Abteilung IVa Gesellschaft und Soziales. Ziel: Jugendliche sollen Fähigkeiten zur aktiven und selbständigen Gestaltung ihrer Freizeit entwickeln.
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- Gabriel Schuster
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1 Kapitel VI / Ausgabe 1/2015 / Seite 1 von 6 c) Fachbereich Jugend und Familie Der Fachbereich Jugend und Familie setzt sich für die Sozialisation junger Menschen und deren sinnerfüllte Selbstentfaltung ein und unterstützt sie in ihrer Entwicklung zu möglichst selbständigen und vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft. Zudem werden Rahmenbedingungen für die Familien geschaffen, die die Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Aufgaben ermöglichen. Dies wird vor allem durch die Unterstützung der Eltern bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder, bei der Festigung der Beziehungen der Familienmitglieder und der Ermöglichung einer angemessenen Lebensführung und Stärkung der Verantwortung der Familie gegenüber der Gesellschaft realisiert. Aktive Freizeitgestaltung Jugendlicher Jugendliche sollen Fähigkeiten zur aktiven und selbständigen Gestaltung ihrer Freizeit entwickeln. Finanzielle und ideelle Förderung von Organisationen im außerschulischen Bereich Durchführung eigener Veranstaltungen wie z.b. Landesredewettbewerb, Jugendprojektwettbewerb Durchführung von Seminaren und Kursen zur Aus- und Weiterbildung im außerschulischen Jugendbereich Periodische Analyse der Situation von Jugendlichen, speziell im Freizeitbereich
2 Kapitel VI / Ausgabe 1/2015 / Seite 2 von 6 Qualifikation der Jugendbetreuer Die in der Jugendarbeit tätigen Personen sollen befähigt werden, den Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Freizeitsituationen behilflich zu sein. Organisation von Erfahrungsaustausch Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen Fortbildungen initiieren Referentinnen und Referenten sowie finanzielle Mittel sicherstellen Bewusstseinsbildung für Jugendarbeit Der Bevölkerung soll die gesellschaftspolitische Bedeutung und Notwendigkeit der Jugendarbeit bewusst werden. Herausgabe von Begleitmaterial für z.b. Jugendgesetz Medienarbeit Internationale Jugendverständigung Verstärkung des internationalen Verständnisses und Förderung der sozialen und kulturellen Entwicklung der jungen Menschen.
3 Kapitel VI / Ausgabe 1/2015 / Seite 3 von 6 Durchführung von Jugendaustauschprogrammen Unterstützung von Austauschprogrammen von Vereinen und Organisationen Kontakte mit ausländischen Partnern herstellen Offene Jugendarbeitsangebote im Land Jugendarbeit soll in allen Gemeinden ermöglicht werden. Förderung von Projekten in den Gemeinden Einbindung des Vorarlberger Gemeindeverbandes Förderung von Jugendbeteiligungsmodellen in den Gemeinden Finanzielle Förderung der Familie Familien werden bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt, insbesondere durch finanzielle Unterstützung im Interesse der Ermöglichung einer angemessenen Lebensführung. administrative Durchführung des Familienzuschusses
4 Kapitel VI / Ausgabe 1/2015 / Seite 4 von 6 Familienwochen organisieren und finanziell unterstützen Elternbildung Eltern sollen in ihrer Rolle als erste Erzieher ihrer Kinder gestärkt und unterstützt werden. Impulse für Familienbildung setzen, Förderung von Elternbildungsangeboten Förderung von Institutionen, die sich mit Familienfragen befassen Beschaffung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Grundlagen zum Thema Familie Förderung von familienbezogenen Aktivitäten Wertschätzung für die Familie in der Öffentlichkeit bewusst machen. Herausgabe des Vorarlberger Familienpasses Förderung von familienfreundlichen Lösungen und Anregungen im technischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich Durchführung der Projekte Familienfreundlicher Betrieb und Kinder lieben lesen
5 Kapitel VI / Ausgabe 1/2015 / Seite 5 von 6 Herausgabe von Informationen zu Familienleistungen Ehrengabe anlässlich einer Jubelhochzeit Öffentlichkeitsarbeit für die Familie Kinder in die Mitte Vorarlberg ist eine besonders kinder-, jugend- und familienfreundliche Region. Initiierung und Begleitung von Pilotprojekten Vernetzung und Gastgeber sein (Bürgerbeteiligung, Gemeindevernetzungstreffen) Monitoring (u.a. Kinderbefindlichkeitsstudie, Situationsbericht) Sensibilisierung der Öffentlichkeit für kinder-, jugend- und familienfreundliche Themen durch geeignete Veranstaltungen und Kampagnen Information, Beratung und Unterstützung in der Kinderbetreuung Eltern und Erziehungspersonen von Kindern erhalten Informationen und Beratung in allen Fragen der Kinderbetreuung, bei Bedarf werden sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung unterstützt. (Potentielle) Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen werden in allen Fragen zur Errichtung und dem
6 Kapitel VI / Ausgabe 1/2015 / Seite 6 von 6 Betrieb von Einrichtungen beraten. Es steht ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot zur Kinderbetreuung zur Verfügung. Information und Beratung Vermittlung von Betreuungsangeboten Monitoring des Betreuungsangebotes (Statistiken, Berichte), Initiativen zur Errichtung von neuen Angeboten Vernetzung von Trägern Konzeption (z.b. Förderungen) Fachaufsicht über Kinderbetreuungseinrichtungen Die Bewilligung und Fachaufsicht über Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein Instrument der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Ziel ist die Gewährleistung von qualitativen Betreuungsstandards. Durchführung von Bewilligungsverfahren Wahrnehmung der Fachaufsicht Organisation von Weiterbildungsangeboten Administration von Förderungen
7 Kapitel VI / Ausgabe 1/2015 / Seite 7 von 6 Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen sind über die Förderungen zur Errichtung (Investitionen) und den Betrieb (z.b. Personalkosten) von Einrichtungen informiert. Durch die zeitgerechte Bearbeitung von Förderanträgen sind die Träger in der wirtschaftlichen Betriebsführung entlastet. Mitwirkung an der Entwicklung von Fördermodellen für Kinderbetreuungseinrichtungen, Tagesmütter und Spielgruppen Information über Neuerungen Entwicklung von Dokumentations- und Antragsformularen Abwicklung von Förderungen Budgeterstellung
Abteilung IVa Gesellschaft und Soziales
Kapitel VI / Ausgabe 1/2009 / Seite 1 von 8 d) Fachbereich Jugendwohlfahrt Die öffentliche Jugendwohlfahrt dient dem Ziel, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Minderjährigen als Mitglied der menschlichen
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