Silicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Silicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern"

Transkript

1 Dr. Bernd Kugelberg Rechtsanwalt, Steuerberater Aleksandra Ehrenhofer Silicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern Aktuelles Steuerrecht für Unternehmen

2 Mit Urteil vom hat der BFH entschieden, dass eine Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach 8 Abs. 2 HOAI 1995 entstanden ist. Er entschied, dass Gewinne aus erhaltenen Anzahlungen für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare Rechnung vorliegt, endgültig verdient sind und zur sofortigen Gewinnrealisierung führen. Somit ist eine Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen der HOAI nicht mehr möglich. 2

3 Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom reagiert. Es teilt die Auffassung des BFH und weitet die Anwendung dieser Grundsätze auch auf Abschlagszahlungen nach 15 Abs. 2 HOAI n. F. und 632 a BGB aus. Auch bei diesem Abschlagszahlungen handelt es sich laut BMF um die Abrechnung von bereits verdienten Ansprüchen, denn der Schuldner des Werkvertrages hat seine Leistungen bereits erbracht; andernfalls bestände die Berechtigung zur Forderung dieser Abschlagszahlungen nicht. 3

4 1. Was? Die Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach 8 Abs. 2 HOAI 1995, 15 Abs. 2 HOAI n. F. und 532 a BGB tritt bereits ein, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlungen entstanden ist. 2. Wer? Betroffen sind alle bilanzierenden Werkunternehmer, soweit sie entsprechende Leistungen erbracht haben. 4

5 3. Wann? Das BMF hat eine Übergansfrist für die Anwendung der Neuregelungen eingeräumt. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind erstmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Dies ist in der Regel das Wirtschaftsjahr Zur Vermeidung von Härten kann der Steuerpflichtige den aus der erstmaligen Anwendung der Grundsätze der BFH-Entscheidung realisierenden Gewinn 2015 entweder auf 2015 und 2016 oder auf 2015, 2016 und 2017 verteilen. 5

6 4. Stellungnahme des IDW Das Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat mit Schreiben vom gegenüber dem BMF eindeutig Stellung bezogen. Es teilt die Auffassung des BFH (und damit auch die des BMF) nicht. Es vertritt die Auffassung, das wie bisher eine Gewinnrealisierung aufgrund von Abschlagszahlungen erst in Betracht kommt, wenn die (Teil-)Leistung vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen vom Auftraggeber abgenommen wurde oder im Einzelfall eine Teilgewinnrealisierung nach den handelsüblichen Kriterien zulässig ist. Auch ein Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz sieht der HFA hier aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes nicht. 6

7 5. Handlungsempfehlung Aufgrund der eindeutigen Stellungnahme des IDW hat das vorgenannte BMF- Schreiben keine Auswirkung auf die handelsrechtliche Rechnungslegung. Handelsrechtlich ergeben sich somit keine Änderungen, so dass Werkunternehmer keine Anpassung der bisherigen Verbuchung von Abschlagszahlungen vornehmen müssen. Aus steuerlicher Sicht ergeben sich keine rückwirkenden Änderungen, da die Grundsätze erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 anzuwenden sind. Sie haben jedoch ggf. Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung ab dem Jahr Dies ist für jedes Unternehmen gesondert zu prüfen. Daher werden wir mit Ihnen individuell sowohl im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen für das Jahr 2015 als auch bei Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen ab dem Jahr 2015 zur weiteren Vorgehensweise abstimmen. 7

8 . Abschließender Hinweis. Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Ausführungen naturgemäß lediglich einen ersten allgemeinen Überblick über die aktuelle Rechtsentwicklung darstellen können. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung in unseren Mandanteninformationen unterrichten und stehen Ihnen für die individuelle Beratung unter Beachtung Ihrer unternehmensbezogenen Besonderheiten gern zur Verfügung. 8

