Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen?
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- Paula Gerstle
- vor 7 Jahren
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1 . Verantwortlich für den Inhalt: VdK-Ortsverband Frankfurt a.m.-sindlingen Renate Fröhlich Tel Hugo-Kallenbach-Str Frankfurt am Main Edeltraud Strassenmeyer Richard-Weidlich-Platz Frankfurt am Main e.strassenmeyer@gmx.net. Alles Gute für das kommende Jahr 2016, verbunden mit etwas Glück und viel Gesundheit wünscht der Vorstand des Sozialverbands VDK Sindlingen Ein bisschen mehr Sorge zum eigenen Herzen, Weniger Neid und viel mehr scherzen. Mit etwas mehr Wahrheit ins Neue hinein Und ganz viel Hoffnung soll auch dabei sein Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen? Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die Patienten grundsätzlich selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum festgeschriebenen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören. Im Dschungel der IGeL-Angebote findet man sich als Patient nur schwer zurecht. Immer häufiger bieten Mediziner in ihren Praxen zusätzliche Diagnose- und Behandlungsmethoden an, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Ob Innendruckmessung der Augen, Extra-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft oder die Anwendung eines PSA-Tests: Bevor Sie sich für eine solche Leistung entscheiden, informieren Sie sich, ob diese Leistung für Sie sinnvoll ist. Welche IGeL gibt es in der Arztpraxis? IGeL umfassen eine große Bandbreite an Leistungen, von Beratungen und Attesten über Früherkennungsuntersuchungen bis hin zu neu entwickelten medizinischen Diagnose-Techniken. Grob kann man zwei Arten von IGeL unterscheiden:
2 1. Im Einzelfall sinnvolle Leistungen, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht. Es gibt ärztliche Untersuchungen und Beratungen, die auf Wunsch des Patienten erfolgen, ohne dass sie medizinisch notwendig sind. Solche Leistungen dienen weder zur Krankenbehandlung noch zur Früherkennung von Krankheiten, sie gehören deshalb nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden somit grundsätzlich nicht von den Krankenkassen bezahlt. Im Einzelfall kann es sich jedoch um medizinisch sinnvolle und empfehlenswerte Leistungen handeln. Hierzu zählen: Ärztliche Atteste und Serviceleistungen für Freizeit, Sport und Urlaub Beispiele: Sportmedizinische Untersuchungen, Beratung vor Fernreisen und Reiseimpfungen, Untersuchung und Bescheinigung bei Reiserücktritt Medizinisch-kosmetische Leistungen Hier erfolgt die Leistung zumeist allein auf Wunsch des Patienten, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit besteht, z. B.: Schönheitsoperationen oder Entfernung von Tätowierungen Psychotherapeutische Leistungen (z. B. Paartherapien) 2. Arztleistungen, die ohne begründeten Krankheitsverdacht oder mit innovativen Behandlungsmethoden durchgeführt werden Der größte Teil der heutzutage in der Praxis durchgeführten IGeL sind Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Manche dieser Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in bestimmten Risikofällen (familiäre Vorbelastung) oder bei begründetem Krankheitsverdacht. In allen anderen Fällen, in denen die zusätzlichen Untersuchungen auf eigenen Wunsch der Patienten ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen, müssen die Kosten selbst bezahlt werden. Früherkennungsuntersuchungen: wie z. B. Ultraschall der Brust, Glaukom-Früherkennung, Messung der Knochendichte Vorsorgeuntersuchungen/Behandlungen: z. B. professionelle Zahnreinigung Immer wichtiger in der modernen Arztpraxis wird der Einsatz neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die allerdings bisher noch kein eindeutiger wissenschaftlicher Nutzen nachgewiesen werden konnte. Bevor diese Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden, müssen sie wissenschaftlich untersucht und medizinisch positiv bewertet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der gleichberechtigt von Vertretern von Ärzten und Krankenkassen besetzt ist, entscheidet, welche medizinischen Leistungen nach intensiver Prüfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Wissenschaftlich noch nicht belegte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden z.b. Ozon-Therapie und Ultraviolettbestrahlung des Blutes (UVB). Für beide Therapien liegen keine ausreichenden wissenschaftlichen Studien vor, die ihre Wirksamkeit belegen. Gibt es eine gültige IGeL-Liste? Hinter IGeL verbergen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Untersuchungs- und Therapieverfahren sowie eine Reihe vermeintlich gesundheitsfördernder Offerten. Eine exakte Liste, die Aufschluss über das gesamte Spektrum gibt, existiert nicht. Jeder Arzt kann Zusatzleistungen anbieten, die er entweder selbst entwickelt oder von Firmen übernommen hat, die sich auf IGeL spezialisiert haben. Da die Palette breit gefächert ist
3 und sich ständig erweitert, haben Patienten kaum eine Chance, den medizinischen Nutzen sowie Qualität und Preis der Angebote zu überprüfen und miteinander zu vergleichen. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse!!! E.Strassenmeyer Sozialrechtliche Sprechstunden 8. Januar 2016 Helmut Dörnbach 29. Januar 2016 Renate Fröhlich immer von bis Uhr In den Räumen des Frankfurter Verbandes Edenkobener Str. 20a, F Sindlingen. Der VdK-Ortsverband Sindlingen bietet eine offene (ohne Anmeldung) sozialrechtliche Sprechstunde zum Schwerbehindertenrecht, Hilfe bei Kur- und Wohngeldanträgen an. Bitte bringen Sie den letzten Bescheid des Versorgungsamtes, ärztliche Unterlagen bzw. eine Liste (Namen, Anschrift) der behandelnden Ärzte mit. VdK-Mitglieder sollten ihren Mitgliedsausweis (Chipkarte) bereithalten. Ausländische Mitbürger/Innen bitte gültigen Pass mitbringen. Berater des VdK-Ortsverbandes Sindlingen sind: Renate Fröhlich und Helmut Dörnbach Kurzfristige Änderungen bei den Beratern sind möglich. Im Januar entfällt der Stammtisch, da der Wirt im wohlverdienten Urlaub ist
4 Monatswanderung Am 17. Januar 2016 Von Nied nach Höchst Abfahrt 9.45 Uhr am Rewe, Bus 54 Sindlinger Bahnhof 9.48 Uhr Richtung Griesheim
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verantwortlich: Philipp Stielow, VdK Pressesprecher,
Verantwortlich für den Inhalt: VdK-Ortsverband Frankfurt a.m.-sindlingen www.vdk.de/ov-frankfurt-sindlingen Renate Fröhlich Tel. 069 371293 Hugo-Kallenbach-Str. 10 65931 Frankfurt am Main email froehlich.rewo@t-online.de
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