Basics zum Arzneimittelwerberecht und zu Health-Claims. Jakob Hütthaler-Brandauer Rechtsanwalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Basics zum Arzneimittelwerberecht und zu Health-Claims. Jakob Hütthaler-Brandauer Rechtsanwalt"

Transkript

1 Basics zum Arzneimittelwerberecht und zu Health-Claims Jakob Hütthaler-Brandauer Rechtsanwalt

2 Überblick Juristen und Begriffsbestimmungen Beispiele Arzneimittelwerberecht allgemeine Bestimmungen Arzneimittelwerberecht Laienwerbung Arzneimittelwerberecht Fachwerbung Health-Claims

3 Juristen und Begriffsbestimmungen Arzneimittel - Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten, oder -pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung auf physiologische Funktion des Körpers - Grundlage zur medizinischen Diagnose 1 AMG Lebensmittel -alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. - außer: ua Arzneimittel VO (EG) Nr. 178/2002 Nahrungsergänz ungsmittel - Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen -Einfach-oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung -in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen 3 Z 4 LMSVG

4 Juristen und Begriffsbestimmungen Laienwerbung Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist 50 Abs1 Z 1 AMG Fachwerbung Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind 50 Abs1 Z 2 AMG Präsentations arzneimittel Arzneimittel sind Stoffe die [ ] bestimmt sind 1 Abs1 Z 1 AMG Funktionsarznei mittel pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung auf physiologische Funktion des Körpers oder medizinische Diagnose 1 Abs1 Z 2 AMG

5 Juristen und Begriffsbestimmungen krankheitsbezog ene Angaben Angaben zu Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit 50 Abs3 LMSVG gesundheitsbezog ene Angaben Angabe, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht Art 2 Abs1 Z 5 HCVO nährwertbezoge ne Angaben Angabe, dass ein Lebensmittel (bestimmte) besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt Art 2 Abs1 Z 4 HCVO

6 Arzneimittelwerberecht 50-56a AMG (V. Abschnitt Werbebeschränkungen ) Allgemeine Bestimmungen Laienwerbung Fachwerbung

7 Arzneimittelwerberecht allgemeine Bestimmungen Werbung = alles, was die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln fördert Laienwerbung Fachwerbung Besuch durch Pharmareferenten Abgabe von Ärztemustern Anreize zur Verschreibung oder Abgabe durch Gewährung von finanziellen oder materiellen Vorteilen Sponsern von Verkaufsförderungsveranstaltungen, an denen Personen teilnehmen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind die Übernahme der Reise-und Aufenthaltskosten und Teilnahmegebühren im Zusammenhang mit berufsbezogene wissenschaftlichen Veranstaltungen für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind

8 Arzneimittelwerberecht - allgemeine Bestimmungen Werbung hat die Eigenschaften der Arzneispezialität objektiv und ohne Übertreibung darzustellen Keine Angaben die dem Arzneimittel eine über seine tatsächliche Wirkung hinausgehende Wirkung beilegen Keine Angaben die fälschlich den Eindruck erwecken, dass ein Erfolg regelmäßig erwartet werden kann Nur Angaben die mit Kennzeichnung, Gebrauchs- oder Fachinformation vereinbar sind Laienwerbung darf nicht über Kennzeichnung, Gebrauchs- oder Fachinformation hinausgehen Fachwerbung darfkennzeichnung, Gebrauchs-oder Fachinformation ergänzen, bestätigen oder präzisieren, ohne sie zu verfälschen

9 Arzneimittelwerberecht - Laienwerbung Laienwerbungsverbot für 1. rezeptpflichtige Arzneispezialitäten 2. registrierte homöopathische AM 3. rezeptfreie AM, die im Erstattungskodex enthalten sind (im ASVG geregelt)

10 Arzneimittelwerberecht - Laienwerbung Pflichtangaben Arzneimittel muss als solches erkennbar sein Trennung von redaktionellen Beiträgen (Erkennbarkeit als Werbung) Name der Arzneispezialität und Wirkstoff, sofern nur einer enthalten Unerlässliche Information für sinnvolle Anwendung Indikation(en) Warnhinweis zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Gebrauchsinformation oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker (Ton und Bild)

11 Arzneimittelwerberecht Laienwerbung Verbotsliste in 53 Abs1 AMG Darstellungen von Angehörigen der Heilberufe (Testimonials) oder Empfehlung von Wissenschaftlern, im Gesundheitswesen tätigen Personen oder Personen beziehen, die auf Grund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen könnten Nebenwirkungsfreiheit und vergleichende Werbung Werbung mit Sicherheit aufgrund Naturprodukt Gesundheitserhalt (nur mit AM) oder Gesundheitsoptimierung (durch AM) Bezug von rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Internet Verbot von Mustern, Proben oder Gutscheinen dafür Verbot von Gewinnspielen im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln

12 Arzneimittelwerberecht - Fachwerbung ratio: fachliche Information, zur objektiven Bewertung durch die zur Verschreibung oder Abgabe berechtigten Personen Wesentliche Information (Fachkurzinformation) auf Basis der Fachinformationzu allen zulassungspflichtigen Arzneispezialitäten und Phytoarzneien geregelt in der Fachinformationsverordnung 2008 Erstellungszeitpunkt/Änderungszeitpunkt der Werbeunterlagen Zitate aus Fachliteratur müssen wörtlich unter Angabe der Quelle genannt sein Inhalt aus Fachliteratur ist immer unter Quellenangabe objektiv wiederzugeben