9 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Member of IGAL Intercontinental Grouping of Accountants and Lawyers Dresden Lortzingstraße Dresden Telefon Fax mail@sup-dresden.de Chemnitz Reichsstraße Chemnitz Telefon Fax mail@sup-chemnitz.de München Schackstraße München Telefon Fax kontakt@sup-muenchen.de 9

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen I. Einleitung Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 14.05.2014 (VII R 25/11, BStBl. II 2014, S. 968) entschieden, dass Gewinne bei Planungsleistungen

Mehr

schneider+partner gmbh Dresden chemnitz münchen

schneider+partner gmbh Dresden chemnitz münchen Schneider+Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Member of IGAL Intercontinental Grouping of Accountants and Lawyers Dresden Lortzingstraße 37 01307 Dresden Telefon 0351-340

Mehr

Silicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern

Silicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern Dr. Bernd Kugelberg Rechtsanwalt, Steuerberater Marion Köhler Steuerberaterin Aleksandra Ehrenhofer Silicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern Aktuelles Steuerrecht für Unternehmen 21.05.2015 1

Mehr

Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen

Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Informationsforum für Ingenieure und Architekten am 18.03.2015 in Aachen Rechtsanwalt Olaf Silling Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mehr

Handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen [ ]

Handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen [ ] Handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen [22.12.2017] Von: Dr. Axel von Bredow und Dominik Greif Das Bundesfinanzministerium der

Mehr

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach HOAI a.f. und HOAI n.f. bzw. Abschlagszahlungen

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach HOAI a.f. und HOAI n.f. bzw. Abschlagszahlungen 241. Sitzung des HFA Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach HOAI a.f. und HOAI n.f. bzw. Abschlagszahlungen nach 632a BGB Der 8. Senat des BFH hat mit Urteil vom 14.05.2014 (Az. VIII R 25/11) über

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin DEUTSCHER INDUSTRIE- UND BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN HANDELSKAMMERTAG E. V. INDUSTRIE E. V. Breite Str. 29 Breite Str. 29 10178 Berlin 10178 Berlin ZENTRALVERBAND DES BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN DEUTSCHEN

Mehr

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 9. Dezember 2016 BETREFF Betriebliche

Mehr

Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016)

Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016) Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016) Quelle: Bundesministerium der Finanzen Abschnitt 14.8. UStAE Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen (1)

Mehr

Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich

Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich Jasmin Kollmann / Stephanie Zolles Symposion zum Unternehmenssteuerrecht

Mehr

Umsatzsteuer; Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren;

Umsatzsteuer; Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren; Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM Wilhelmstraße

Mehr

Mandanteninformation im Juni b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Mandanteninformation im Juni b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Mandanteninformation im Juni 2015 13b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Seit dem Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2013 ist das Thema Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Mehr

Handelsbilanzrecht 2. Einheit

Handelsbilanzrecht 2. Einheit Handelsbilanzrecht 2. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)

Mehr

NEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN

NEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN Brückner. Beier. Socher. Ritter.. 82402 Seeshaupt 82402 Seeshaupt Penzberger Straße 2 email: bbsr-stb@datevnet.de www.bbsr-stb.de Telefon: 08801/9068-0 Telefax: 08801/2465 Stephan Brückner Marco Beier

Mehr

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts

Mehr

Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften

Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften Stand: Februar 2015 Referent: Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ASW Akademie

Mehr

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt;

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt; Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz

Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz September 2014 Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz Kurz gefasst heißt es: Kroatiengesetz.

