Ausbildungsbeschreibung von Kraftfahrzeugelektriker/Kraftfahrzeugelektrikerin vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Kraftfahrzeugelektriker/Kraftfahrzeugelektrikerin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Kraftfahrzeugelektriker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Er ist dem Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Kraftfahrzeugtechnik, zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Industrie und Handwerk angeboten. Ausbildungsinhalte Während der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb insbesondere: wie man technische Unterlagen liest, anwendet und erstellt wie man Bauteile unter Beachtung der Reihenfolge fügt wie man Schaltpläne zuordnet, Spannung, Ströme und Widerstände misst wie man manuell spant und umformt wie man schweißt und lötet wie man Oberflächen behandelt Zu Beginn der beruflichen Fachbildung (im 2. Ausbildungsjahr) wird den Auszubildenden unter anderem Folgendes vermittelt: wie Arbeitsabläufe geplant und vorbereitet sowie Arbeitsergebnisse kontrolliert werden wie man Schaltpläne oder Anleitungen zum Warten liest, anwendet und erstellt

2 wie die Funktion mechanischer Bauteile geprüft wird wie man Generatoranlagen, Starteranlagen prüft wie man elektrische Leitungen nach Schaltplänen verbindet wie man Beleuchtungs-, Warn- und Signalanlagen instand setzt Im 3. und 4. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden schließlich: welche Kabelarten es gibt und wie man sie einsetzt wie man elektrische Bauteile im Hinblick auf die Wirkung elektrischen Stroms unterscheidet wie man Fahrzeugteile auf Verschleiß und Beschädigung prüft wie man Fahrzeugbauteile für den Einbau vorbereitet wie man Zubehör und Zusatzeinrichtungen anschließt und ihre Funktion überprüft wie man Systeme und Anlagen prüft, instand setzt oder einbaut (zum Beispiel Standheizungen, Klimaanlagen, Anlagen zur mobilen Kommunikation) Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten der Technik und Elektrik, zum Beispiel über: Fertigungs- und Prüftechnik Werkstofftechnik Maschinen- und Gerätetechnik Steuerungs- und Informationstechnik Elektrotechnik Technische Kommunikation Beleuchtungs- und Signaltechnik Ottomotor Grundlagen der Fremdzündung Elektronische Zündsysteme Dieselmotor Elektrische Energieversorgung Elektromotoren und Startanlage Bremsanlage Elektronische Steuerungs- und Regelungssysteme System Kraftfahrzeug Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugelektriker/zur Kraftfahrzeugelektrikerin vom (BGBl. I S. 373), außer Kraft getreten am (BGBl. I S.1359) Fundstelle: 1989 (BGBl. S. 373), 2003 (BGBl. I S.1359) Volltext (pdf, 1363kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugelektriker/zur Kraftfahrzeugelektrikerin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugelektriker/Kraftfahrzeugelektrikerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 683kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugelektriker/Kraftfahrzeugelektrikerin Arbeitsumgebung in der Ausbildung Kraftfahrzeugmechaniker/innen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Die praktische Ausbildung erfolgt meist in Kraftfahrzeug-Werkstätten, bei Technischen Überwachungsvereinen, Pannendiensten oder in Kraftfahrzeug-Herstellerbetrieben, zum Teil in Lehrwerkstätten. Die geschlossenen und beheizten Werkstätten und Montagehallen werden oft durch künstliches Dauerlicht beleuchtet, zum Teil herrscht Zugluft. Wenn Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Berufsschulunterricht, der zum Teil in Blockform in überregionalen Fachklassen stattfindet, wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) abgehalten. Ausbildungsstätten Keine Abweichung zu B Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Lehrwerkstätten Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen

3 Ausbildungssituation/-bedingungen In der betrieblichen Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeugelektriker/in lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung, aber auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden gilt, dass Auszubildende vieles erst lernen müssen. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Versuche. Während der Ausbildung sind Wohnort, betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen am Stück die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den fachtheoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Berufsschule haben Kraftfahrzeugelektriker/innen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (zum Beispiel Lehrkräften). Das entspricht der üblichen, bisher von den Auszubildenden erlebten Schulzeit. Im Ausbildungsbetrieb arbeiten Kraftfahrzeugmechaniker/innen mit ihren Ausbildern/Ausbilderinnen und anderen Fachkräften zusammen. Der in der späteren Berufstätigkeit übliche Kontakt zu Kunden ist während der Ausbildung eher selten und ist für angehende Kraftfahrzeugelektriker/innen oft neu und ungewohnt. An den richtigen Umgang mit Kunden werden sie unter Anleitung während der Ausbildung herangeführt. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Psychische Aspekte in der Ausbildung Ausbildung erfolgt durch Inspektions-, Wartungs-, Pflege- und Instandsetzungsarbeiten an elektrisch und elektronisch, pneumatisch, hydraulisch wirkenden oder gesteuerten Anlagen oder Baugruppen bei Kraftfahrzeugen oder Zubehör in Werkstätten Ausbildung an verschiedenartigen Prüfgeräten, z.t. an Prüfständen Ausbildung in kleinen Gruppen, auch mit Kraftfahrzeugmechanikern/Mechanikerinnen, unter Aufsicht eines/einer Meisters/Meisterin Auch Alleinarbeit Während der Ausbildung wenig Kundenkontakt Bereits während der Ausbildung produktive Tätigkeit, auch unter Zeitdruck Finanzielle Aspekte Kraftfahrzeugelektriker/innen werden in Industrie- und Handwerksbetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2002 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereiche Handwerk, Industrie und Handel Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 614

4 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 489 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 ½ Jahre. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen der/des Auszubildenden Verlängerungsdauer: Bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens ein Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen/mit Einverständnis der/des Ausbildenden Verlängerungsdauer: Unterschiedlich, entsprechend den Absprachen der Beteiligten, höchstens ein Jahr Rechtsgrundlage: Für das Handwerk: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom (BGBl. I S. 1411) in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 146 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1998 (BGBl. I S. 3074), 2001 (BGBl. I S. 1046, 2785, 2992), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2933, 2934, 2954), 2005 (BGBl. I S. 931, 1534, 2725), 2006 (BGBl. I S. 2095), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 27a Abs. 3 und 4 Handwerksordnung (HwO) Für die Industrie: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 29 Abs. 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsform Die Ausbildung zum Kraftfahrzeugelektriker/zur Kraftfahrzeugelektrikerin erfolgt im dualen System überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz und rationelle Energieverwendung Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen Prüfen, Messen, Lehren Fügen Manuelles Spanen und Umformen Maschinelles Bearbeiten Instandhalten Grundlagen der Fertigungs- und Prüftechnik Grundlagen der Werkstofftechnik Grundlagen der Maschinen- und Gerätetechnik Grundlagen der Steuerungs- und Informationstechnik Grundlagen der Elektrotechnik Grundlagen der Technischen

5 Schweißen, Löten Elektrotechnik, Elektronik Hydraulik, Pneumatik Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen bei der Instandhaltung von Kraftfahrzeugen Warten von Kraftfahrzeugen Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen Prüfen von Abgasen und Einrichtungen zur Emissionsminderung Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen Instandsetzen von Systemen und Anlagen an Kraftfahrzeugen Installieren von elektrischen Leitungen, Herstellen von Kabelbäumen Kommunikation Beleuchtungs- und Signaltechnik Ottomotor Grundlagen der Fremdzündsysteme Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. und 4. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen Beurteilen von Schäden an Kraftfahrzeugen Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche Dieselmotor Elektrische Energieversorgung Elektromotoren und Startanlagen Bremsanlage Elektronische Steuerungs- und Regelungssysteme System Kraftfahrzeug Abschlussprüfung nach 3 1/2 Ausbildungsjahren Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO) und dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugelektriker/zur Kraftfahrzeugelektrikerin vom (BGBl. I S. 373), außer Kraft getreten am (BGBl. I S.1359) Fundstelle: 1989 (BGBl. S. 373), 2003 (BGBl. I S.1359) Volltext (pdf, 1363kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugelektriker/zur Kraftfahrzeugelektrikerin durchgeführt. Erforderliche Nachweise: Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen: Zwischenprüfung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung: Der/die Auszubildende hat am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung mit folgenden Bestandteilen abzulegen: Praktische Prüfung: Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens drei Stunden zwei Prüfungsstücke anfertigen und in insgesamt höchstens fünf Stunden fünf Arbeitsproben durchführen. Als Prüfungsstücke kommen insbesondere in Betracht:

6 das Verbinden von elektrischen Leitungen und das Anschließen von elektrischen und elektronischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen nach selbsterstellten und vorgegebenen Schaltplänen einschließlich Prüfen der Funktionen, das Beurteilen von Schäden und Verschleißzuständen an Bauteilen und Baugruppen, das Bestimmen von Ersatzteilen mit Hilfe von Unterlagen sowie das Festlegen notwendiger Instandsetzungsarbeiten. Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht: das Installieren von elektrischen und elektronischen Baugruppen und Systemen, das Beheben von Fehlern und Störungen in mindestens zwei der nachfolgenden Bereiche: Zünd- und Starthilfesysteme, Anlagen zur Gemischaufbereitung, Generator- und Starteranlagen, das Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen an elektrischen und elektronischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen, das Prüfen und Einstellen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen einschließlich Erstellen eines Prüfprotokolls. Schriftliche Prüfung: Im schriftlichen Prüfungsteil, der höchstens sechs Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Die Aufgaben beziehen sich auf praxisbezogene Fälle. Mündliche Prüfung: Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Prüfungswiederholung: Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle: Die Prüfung wird im Handwerk bei der Handwerkskammer, in der Industrie bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Kraftfahrzeugelektriker/Kraftfahrzeugelektrikerin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die überwiegende Anzahl der Betriebe stellt vorwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder aber mit Hauptschulabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Bereich Industrie und Handel besaß jede/r Vierte der Ausbildungsanfänger/innen des Jahres 2000 einen Hauptschulabschluss und 60 Prozent hatten einen mittleren Bildungsabschluss. Etwas mehr als 7 Prozent konnten die Hochschulreife vorweisen. Im Bereich Handwerk hatten 35 Prozent einen Hauptschulabschluss und 51 Prozent einen mittleren Bildungsabschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende berufliche Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Berufsgrundschuljahr - Berufsfeld: Metalltechnik, Gruppe Fahrzeugtechnik. Anrechnung gemäß Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet Berufsgrundschuljahr-Anrechnungs-Verordnung handwerkliche Metallberufe Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Ausbildungsberufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet: Anrechnung gemäß Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr- Anrechnungs-Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet Berufsgrundschuljahr-Anrechnungs-Verordnung handwerkliche Metallberufe Zwei- oder mehrjährige Berufsfachschule der Richtung Metall oder Kraftfahrzeugtechnik. Anrechnung gemäß Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die