13 Arzneimittelwerberecht Fachwerbung Verbot der Annahme oder des Gewährens/Versprechens eines Vorteils/Prämie im Rahmen der Verkaufsförderung bei zur Abgabe oder Verschreibung berechtigten Personen außer: von geringem Wert und für die medizinische oder pharmazeutische Praxis von Belang Repräsentationsaufwand im Zusammenhang mit Veranstaltungen zur Verkaufsförderung muss immer streng auf deren Hauptzweck begrenzt sein und darf nicht anderen Personen als den zur Verschreibung oder zur Abgabe berechtigten Personen gelten ABER: angemessenereisekosten und Aufenthaltsspesen, streng begrenzt auf den wissenschaftlichen Hauptzweck, dürfen übernommen werden, bei ausschließlich berufsbezogenen wissenschaftlichen Veranstaltungen Selbstregulierung durch Pharmaindustrie (PHARMIG Verhaltenskodex) Naturalrabattverbot für im Erstattungskodex enthaltene Arzneimittel

14 Health-Claims Werbung für Lebensmittel absolutes Verbot krankheitsbezogener Werbung Kein Unterschied Fach- oder Laienwerbung gesundheitsbezogene Angaben nährwertbezogene Angaben

15 Health-Claims

16 Health-Claims Beispiele gesundheitsbezogener Angaben Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei Vitamin B6 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei Vitamin D trägt zu einem normalen Calciumspiegel im Blut bei Vitamin E trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei Zink trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei Biotinträgt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei Calcium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei Cholin trägt zur Erhaltung einer normalen Leberfunktion bei Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei

17 Health-Claims gesundheitsbezogene Angabe Walnüsse tragen dazu bei, die Elastizität der Blutgefäße zu verbessern Wasser trägt zur Erhaltung normaler körperlicher und kognitiver Funktionen bei Getrocknete Pflaumen tragen zu einer normalen Darmfunktion bei Der Verzehr von Lebensmitteln, die Fructoseenthalten, führt zu einem geringeren Glucoseanstieg im Blut im Vergleich zu Lebensmitteln, die Sucrose oder Glucose enthalten Weizenkleie trägt zur Erhöhung des Stuhlvolumens bei Die regelmäßige Aufnahme signifikanter Mengen Wasserkann das Risiko einer Dehydration und eines damit verbundenen Leistungsabfalls verringern

18 Health-Claims nährwertbezogene Angaben Energie-, Fett-, Zucker-, arm/frei/reduziert Natrium-arm/frei Ballaststoffquelle Proteinquelle/hoher Proteingehalt [Name des VITAMINS/der VITAMINE] und/der [Name des MINERALSTOFFS/der MINERALSTOFFE]-QUELLE Hoher VITAMIN/MINERALSTOFF Gehalt Enthält Natürlich Leicht

19 werberechtliche Unterschiede NEM diät LM trad. pfl. AM AM RX AM krankheitsbezogene Angaben Risk Reduction Claims nach HCVO Streng im Rahmen des diätetischen Zwecks Ja ( 50aAbs3 und 4 AMG) Hinweis nach 52 Abs3! Ja (``) Ja (``) gesundheitsbezogene Angaben nach HCVO ja; nein ab Ja (obj. und richtig) Ja (``) Ja (``) Laienwerbung Ja Ja Ja Ja Nein Fachwerbung Keine Unterscheidung Keine Unterscheidung Ja Ja Ja Gewinnspiele Ja Ja nicht in Zusammenhang mit der Abgabe `` Proben, Muster, Gutscheine Ja Ja Nein;Gutschein in Grenzen zulässig ( 10%) ``

20 Fragen und Diskussion Man nehme sich immer die Zeit, eine Frage zu stellen, nicht immer, eine Frage zu beantworten. Oscar Wilde Jakob Hütthaler-Brandauer Rechtsanwalt

Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft

Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Antje Preußker Wissenschaftliche Leitung BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel steht für

Mehr

Funktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims

Funktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims Funktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims Seminar Kulmbach 15. April 2008 Dietrich Gorny Health Claims VO 1924/2002 Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Geltungsbereich: alle Lebensmittel

Mehr

Formula 2 Vitamin & Mineral Komplex für Frauen

Formula 2 Vitamin & Mineral Komplex für Frauen PRODUKTAUSSAGEN Formula 2 Vitamin & Mineral Komplex für Frauen HAUPTAUSSAGEN Hormonelle Wirkung: Enthält Vitamin B6, das zur Regulierung der hormonellen Aktivität beiträgt. Energiestoffwechsel: Enthält

Mehr

Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke

Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke aus ernährungswissenschaftlicher Sicht Mag. Martin Schiller, Fa. esstempore Überblick Health Claims Funktion, Nutzen, Schwachstellen Artikel 13 vs. Artikel

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

Abgrenzung aus Sicht des BVL. Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten

Abgrenzung aus Sicht des BVL. Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten Abgrenzung aus Sicht des BVL Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten Aufgaben des Bundesamtes Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten Nationale Kontaktstelle für Anträge auf Zulassung neuartiger

Mehr

Veggie. Depot. 1 x einnehmen. 10-fach versorgt. Avitale. Vegan, vegetarisch, gut versorgt! Jod B12. Vitamine + Mineralstoffe.