Mehr

Erwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn

Erwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn LL.M./StB, Köln Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Allgemeines 2. Handelsbilanz 3. Steuerbilanz

Mehr

Die Abnahme im Architektenrecht

Die Abnahme im Architektenrecht Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI

Mehr

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen I. Einleitung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass Bauträger beim Bezug von Bauleistungen

Mehr

3 BFH, DStR 2008, 665 (667) [BFH IV R 87/06] ; NZBau 2006, 42 (43); BFH/NV 1986, 531 (531) [BFH VIII R 391/83].

3 BFH, DStR 2008, 665 (667) [BFH IV R 87/06] ; NZBau 2006, 42 (43); BFH/NV 1986, 531 (531) [BFH VIII R 391/83]. Fußy / Hoyer, BauR 2015, 1753 Thema: Abschlag mit Folgen Zeitschrift: BauR - Baurecht Autoren: Daniel Fußy/Dr. Stephan Hoyer Rubrik: Aufsätze Referenz: BauR 2015, 1753-1757 (Heft 11) Abschlag mit Folgen

Mehr

Durch Artikel 10 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc und Buchstabe

Durch Artikel 10 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc und Buchstabe Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin

DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin DEUTSCHER INDUSTRIE- UND BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN HANDELSKAMMERTAG E. V. INDUSTRIE E. V. Breite Str. 29 Breite Str. 29 10178 Berlin 10178 Berlin ZENTRALVERBAND DES BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN DEUTSCHEN

Mehr

Praxisticker Nr. 508: BMF veröffentlicht neues Vollmachtsformular

Praxisticker Nr. 508: BMF veröffentlicht neues Vollmachtsformular Praxisticker Nr. 508: BMF veröffentlicht neues Vollmachtsformular Am 1. August 2016 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen eine Neufassung des amtlichen Muster-Vollmachtsformulars im Besteuerungsverfahren

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.

Mehr

Tabellen zur Bewertung von Grundleistungen des 15 nach 5 Abs. 2/3 HOAI

Tabellen zur Bewertung von Grundleistungen des 15 nach 5 Abs. 2/3 HOAI Merkblatt Nr. 54 Tabellen zur Bewertung von Grundleistungen des 15 nach 5 Abs. 2/3 HOAI Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21

Mehr

Vergütung von Übungsleitern

Vergütung von Übungsleitern Vergütung von Übungsleitern Daniel Fischer Diplom-Kaufmann (FH), Steuerberater 27.08.2016 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter 2009 Diplom-Kaufmann (FH) 2012

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt; Flüge zu Instandhaltungsbetrieben, Schulungsflüge

Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt; Flüge zu Instandhaltungsbetrieben, Schulungsflüge Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt; Flüge zu Instandhaltungsbetrieben, Schulungsflüge Juni 2015 In seinem Schreiben vom 23. Januar 20151 nimmt das BMF zur Energiesteuerpflicht einzelner

Mehr

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/9 Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Vontobel Fonds Services AG hat für den Investmentfonds

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 23 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 Az München: S St32M Az Nürnberg: S St33N

Bayerisches Landesamt für Steuern 23 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 Az München: S St32M Az Nürnberg: S St33N Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Veräußerungsfrist des 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Bei der Ermittlung der Einkünfte von sonstigen Einkünften aus privaten

Mehr

684.03/13 Rundschreiben des Oberkirchenrats zur Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % Seite 1 von 5

684.03/13 Rundschreiben des Oberkirchenrats zur Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % Seite 1 von 5 Rundschreiben des Oberkirchenrats zur Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % Seite 1 von 5 Dieses Merkblatt enthält Hinweise, die im Zusammenhang mit der Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1.

Mehr

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue

Mehr

Dr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner, KPMG AG, Berlin

Dr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner, KPMG AG, Berlin Aktuelle Fragen zur Umsetzung der HGB- Modernisierung durch das BilMoG Antrittsvorlesung anlässlich der Verleihung des Titels Honorarprofessor für Wirtschaftsprüfung Dr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer

Mehr

Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung

Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Hermann Bopp Stiftungsverwaltung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Zur Person Thema Hermann Bopp ist Mitarbeiter bei BEITEN BURKHARDT in

Mehr

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler Christoph Klein Die bilanzielle Abbildung der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen nach Handels- und Steuerrecht Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler ö Springer Gabler Inhaltsverzeichnis

