die Aufstallung geändert wird und im emissionsrelevanten Bereich und bei der Tierzahl keine wesentlichen Änderungen erfolgen.
10 Antrag auf Vorbescheid Um zu klären: Ob Grundstück (bei Kauf) überhaupt und in welcher Form bebaubar ist Ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist (z. B. bei Lage an/in Überschwemmungsgebiet) Ob signalisierte Ablehnung von Gemeinde oder Fachbehörde tatsächlich haltbar ist Welcher von mehreren möglichen Standorten genehmigungsfähig ist Welche Mindestabstände einzuhalten sind Zur Standortabklärung/-sicherung bei Aussiedlungen: Zunächst Vorbescheidsantrag mit z. B. doppelter Tierplatzzahl, anschließend Bauantrag für 1. Bauabschnitt das was zunächst tatsächlich geplant ist)
11 Antrag auf Vorbescheid Rechtsanspruch auf Genehmigung bei deckungsgleichem Bauantrag Gilt 3 Jahre und kann vor Ablauf der Genehmigungsfrist (mehrmals) um 2 Jahre verlängert werden Für Ställe auch Angaben zu Zahl der geplanten Tierplätze, Entmistung, Lüftung etc. notwendig Deshalb bei größeren Ställen evtl. problematisch Kostet durchschnittlich ca. 250 Bauvoranfrage : unverbindlich, wird ggf. nur von Gemeinde bearbeitet und nicht ans Landratsamt weiter gegeben.
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