Veggie. Depot. 1 x einnehmen. 10-fach versorgt. Avitale. Vegan, vegetarisch, gut versorgt! Jod B12. Vitamine + Mineralstoffe. Avitale Veggie Depot Ca C 1 x einnehmen. 10-fach versorgt. Fe Zn B2 B6 B1 Jod D2 nur 1x täglich B12 Vitamine + Mineralstoffe Nahrungsergänzung für eine vegane und vegetarische Ernährung Vegan, vegetarisch,

Mehr

Werbung von Ärzten Die Heilmittelwerbegesetz- Novelle

Werbung von Ärzten Die Heilmittelwerbegesetz- Novelle Werbung von Ärzten Die Heilmittelwerbegesetz- Novelle Das Werbeverbot für Ärzte ist im Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelt. Bis zum Herbst 2012 unterlag das HWG strengen Anforderungen. Gemäß 11 HWG durfte

Mehr

Hinweisblatt zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen inkl. Health-Claims-Verordnung

Hinweisblatt zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen inkl. Health-Claims-Verordnung 1 Hinweisblatt zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen inkl. Health-Claims-Verordnung Werbeaussagen mit Gesundheitswirkungen sind erheblich risikobehaftet. Es ist oft ein schmaler Grad, den Artikel

Mehr

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten

Mehr

ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE

ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 1 Dr. Rose Schraitle Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 4.

Mehr

VIELFALT IN DER GESUND- HEITSVERSORGUNG. Produktabgrenzung und Einordnung in der Selbstmedikation

VIELFALT IN DER GESUND- HEITSVERSORGUNG. Produktabgrenzung und Einordnung in der Selbstmedikation VIELFALT IN DER GESUND- HEITSVERSORGUNG Produktabgrenzung und Einordnung in der Selbstmedikation Was bedeutet Gesundheitsversorgung im Rahmen der Selbstmedikation? Die eigenständige Therapie eines Patienten

Mehr

Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle

Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Mag. Markus Zsivkovits, MScTOX Institut für Lebensmittelsicherheit Wien BfR Forum Verbraucherschutz NEM Berlin, 10.10.2012 www.ages.at Österreichische

Mehr

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Gegenstand und Anwendungsbereich

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Gegenstand und Anwendungsbereich nhaltsverzeichnis nhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Kapitel 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich 2 Ziele der

Mehr

Beispiel Nahrungsergänzungsmittel: Neuer Leitfaden zu Verwendung und Deklaration

Beispiel Nahrungsergänzungsmittel: Neuer Leitfaden zu Verwendung und Deklaration KFN-Pressekonferenz Health Basics: Orientierungshilfen im Produktdschungel 04.11.2010, München Beispiel Nahrungsergänzungsmittel: Neuer Leitfaden zu Verwendung und Deklaration Prof. Dr. Andreas Hahn Institut

Mehr

Standardarbeitsanweisung (SOP) zur (Nicht)Einstufung von Studienvorhaben als klinische Prüfung nach AMG

Standardarbeitsanweisung (SOP) zur (Nicht)Einstufung von Studienvorhaben als klinische Prüfung nach AMG Standardarbeitsanweisung (SOP) zur (Nicht)Einstufung von Studienvorhaben als klinische Prüfung nach AMG Die folgende SOP basiert auf dem EU-Guidance Dokument vom März 2010 mit seinem Decision Tree (siehe

Mehr

Merkblatt. Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel

Merkblatt. Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel LANDKREIS OSNABRÜCK Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück -Lebensmittelüberwachung- Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Ansprechpartner: Telefon: 0541/501-2137 Merkblatt Nahrungsergänzungsmittel

Mehr

Berliner Joddialog. Die Kennzeichnung von Jod als Lebensmittelzutat eine rechtliche Betrachtung

Berliner Joddialog. Die Kennzeichnung von Jod als Lebensmittelzutat eine rechtliche Betrachtung Berliner Joddialog Die Kennzeichnung von Jod als Lebensmittelzutat eine rechtliche Betrachtung Dr. Christine Konnertz-Häußler, LL.M. KWG Rechtsanwälte, Gummersbach Berlin, den 26.06.2017 I. Kennzeichnung

Mehr

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger. August 2014 ALLES UNTERNEHMEN.

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger. August 2014 ALLES UNTERNEHMEN. NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger August 2014 ALLES UNTERNEHMEN. NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf

Mehr

Heute wie damals verfügen CHIA Samen über ein besonderes Nährstoffprofil, das nicht länger ein Geheimnis bleiben sollte!

Heute wie damals verfügen CHIA Samen über ein besonderes Nährstoffprofil, das nicht länger ein Geheimnis bleiben sollte! Was ist CHIA? CHIA Samen stammen ursprünglich aus Lateinamerika und wurden bereits vor mehr als 4.000 Jahren von den Ureinwohnern angebaut. In der Kultur von Azteken und Maya waren die leicht nussig schmeckenden

Mehr

Teil 7. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil VII. 1

Teil 7. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil VII. 1 Teil 7 Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil VII. 1 VII. Arzneimittel und Medizinprodukte Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil VII. 2 Arzneimittelgesetz Arzneimittel

Mehr

Moringa Morisana. Moringa>Morisana ist ein Konzentrat aus Wildwuchs, 100% Biologisch, Rohkost Qualität mit Samen Pulver angereichertes Blattpulver.