Mehr

Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen und Personengesellschaften effizient erstellen

Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen und Personengesellschaften effizient erstellen Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen und Personengesellschaften effizient erstellen Stand: Februar 2016 Referent: Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht

Mehr

S o f t w a r e b e s c h e i n i g u n g. zum Softwareprodukt. DocuWare in der Version 6.8, Elektronische Kopie

S o f t w a r e b e s c h e i n i g u n g. zum Softwareprodukt. DocuWare in der Version 6.8, Elektronische Kopie S o f t w a r e b e s c h e i n i g u n g zum Softwareprodukt DocuWare in der Version 6.8, in den Einsatzvarianten On-Premise sowie DocuWare-Cloud, nach IDW PS 880 für die DocuWare GmbH Germering SCHACKSTRASSE

Mehr

E(DI)-Rechnungen Kontrollverfahren statt Mustervereinbarung

E(DI)-Rechnungen Kontrollverfahren statt Mustervereinbarung E(DI)-Rechnungen Kontrollverfahren statt Mustervereinbarung 18. April 2016 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Autoreninformationen:

Mehr

Bestimmung der Restlaufzeit Abzinsung Grundsatzregelung Restlaufzeit von einem Jahr oder

Bestimmung der Restlaufzeit Abzinsung Grundsatzregelung Restlaufzeit von einem Jahr oder 2 INHALTSÜBERSICHT 1. Rechnungslegung der GmbH & Co. KG nach Handelsrecht... 7 1.1 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften... 7 1.1.1 Grundsatzregelung... 7 1.1.2 Betroffene

Mehr

Vertrag über die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und nach Eigenbetriebsrecht arbeitenden Zweckverbänden

Vertrag über die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und nach Eigenbetriebsrecht arbeitenden Zweckverbänden Vertrag über die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und nach Eigenbetriebsrecht arbeitenden Zweckverbänden zwischen (im Folgenden Auftraggeber) der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / dem Wirtschaftsprüfer

Mehr

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds

Mehr

S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G

S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G Zwischen sowie Herrn / Frau, Unternehmer-in Herrn / Frau, Ehepartner (Straße und Hausnummer) (PLZ, Ort) (im Folgenden Auftraggeber genannt) und dem Steuerberater

Mehr

Kurztestat über die Softwarezertifizierung des Programms Fromm-FINA2000 bei Fromm & Co. GmbH Niedergörsdorf OT Seehausen

Kurztestat über die Softwarezertifizierung des Programms Fromm-FINA2000 bei Fromm & Co. GmbH Niedergörsdorf OT Seehausen 2. Ausfertigung Kurztestat über die Softwarezertifizierung des Programms Fromm-FINA2000 bei Fromm & Co. GmbH Niedergörsdorf OT Seehausen Inhaltsverzeichnis Seite 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 3 2.

Mehr

6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten

6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten BMF 25. 7. 2002 IV A 6 - S 2176-28/02 BStBl 2002 I S. 706 6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten Zur

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL E-MAIL DATUM

Mehr

Umsatzsteuer: Gutschein-Richtlinie (EU) 2016/1065 Entwurf des BMF- Umsetzungsvorschlags

Umsatzsteuer: Gutschein-Richtlinie (EU) 2016/1065 Entwurf des BMF- Umsetzungsvorschlags Bundesministerium der Finanzen Herrn MDg Dr. Günter Hofmann Unterabteilungsleiter III C Wilhelmstr. 97 10117 Berlin per E-Mail: IIIC2@bmf.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum NP/Me/Gi S 08/17 +49

Mehr

Mandanteninformation zum. Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem

Mandanteninformation zum. Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem Mandanteninformation zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem 01.10.2014 Neuregelungen durch das Kroatien-Anpassungs-Gesetz Das Gesetz zur Anpassung des nationalen