7 Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet Berufsgrundschuljahr-Anrechnungs-Verordnung handwerkliche Metallberufe Zwei- oder mehrjährige Berufsfachschule, Richtung Elektro- technik oder Kraftfahrzeugtechnik, die zu einem mittleren Bildungsabschluss führt. Anrechnung gemäß Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S.1155), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 665) Fundstelle: 1972 (BGBl. I S. 1155), 1973 (BGBl. I S. 665) Volltext (pdf, 435kB) Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Berufliche Vorbildung - praktiziert Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel hatten etwa 3 Prozent der Ausbildungsanfänger/rinnen des Jahres 2000 vor Ausbildungsbeginn ein Berufsgrundbildungsjahr besucht und ca. 5 Prozent den Abschluss einer Berufsfachschule erworben. Im Ausbildungsbereich Handwerk hatte knapp über 1 Prozent ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert und ca. 5 Prozent hatten den Abschluss einer Berufsfachschule erworben. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. In den letzten Jahren lag der Anteil der weiblichen Auszubildenden an der Gesamtzahl im Bereich Industrie bei ca. 6 Prozent und im Bereich Handwerk bei ca. 2 Prozent. Auswahlverfahren Eignungstests sind für manche Betriebe Einstellungsvoraussetzung. Perspektiven nach der Ausbildung Kraftfahrzeugelektriker/innen sind bei Reparaturbetrieben oder Werkstätten für Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik, bei Reparaturbetrieben oder Werkstätten des Kraftfahrzeughandwerks und bei Herstellern von Kraftfahrzeugen und elektrischen Ausrüstungen für Fahrzeuge tätig. Dort spezialisieren sie sich in der Regel nach ihrer Ausbildung auf bestimmte Teilgebiete und Tätigkeiten, gegebenenfalls auch auf bestimmte Fahrzeugtypen und Automarken, vor allem in Fachbetrieben für ein bestimmtes Fabrikat. Sie arbeiten beispielsweise als Kraftfahrzeugelektriker/in für allgemeine Reparaturen, für Einspritzaggregate oder Antiblockiersysteme oder als Kraftfahrzeugelektriker/in an mobilen Prüfständen. Bei entsprechender Eignung können Kraftfahrzeugelektriker/innen innerbetrieblich zum Beispiel zum/zur Gruppenführer/in aufsteigen. Nach der Meisterprüfung ist auch der Aufbau eines eigenen Betriebes möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für Kraftfahrzeugelektriker/innen nicht beendet. Bedingt durch ständige Neuerungen in der Kfz- Technik, im Metall- und Elektrobereich ist Weiterbildungsbereitschaft für Kraftfahrzeugelektroniker/innen wichtig. Beispiele für Weiterbildungsmaßnahmen sind Kurse, Seminare und Lehrgänge über Kfz - Elektrik, Elektronik (einschließlich Sicherheits- und Komforttechnik), Elektronik oder elektronische Steuerungstechnik. Die Notwendigkeit des Lernens wird nach dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Um beruflich aufzusteigen, Leitungs- und Führungspositionen zu erreichen und anspruchsvolle Tätigkeiten wahrnehmen zu können, ist in der Regel der Besuch von entsprechenden Aufstiegsweiterbildungslehrgängen notwendig. So kommen für Kraftfahrzeugelektriker/innen nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis insbesondere die Weiterbildung zum/zur Kraftfahrzeugtechnikermeister/in, zum/zur Techniker/in der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik oder Elektrotechnik sowie zum/zur Technischen Fachwirt/in in Betracht. Auch ein Studium der Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik an einer Fachhochschule oder Universität - die entsprechende Zugangsberechtigung vorausgesetzt - ist möglich. Es befähigt in jedem Falle zur Übernahme größerer Verantwortung. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Kraftfahrzeugelektriker/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Kraftfahrzeugelektriker/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Kraftfahrzeugtechnik, Fahrzeugbau Fluggerättechnik Elektrische Energietechnik Informationselektronik, Kommunikationselektronik, Industrieelektronik Prozessautomatisierung, Mechatronik Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in der Wartung/Instandhaltung von elektrischen, elektronischen und mechatronischen