Moringa Morisana. Moringa>Morisana ist ein Konzentrat aus Wildwuchs, 100% Biologisch, Rohkost Qualität mit Samen Pulver angereichertes Blattpulver. Moringa Morisana Moringa stellt nach Meinung vieler Wissenschaftler und auch der meisten alternativen Mediziner, die vielseitigste, gesundheitsfördernde Pflanze für Menschen und Tiere dar, die harmonisch

Mehr

LAGERUNGSHINWEIS Dunkel, verschlossen, kühl und außer Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. BEYUNA MULTI 3 Tabletten enthalten: Bestandteile

LAGERUNGSHINWEIS Dunkel, verschlossen, kühl und außer Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. BEYUNA MULTI 3 Tabletten enthalten: Bestandteile EINNAHME 3 Kapseln täglich mit einem Glas Wasser einnehmen. Halten Sie sich an die empfohlene Tagesdosis. Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Ersatz für eine variierte Ernährung. Für den Erhalt einer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Prolog 3 Vorwort 5

Inhaltsverzeichnis. Prolog 3 Vorwort 5 Prolog 3 Vorwort 5 Werbung und Recht 1. Das Urheberrecht 14 1.1 Grundvoraussetzungen und Werkarten 14 1.2 Wem steht das Urheberrecht zu? Wann entsteht es? 15 1.3 Inhalt des Urheberrechts 17 1.4 Die Leistungsschutzrechte

Mehr

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht?

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? LIVE LAB LEBENSMITTEL & WASSERANALYTIK LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? 17. April 2012 www.hsfs.org Inhalt 1. Was sind Lebensmittel rein rechtlich? 2. Was steht drauf? 3. Was ist drin? Seite 2 1.

Mehr

Botanicals in der EU: Qualität erfordert Kontrolle

Botanicals in der EU: Qualität erfordert Kontrolle Botanicals in der EU: Qualität erfordert Kontrolle 1 Definitionen Arzneimittel RL 2001/83/EG Lebensmittel Verordnung EG Nr. 178/2002 Nahrungsergänzungsmittel RL 2002/46/EG Kosmetika Verordnung EG Nr. 1223/2009

Mehr

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen

Mehr

Kyäni Sunrise - eine Quelle aus folgenden Vitaminen:

Kyäni Sunrise - eine Quelle aus folgenden Vitaminen: Die Bestandteile des Kyäni Gesundheitsdreiecks: Kyäni Sunrise - eine Quelle aus folgenden Vitaminen: Vitamin A ist wichtig für: die Bildung neuer Blutkörperchen und erleichtert den Einbau des Eisens stärkt

Mehr

Empfehlungen für die Vitamin-Versorgung

Empfehlungen für die Vitamin-Versorgung die Vitamin-Versorgung Vitamin Erlaubte gesundheitsbezogene Aussagen 1 stand in Deutschland (pro Tag) von Vitamin A kann im Körper aus Provitamin A (Beta- Carotin) gebildet werden: Vitamin D trägt zu einem

Mehr

Allgemeine Begriffsbestimmungen

Allgemeine Begriffsbestimmungen Allgemeine Begriffsbestimmungen 7. Was ist eine Angabe im Sinne der Verordnung? Eine "Angabe" ist jede Aussage oder Darstellung, die nach dem Gemeinschaftsrecht oder den nationalen Vorschriften nicht obligatorisch

Mehr

Health Claims. Health Claims. - Chancen und Risiken für unternehmerische Entscheidungen. Dipl. - Jur. Mathias Olbrisch

Health Claims. Health Claims. - Chancen und Risiken für unternehmerische Entscheidungen. Dipl. - Jur. Mathias Olbrisch Health Claims Health Claims - Chancen und Risiken für unternehmerische Entscheidungen Dipl. - Jur. Mathias Olbrisch Akademischer Mitarbeiter Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-,

Mehr

Schließen Sie gezielt Vitaminlücken bei Epilepsie.

Schließen Sie gezielt Vitaminlücken bei Epilepsie. Schließen Sie gezielt Vitaminlücken bei Epilepsie. Weitere Fragen zum Thema Vitaminlücken bei Epilepsie beantworten wir Ihnen gerne: Desitin Arzneimittel GmbH Abteilung Medizin Weg beim Jäger 214 22335

Mehr

Die Vitamine B2, B5, C, Niacin, Folsäure und Magnesium tragen zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei

Die Vitamine B2, B5, C, Niacin, Folsäure und Magnesium tragen zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei Vital Balance Die Vitamine B2, B5, C, Niacin, Folsäure und Magnesium tragen zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei EPA trägt und zur DHA normalen tragen Funktion zu einer normalen Nervensystems

Mehr

NEU. Wachstumsmarkt Stress und Erschöpfung. Profitieren Sie vom. Die Innovation vom Marktführer

NEU. Wachstumsmarkt Stress und Erschöpfung. Profitieren Sie vom. Die Innovation vom Marktführer Profitieren Sie vom Wachstumsmarkt Stress und Erschöpfung Erschöpfungszustände und stressbedingte Beschwerden sind Indikationen mit steigender Tendenz Betroffene schätzen die Apotheke als kompetenten Ansprechpartner

Mehr

Die spezifische Vitaminkombination in nur einer Tablette.