Mehr

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/9 Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Vontobel Fonds Services AG hat für die Investmentfonds

Mehr

Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in

Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 1. Zulassungsvoraussetzungen ( 9 PO) In 9 der Prüfungsordnung (PO) der Steuerberaterkammer Südbaden ist für die Zulassung bestimmt: (1) Zur Prüfung

Mehr

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/9 Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Der Investmentfonds Vontobel Fonds Services

Mehr

Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit

Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit (beschlossen in der Sitzung

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 02/2016: - Finanzgerichte verwehren Erstattung von Vorsteuer bei teilweise nicht unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern, wenn bis zum 31. Mai des auf die Anschaffung folgenden Jahres beim Finanzamt

Mehr

Handbuch. HOAI plus. Wegweiser. Tipps zur Umsatzsteuererhöhung. Stand: 11/2006 WEKA MEDIA

Handbuch. HOAI plus. Wegweiser. Tipps zur Umsatzsteuererhöhung. Stand: 11/2006 WEKA MEDIA Handbuch HOAI plus Wegweiser Tipps zur Umsatzsteuererhöhung Stand: 11/2006 WEKA MEDIA Wegweiser Herzlich willkommen Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsatzsteuererhöhung steht vor der Tür. Durch Artikel

Mehr

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus-

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus- Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

ACC-Seminar Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung nach HGB und IFRS (SS 2005)

ACC-Seminar Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung nach HGB und IFRS (SS 2005) 1 ACC-Seminar Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung nach HGB und IFRS (SS 2005) Fall 7: Dienstleistungen am Beispiel von Abschlussprüferleistungen I. Problemstellung 2 Einordnung des Prüfungsvertrag

Mehr

Praxisticker Nr. 299: Entschädigungen bei Ehrenämtern - BMF gewährt Übergangsregelung

Praxisticker Nr. 299: Entschädigungen bei Ehrenämtern - BMF gewährt Übergangsregelung Praxisticker Nr. 299: Entschädigungen bei Ehrenämtern - BMF gewährt Übergangsregelung Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 21.03.2012 eine Übergangsregelung hinsichtlich der

Mehr

GZ: IV D 3 - S 7030/12/10006 DOK:

GZ: IV D 3 - S 7030/12/10006 DOK: Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Hn/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de E-Mail 25. Oktober 2012 Referentenentwurf des

Mehr

Schlecht und Partner Schlecht und Collegen. Internationale Rechnungslegung

Schlecht und Partner Schlecht und Collegen. Internationale Rechnungslegung Schlecht und Partner Schlecht und Collegen Internationale Rechnungslegung Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschafts-prüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine

Mehr

Patrick-Marcel Hagner. Bilanzierende Stiftungen. Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM

Patrick-Marcel Hagner. Bilanzierende Stiftungen. Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM Patrick-Marcel Hagner Bilanzierende Stiftungen Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM IV VORWORT UND DANKSAGUNG INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGS- UND SYMBOLVERZEICHNIS

Mehr

Das Wichtigste. Mai Inhaltsverzeichnis. 1. Gesetz gegen Manipulation von Kassenaufzeichnungen

Das Wichtigste. Mai Inhaltsverzeichnis. 1. Gesetz gegen Manipulation von Kassenaufzeichnungen Kallmünzer Straße 5 93133 Burglengenfeld Telefon: 09471-60 255 0 Telefax: 09471-60 255 25 Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Mai 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetz gegen Manipulation von Kassenaufzeichnungen

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen und Ersatz

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht Jana Seifert Steuerberaterin Rechnungslegung von Stiftungen Christoph Maaß Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Frankfurt am Main, den

Mehr

Erläuterungen zu Abs. 6: Befolgung der Vorschriften über Entnahmen, Einlagen, Bilanzänderung, Betriebsausgaben, Bewertung und Absetzungen