8 Baugruppen, Geräten, Aggregaten und Einrichtungen beziehungsweise im Umgang mit Kraftfahrzeugen oder Flugzeugen. Die genannte Alternativberufe (außer in der Fahrzeug- und Fluggerätmechanik) sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Kraftfahrzeugelektriker/in auf. Dabei handelt es sich um eine Auswahl aus einer Vielzahl von Möglichkeiten. Bereich Kraftfahrzeugtechnik, Fahrzeugbau Kraftfahrzeugelektriker/innen setzen wie die Angehörigen der folgenden Berufe elektrische Baugruppen und Aggregate der Kfz-Technik und Fahrzeugtechnik instand, suchen Fehler und wechseln defekte Teile aus. Sie rüsten auch Fahrzeuge mit elektrischen Zusatzeinrichtungen aus. Dabei lernen sie alles über den Aufbau und die Funktionsweise von Kraftfahrzeugen. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist teilweise sehr eng. Alternativberufe: Kraftfahrzeugmechaniker/in in BERUFENET Automobilmechaniker/in in BERUFENET Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Fahrzeugbau in BERUFENET Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau in BERUFENET Zweiradmechaniker/in in BERUFENET Landmaschinenmechaniker/in in BERUFENET Bereich Fluggerättechnik Beschäftigte in dem hier aufgeführten Bereich führen wie Kraftfahrzeugelektriker/innen Montage-, Mess- und Prüfarbeiten vor allem an der Elektrik und Elektronik von Systemen und Anlagen der Flugzeug- oder Fahrzeugtechnik aus sowie an deren Wartung und Instandhaltung. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist teilweise recht eng. Alternativberufe: Fluggerätelektroniker/in in BERUFENET Fluggerätmechaniker/in - Instandhaltungstechnik in BERUFENET Fluggerätmechaniker/in - Triebwerkstechnik in BERUFENET Fluggerätmechaniker/in - Fertigungstechnik in BERUFENET Bereich Elektrische Energietechnik Berufsangehörige des hier aufgeführten Bereiches beschäftigen sich wie Kraftfahrzeugelektriker/innen mit dem Instandhalten elektrischer Einrichtungen und Anlagen, Prüfen der Funktion von elektrischen und elektronischen Bauteilen, Baugruppen und Aggregaten der Mess- und Regelungstechnik und Diagnose von Störungen im elektrischen Bereich. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist teilweise eng. Alternativberufe: Elektroinstallateur/in in BERUFENET Elektromechaniker/in in BERUFENET Energieelektroniker/in - Betriebstechnik in BERUFENET Energieelektroniker/in - Anlagentechnik in BERUFENET Elektromaschinenbauer/in in BERUFENET Elektromaschinenmonteur/in in BERUFENET Elektroanlagenmonteur/in in BERUFENET Bereich Informationselektronik, Kommunikationselektronik, Industrieelektronik Ein Zusammenhang mit dem Beruf Kraftfahrzeugelektriker/in ist durch teilweise gleiche oder ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte begründet. Gemeinsam sind Fertigung und Montage sowie Wartung und Reparatur elektrischer, elektronischer und elektromechanischer Baugruppen und Systeme. Alternativberufe: Informationselektroniker/in in BERUFENET Fernmeldeanlagenelektroniker/in in BERUFENET Kommunikationselektroniker/in - Telekommunikationstechnik in BERUFENET Kommunikationselektroniker/in - Informationstechnik in BERUFENET Kommunikationselektroniker/in - Funktechnik in BERUFENET Industrieelektroniker/in - Gerätetechnik in BERUFENET IT-System-Elektroniker/in in BERUFENET Mikrotechnologe/-technologin in BERUFENET Bereich Prozessautomatisierung, Mechatronik Ein Zusammenhang mit dem Beruf Kraftfahrzeugelektriker/in ist durch teilweise gleiche oder ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte begründet. Überwachen und Kontrollieren der Funktion von elektronischen Anlagen und Systemen während des Fertigungsprozesses, Sichern des störungsfreien Produktionsablaufes, Montieren, Warten und Instandsetzen von elektronischen Geräten, Anlagen, Systemen gehören dazu. Alternativberufe: Prozeßleitelektroniker/in in BERUFENET Industrieelektroniker/in - Produktionstechnik in BERUFENET Mechatroniker/in in BERUFENET Interessen Förderlich: Vorliebe für wechselnde Aufgaben und neue Herausforderungener handwerklicher Tätigkeit (sehr unterschiedliche Aggregate, wechselnde Problemstellungen) Interesse an Technik, Freude am Lösen praktisch-technischer Probleme (Fehlersuche)

9 Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (bezogen auf spätere Tätigkeiten in bestimmten Spezialisierungen und Aufstiegsberufen auch gute Kenntnisse im Hinblick auf die steigende Anwendung digitalgesteuerter Regelsysteme (Mikroprozessoren, -computer)) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss ) Durchschnittliche Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern (physikalische Gesetzmäßigkeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Werken (Übung im Umgang mit Werkstücken) Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen (Übung im Umgang mit Werkstücken und Zeichnungen) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugelektriker/zur Kraftfahrzeugelektrikerin vom (BGBl. I S. 373), außer Kraft getreten am (BGBl. I S.1359) Fundstelle: 1989 (BGBl. S. 373), 2003 (BGBl. I S.1359) Volltext (pdf, 1363kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugelektriker/Kraftfahrzeugelektrikerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 683kB) Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs- Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S.1155), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 665) Fundstelle: 1972 (BGBl. I S. 1155), 1973 (BGBl. I S. 665) Volltext (pdf, 435kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Unterweisungspläne für die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung in den handwerklichen Berufen Fundstelle: Heinz-Piest-Institut für Handwerk Internet