Die spezifische Vitaminkombination in nur einer Tablette. Die spezifische Vitaminkombination in nur einer Tablette. Die gezielte Vitaminergänzung bei medikamentös behandelter Epilepsie. Schließen Sie Ihre Vitaminlücken ganz gezielt. Hinweis EPIVIT ist ein ernährungsmedizinisch

Mehr

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien nach 4 b Abs. 3 i.v.m. 21a Abs. 2-8 des Arzneimittelgesetzes (AMG) Modul 0 Einstufung des Arzneimittels als Arzneimittel für neuartige Therapien

Mehr

Der Patient. im Mittelpunkt. www.pharmig.at www.aerztekammer.at

Der Patient. im Mittelpunkt. www.pharmig.at www.aerztekammer.at Der Patient im Mittelpunkt www.pharmig.at www.aerztekammer.at Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pharmaindustrie Eine Information von Ärztekammer und Pharmig ÄRZTESCHAFT UND PHARMAINDUSTRIE ARBEITEN

Mehr

Offener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament

Offener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Offener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Novellierung Novel-Food-Verordnung 258/97/EG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident Martin Schulz, sehr geehrte

Mehr

Die spezifische Vitaminkombination in nur einer Tablette.

Die spezifische Vitaminkombination in nur einer Tablette. Die spezifische Vitaminkombination in nur einer Tablette. Die gezielte Vitaminergänzung bei medikamentös behandeltem Morbus Parkinson. Schließen Sie Ihre Vitaminlücken ganz gezielt. Hinweis PARKOVIT ist

Mehr

Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG)

Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG) Gesetzliche Regelungen für Arzneimittel Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG) 1 Zweck des Gesetzes Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung

Mehr

1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012. Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an europäische Vorgaben

1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012. Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an europäische Vorgaben 1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012 Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an europäische Vorgaben Mehr Freiheit, mehr Risiko? Rechtsprechung und Gesetzgebung Michael Weidner Überblick NEU: Ausnahme

Mehr

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV Ministerium für,,, und WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV -Dr. Michael Cramer-2009-11-11 Folie 1 ÖGD-Weg Ministerium Ministerium

Mehr

Neu! VITALISIERENDER HAAR & NAGEL KOMPLEX

Neu! VITALISIERENDER HAAR & NAGEL KOMPLEX Neu! VITALISIERENDER HAAR & NAGEL KOMPLEX Für den Aufbau und das gesunde Wachstum von Haaren und Nägeln. DAS FLÜSSIGE FÜr JEDEN TAG. Neu Das Nahrungsergänzungsmittel für den Aufbau und das gesunde Wachstum

Mehr

Sinn und Zweck von Functional food: Eine ernährungsphysiologische Bestandsaufnahme

Sinn und Zweck von Functional food: Eine ernährungsphysiologische Bestandsaufnahme Sinn und Zweck von Functional food: Eine ernährungsphysiologische Bestandsaufnahme Prof. Dr. Peter Stehle Institut für Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften Functional Food Definition und Einordnung

Mehr

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Lebensmittel. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Lebensmittel. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Lebensmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel? Im 3 Ziffer 4 des LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz),

Mehr

Vorlesung Medizinrecht

Vorlesung Medizinrecht Vorlesung Medizinrecht Angewandte Gesundheitswissenschaften Teil 4: Arzneimittel- und Medizinprodukterecht Rechtsanwalt Wolfgang Wiefelspütz Fachanwalt für Medizinrecht Inhaltsangabe A. Einführung B. AMG

Mehr

Die Anwendung des Kyäni Health Triangle bzw. Kyäni Xtreme Health Triangle Packs ist dabei mehr als einfach (Empfehlung):

Die Anwendung des Kyäni Health Triangle bzw. Kyäni Xtreme Health Triangle Packs ist dabei mehr als einfach (Empfehlung): Das Kyäni Health Triangle besteht aus 3 Produkten, welche perfekt aufeinander abgestimmt sind. So versorgen Sie Ihren Körper mit den täglich benötigen Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen. Die

Mehr

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251)

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251) Bezirksregierungen Münster Anzeige gemäß 67 Abs. 1 u. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen gemäß 13 Abs.

Mehr

Multivitamin. Eine Kapsel deckt 100% des Tagesbedarfes an wichtigen Vitaminen! Für ein gesundes Immunsystem! Optimiert mit Radikalfängern!

Multivitamin. Eine Kapsel deckt 100% des Tagesbedarfes an wichtigen Vitaminen! Für ein gesundes Immunsystem! Optimiert mit Radikalfängern! Multivitamin Eine Kapsel deckt 100% des Tagesbedarfes an wichtigen Vitaminen! Für ein gesundes Immunsystem! Optimiert mit Radikalfängern! Aktiviert den Energiestoffwechsel! Für Gesundheitsbewusste und

Mehr

Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln

Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln FAQ des BfR vom 1. Februar 2008 Die zunehmende Verwendung von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und weiteren Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln,

Mehr

Einführungsphase (EF) Unterrichtsvorhaben II: Thema/Kontext: Kohlenhydrate sind nicht gleich Kohlenhydrate Wie viel Zucker darf es sein?

Einführungsphase (EF) Unterrichtsvorhaben II: Thema/Kontext: Kohlenhydrate sind nicht gleich Kohlenhydrate Wie viel Zucker darf es sein? Curriculum EL Sek. II: Unterrichtsvorhaben I: Einführungsphase (EF) Unterrichtsvorhaben II: Thema/Kontext: Der Energie- und Nährstoffbedarf von Menschen variiert Wie kann ich meinen individuellen Bedarf

Mehr

Neu! VITALISIERENDER HAAR & NAGEL KOMPLEX. Für den Aufbau und das gesunde Wachstum von Haaren und Nägeln.