Erläuterungen zu Abs. 6: Befolgung der Vorschriften über Entnahmen, Einlagen, Bilanzänderung, Betriebsausgaben, Bewertung und Absetzungen Befolgung von steuerlichen Vorschriften Anm. 2100 2102 5 Erläuterungen zu Abs. 6: Befolgung der Vorschriften über Entnahmen, Einlagen, Bilanzänderung, Betriebsausgaben, Bewertung und Absetzungen Autor

Mehr

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 3. März 2010 515 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung

Mehr

Die Bedeutung der E-Bilanz für Unternehmen

Die Bedeutung der E-Bilanz für Unternehmen Die Bedeutung der E-Bilanz für Unternehmen Südwestfälische IHK Hagen Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe 26. Oktober 2010 in Hagen StB/WP Dipl.-Kfm. Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer

Mehr

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher 08-2013 Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zum Entw wurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung vo on Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.f., Stand: 13.03.2013)

Mehr

Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen

Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Schliemann (Hrsg.) Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Christian Schliemann, LL.M./D.E.A. Rechtsanwalt in Hamburg Dr. Ralf Averhaus Rechtsanwalt in Berlin Dr. Birgit

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 951 2016 Verkündet am 28. Oktober 2016 Nr. 225 Jahresabschluss des Übersee-Museums - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2015 Gemäß 6 Absatz 3

Mehr

DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen!

DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! Eva Hüttl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Stand 11/2016 Anpassungsbedarf bei AGB s Arbeitsverträge

Mehr

Merkblatt zur Studienfinanzierung durch die CHANCEN eg

Merkblatt zur Studienfinanzierung durch die CHANCEN eg Merkblatt zur Studienfinanzierung durch die Überblick: Vorteile der Studienfinanzierung durch die Liquiditätsvorteil während des Studiums Finanzierungssicherheit während des Studiums Einkommensabhängige

Mehr

1 Die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen

1 Die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Für Blockheizkraftwerke wird es ertragsteuerlich heiß

Für Blockheizkraftwerke wird es ertragsteuerlich heiß Für Blockheizkraftwerke wird es ertragsteuerlich heiß Nach Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 17. Juli 2015 werden Blockheizkraftwerke entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung

Mehr

GZ: IV A 2 - S 1910/14/ DOK:

GZ: IV A 2 - S 1910/14/ DOK: Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Be/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 22. Oktober 2014 Referentenentwurf

Mehr

Entwurf eines BMF-Schreibens zur Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung

Entwurf eines BMF-Schreibens zur Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung Per Mail: poststelle@bmf.bund.de Bundesministerium der Finanzen Steuerabteilung Herrn MDg Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C 11016 Berlin Aktenzeichen Telefon Telefax E-Mail Datum See/Ro 22-02-930-16/09

Mehr

Ermittlung der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche gemäß der Änderung im KraftStG vom für die sog. Pick Up.

Ermittlung der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche gemäß der Änderung im KraftStG vom für die sog. Pick Up. Ermittlung der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche gemäß der Änderung im KraftStG vom 22.12.2006 für die sog. Pick Up. Auszug aus dem Gesetz: Artikel 1 (2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch

Mehr

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Waldstraße 80 D 76661 Philippsburg DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS 30.06.2016

Mehr

Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016

Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016 25. Januar 2016 Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016 Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Andreas Walden Steuerberater Obotritenring 17, 19053 Schwerin Tel. 0385-485070 1 A. Gesetzliche Änderungen Jahressteuergesetz

Mehr

HGB-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE. 30. HGB-FA / / 16:15 17:15 Uhr Bilanzierungsfragen von Pensionszusagen

HGB-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE. 30. HGB-FA / / 16:15 17:15 Uhr Bilanzierungsfragen von Pensionszusagen Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de - info@drsc.de Diese

Mehr

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL Kann trotz einer Schriftformklausel ein Vertrag durch einen vollmachtlosen Vertreter eine Änderung erfahren? Verträge enthalten häufig Schriftformklauseln. Je nach der Ausgestaltung der Klausel soll die