10 Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Beruf Kraftfahrzeugelektriker/in wurde im Bereich des Handwerks 1934 erstmals im Verzeichnis der Berufe, die handwerksmäßig betrieben werden können, aufgeführt wurde er in die damals geschaffene Handwerksordnung aufgenommen. In den folgenden Jahren erfolgten mehrere Veränderungen. Zuletzt wurde der Beruf durch eine neue Ausbildungsordnung im Jahr 1989 staatlich anerkannt. 1998, mit der Änderung der Handwerksordnung, ist dieser Beruf für den Bereich des Handwerks zusammen mit dem Beruf Kraftfahrzeugmechaniker/in im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk aufgegangen; es gelten jedoch die bestehenden Rechtsverordnungen bis zu ihrer Aufhebung weiter. Für den Bereich der Industrie erfolgte mit der Neuregelung von 1989 erstmals die staatliche Anerkennung. Ausblick - absehbare Änderungen Die fahrzeugtechnischen Berufe sollen zum neu geordnet werden. Die bislang bestehenden Berufe Automobilmechaniker/in, Kraftfahrzeugmechaniker/in und Kraftfahrzeugelektriker/in sollen zu einem Ausbildungsberuf zusammengelegt werden. Inhaltlich zielt dieses neue Berufsprofil auf eine Zusammenführung der erforderlichen Tätigkeiten in der Mechanik und Elektrik ab. In Fahrzeugen werden z.b. mechanische Lenk- und Bremssysteme in Zukunft durch mechatronische Komponenten ersetzt, was zu einer höheren Funktionalität und gesteigerter Sicherheit führen wird. Modernes Motormanagement ist ohne Schaltkreise und Minicomputer nicht mehr denkbar. Das Auto der Zukunft wählt automatisch die günstigste Tankstelle aus und umfährt geschickt jeden Stau. Betriebliche und technische Kommunikation spielen also für die zukünftige Ausbildung eine wichtige Rolle. Das Auto der Zukunft mit seiner elektronischen Steuerung für Motor und Getriebe sowie einem Navigationssystem und integriertem Telekommunikationsanschluss benötigt qualifizierte Facharbeiter/innen, die diese komplexen Systeme zu warten und instand zu setzen verstehen. Nachfolgend werden die Informationen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) zum neuen Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugsystem-Mechaniker/in bzw. Automobilmechatroniker/in wiedergegeben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Planungen handelt und gegebenenfalls noch Veränderungen in den Inhalten auftreten können. Ausbildungsberufsbezeichnung Die genaue Bezeichnung des neuen Ausbildungsberufs steht noch nicht fest. Als Arbeitstitel für das Neuordnungsverfahren gelten: Automobilmechatroniker/in Kraftfahrzeugsystem-Mechaniker/in Auf der Berufsbildungstagung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) im Mai 2002 wurden zur Ausbildungsberufsbezeichnung wichtige Vorentscheidungen getroffen. Die Mitglieder des Berufsausbildungsschusses stimmten ohne Gegenstimme für die Bezeichnung Kraftfahrzeug-Mechatroniker/in. Ausbildungsbereich Industrie und Handwerk Berufsfeldzuordnung Der Ausbildungsberuf soll dem geplanten neuen Berufsfeld "Fahrzeugtechnik" zugeordnet werden. Struktur des Ausbildungsberufes Vorgesehen ist, für die Ausbildung vier Schwerpunkte zu schaffen. Arbeitstitel hierfür sind: Personenkraftwagentechnik Nutzfahrzeugtechnik Motorradtechnik Fahrzeugkommunikationstechnik Ausbildungsdauer Die geplante Ausbildung dauert voraussichtlich 3 1/2 Jahre. Berufliche Qualifikationen Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse Messen und Prüfen Betriebliche und technische Kommunikation

11 Kommunikation mit Kunden Bedienen von Fahrzeugen und deren Systemen Demontieren, Instandsetzen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung) Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen von Schäden Instandsetzen von Fahrzeugsystemen Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen Untersuchen von Fahrzeugen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Immissionskontrolle Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeiten zur Fahrzeugübergabe Inhalte der Berufsausbildung Für alle fahrzeugtechnischen Berufe wird eine gemeinsame Grundbildung angestrebt, die sich auf folgende Inhalte bezieht: Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse Messen und Prüfen Betriebliche und technische Kommunikation Demontieren, Instandsetzen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung)

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