Neu! VITALISIERENDER HAAR & NAGEL KOMPLEX. Für den Aufbau und das gesunde Wachstum von Haaren und Nägeln. Neu! VITALISIERENDER HAAR & NAGEL KOMPLEX Für den Aufbau und das gesunde Wachstum von Haaren und Nägeln. DAS FLÜSSIGE BIO-H-TIN FÜr JEDEN TAG. Neu Das Nahrungsergänzungsmittel für den Aufbau und das gesunde

Mehr

IronMaxx Diät- Mahlzeit Body n Diet

IronMaxx Diät- Mahlzeit Body n Diet IronMaxx Diät- Mahlzeit Body n Diet - Wirkt unterstützen bei der Gewichtsabnahme enthält erstklassiges Eiweiß aus Milch, Soja und Molke, probiotische Kulturen, mehr als 13 % Ballaststoffe, freie Aminosäuren

Mehr

Abgrenzungsbeirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

Abgrenzungsbeirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Abgrenzungsbeirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Gutachten des Abgrenzungsbeirates gem. 49a AMG zu active+med Halstabletten Zitrone im Rahmen der Beratung der Bundesministerin

Mehr

Risikoüberwachung von Arzneimitteln - Aktuelle Situation

Risikoüberwachung von Arzneimitteln - Aktuelle Situation Risikoüberwachung von Arzneimitteln - Aktuelle Situation U. Hagemann Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abteilung Pharmakovigilanz Fortbildung für den Öffentlichen Dienst Berlin, 2. April

Mehr

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.

Mehr

d) Anwendbarkeit des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)... 10 e) Stufenbau der Rechtsquellen im Arzneimittelwerberecht

d) Anwendbarkeit des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)... 10 e) Stufenbau der Rechtsquellen im Arzneimittelwerberecht Literaturverzeichnis... XIX Abkürzungsverzeichnis... XXI A. Grundlagen... 1 1. Einführung... 2 a) Arzneimittelwerberecht... 2 b) Bedeutung des EU-Rechts... 3 c) Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Mehr

Was ist mit Gesundheitsaussagen im Backgewerbe möglich und wie vermarkte ich das?

Was ist mit Gesundheitsaussagen im Backgewerbe möglich und wie vermarkte ich das? Workshop: Tradition und Innovation im Backgewerbe am 22. Juni 2015 in Bad Boll Was ist mit Gesundheitsaussagen im Backgewerbe möglich und wie vermarkte ich das? Dr. Heiko Zentgraf trafoon-workshop BAD

Mehr

Elevit gynvital für Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und Stillende

Elevit gynvital für Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und Stillende Elevit gynvital für Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und Stillende Elevit gynvital ist ein Mikronährstoffkomplex, der speziell für Frauen entwickelt wurde, die sich auf eine Schwangerschaft vorbereiten

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

FOLIENARTEN SECCO BIANCO WEISSE FOLIE

FOLIENARTEN SECCO BIANCO WEISSE FOLIE WEISSE FOLIE» Bei dieser Folienart wird Ihr Design/Layout zunächst auf Transparente Folie gedruckt und anschließend vollflächig mit Weiß überdruckt. Ihr Design/Layout wird dabei farblich gedruckt wie am

Mehr

Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen

Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen, dipl. pharm. Leiterin der Sektion Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände 1 Aufbau des Vortrages

Mehr

Wettbewerbsrecht in der Apotheke

Wettbewerbsrecht in der Apotheke Wettbewerbsrecht in der Apotheke Marketing rechtssicher betreiben - Fallstricke vermeiden Bearbeitet von Christiane Köber 1. Auflage 2017. Buch. XI, 129 S. Softcover ISBN 978 3 7692 6975 8 Format (B x

Mehr

ELEKTROLYTE QUELLE MEINER LEBENSKRAFT

ELEKTROLYTE QUELLE MEINER LEBENSKRAFT ELEKTROLYTE QUELLE MEINER LEBENSKRAFT ALLES FLIESST Wasser ist Leben so heißt es. In Wahrheit braucht der Organismus zum Leben aber nicht nur die Flüssigkeit selbst, sondern hauptsächlich die darin gelösten

Mehr

Ergänzende bilanzierte Diäten

Ergänzende bilanzierte Diäten Rudolf Streinz Lars 0. Fuchs Ergänzende bilanzierte Diäten Möglichkeiten und Grenzen Verlag P.C.O. Bayreuth Inhaltsverzeichnis Sachverhalt und Fragestellung 11 Einleitung 13 1. Kapitel: Europarechtliche

Mehr

Vorlesung Nr. 10 vom WS 2005/06

Vorlesung Nr. 10 vom WS 2005/06 Vorlesung Nr. 10 vom 9.1.2006 WS 2005/06 Foto: hef 9 Arzneimittelstrafrecht Gliederung 10. Stunde I. Überblick II. Begriffsbestimmungen 1. Definition 2. Beispiele 3. Fall zum Verhältnis von AMG zu BtMG

Mehr

Total Rush Fusion Force

Total Rush Fusion Force NEU Total Rush Fusion Force Pre -Wor kout Pow de r F o c u s Trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei (Niacin). Trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei (Vitamin B6). Trägt dazu

Mehr

Gutachten des Abgrenzungsbeirates gem. 49a AMG zu active+med Magen-Darm-Pastillen