Mehr

Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht

Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht Prof. Matthias Alber Oktober 2015 I. Pension neben Aktivgehalt Bisher: BFH-Urteil vom 05.03.2008: Pension neben Aktivgehalt = vga

Mehr

11015 Berlin 14. Januar 2002 Az.: /02 S 1

11015 Berlin 14. Januar 2002 Az.: /02 S 1 Der Präsident Bundesministerium der Justiz 11015 Berlin 14. Januar 2002 Az.: 22-02-700-03/02 S 1 Transparenz- und Publizitätsgesetz Ihr AZ: III A 2 3505/11 32 1647/2001 Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Seibert,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (BT-Drs. 18/9986)

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (BT-Drs. 18/9986) Frau Ingrid Arndt-Brauer, MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: Ingrid.Arndt-Brauer@bundestag.de Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser

Mehr

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Kleemannstraße 14 D-93413 Cham Tel.: 0 99 71 / 85 78-0 Fax: 0 99 71 / 80 19 85 email: info@consultor.de home: www.consultor.eu/infobrief.htm Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Rechtsanwalt Rainer Schulz Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Überblick Inkrafttreten: 29.07.2014 Umsetzung

Mehr

Zeitnahe Betriebsprüfung

Zeitnahe Betriebsprüfung Zeitnahe Betriebsprüfung IHK Osnabrück-Emsland 30. November 2006 Dr. Klaus Stein Rechtsanwalt und Steuerberater Agenda Ausgangslage Praktische Erfahrungen Vorteile der zeitnahen Betriebsprüfung aus Sicht

Mehr

Düsseldorf, 17. Juli E-DRS 32: Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. XX: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Düsseldorf, 17. Juli E-DRS 32: Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. XX: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss Herrn Prof. Dr. Andreas Barckow Präsident des Deutschen Standardisierungsrats Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Zimmerstraße 30 10969 Berlin Düsseldorf, 17. Juli 2015 585/629 vorab per

Mehr

Das Factsheet des EI-QFM

Das Factsheet des EI-QFM D I P L. - K F M. J AN-C H R I S T O P H E R K L ING W I R T S C H A F T S P R Ü F E R & S T E U E R B E R A T E R L L. M. IN SOZIETÄT KLING HEUFELDER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Kaiserslautern

Mehr

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Seminar aktuell l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l NEUES IM Steuerrecht StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt

Mehr

Rundschreiben 10/2015. Thema: Verjährung, ein Haftungsrisiko des Architekten / Baurecht

Rundschreiben 10/2015. Thema: Verjährung, ein Haftungsrisiko des Architekten / Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:

Mehr

2 Gemeinsame Geschäftsstelle, Beauftragter für den Haushalt

2 Gemeinsame Geschäftsstelle, Beauftragter für den Haushalt Übereinstimmende Satzung der Landesmedienanstalten zur Deckung der notwendigen Ausgaben/Aufwendungen der Organe nach 35 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrags und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Finanzierungssatzung

Mehr

1. Auftrag zur Erstellung von Sanierungsgutachten

1. Auftrag zur Erstellung von Sanierungsgutachten NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbh (NBB) NBB-Dienstleistungen 90334 Nürnberg Telefon 0911 531-4545, Fax -814545 1. Auftrag

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 - Dienstsitz Bonn - IV C 2 - S 2176-102/99 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon: (0 18 88) 6 82-15 23 (02 28) 6 82-15 23 oder über

Mehr

Aktuelles zur Erstellung des Jahresabschlusses zum

Aktuelles zur Erstellung des Jahresabschlusses zum Beilage zum Mandanten-Rundschreiben 3/2016 Aktuelles zur Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 1. Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen: Finanzverwaltung gibt die steuerliche Sonderbehandlung

Mehr