Gutachten des Abgrenzungsbeirates gem. 49a AMG zu active+med Magen-Darm-Pastillen Abgrenzungsbeirat beim Bundesministerium für Gesundheit Gutachten des Abgrenzungsbeirates gem. 49a AMG zu active+med Magen-Darm-Pastillen im Rahmen des Feststellungsverfahrens gem. 1 Abs. 3b in Verbindung

Mehr

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen Was sind Lebensmittel? Per definitionem sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die

Mehr

Langtitel Änderung Präambel/Promulgationsklausel

Langtitel Änderung Präambel/Promulgationsklausel Langtitel Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke [CELEX-Nr.: 399L0021] StF: BGBl. II Nr. 416/2000 Änderung

Mehr

Natürliches Nahrungsergänzungsmittel mit Cordyceps

Natürliches Nahrungsergänzungsmittel mit Cordyceps Inhalt Geschichte Die R-E-K-A FORMEL Übersicht REINIGUNG Cordyceps sinensis + Artischocke Cordyceps sinensis + Salbei ERGÄNZUNG Cordyceps sinensis + Acerola Cordyceps sinensis + Ginkgo Biloba KRÄFTIGUNG

Mehr

Ordentliche Mitgliederversammlung des BVDVA. Die österreichische Arzneimittelfernabsatzverordnung

Ordentliche Mitgliederversammlung des BVDVA. Die österreichische Arzneimittelfernabsatzverordnung Ordentliche Mitgliederversammlung des BVDVA 10. Juni 2015, Berlin Die österreichische Arzneimittelfernabsatzverordnung Jakob Hütthaler-Brandauer Rechtsanwalt Arzneimittelversandhandel Österreich - Überblick

Mehr

Textnachweis ab: (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v I )

Textnachweis ab: (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v I ) Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der

Mehr

FLYERALARM FLYERALARM FLYERALARM. bedruckbare Dose - Bellini 171 mm x 107 mm

FLYERALARM FLYERALARM FLYERALARM. bedruckbare Dose - Bellini 171 mm x 107 mm bedruckbare Dose - Bellini 171 mm x 107 mm 171 mm ca. 43,5 mm 107 mm A = Endformat B = Pflichtangaben und EAN - Code C = Angaben zur Gestaltung D = überklebter Bereich E = frontaler Bereich YERALARM ON

Mehr

FLYERALARM FLYERALARM FLYERALARM. bedruckbare Dose - Bier 171 mm x 129 mm

FLYERALARM FLYERALARM FLYERALARM. bedruckbare Dose - Bier 171 mm x 129 mm bedruckbare Dose - Bier 171 mm x 129 mm 171 mm ca. 43,5 mm 129 mm F A = Endformat B = Pflichtangaben und EAN - Code C = Angaben zur Gestaltung D = überklebter Bereich E = frontaler Bereich F = Pfandlabel

Mehr

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsübersicht 1. Kapitel. Anwendungsbereich des HWG, 1 HWG 1 2. Kapitel. Adressaten der Heilmittelwerbung, 2 HWG 23 3. Kapitel. Irreführende Werbung, 3 HWG 27 4. Kapitel. Pflichtangaben, 4 HWG 79 5.

Mehr

Die E-Zigarette eine neue Herausforderung

Die E-Zigarette eine neue Herausforderung Die E-Zigarette eine neue Herausforderung Christina Bethke, Volljuristin, Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) Vortrag anläßlich der Hauptstadtbündnissitzung der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin

Mehr

Versprechen Sie Gesundheit?

Versprechen Sie Gesundheit? Versprechen Sie Gesundheit? Gesundheitsbezogene Werbung nach der Health-Claims-Verordnung Herausgeber: IHK Schleswig-Holstein Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel

Mehr

Verpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v.

Verpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Verpflichtende Nährwertangabe ab 13.12.2016 Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Rechtliche Grundlage VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Lebensmittelinformationsverordnung

Mehr

IQWiG Herbstsymposium / Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V)

IQWiG Herbstsymposium / Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V) IQWiG Herbstsymposium 19.11./20.11.2010 Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V) Referent: Maximilian Grüne, Justiziar Gemeinsamer Bundesausschuss Seite

Mehr

Direkte Patienteninformationen für verschreibungspflichtige Arzneimittel: Internationale Erfahrungen und Optionen für Deutschland

Direkte Patienteninformationen für verschreibungspflichtige Arzneimittel: Internationale Erfahrungen und Optionen für Deutschland Hauptstadtkongress Hauptstadtkongress 2006 2006 17. 17. Mai Mai 2006 2006 Direkte Patienteninformationen für verschreibungspflichtige Arzneimittel: Internationale Erfahrungen und Optionen für Deutschland

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de und Berufsordnung werden wir Ärzte in die Zange genommen? Kooperation

Mehr

Pascorbin Das Power-Vitamin

Pascorbin Das Power-Vitamin Pascorbin Das Power-Vitamin Vitamin des Lebens Vitamin C ist an vielen Vorgängen im menschlichen Körper beteiligt und erfüllt wichtige Aufgaben z. B. in folgenden Organen: Gehirn Augenlinse Herz Nieren

Mehr

Verbrauchertäuschung durch ZDF Beitrag WISO-Konsumagenten über Nahrungsergänzungsmittel

Verbrauchertäuschung durch ZDF Beitrag WISO-Konsumagenten über Nahrungsergänzungsmittel NEM e.v. Horst-Uhlig-Str. 3 D-56291 Laudert Verbrauchertäuschung durch ZDF Beitrag WISO-Konsumagenten über Nahrungsergänzungsmittel Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Mitglieder, Laudert, 12.09.2016

Mehr

Nehmen Sie ausreichend. Vitamin C. zu sich? Magenfreundlich. ph-neutral. Gratis Hotline: Für Ihr Immunsystem

Nehmen Sie ausreichend. Vitamin C. zu sich? Magenfreundlich. ph-neutral. Gratis Hotline: Für Ihr Immunsystem Nehmen Sie ausreichend Vitamin C zu sich? Magenfreundlich und ph-neutral Gratis Hotline: 0800 112 25 25 Für Ihr Immunsystem Warum benötigen wir Vitamin C? Eines der wichtigsten Vitamine für uns Menschen

Mehr

Kinderlebensmittel aus Sicht der Lebensmittelüberwachung

Kinderlebensmittel aus Sicht der Lebensmittelüberwachung Kinderlebensmittel aus Sicht der Lebensmittelüberwachung rechtliche Anforderungen, Zusammensetzung, Kennzeichnung Cerstin Hennig Tagung Kinderernährung-VBZ BB/BE_19.09.2012 in Potsdam Rechtliche Grundlagen

Mehr

DR. LECHNER. *positive Wirkung stellt sich bei einer täglichen Aufnahme von 250 mg DHA/EPA ein

DR. LECHNER. *positive Wirkung stellt sich bei einer täglichen Aufnahme von 250 mg DHA/EPA ein Neuro DHA* trägt zur Erhaltung der normalen Gehirnfunktion bei Vitamin B1, B2, B6, B12, C, Biotin, Magnesium und Niacin tragen trägt zur zur normalen Funktion des des Nervensystems und bei der Psyche bei

Mehr

Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. -

Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. - Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. - BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln Bonn, 19. September 2016 Dr. iur. Dr. med. Adem Koyuncu Rechtsanwalt und Arzt Assoz. Mitglied

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 31. Jänner 1992 26. Stück 64. Verordnung: Angaben der Kennzeichnung, Fach-

Mehr

Orientierungserlass zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Orientierungserlass zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelrecht, sicherheit und qualität) Sachbearbeiter/in: Dr. Amire Mahmood E-Mail: amire.mahmood@bmg.gv.at Telefon: +43 (1) 71100-4741 Fax: Geschäftszahl: BMG-75335/0006-II/B/13/2012

Mehr

Health Claims in Europa und den USA. Florian Meyer

Health Claims in Europa und den USA. Florian Meyer Health Claims in Europa und den USA Eine rechtsvergleichende Untersuchung gesundheitsbezogener Werbeaussagen für Lebensmittel von Florian Meyer JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2007 Bibliographische

Mehr

Kräftige Knochen: So funktioniert s

Kräftige Knochen: So funktioniert s Kräftige Knochen: So funktioniert s Die Basis für gesunde Knochen Jeden Tag eine gute Tat für Ihre Knochen Sie können Ihre Knochengesundheit ganz einfach sichern: Mit Calcilac versorgen Sie Ihre Knochen

Mehr

Neuheiten 2017/2018. Vitalstoffe für Ihr Wohlbefinden

Neuheiten 2017/2018. Vitalstoffe für Ihr Wohlbefinden Neuheiten 2017/2018 Vitalstoffe für Ihr Wohlbefinden Ferroverde 21 21 mg rein pflanzliches Eisen Nahrungsergänzungsmittel mit dem Spurenelement Eisen aus rein pflanzlicher Quelle und natürlichem Vitamin

Mehr

IMMUN. Die Immun-Formel gegen freie Radikale. aroniaplus.de. Unterstützung für Ihr Immunsystem mit der Doppel-Protect-Formel.

IMMUN. Die Immun-Formel gegen freie Radikale. aroniaplus.de. Unterstützung für Ihr Immunsystem mit der Doppel-Protect-Formel. D_KW49_2013 IMMUN Die Immun-Formel gegen freie Radikale. Unterstützung für Ihr Immunsystem mit der Doppel-Protect-Formel. aronia+ IMMUN aronia+ VITAL F aronia+ VITAL M aronia+ OSTEO aronia+ MENTAL aronia+

Mehr

ERNÄHRUNG SPORT METABOLISMUS NÄHRSTOFFBEDARF

ERNÄHRUNG SPORT METABOLISMUS NÄHRSTOFFBEDARF Enthält Ihre personalisierten Lebensstil Richtlinien über: ERNÄHRUNG SPORT METABOLISMUS NÄHRSTOFFBEDARF basierend auf Ihren genetischen Informationen. Testen Sie Ihre Gene und finden Sie die Antworten

Mehr

Lebensmittel - Arzneimittel: Was ist was?

Lebensmittel - Arzneimittel: Was ist was? Lebensmittel - Arzneimittel: Was ist was? 8. Mai 2017 Dr. Jürg Schmid Zurich Risk Engineering Informationstagung für Underwriter der Fachkommission Haftpflicht SVV Agenda Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel

Mehr

Die 12 Salze im Überblick

Die 12 Salze im Überblick Das Original seit 1873 Die 12 Salze im Überblick 1 Calcium fluoratum Das Salz des Bindegewebes, der Gelenke und Haut 2 Calcium phosphoricum Das Salz der Knochen und Zähne 3 Ferrum phosphoricum Das Salz

Mehr